Schlagwort-Archive: Betrugs

Dreister Betrug richtet Millionenschaden an

Zwei mutmaßliche Betrüger sollen eine Hamburger Vermögensberatung um fast 20 Millionen Euro gebracht haben.Gegen das Duo werde wegen Betrugs und Urkundenfälschung ermittelt, sagte der Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, Johannes Mocken, am Freitag.Einer der Beschuldigten habe die Ermittlungen durch eine Selbstanzeige ausgelöst, “die sich wie ein Drehbuch zu einem Krimi liest”, sagte Mocken.Die Männer sollen der Vermögensberatung wertlose, nicht existierende Forderungen verkauft haben. Am Donnerstag seien deswegen mehrere Objekte durchsucht worden.

Die Männer sollen der Vermögensberatung wertlose, nicht existierende Forderungen verkauft haben. Am Donnerstag seien deswegen mehrere Objekte durchsucht worden. Einer der beiden Beschuldigten wurde vorläufig festgenommen und am Freitag einem Haftrichter vorgeführt. Er macht bislang zu den Vorwürfen keine Angaben.

quelle : welt.de, hier der ganze Artikel.

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Inkasso-Stalking. Jetzt sollte mal die Politik ‘ran

Inkasso-Stalking ist eine üble Sache: Man stellt irgendjemandem eine Rechnung für eine angeblich erbrachte Leistung und beruft sich dabei auf einen angeblich geschlossenen Vertrag. Wenn das Opfer nicht bezahlt, hagelt es Mahnungen und Drohbriefe. Darin schreibt man von angeblich drohenden Schufa-Einträgen, von Betrugsanzeigen, von nächtlichen Besuchen durch Inkasso-Mitarbeiter. Und so weiter – bis der Betroffene unter dem stetig wachsenden Druck zusammenbricht und zahlt.

Inkasso-Stalking ist seit vier Jahren vor allem bei der Nutzlos-Branche fester Bestandteil des Geschäftsmodells. Die Täter – meist junge Leute, die sonst nichts Besseres gelernt haben – stellen Seiten zu den verschiedensten Themen ins Internet. Um die versprochenen Dienste in Anspruch zu nehmen, soll man seine Daten in ein Formular eintragen. Und wer das tatsächlich macht, bekommt wenig später eine Rechung. Weil das Ganze ja kostenpflichtig sei.

Über diese “Kostenpflicht” informieren die Täter natürlich nur im Kleingedruckten, im Fließtext oder irgendwo im kaum sichtbaren Bereich ihrer Webseiten.

Weil man mit dieser fiesen Masche vor keinem Gericht der Welt durchkäme, holen sich die Abzocker ihr Geld außergerichtlich durch Inkasso-Stalking herein. Sprich: Sie setzen ihre Opfer so lange mit Drohbriefen oder -Mails unter Druck, bis diese die nicht bestehenden Forderungen bezahlen.

quelle : augsburger-allgemeine, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen

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StA Braunschweig: SMS-Betrüger festgenommen

Für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet wurde im Monat August die Flirt- und Datingplattform flirt-fever.de mit dem Negativpreis “Das Schwarze Schaf” ausgezeichnet. Begründet wird die Verleihung des Presises wie folgt:

Braunschweiger Staatsanwaltschaft veranlasst bundesweite Durchsuchungen wegen gewerbsmäßigen Betruges

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig führt ein Verfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und Beihilfe zu dieser Straftat gegen insgesamt 12 Beschuldigte aus dem gesamten Bundesgebiet.

Es besteht der Verdacht, dass mit Betrugsabsicht ausgerichtete SMS – Chats unterhalten wurden. Auf unterschiedliche Art und Weise wurde Kontakt über die Einschaltung sogenannter “Chat-Animateure” zu potentiellen Opfern aufgenommen. Diese “Chat – Animateure” agieren unter Vorspiegelung falscher Identitäten oder Vorspiegelung der Möglichkeit eines realen Treffens, um auf diese Weise die Geschädigten/Opfer zum Versand von SMS unter Verwendung von kostenpflichtigen Premiumrufnummern (jeweils 1,99 €/min.) zu veranlassen.

Aufgrund eines bestehenden Haftbefehls wurde ein 30-jähriger Mann aus dem Raum Seesen festgenommen. Er befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen, die von der Zentralen Kriminalpolizeiinspektion der Polizeidirektion Braunschweig geführt werden, wird die Gesamtschadenshöhe auf fünf Millionen Euro geschätzt.

Bei den Durchsuchungen in der vergangenen Woche, an insgesamt 19 Objekten in 9 Bundesländern, waren etwa 150 Polizeibeamte beteiligt.

quelle: antiabzockenet.blogspot.com, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen und weitere quellen zu erfahren.

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NDR Markt – Abzocke am Telefon: TRC Telemedia / Allinkasso ( Video )

Geschäftemacherei mit heiklen Nummern ..

Die Methode: der sogenannte Ping-Anruf. Bei einem Ping-Anruf will der Anrufer gar keine Verbindung zum Angerufenen haben. Es reicht ihm, dass seine Nummer im Display des Angerufenen erscheint, damit der bei ihm zurückruft. Früher sind auf diese Weise sehr viele Menschen dazu animierit worden, teure 0137- oder 0900-Nummern anzurfen. Diese Masche gilt inzwischen in Deutschland als “Rufnummernmissbrauch” und ist ein Verstoß gegen das Telekommunikationsrecht, der von der Bundesnetzagentur entsprechend verfolgt wird. Betroffene können sich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Diese kann den Anbietern die Nummer entziehen und ein Verfahren einleiten.

Die neue Masche: Ping-Anrufe mit regulären Festnetz- oder auch Mobilfunknummern:

Doch inzwischen gibt es viele Fall-Schilderungen, bei denen die angezeigte Nummer des “Anrufs in Abwesenheit” unverdächtig ist, weil es sich um eine ganz normale Festnetz- oder Mobilfunknummer handelt. Dort kostet der Anruf nur so viel, wie es laut gewähltem Tarif des Netzbetreibers kosten soll. Wer eine entsprechende Flatrate hat, darf sogar darauf vertrauen, dass das Anwählen der Nummer keine weiteren Kosten nach sich zieht. Trotzdem gibt es Firmen, die durch das Verschicken entsprechender Rechnungen und Mahnungen behaupten, durch den Anruf sei eine Dienstleistung bestellt worden, für die sie eine Vergütung verlangen. Sie schicken in kurzer Folge Mahnungen mit immer höheren Beträgen und verleihen ihren Forderungen Nachdruck, indem sie mit Geldeintreibern, Rechtsanwälten und gerichtlichem Mahnverfahren drohen. Die Adresse zur Rufnummer finden solche Firmen über Internet-Telefonbücher oder über Telefon-CD-Roms mit der sogenannten Rückwärtssuche mühelos heraus.

Verhaltenstipps für Betroffene:

Was können Verbraucher tun, wenn beispielsweise eine Rechnung für Telefonsex kommt, der niemals stattfand? Entspannt zurücklehnen und gegebenenfalls dem Absender per Einschreibebrief widersprechen. Vor Gericht müsste der Absender beweisen, dass der Telefonsex bestellt worden ist und stattgefunden hat, und das dürfte ihm schwer fallen. Auch eine Anzeige wegen Betrugsverdachts kann unter Umständen sinnvoll sein – doch um den Betrugsverdacht zu erhärten, wird es etwas komplizierter: Um den Ping-Anruf zu dokumentieren, müsste man tatsächlich das Telefon, das den fraglichen “Anruf in Abwesenheit” mit Uhrzeit und Datum in der Anrufliste vermerkt hat, der Polizei als Beweismittel vorlegen. Wer eine solche Anzeige erwägt, sollte daher die Anrufliste nicht löschen.

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

Quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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StA Flensburg: Rückgewinnungs-hilfeverfahren gegen Betreiber der Abofalle tricky.at

Die Staatsanwaltschaft Flensburg sucht im Rahmen eines Rückgewinnungshilfeverfahrens wegen Betruges gegen den Betreiber der Abofalle tricky.at, Tim Owesen aus Harrislee bei Flensburg, Opfer, die auf unberechtigte Forderungen bezahlt haben. Die Behörde veröffentlichte am 29.07.2009 im elektronischen Bundesanzeiger folgende Meldung:

“In einem unter dem Az.: 103 Js 4904/06 bei der Staatsanwaltschaft Flensburg geführten Ermittlungsverfahren wegen Betrugs hat der Beschuldigte Tim Owesen, geb. am 23.12.1985 als Geschäftsführer der Firma „Mobile Premium Credits“ die Webseite www.tricky.at betrieben.

Auf dieser Seite wurde mit einer Sonderaktion geworben, die eine Umfrage und Anmeldung bei www.tricky.at beinhaltet. Für die Einrichtung dieses Accounts waren einmalig 120,- € zu zahlen.

Als Gegenleistung sollte der Einzahler einen MP3-Player, sowie Zugriff auf eine Liste von Gutscheinen über mindestens 200,- € erhalten.

Tatsächlich erhielten die Geschädigten diese Leistungen nicht.

Die Staatsanwaltschaft Flensburg führt in der vorliegenden Strafsache neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durch. In diesem Zusammenhang wurden 35.480,05 €, die zwischenzeitlich auf einem Konto des Finanzverwaltungsamtes Schleswig-Holstein hinterlegt sind, gesichert.

Ziel des Rückgewinnungshilfeverfahrens ist es, den durch die Straftat Geschädigten einen (ggf. teilweisen) finanziellen Ersatz zu ermöglichen.

Für die Geltendmachung ihrer Ansprüche sind die Geschädigten ausschließlich selbst zuständig.

Die von der StA zugunsten Verletzter gesicherten Vermögenswerte wirken nicht unmittelbar für und gegen Geschädigte.

Sofern sie auf die von Staatswegen gesicherten Vermögenswerte zugreifen wollen, müssten Sie Ihrerseits entsprechende Titel (Urteil, dinglicher Arrest usw.) einholen, um entsprechende Pfändungsmaßnahmen ergreifen zu können.

Nach Vollstreckung bedarf es gem. §§ 111 g, h StPO der Zulassung durch einen gerichtlichen Beschluss.

Ich rege an, dass Sie zwecks Einleitung der erforderlichen Schritte einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin beauftragen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass von hier aus keine weiteren Auskünfte über die von Ihnen zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können.”

Quelle: kanzlei-richter.com.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Abofallen-Betreiber zu Haftstrafen verurteilt

Erstmalig hat ein deutsches Gericht Abofallen-Betreiber strafrechtlich belangt. Am heutigen Montag Nachmittag verurteilte das Landgericht Göttingen eine Gruppe von Abzockern wegen vollendeten gewerbsmäßigen Betrugs zu Freiheitsstrafen auf Bewährung. Die drei Jurastudenten hatten im Jahre 2007 unter der Domain fabrik-einkauf.com ihre Abofalle ins Leben gerufen. Per Spam bewarben sie die Seite sowie ein angebliches Gewinnspiel.

Quelle: Heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Datensätze über 40 Millionen Menschen illegal im Handel

Ein britischer Medienbericht gibt neue Einblicke in den weltweit florierenden illegalen Handel mit personenbezogenen Daten. Laut der Times hat ein früherer britischer Polizist eine Datenbank erstellt, die sensitive Einträge über 40 Millionen Menschen weltweit umfasst. Gefüttert habe der einst im Betrugsdezernat tätige Ex-Ermittler die Sammlung allein mit Informationen, die in Internetforen rechtswidrig angeboten werden.

quelle. heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Polizei darf E-Mails auf Servern beschlagnahmen

Die Polizei darf mit einer richterlichen Verfügung zur Hausdurchsuchung auch E-Mails beschlagnahmen, wenn der Beschuldigte diese nicht auf seinem PC, sondern auf dem Server des Providers lagert.

Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen wurde zurückgewiesen. Gegen diesen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs und Untreue geführt. Das zuständige Amtsgericht hatte eine Hausdurchsuchung angeordnet, um Unterlagen und Datenträger zu finden, die als Beweismittel in Betracht kommen.

Das Gericht entschied, dass die Entscheidungen den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, so dass der Beschwerdeführer durch die Sicherstellung der E-Mails auf dem Server des Providers nicht in seinen Grundrechten verletzt ist. Eine entsprechende Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses durch die Strafprozessordnung sei im Zuge der Verbrechensbekämpfung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren legitim.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Bande wegen Internetbetrugs verurteilt

Nach einer Reihe von Internet-Betrügereien ist am Montag ein 25-Jähriger vom Landgericht Amberg zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Mann hatte mit Komplizen über eine Verkaufsplattform Edelmetalle wie Goldmünzen und Silberbarren angeboten, den Käufern nach Bezahlung aber keine Artikel geliefert.
Allein der Haupttäter habe einen Schaden von etwas mehr als 300.000 Euro angerichtet, berichtete ein Justizsprecher.

quelle. heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen

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Falsches Geburtsdatum: Gericht verbietet Drohung mit Betrugsanzeige

Betreiber von Webseiten dürfen in ihren Rechnungen nicht behaupten, dass die Angabe eines falschen Geburtsdatums bei der Anmeldung ein Betrugsdelikt darstelle. Das hat das Landgericht Mannheim entschieden.

Das Landgericht Mannheim bestätigte diese Auffassung jetzt. “Die Belehrung der Klägerin darüber, dass eine falsche Altersangabe ein Betrugsdelikt darstelle und sie sich eine Strafanzeige vorbehalte, ist geeignet, den minderjährigen Kunden zur Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht zu bewegen, die wegen der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages gar nicht besteht”, heißt es in seinem Urteil (Landgericht Mannheim, Urt. v. 12. Mai 2009 – Az. 2 O 268/08)

Quelle: computerbetrug.de, Hier klicken um den gesamten Artikel zu lesen

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