Viele Verbraucher fallen auf dubiose Zahlungsaufforderungen herein. Dabei sind fingierte Inkassobriefe leicht zu durchschauen. Berechtigte Forderungen sollten…
Quelle und vollständiger Bericht: sueddeutsche.de
Viele Verbraucher fallen auf dubiose Zahlungsaufforderungen herein. Dabei sind fingierte Inkassobriefe leicht zu durchschauen. Berechtigte Forderungen sollten…
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Wer sich auf der Suche nach erotischen Abenteuern auf der Seite Dailyflirt.com anmeldet, sollte äußerst umsichtig sein. Denn das „Schnupper-Abo“ zum Preis von einem Euro verwandelt sich schnell in eine Halbjahres-Mitgliedschaft…
Quelle und vollständiger Bericht: computerbetrug.de
Dazu interessant:
Das Gericht erklärt die nachfolgende Klausel in den AGB von elitepartner.de, durch die ein Schriftformerfordernis für die Kündigung aufgestellt wurde, aus mehreren Gründen für unwirksam.
Quelle und vollständiger Bericht: kanzlei-rader.de
Adobe stopft vier Sicherheitslücken in ColdFusion, LiveCycle Data Services und Premiere Clip. Exploits sollen noch nicht im Umlauf sein.
Adobes ColdFusion 10 bis zum Update 17 und ColdFuison 11 bis zum Update 6 sind für alle verfügbaren Plattformen verwundbar. Angreifer können zwei Lücken (CVE-2015-8052 und CVE-2015-8053) für XSS-Attacken missbrauchen. Das Update 7 und 18 stehen zum Download bereit.
Quelle und vollstaendiger Artikel : Heise.de / Zum Artikel
Quelle und vollstaendiger Artikel : winfuture.de / zum Artikel
Quelle und vollstaendiger Artikel : Winfuture.de /Zum Artikel
Der Datenschutzaktivist Max Schrems konnte sich auch in zweiter Instanz nicht mit seinem Anliegen durchsetzen, in Österreich eine Sammelklage gegen Facebook erheben zu können. Das Oberandesgericht (OLG) in Wien meint aber entgegen der Vorinstanz, dass er als Verbraucher an seinem Heimatgerichtsstand klagen kann, wie aus einer Mitteilung Schrems’ hervorgeht. Im Juni hatte das Wiener Landgericht sich als nicht zuständig befunden, da Schrems Facebook auch beruflich genutzt hatte.
Quelle und vollstaendiger Artikel : Heise.de/Zum Artikel
Quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de /Zum Artikel
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Sowohl Firmen als auch Verbraucher erhalten E-Mails mit einer pdf-Datei im Anhang, die zunächst wie eine Rechnung aussieht. Doch darauf ist kein Rechnungsempfänger angegeben. Auch in der E-Mail wird der Empfänger nicht persönlich angesprochen.
Der in der Rechnung genannte Betrag variiert ebenso wie die Bankverbindung, auf die das Geld überwiesen werden soll. Auffällig ist allerdings, dass die IBAN-Kontonummern mit “ES” beginnen. Es sind also Konten in Spanien.
Eine Homepage unter der genannten Adresse deutschedomain.com gibt es nicht. Registriert wurde die Adresse von einem Dienst, der das Registrieren von Domains als Dienstleistung übernimmt. Hinter ihm kann sich der tatsächliche Domainbesitzer verstecken, was es erschwert, die Hintermänner zu ermitteln.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Quelle vz-nrw.de / Hier zum Artikel