Trickbetrüger gehen meist mit großer Finesse ans Werk. Ihr Ziel: möglichst viel Geld erbeu-ten. Ihre Opfer: hilfsbereite Menschen, die um ihre Ersparnisse gebracht werden sollen. Doch häufig bedarf es gar keiner aufwendigen Masche, um an das Geld oder die Kontodaten der Verbraucher zu kommen.
Zwar ist nicht jede Partnervermittlung unseriös, aber wer auf eine scheinbar private Partnersuchanzeige reagiert, der landet häufig bei einem Abzock-Unternehmen, das die Anzeige lediglich als Lockmittel einsetzt und schließlich einen Vertreterbesuch aufdrängt. Dann werden munter Verträge untergeschoben. “Ein solcher Vertrag erfordert ein besonders Vertrauensverhältnis und darf deshalb auch jederzeit ohne Begründung gekündigt werden”, stellt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg klar und warnt: “Keinesfalls sollte man sich auf Anzahlungen oder das Ausfüllen von Überweisungsträgern einlassen, denn dieses Geld ist bei einer Kündigung oft verloren!”
Das musste auch Frau B. aus Perleberg erfahren, die auf das persönlich gehaltene Inserat eines sympathischen “verwitweten Jörg” reagierte. Sie hinterließ eine Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter im Ortsnetz. Als am nächsten Tag eine Partneragentur aus Kleinmachnow den Hausbesuch seiner Mitarbeiterin ankündigte, wehrte Frau B. ab. Dennoch nötigte ihr die Mitarbeiterin wenig später unangemeldet einen Hausbesuch und schließlich einen Partnervermittlungsvertrag auf: Für sechs Partnervorschläge zahlte Frau B. per Überweisung sofort 900 Euro. Weder erfolgte eine Belehrung zum Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, noch akzeptierte die Agentur den späteren Widerruf von Frau B., denn angeblich habe diese die Agentur-Vertreterin zum Vertragsabschluss bestellt.
Dass in etwa zweiwöchigem Abstand Kaffeefahrten-Busse den Lahn-Dill-Kreis verlassen, sei normal, heißt es in einer Pressemitteilung der dortigen Kreisverwaltung. Derzeit aber schickten wieder viele Bürger ihre angeblichen Gewinnmitteilungen an das Landratsamt in Wetzlar weiter, wo man Vorgänge dieser Art akribisch auflistet.
Solange der Vermieter nichts von einem Mangel weiß, kann man nicht einfach die Miete kürzen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer ohne Vorankündigung die Mietzahlung stoppt, riskiert den Rauswurf.
Wenn Mieter wegen eines Mangels in der Wohnung die Miete kürzen wollen, müssen sie diesen Mangel vorher dem Vermieter anzeigen. Wer einfach kürzt, ohne den Vermieter vorher zu informieren, kann gekündigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az: VIII ZR 330/09)
Im Streitfall war eine Wohnung in Berlin an den Fenstern in Flur und Küche und sogar an der Decke im Schlafzimmer großflächig mit Schimmel befallen. Die Mieter zahlten daher vier Monate lang gar keine oder nur einen Teil der Miete, ohne allerdings den Vermieter über den Schimmel zu informieren. Der reagierte auf die Mietrückstände mit einer Kündigung des Mietvertrags.
Die Abzocker am Telefon setzen gesetzwidrig die Technologie ein, um ihre verbotenen Geschäfte zu betreiben. Neueste Methode ist, die Telefonnummer der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Display des angerufenen Verbrauchers erscheinen zu lassen.
Die Shopping-Kanäle im Fernsehen überbieten sich mit vermeintlich günstigen Angeboten. Doch immer wieder hört man von Serviceschwächen und Qualitätsproblemen. Es werden falsche Waren geliefert, Widerrufsrechte missachtet und Kunden mit Reklamationen an teure Hotlines verwiesen. Die Lust am Shoppen kann einem dabei gründlich vergehen.
Mit einem Massengentest will die Polizei den Fall des vermissten Mirco endlich aufklären. Einer der verdächtigen Autofahrer hat die freiwillige Speichelprobe jedoch verweigert – sei deswegen aber noch nicht verdächtig.
Im Fall des verschwundenen Mirco aus Grefrath hat bislang ein Autohalter die Abgabe einer freiwilligen Speichelprobe verweigert. Ansonsten sei die Unterstützung der Maßnahme durch die Bevölkerung “riesengroß”, sagte Polizeisprecher Willy Theveßen. Die Maßnahme sei freiwillig – wer sie verweigere, sei deswegen noch nicht verdächtig, betonte die Polizei. Bei Massen-Gentests verweigern meist einige Menschen die Abgabe einer Probe, da sie solche Untersuchungen grundsätzlich ablehnen.
Dass Anwaltschreiben und angedrohte Mahnverfahren Angst vor möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen auslösen können, scheint sich bei Abzockern aller Couleur herumgesprochen zu haben. Nicht umsonst versuchen auf diese Weise erneut zwei angebliche Rechtsanwaltskanzleien (Hammerschmidt, Dupont & Pyrmov sowie Martines, Julich & Kollegen) Geld zu machen.
In den Schreiben wird Verbrauchern unterstellt, den “Gewinnspielservice WinPro” genutzt und Restforderungen noch nicht beglichen zu haben. Für den Fall, dass der geforderte Betrag nicht überweisen wird, drohen die angeblichen Rechtsanwaltskanzleien gerichtliche Mahnverfahren an.
Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht von den Schreiben einschüchtern zu lassen. Zudem hat sie erhebliche Zweifel, ob es die Kanzleien überhaupt gibt. Unterschiedliche Adressen, identische Aktenzeichen und Vertragsnummern in den einzelnen Mahnschreiben deuten darauf hin.
Betroffene Verbraucher sollen sich bei der Rechtsanwaltskammer über die Existenz der Rechtsanwaltskanzleien informieren und diese ggf. zum Einschreiten auffordern.