Schlagwort-Archive: Anbieter

Verbraucherzentrale rät zu Screenshot-Dokus

Die Verbraucherzentralen raten inzwischen dazu, potenziell unseriöse Angebote im Netz über Screenshots zu dokumentieren. Dies kann vor unberechtigten Forderungen schützen.

Dabei geht es insbesondere darum, Internet-Abzocker zum Nachweis eines Vertragsabschlusses aufzufordern, wenn diese Abogebühren einfordern wollen. “Wenn man den Anbieter vergeblich zum Nachweis des Vertrages aufgefordert hat, kann man weitere Mahnungen ignorieren”, sagte Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Erst einem gerichtlichen Mahnbescheid müsse man widersprechen. Screenshots der besuchten Seiten seien dabei hilfreich.

Hintergrund dessen sind anhaltende Beschwerden über angeblich abgeschlossene Abo-Verträge. “Mit einem scheinbar verlockenden Angebot wollen die Anbieter an schnelles Geld und die persönlichen Daten der Betroffenen kommen”, so Richter. Auf mögliche Kosten wird nicht oder nur versteckt hingewiesen. Wenige Wochen später bekommt der ahnungslose Nutzer dann eine Rechnung.

Quelle : winfuture.de

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Justizministerin geht gegen Netz-Betrüger vor

Neben dem Kampf gegen teure Telefon-Warteschleifen will die Bundesregierung auch gegen Abzocke im Internet vorgehen. Anbieter müssten verpflichtet werden, die Kosten ihres Angebots deutlich auf der Website auszuweisen, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) der Süddeutschen Zeitung. Ein Gesetzentwurf sehe vor, dass ein Vertrag erst zustande kommen darf, wenn der Kunde den Betrag per Mausklick bestätigt habe.

Quelle : heise.de

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Bundestag sucht Definition des “vernünftigen Internet”

Bei einer Anhörung der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” des Bundestags zur Netzneutralität stand die Frage im Vordergrund, ob die von vielen Providern gewünschte Möglichkeit zur bevorzugten Behandlung von Datenpaketen ohne eine zwangsweise Diskriminierung von Teilnehmern durchführbar ist. “Es gibt Gründe, verschiedene Arten von Verkehr verschieden zu behandeln”, sprach sich etwa Andreas Bogk vom Chaos Computer Club (CCC) bei der vierstündigen Expertenrunde am heutigen Montag nicht prinzipiell gegen jede Form des Netzwerkmanagements aus. Schon wenn ein Zugangsanbieter aber beim Versuch, eine gewisse Qualität von Diensten zu gewährleisten, nach Absender und Empfänger unterscheide oder in ein Datenpaket hineinschaue, sehe die Hackervereinigung das Prinzip des offenen Internets verletzt.

quelle : heise.de

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Verbraucherzentrale: Verfahren gegen Trittbrettfahrer eingeleitet

vzbv weist Trittbrettfahrer in die Schranken
Verfahren gegen “Verbraucherschutzzentrale” und “Verbraucherzentrale für Muslime” eingeleitet

27.09.2010 – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor Firmen, die den falschen Eindruck erwecken, es handele sich bei ihnen um die Verbraucherzentrale. Diese Trittbrettfahrer nutzen den bekannten Namen, um damit Geld zu verdienen. Gegen zwei Firmen hat der vzbv juristische Schritte eingeleitet.

So findet man bundesweit in Telefonbüchern eine “Verbraucherschutzzentrale Telefonische Rechtsberatung e.V.”. Diese ist über eine 0900er-Nummer zu erreichen, die Kosten werden allerdings entgegen der gesetzlichen Bestimmung verschwiegen. Erfahrungen zeigen, dass der Name “Verbraucherschutzzentrale” von Verbrauchern mit dem der Verbraucherzentralen verwechselt wird. Auch in Testanrufen konnten die Anrufer den Eindruck bekommen, sie hätten es mit der Verbraucherzentrale zu tun. In den Gesprächen wurde auf die direkte persönliche Beratung bei den “Kollegen” in der tatsächlichen Verbraucherzentrale verwiesen. Tatsächlich arbeiten die Verbraucherzentralen nicht mit der “Verbraucherschutzzentrale” zusammen. Aus wettbewerbs- und namensrechtlichen Gründen hat der vzbv am 24. September gegen die Firma Klage eingereicht.

Auch bei einem Anbieter mit dem Namen “Verbraucherzentrale für Muslime” sah der vzbv Verwechselungsgefahr. Dieser verwendete den unter Markenschutz stehenden Namen der Verbraucherzentrale in seiner Firmierung. Außerdem bildete er auf seiner Internetseite den Ratgeber der Verbraucherzentrale (“Einkaufsführer für Muslime”) ab. Nach Ansicht des vzbv erweckte der Anbieter damit den Eindruck, es handele sich um seine eigene Publikation. Die “Verbraucherzentrale für Muslime” hat der vzbv am 15. September abgemahnt. Der Anbieter hat inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.

quelle : vzbv.de

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Studie: Kinderpornographie im Netz kein großes Geschäft

Ein Fortschrittsbericht der “European Financial Coalition” (EFC) gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Netz kommt zu dem Ergebnis, dass vom viel beschworenen “Massenmarkt” für Kinderpornographie im Internet keine Rede sein kann. In den vergangenen 14 Monaten sei die Zahl der identifizierten aktiven Webseiten, die kommerziell Bilder von sexuellem Kindesmissbrauch vertreiben, “deutlich gesunken”, heißt es in der jetzt veröffentlichten Studie (PDF-Datei) der von der EU-Kommission geförderten Vereinigung, zu der sich 2009 mehrere Internetkonzerne, Zahlungsanbieter, internationale Polizeibehörden und zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengeschlossen haben. Die noch ausgemachten gewerblichen Vertriebsseiten hätten “generell keinen hohen Profit” abgeworfen. Vor allem im Vergleich zu anderen Bereichen der Internetkriminalität seien die tatsächlichen Einnahmen als “recht niedrig” zu bezeichnen.

quelle : heise.de

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Bundesrat verschiebt Entscheidung zu Internet-Kostenfallen

Der Bundesrat hat eine Entscheidung über den stärkeren Schutz vor Kostenfallen im Internet (PDF-Datei) vorerst verschoben. Für die Forderung, dass die Nutzer den Abschluss von Kaufverträgen erst per Klick bestätigen, gab es am Freitag keine Mehrheit. Das SPD-regierte Rheinland-Pfalz kritisiert, dass ein umfassender Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken unseriöser Online-Anbieter mit den bisherigen Mitteln nicht erreicht wird. Deshalb soll ein kostenpflichtiger Vertrag erst gelten, wenn er bestätigt wird.

quelle : heise.de

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Gaspreis-Wucher: Anbieterwechsel lohnt sich

Auch beim Gaspreis gilt: Vergleichen lohnt sich. Denn während viele Versorger Preiser-höhungen angekündigt haben, senken andere Gasanbieter im Gegenzug ihre Preise. Deshalb raten Experten zu einem Anbieterwechsel.

Quelle : stern.de

via abzocknews.de

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Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Das Schwarze Schaf im September 2010

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Anbieter: melango.de

Vorgang: Nachdem OpSec in den letzten Monaten und auch diesen Monat wieder zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern erhalten hat, die sich über die B2B-Plattform melango.de beschweren, verleihen die Markenschutzexperten den Betreibern erneut den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“. Zum ersten Mal erhielt melango.de die unrühmliche Auszeichnung im November 2008.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen. Zudem ist melango.de ein reiner B2B-Shop, der sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, was für Nutzer jedoch nicht klar zu erkennen ist. Lediglich in den allgemeinen Marktplatzregeln wird darauf hingewiesen, dass nur Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Genau hier liegt auch das Hauptproblem: Als B2B-Verkaufsplattform verhält sich melango.de nicht widerrechtlich, da zwischen Kaufleuten andere Bestimmungen bezüglich der Aufklärungspflichten gelten als zwischen Verkäufern und Endkonsumenten. So müssen Händler, die an andere Händler verkaufen, nicht in gleicher Form auf entstehende Kosten hinweisen wie Händler, die ihre Produkte Endverbrauchern anbieten. Nutzer, die sich bei melango.de als private Käufer anmelden, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen. Dreist ist jedoch, dass die Betreiber der Seite nicht deutlich auf ihr B2B-Geschäftsmodell hinweisen und somit eine Grauzone ausnutzen.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Netzneutralität in Gefahr: Kabelanbieter wollen Geld

Die Debatte über die sogenannte Netzneutralität wird hitziger. Während die deutschen Kabelbetreiber eine Kostenbeteiligung von Youtube & Co. will, fordert eine Initiative die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität in Deutschland. In den USA geraten unterdessen Google und Facebook aneinander.

Unternehmen, die massiv vom Internet profitieren, sollten sich auch an den Netzkosten beteiligen, sagt der Geschäftsführer des Verbands Deutscher Kabelnetzbetreiber, Peter Charissé. “Das sind vor allem die Videoanbieter wie Youtube.” Der Verband forciert damit die Debatte über die Netzneutralität – dieses Prinzip sieht einen gleichberechtigten Transport aller Daten im Internet vor. Diese Diskussion komme zum richtigen Zeitpunkt, sagte Charissé. “Wir sind in der gleichen Situation wie die Telekom und viele andere Anbieter, dass wir immer mehr investieren in die Netze.”

quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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Software-Vertragsfallen: Willkür im AGB-Dschungel

Die Nutzungsbedingungen von Anbietern wie Microsoft, Google oder Facebook sind gespickt mit Fallen. Doch ohne Zustimmung lassen sich Software und Webdienste nicht nutzen. Worauf man achten muss.

Kunden, die am 1. April dieses Jahres beim Onlineshop Gamestation etwas bestellt hatten, willigten ein, dem Shop ihre Seele zu überlassen – denn so stand es in dessen Nutzungsbedingungen. Zugegeben, das war nur ein Aprilscherz, aber den hatten die Kunden übersehen, wenn sie den AGB-Text nicht genau durchgelesen hatten. Ob bei Software-Installationen oder auf Websites, viele User klicken oft blind auf „Akzeptieren“, um das Programm oder die Website endlich nutzen zu können. Aber auf was lassen sie sich da eigentlich ein?

Die Computerzeitschrift CHIP hat den großen AGB-Test gemacht und Dutzende Nutzungsbedingungen, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzbestimmungen großer Anbieter wie Microsoft, Google und Co. analysiert. Die Rechtsanwälte Hagen Hild (AGB-Recht) und Martin Bachmann (Datenschutz) von der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen überprüften im Auftrag, ob die Texte dem deutschen Recht entsprechen.

quelle und vollstaendiger Bericht : focus.de

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