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IP-Sperren: Mit dubiosen Tricks zu legalen TV-Streams

Kino.to existiert nicht mehr, nun fragen sich viele Nutzer: Wo bekommt man legale Video-Streams? Die Sache ist nicht ganz einfach, denn viele Angebote sind gegen Zugriffe aus dem Ausland gesperrt. Es gibt eine Möglichkeit, die Hürde zu umgehen – doch man landet in einer rechtlichen Grauzone.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 – Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.

BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig
Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall
Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

 

Quelle : vzbv.de Presse

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USA: Provider blockieren Webzugang für illegale Filesharer

Die Musik- und Filmindustrie hat mit den großen Internet Providern des Landes ein Abkommen ausgehandelt, das Strafen für Urheberrechtsverletzungen vorsieht. Wer mehrmals beim illegalen Filesharing erwischt wird, wird mit einer Drosselung der Datenrate oder einer Blockade des Webzugangs bestraft. Digitale Bürgerrechtler protestieren.

Quelle: Golem.de / Zum Artikel

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1&1 setzt sich für Netzneutralität ein

Der deutsche Provider 1&1 bekennt sich in einem heise online vorliegenden Positionspapier “zur Netzneutralität als Prinzip eines freien Internets”. Jeder Nutzer müsse Zugang zu jedem über das Netz verfügbaren Inhalt haben, heißt es in der Stellungnahme weiter. Netzbetreibern dürfe es nicht gestattet werden, “den Zugang zu bestimmten Diensten oder Inhalten zu blockieren oder zu behindern”. Insbesondere sei jede Form der inhaltlichen Kontrolle unzulässig.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Abmahnung wegen Kripo-Warnung auf kino.to

Letzte Woche hat die Staatsanwaltschaft Dresden zum großen Schlag gegen kino.to ausgeholt. Einige mutmaßliche Betreiber wurden verhaftet, die Domain gesperrt. Bevor die Seite endgültig vom Netz ging war auf kino.to eine Warnung der Kriminalpolizei zu lesen. Nun haben die Betreiber des (legalen) Kino-Portals cineastentreff.de das Land Sachsen abgemahnt.

Quelle: Telemedicus.info / Zum Artikel

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Bundesregierung streicht Websperren-Gesetz

Die Bundesregierung hat sich endgültig von den umstrittenen Sperren für kinderpornografische Inhalte im Internet verabschiedet. Das Kabinett brachte am Mittwoch ein vom Justizministerium ausgearbeitetes Gesetz auf den Weg, mit dem das im Juni 2009 vom Bundestag beschlossene, derzeit schon ausgesetzte “Zugangserschwerungsgesetz” aufgehoben werden soll.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Kinderpornografie: Microsoft und Facebook schmieden Allianz

Alle auf Facebook hochgeladenen Fotos sollen künftig mit einer Datenbank für Missbrauchs-opfer abgeglichen werden. Dazu dient eine Software von Microsoft.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

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Telekabel Wien: Kino.to seit Mitternacht gesperrt

Die von einem Wiener Gericht vorläufig angeordnete Sperre der Linksammlung kino.to im Netz von Telekabel Wien ist seit Mitternacht aktiv. ergangen Andere Netze des Telekabel-Eigentümers UPC Austria sind nicht betroffen. Die Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien war zwar schon vergangene Woche ergangen. Der Kläger, ein von der Filmindustrie finanzierter Verein für Anti-Piraterie (VAP), hat die erforderliche Sicherheitsleistung von 50.000 Euro aber erst Ende dieser Woche bei Gericht hinterlegt.

 

Quelle: heise.de

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Internetsperren: EU-Rat will Zaun um Europas Internet ziehen

Eine Arbeitsgruppe für Justiz und Inneres im Rat der Europäischen Union will ein Konzept für europaweite Netzsperren erarbeiten. Ziel ist ein “sicherer europäischer Cyberspace” mit “virtuellen Schengen-Grenzen”. Kritiker befürchten eine “chinesische Lösung”.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

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Kino.to für UPC-Kunden gesperrt

Der österreichische Internet-Provider UPC ist gerichtlich dazu verpflichtet, seinen Kunden den Zugriff auf die Streaming-Plattform kino.to zu sperren. Das teilte der Verein für Antipiraterie (VAP) mit. Er ist Ende 2010 zusammen mit Filmproduzenten aus Österreich und Deutschland gegen UPC vor das Handelsgericht Wien gezogen und hat dort nun eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Die Klage stützt der VAP nach eigenen Angaben auf die im Urheberrechtsgesetz und im EU-Recht genannte Unterlassungspflicht der Provider.

Quelle : heise.de

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