Beim Empfang von Bildern und Videos über den Messaging-Dienst können Dritte mitschauen, auch den Aufenthaltsort überträgt die App ungesichert. Ein Update für iOS und Android soll das Problem beseitigen.
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Beim Empfang von Bildern und Videos über den Messaging-Dienst können Dritte mitschauen, auch den Aufenthaltsort überträgt die App ungesichert. Ein Update für iOS und Android soll das Problem beseitigen.
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Deutsche Geheimdienste und Bundesministerien sollen über ihre Rolle im NSA-Skandal Auskunft geben. In einem möglichen Strafverfahren wegen Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland drohen bis zu zehn Jahren Haft.
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Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, hat in der Sitzung des Bundestagsinnenausschusses am 17. Juli 2013 bestätigt, dass die NSA in Wiesbaden ein neues Abhörzentrum errichten wird. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung unter Berufung auf Ausschussmitglieder. Schindler habe sowohl die Präsenz der NSA an dem Standort als auch die Ausbaupläne bestätigt. Die Bundesregierung hatte kürzlich erklärt, sie habe von den Plänen keine Kenntnis.
Quelle und vollstaendiger Bericht : golem.de /Zum Artikel
Das US-Magazin Scripps News ist einem Datenleck auf die Spur gekommen, bei dem Daten von 170.000 Antragstellern für vergünstigte Telefonanschlüsse offen gelegt wurden. Anstatt einer gewünschten Stellungnahme des Urhebers bekam es eine Unterlassungsaufforderung präsentiert.
Das Datenleck war bei einem Dienstleister des Mobilfunkproviders TerraCom und seiner Tochterfirma YourTel America aufgetreten. Dieser hatte Anträge auf Teilnahme am Programm Lifeline der US-Regierung unverschlüsselt auf ungesicherten Servern abgelegt. Nach Darstellung von Scripps News habe eine einfache Google-Suche ausgereicht, um die Anträge auf vergünstigte Telefonanschlüsse für Haushalte mit niedrigem Einkommen aufzuspüren. Diese enthielten unter anderem neben den Namen die Geburtsdaten, Steuerangaben und Sozialversicherungsnummern der Antragsteller.
Quelle und vollstaendiger Artikel : Heise.de / zum Artikel
Wer Skype nutzt, hat damit auch sein Einverständnis erklärt, dass die Firma alles mitlesen darf. Wie heise Security feststellte, macht das mittlerweile von Microsoft übernommene Unternehmen von diesen Rechten auch tatsächlich Gebrauch. Zumindest im Chat verschickte https-URLs erhalten kurze Zeit später unangemeldeten Besuch aus Redmond.
Quelle und vollstaendiger Bericht : Heise.de / zum Artikel
Russland, Europa, USA – jahrelang erbeutet ein weltweit agierendes Spionagenetzwerk Informationen von Regierungen und sendet sie auch an Server in Deutschland. Die Programmierer sprechen russisch, da ist sich das Sicherheitsunternehmen Kaspersky sicher. Nun fliegt das System auf. Die Drahtzieher handeln blitzschnell.
Der Sicherheitsdienstleister Kaspersky hat ein globales Spionagenetzwerk aufgedeckt. Nachdem das Unternehmen die Ergebnisse seiner Jagd auf die technische Struktur veröffentlichte, zogen sich die Angreifer zurück.
Quelle und vollstaendiger Bericht n-tv.de
Nur 15 Prozent der in einer Analyse eingesetzten Schadsoftware hat der mit Googles Betriebssystem Jelly Bean (Android 4.2) kommende App Verification Service entdeckt. Der neue Android-Reputationsdienst warnt Nutzer vor bösen Apps, indem er vor der Installation SHA1-Hashes – eine Art Fingerabdrücke der Apps – und Paketdaten der Programme an den Cloud-basierten Verifizierungs-Server schickt und dessen Beurteilung einholt.
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Der Geduldsfaden ist gerissen: Nach zahlreichen DDoS-Attacken haben die Betreiber der Lieferdienst-Portale pizza.de und lieferando.de gemeinsam eine Belohnung von 100.000 Euro auf die Ergreifung der Täter ausgesetzt.
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Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag mit seinem Urteil zu Online-Archive die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt. Welt.de muss einen Betrag aus dem eigenen Archiv über einen Ex-Stasi-Mitarbeiter nicht löschen, der mittlerweile in einer Führungsposition für Gazprom tätig ist. Damit hat die Axel Springer AG in letzter Instanz gesiegt. Die Klage des Managers wurde damit abgewiesen. Nach dem Urteil der Richter gesteht ein gewichtiges Interesse der Öffentlichkeit, auch wenn der Artikel in die Persönlichkeitsrechte eingreife.
Quelle: meedia.de /Zum Artikel