Schlagwort-Archive: Bezahlen

Millionenbetrug mit falschen Gewinndiensten: Prozess in Essen beginnt

Wegen Millionenbetrugs mit angeblichen Gewinnspieldiensten wie Win-Express, Extrawin.tv und Eurowin 24 müssen sich von Montag an ein Mann und eine Frau in Essen vor Gericht verantworten.

Die beiden Beschuldigten sollen 2009 und 2010 gemeinsam mit Komplizen rund 70.000 Menschen um bis zu sechs Millionen Euro betrogen haben.

Der Anklage zufolge hatte sich der Mann über Kontakte in der Call-Center-Branche Adressdaten – vor allem ältere Kundendaten von Lotteriegesellschaften – besorgt. Die potenziellen Opfer ließ er dann von Callcentern anrufen. Die Callcenter-Beschäftigten mussten den Angerufenen gegenüber behaupten, sie hätten an einem zunächst kostenlosen Gewinnspiel in Verbindung mit einem Gewinnspieleintragungsdienst teilgenommen und dabei die Kündigungsfrist versäumt. Deshalb müssten für mindestens drei Monate einen Betrag von – je nach Produkt – 89 Euro (Win-Express, Deutscher Vorteilsclub 49), 95,70 Euro (Extrawin.tv) oder 149,70 Euro (Eurowin 24) bezahlen.

Quelle : computerbetrug.de

via arcadewelten.eu/phpBB2

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Verbraucher: Versteckte Abofallen bei Handy-Apps

Apps sind meistens kostenlos, machen das Leben leichter oder bieten einfach nur Spaß. Aber: Miniprogramm für Smartphones machen es Betrügern leicht. Hinter Werbebannern verstecken sich oft Abofallen.

Miniprogramme auf mo­dernen Multimedia-Handys, sogenan­nte Apps. Doch wer nicht aufpasst, kann schnell Be­trü­gern aufsitzen. Hinter Werbebannern, die in Apps eingeblendet werden, verstecken sich oft Abofallen, warnen Ver­braucherschützer.

Laut Branchenverband Bitkom ist jedes fünfte Handy in Deutschland ein Smartphone. Die Multimedia-Handys er­freuen sich immer größerer Be­liebtheit, auch wegen der Apps. Zehn Millionen Deutsche nutzen die Miniprogramme bereits. Sie werden oft über Werbung finanziert. Und die kann für Handynutzer teuer werden.

Beschwerden häufen sich

Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich zurzeit Beschwerden von Mobilfunk-Kunden, die auf ihrer Handyrechnung für Abos bezahlen sollen, die sie nie abgeschlossen haben wollen. „Die Kunden können sich nicht erklären, wie es zu einem Vertragsschluss gekommen ist“, sagt Verbraucherschützer Peter Lindackers.

Quelle : derwesten.de

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Dubiose Telefon-Abzocke

Da staunten Inge und Heinz Steiner (Namen geändert) aus Mennighüffen nicht schlecht, als sie Post von der Firma “Czech Media Factoring” bekamen. Für einen Anruf bei einer dubiosen Sex-Hotline sollte das Ehepaar 90 Euro bezahlen und diesen Betrag innerhalb von acht Tagen an das Unternehmen überweisen. “Dabei waren wir zur angegebenen Uhrzeit überhaupt nicht zu Hause”, sagt Inge Steiner.

Im Schreiben an das Ehepaar Steiner verweist das Unternehmen auf acht Telefonnummern, von denen eine zur oben angegebenen Uhrzeit angerufen worden sei. Dabei sei eine kostenpflichtige Telefonsex-Serviceleistung des Unternehmens “R.M.I.” in Anspruch genommen worden. Dieses sitzt laut Rechnung in Road Town Tortola – der Hauptstadt einer Insel in der Karibik.

quelle : nw-news.de

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Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen [Update / Stellungnahme]

Wie hier Berichtet “Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen” ist wieder mal Emil muell im Umlauf mit dem Ziel Ahnungslose Opfer zur Zahlung zu bewegen, mit einer Fake Email zum Thema p2p ( Tauschboaersen) und es handelt sich diesmal nicht um emails der Grevenreuth AG sondern unter dem Namen Rechtsanwalt Florian Giese auf der Richtigen Webseite des Rechtsanwaltes gibt es bereits eine Mitteilung zu diesen Emails :

Rechtsanwalt Florian Giese steht nicht in Zusammenhang mit betrügerischen E-Mails mit dem Betreff “Ermittlungsverfahren gegen Sie”

Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und speziell Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.

Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail Adresse “giese@rechtsanwalt-giese.info” oder “zahlung@rechtsanwalt-giese.info” derartige Mails versendet worden. Auch ist weder die Kanzlei Giese noch RA Florian Giese Inhaber der Domain “rechtsanwalt-giese.info”.

Quelle des zitates : rechtsanwalt-giese.de

Die Fake Domain rechtsanwalt-giese.info haben wir auch bereits auf unsere Malware_dialerdomains Filter fuer Firefox integriert, eben so wurde die Filterung kurzzeitig in das normale Adblock Filter liste fuer alle Integriert um ggf. mehre Opfer zu schuetzten.

Die Filter fuer Firefox in Verbindung mit Adblock plus finden sie unter “Produkte aus dem Hause vampirboard

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Ermittlungsverfahren gegen Sie- oder wie man versucht an Geld zu kommen

Da komme ich doch gerade von der Arbeit, optimere gerade noch eine Datenbank und rufe dabei meine Emils ab und bekomme doch fast einen Schreck da steht doch glatt im Betreff “Ermittlungsverfahren gegen Sie”, verdammt laeuft hier etwa ueber meinen Servern was ab wo von ich nichts weiss, eine sicherheitsluecke ? die zum spammen ausgenutzt wird ? oder eine ddos Attacke wird mit einen meiner Server ausgeloest bzw. ist bestand eines botnetzes ?
Aber was hat Videorama mit Musik zu tuen ?

Schwer Atmen oeffne ich die Email die den Absender Namen giese@rechtsanwalt-giese.info traegt, und merke weiter erschrocken das hier noch 3 Weitere Emails mit dem Betreff und der Email Adresse im Postflach Flattern.

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

p2p ? Moment das nutze ich doch nicht mehr nach dem aerger von open Office download was gar nicht open Office war, also jemand in meinem Netzwerk ?
Moment das kann ja nicht das Netzwerk ist ja nur fuer die Raeumlichkeiten, und da kommt keiner Ran ausser ich, also WLAN gekappter ? Kann ja auch nicht WLAN ist hier immer abgeschaltet,
aber Moment mal was sehe ich da in der Geoffneten Email ?

Da faellt mir doch die damalige abzock Masche mit der Grevenreuth AG ein, die in Wirklichkeit ein fake war, und lese die Emails weiter :

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 350 Js 435/39 Sta Essen

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 129.xxxx ( entfernt, wer weiss wem die wirklich gehoert)

Ihre E-Mail Adresse: gibt es gar nicht@meine uralt domain.de ( diese email adresse gibt es nicht mal bei mir )

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 12

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 22

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese

:8O:

Die 2. Mail das selbe genau zur selben Sekunde abgesendet, die 3 mail sieht dann so aus :

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie gestellt.

Aktenzeichen: 369 Js 303/24 Sta Essen

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 188.xx.x.x ( entfernt, wer weiss wem die wirklich gehoert)

Ihre E-Mail Adresse: gibt es gar nicht@meine uralt domain.de ( diese email adresse gibt es nicht mal bei mir )

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 15

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 20

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen,
Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten
aussergerichtlich zu loesen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter:
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese

Zu mal die eine IP ist aus Frankreich die dort oben angeblich von mir in Nutzung sein soll und die andere aus West Virginia, und ich war sicher nicht in den Laendern 😉

Auch interessant das die Antwort Adresse aber eine ganz andere ist als die giese@rechtsanwalt-giese.info naemlich Return-Path:
Message-ID: <696212041.19257137012037@rocketalumni.com>
Received: from 173.193.223.133-static.reverse.softlayer.com (unknown [117.193.155.165])

Halten wir also kurz fest, diese Mail kann man getrost in den Muell schieben, zu mal wenn man so oder so nichts gemacht hat, natuerlich sollte man sich immer vergewissern ob die Netzwerke, Server abgesichert sind, aber zahlen drehe gibt es natuerlich auch bei Anwaelten so das man ggf. unberechtigt eine Abmahnung bekommt, aber diese Mail ist einfach nur ein Fake um an Geld zu kommen.

Die Fake Domain rechtsanwalt-giese.info haben wir auch bereits auf unsere Malware_dialerdomains Filter fuer Firefox integriert, eben so wurde die Filterung kurzzeitig in das normale Adblock Filter liste fuer alle Integriert um ggf. mehre Opfer zu schuetzten.

Die Filter fuer Firefox in Verbindung mit Adblock plus finden sie unter “Produkte aus dem Hause vampirboard

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Schamloser Betrug: Handy-Käufer von Internetfirma dreist ausgetrickst

“Es kann nicht oft genug gewarnt werden!” – Fahnder, die auf Internet-Betrug spezialisiert sind, wissen, wovon sie sprechen. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht Kunden online Pro-dukte bestellen und bezahlen, die Waren aber nie erhalten. Zuletzt tappte ein Versiche-rungsberater aus dem Bezirk Jennersdorf in die Falle.

Quelle : krone.at

via abzocknews.de

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Gezahlt wird erst bei Leistung: Telefon-Warteschleifen künftig kostenlos

Der Ärger mit teuren Telefon-Warteschleifen könnte schon bald ein Ende haben. Die Bundesregierung verständigt sich endlich darauf, dass Warteschleifen kostenlos sein sollen. Das soll für Anrufe aus dem Festnetz wie aus dem Mobilfunknetz gelten – und zwar für alle entsprechenden Servicenummern.

Verbraucher sollen für Anrufe bei Service-Telefonnummern künftig erst bezahlen, wenn sie mit einem Gesprächspartner verbunden sind. Die Warteschleifen davor sollen kostenlos werden, wie aus Regierungskreisen in Berlin verlautete. Auf diese bislang umstrittene Regelung verständigten sich demnach die zuständigen Ministerien.

Quelle : n-tv.de

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Verbraucherschutz24.info zockt Verbraucher ab: Unberechtigten Zahlungsaufforderungen von CL Inkasso AG widersprechen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

25.06.2010
Verbraucherschutz24.info zockt Verbraucher ab
Unberechtigten Zahlungsaufforderungen von CL Inkasso AG widersprechen

Viele Verbraucher melden sich derzeit bei der Verbraucherzentrale Thüringen und beschweren sich über Forderungsschreiben der CL Inkasso AG, Zeppelinstraße 2, 88131 Lindau. Angeblich sollen sie beim Internetdienst www.verbraucherschutz24.info der Firma Websolution Köln angemeldet und mit der Zahlung geforderter Beträge in Höhe von über 90 Euro im Verzug sein.
Die Betroffenen versichern, keinen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung von www.verbraucherschutz24.info abgeschlossen zu haben. Einige Verbraucher gaben zudem an, dass sie zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses weder über einen Computer noch über einen Internetzugang verfügten.

Dazu Dr.Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen:
“Grundsätzlich gilt: Wer nichts bestellt hat, muss auch nichts bezahlen. Lassen Sie sich nicht von unberechtigten Inkassobriefen unter Druck setzen oder gar einschüchtern, gerade das beabsichtigen windige Firmen mit ihrem dreisten Vorgehen. Sie sind nur verpflichtet zu zahlen, wenn es einen wirksamen Vertrag gibt. Ist dies nicht der Fall, gehen Sie nicht auf die Forderungen ein und zahlen Sie auf keinen Fall. Widersprechen Sie der Forderung per Brief. Schicken Sie den Brief per Einschreiben/Rückschein, um einen Nachweis in den Händen zu halten. Bei Fragen können Sie sich an jede Verbraucherberatungsstelle wenden.”
Auffällig zudem: Die Internetseite von Verbraucherschutz24.info ist bereits einige Zeit wegen “kurzer technischer Pause” nicht erreichbar.

quelle : vzth.de

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Schadenersatz: Nutzlos-Abo-Fallen

Schadenersatz: Nutzlos-Abo-FallenEin hereingetappter Internetnutzer aus Issum (NRW) erstritt jetzt vor dem Landgericht Mannheim in zweiter Instanz ein Urteil, wonach die Mannheimer Content Services Ltd. (Hauptsitz Aldermaston Großbritannien), die die Seite Opendownload betreibt, die Kosten für seinen Anwalt, den er zur Abwehr ihrer Forderung eingesetzt hatte, in voller Höhe bezahlen muss.
Quelle: Channelpartner.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Verbraucherschutz: Warnung vor dubiosen Inkasso-Briefen

Die NRW-Verbraucherzentrale warnt vor dubiosen Zahlungsforderungen des Inkassounternehmens Sauer & Söhne. Die geforderten 162,98 Euro sollte man „auf keinen Fall“ bezahlen, raten die Verbraucherschützer.

Für saure Mienen sorgen derzeit Zahlungsaufforderungen des Inkassounternehmens Sauer & Söhne: Weil angeblich Gericht und Pfändung bevorstehen, werden Verbraucher nach Beobachtungen der NRW-Verbraucherzentrale zuhauf aufgefordert, sofort 162,98 Euro zu zahlen. Für welche Leistungen im Namen von „ISIS Multimedia Net GmbH“ das Geld beigetrieben werden soll, bleibt Sauers Familiengeheimnis. „Auch wenn im Schreiben mit Kosten für Gericht und Anwalt, Zwangsvollstreckung, eidesstattlicher Versicherung oder einer Eintragung ins amtliche Schuldnerverzeichnis gedroht wird, sollten Sie auf keinen Fall zahlen“, raten die Düsseldorfer Verbraucherschützer den Betroffenen.

Krasses Beispiel

Die versuchte Geldeintreiberei des Inkassounternehmens mit Sitz in Düsseldorf sei nur ein weiteres krasses Beispiel, durch schriftliche Zahlungsaufforderungen für dubiose Dienstleistungen Kasse zu machen, berichtet die Zentrale. Das Kalkül der Firma sei es, durch ein vermeintlich drohendes Gerichtsverfahren die angeschriebenen Verbraucher so zu verunsichern, dass sie der erhobenen Geldforderung zustimmen und auf dem beigefügten Überweisungsformular ihre Kontoverbindung preisgeben.

quelle und voller Bericht : derwesten.de

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