Schlagwort-Archive: 2010

Internet-Abzocke durch Inkasso-Firma

Die Bürger hatten jeweils Mahnungen der Deutschen Zentral-Inkasso erhalten, die laut Linster “unter anderem für die bekannten Internet-Abzocker IContent GmbH, GoWeb Ltd. (den Nachfolger von Online Content Ltd.) und andere Ausstände eintreibt.

quelle : saarbrueckerzeitung2.de

via abzocknews.de

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Mahnungen von der Deutsche Zentral Inkasso GmbH

Derzeit überrollt eine Mahnwelle viele User, wie diese in den vergangenen Tagen in Foren und Blogs berichten. Die Schreiben kommen von der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH aus Berlin. Trotz aller drohenden Formulierungen besteht kein Grund zur Panik. Wer dahinter steckt und mit wem kooperiert wurde erst kürzlich von einem User im Forum des Vereins Antispam e.V. zusammengefasst.

quelle : antiabzockenet.blogspot.com

via abzocknews.de

Zusammenfassung bei Antispam

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outlets.de und das Urteil von Witten 2c585/10

Dieses Urteil befasst sich nämlich nicht mit einer möglichen Zahlungspflicht sondern nur damit, ob wirklich eine aktive “Täuschungshandlung” vorliegt oder nicht. Wolfgang hat es also mit einer so genannten “Festellungsklage” versucht und ist – leider – damit gescheitert, denn die Täuschungshandlung wurde nicht nachgewiesen, bzw. festgestellt, und so muss Wolfgang die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen.

Quelle : verbraucherschutz.tv

via abzocknews.de

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Adobe schließt kritische Lücke im PDF-Reader

Adobe hat heute einen außerplanmäßigen Patch für den PDF-Reader sowie Acrobat veröffentlicht. Damit wird eine kritische Sicherheitslücke beseitigt, die auf der Sicherheitskonferenz Black Hat Anfang August 2010 enthüllt wurde.

Durch das Öffnen eines speziell manipulierten PDF-Dokuments kann beliebiger Code ausgeführt werden, so dass Schadsoftware auf das betroffene System gelangt. Beim Schließen dieser einen Sicherheitslücke bleibt es nicht. Mit dem Patch auf Version 9.3.4 werden auch gleich noch weitere Sicherheitsprobleme beseitigt, heißt es im Security Bulletin.

quelle : winfuture.de

via : pc-service-overmann.eu

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Polizei: Gefälschte Fahrkarten

Polizei: Gefälschte FahrkartenDas Fachkommissariat für Betrugsdelikte K23 ermittelt in einem Fall von Urkundenfälschung und Betrug, in dem es um den Verkauf gefälschter Monatsfahrkarten der ESWE Verkehrsbetriebe geht. Seit Anfang Mai werden bei Kontrollen in Bussen immer wieder Fälschungen solcher Fahrkarten bei Fahrgästen festgestellt. Bisher sind bei der Kriminalpolizei insgesamt über 100 Fälle bekannt und zur Anzeige gebracht […] [abzocknews.de]

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185.000 Unterschriften gegen Waffen und Killerspiele

Mehr als 185.000 Unterschriften gegen tödliche Sportwaffen und Killerspiele hat das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden an Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt übergeben. Am Jahrestag der Verabschiedung des verschärften Waffenrechts im Bundestag plädierte das Bündnis am Freitag in Berlin für weitere Änderungen. Es fordert das Verbot großkalibriger Sportwaffen sowie die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition.

Zudem will die Initiative “Keine Mordwaffen als Sportwaffen!” alle tödlichen Waffen im Schießsport verbieten lassen. Dazu will sie fristgemäß bis Ende Juli 2010 gegen das neue Waffengesetz Verfassungsbeschwerde einlegen. Für ein Waffenverbot votierten 100.000 Unterstützer, für das Verbot von Gewaltspielen gegen Menschen oder menschenähnliche Figuren 85.000.

quelle : heise.de

Was meinen Sie dazu ? Schreiben sie hier per Kommentar ihre Meinung zu diesem Artikel.

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Urteil vollstreckt: Content Services Ltd. musste 979,44 Euro zurück zahlen

Kurz nach dem Auftaktspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft bekommt auch die Content Services Ltd. einen ordentlichen Anpfiff: das Amtsgericht Mannheim verurteilte bereits im März 2010 die Firma zur Rückzahlung von 891,00 € nebst Zinsen an Betroffene, die bereits einmal gezahlt hatten (Az. 11 C 3/10). Rechtsanwalt Thomas Meier vollstreckte nun das Urteil beim Kollegen Olaf Tank in Osnabrück. Dort stand am 11.6.2010 hoher Besuch an: der Gerichtsvollzieher !

RA Tank wurde nämlich als so genannter Drittschuldner in Anspruch genommen. Er wurde vom Gericht dazu verpflichtet, eingezogene Gelder nicht an die Content Services Ltd. auszuzahlen, sondern erst einmal an RA Meier die zurück geklagten Beträge nebst Zinsen zu zahlen. Warum?

quelle und vollstaendiger Artikel : kanzlei-thomas-meier.de

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Gerichtsurteil: EU darf zu hohe Handy-Tarife im Ausland verbieten

Gerichtsurteil: EU darf zu hohe Handy-Tarife im Ausland verbietenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil bestätigt, dass die EU-Kommission berechtigt war, 2007 im Interesse der Nutzer gegen die Telekomanbieter und ihre hohen Gebühren für Handygespräche im europäischen Ausland vorzugehen. Das Urteil ist eine Niederlage für die vier führenden europäischen Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica O2, Orange und T-Mobile, die gegen die Verordnung geklagt hatten. […] [abzocknews.de]

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Bundesjustizministerium plant Fachanhörungen zum Urheberrecht

Das Bundesjustizministerium hat in den kommenden Monaten einige Fachanhörungen zur Reform des Urheberrechts vorgesehen. Dabei geht es um das geplante “Dritte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft”. Die Anhörung am 28. Juni behandelt das Thema Leistungsschutzrecht für Verleger, in der am 13. Juli geht es um Open Access, Kabelweitersendung und Kneipenrecht, am 27. September um kollektive Rechtewahrnehmung und am 13. Oktober um verwaiste Werke.

Das Bundesjustizministerium hat bisher eine Anfrage von heise online zu Details der Anhörungen noch nicht beantwortet. Die Anhörungen sind in der Regel nicht öffentlich. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will laut Netzpolitik.org am Montag, dem 14. Juni, eine “Berliner Rede zum Urheberrecht” halten.

quelle :  heise.de

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WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

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In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

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