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Regelleistungen nach SGB II (“Hartz IV- Gesetz”) nicht verfassungsgemäß

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –

Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010

Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –

I. Sachverhalt

1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom
24. Dezember 2003 (sog. „Hartz IV-Gesetz“) führte mit Wirkung vom 1.
Januar 2005 die bisherige Arbeitslosenhilfe und die bisherige
Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für
Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden
Personen zusammen. Danach erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige
Arbeitslosengeld II und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft
lebenden, nicht erwerbsfähigen Angehörigen, insbesondere Kinder vor
Vollendung des 15. Lebensjahres, Sozialgeld. Diese Leistungen setzen
sich im Wesentlichen aus der in den §§ 20 und 28 SGB II bestimmten
Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Leistungen für
Unterkunft und Heizung zusammen. Sie werden nur gewährt, wenn
ausreichende eigene Mittel, insbesondere Einkommen oder Vermögen, nicht
vorhanden sind. Die Regelleistung für Alleinstehende legte das SGB II
zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens für die alten Länder einschließlich
Berlin (Ost) auf 345 Euro fest. Die Regelleistung für die übrigen
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestimmt es als prozentuale Anteile
davon. Danach ergaben sich zum 1. Januar 2005 für Ehegatten,
Lebenspartner und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft ein Betrag von
gerundet 311 Euro (90%), für Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres ein Betrag von 207 Euro (60%) und für Kinder ab Beginn des
15. Lebensjahres ein Betrag von 276 Euro (80%).

Im Vergleich zu den Regelungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz
(BSHG) wird die Regelleistung nach dem SGB II weitgehend pauschaliert;
eine Erhöhung für den Alltagsbedarf ist ausgeschlossen. Einmalige
Beihilfen werden nur noch in Ausnahmefällen für einen besonderen Bedarf
gewährt. Zur Deckung unregelmäßig wiederkehrenden Bedarfs ist die
Regelleistung erhöht worden, damit Leistungsempfänger entsprechende
Mittel ansparen können.

……

……

6. Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
Kindern.

7. Diese Verfassungsverstöße sind weder durch die Auswertung der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 und die Neubestimmung des
regelsatzrelevanten Verbrauchs zum 1. Januar 2007 noch durch die Mitte
2009 in Kraft getretenen §§ 74 und 24a SGB II beseitigt worden.

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“Rotlicht”-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet

"Rotlicht"-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet

Endlich dürfen normale Festnetznummern von Erotik-Anbietern nicht mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbraucht werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Eilverfahren und in letzter Instanz bestätigt, dass in vielen Fällen bei diesen telefonischen Dienstleistungen der gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutz umgangen wird [§ 66 l TKG]. Die Abschaltung solcher Ortsnetz-Rufnummern durch die Bundesnetzagentur sei deshalb rechtens.

“Das hat weitreichende positive Folgen für die Verbraucher”, freut sich Friederike Wagner, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. “Sofern die gesetzlichen Vorschriften zur Preisangabe und zur Preishöchstgrenze nicht erfüllt werden, sind die Verbraucher zur Zahlung des Entgelts für den geleisteten Dienst nicht verpflichtet [§ 66 g TKG].”

Darüber hinaus hofft Wagner, dass nun auch das “Geschäftsmodell” für die Erotik-Anbieter unattraktiv wird, denn der Bundesnetzagentur liegen zahlreiche Verbraucherbeschwerden über weitere dubiose Erotikdienst-Rufnummern vor. Werden bei deren Überprüfung entsprechende Rechtsverstöße festgestellt, wird dies zur Abschaltung der missbrauchten Festnetznummern führen, mehr als viertausend sind es bereits.

Seit 2005 ist diese Masche den Verbraucherzentralen bekannt. Immer mehr Firmen schießen aus dem Boden, die in den Medien Kontaktanzeigen schalten. Verbraucher rufen die angegebene Festnetznummer in dem guten Glauben an, es würden nur die Kosten für ein Orts- oder Ferngespräch anfallen. Später bekommen sie jedoch per Post eine Rechnung mit der Begründung, von ihrem Anschluss sei “eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen worden”, für welche nun, je nach Anbieter, zwischen 72 und 90 Euro zu zahlen seien.

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

[antiabzockenet]

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Netzagentur: Erste Strafen wegen Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat sechs Untersuchungen wegen unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen. Sie verhängte dabei und in drei schon im Dezember beendeten Fällen gegen die Täter Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro.

Erstmals habe man somit Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen geahndet, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Basis dafür sind Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Seit deren Inkrafttreten am 4. August 2009 gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Forscher finden perfektes Mittel gegen Botnetz-Spam

Wissenschaftler aus den USA haben eine Methode entwickelt, die Spam-E-Mails faktisch perfekt erkennen und ausfiltern kann. Sie nutzen dabei genau jene Tricks, die von Spammern zur Umgehung von Filtersystemen eingesetzt werden.

Der Großteil, der unerwünschten Werbung, wird heute nicht mehr von einzelnen Servern, sondern von Botnetzen verschickt. Die Software verfügt dabei über Templates, die immer wieder kleine Änderungen an den E-Mails vornehmen. So soll verhindert werden, dass ein Spam-Filter diese durch einen Abgleich mit einer Datenbank genau erkennen kann.

Forschern vom International Computer Science Institute im kalifornischen Berkeley ist es nun gelungen, ein System zu entwickeln, dass die Muster dieser Templates recht schnell analysiert, berichtet das Magazin ‘New Scientist’. Dadurch lassen sich großen Mengen Spam, der von Botnetzen kommt, zuverlässig ausfiltern.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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NDR Markt – Illegale Geschäfte: Handel mit Kundendaten ( video )

Die Datenmafia hat den Verbraucher fest im Griff. Er wird verkauft und ausgenommen. Wie Familie W. geht es Millionen anderen Bundesbürgern auch: Das Telefon steht nicht mehr still, ein Werbeanruf jagt den nächsten. Datenhändler haben Name, Adresse, Telefon- und Kontonummer der W.s verkauft. Die Folge: Die Familie wird terrorisiert, mit Werbepost, unerwünschten Abbuchungen vom Konto und Anrufen. Markt deckt auf, wie das miese Geschäft mit den Kundendaten funktioniert.

Markt hat Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein, über den Fall W. informiert. Er will der Familie helfen und weiß, wie sie zum Freiwild für Datenhändler wurde: “Wir haben vor etwa einem Jahr insgesamt sechs Millionen Daten sichergestellt. Viele von diesen Daten stammen von der Süddeutschen Klassenlotterie. Ganz offensichtlich ist auch der Datensatz der Familie W. mit dabei. Wir gehen davon aus, dass das Dunkelfeld erheblich größer ist und vermuten, dass gut 20 Millionen Datensätze von Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland illegal gehandelt werden.”

Wie können sich Verbraucher schützen?

Um den Telefonterror zu beenden, gibt es eigentlich nur eine einzige Lösung: die Telefonnummer zu wechseln. Denn die, die den unseriösen Datenhänldern bekannt ist, wird weiter missbraucht und weiter gehandelt werden. Zudem verfügen die Datenhändler in der Regel auch über die Adressen der Verbraucher. Ein Umzug kommt deshalb sicher nicht in Frage, also wird die unerwünschte Werbepost auch weiterhin den Briefkasten überquellen lassen. “Verbraucher- und Datenschützer fordern eine ganz klare Regelung, nach der Werbezusendungen nur zulässig sind, wenn der Betroffene zuvor seine Einwilligung erteilt hat”, so Thilo Weichert. Doch dazu konnte sich der Gesetzgeber nicht durchringen. Familie W. muss sich weiter mit jedem einzelnen Werbeversender beschäftigen, um ihn wieder los zu werden. Dafür muss sie bei allen Firmen, von denen sie angeschrieben wurde, Widerspruch einlegen und erklären, keine Werbung mehr haben zu wollen und sich das auch bestätigen lassen.

Falls unzulässig Geld vom Konto abgebucht wird, rät Datenschützer Thilo Weichert: “Wenn die Kontonummer genutzt wird, um das Konto aufgrund von fingierten Verträgen oder von nicht bestehenden Abbuchungsermächtigungen zu plündern, dann würde ich dringend raten, die Kontonummer zu wechseln, eventuell sogar auch die Bank, mit der Konsequenz, dass die alten Abfragen ins Leere laufen.” Bis Familie W. allen Werbezusendungen widersprochen, sowie ihre Telefonnummer und Kontodaten gewechselt haben, müssen sie noch einiges aushalten.

[Markt – Montags, 20.15 Uhr © NDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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n-tv Ratgeber Steuern & Recht – Über „Untergeschobene Verträge am Telefon” ( Video )

In dieser n-tv Sendung „Ratgeber Steuern & Recht” ging es am 12.November 2007 über eines der Hauptprobleme am Telefon, nämlich um das Thema: Telefonwerbung im Zusammenhang mit ungewollte und untergeschobene Verträge; die obwohl unerwünschte Telefonwerbung verboten ist, trotzdem gültig sind.

Zwar ist die Sendung schon über zwei Jahre alt, doch das Problem ist; obwohl es mehrfach zuletzt erst im August 2009 bei der „Gesetzesänderung zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung” zur Änderung vorgeschlagen wurde, erneut nicht vom Gesetzgeber umgesetzt worden.

[Ratgeber Steuern & Recht – Alle 14 Tage © N-TV]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Intimste Daten tausender Kinder offen im Netz

Private Daten von tausenden Kindern und Jugendlichen waren auf dem Kinderportal haefft.de für jeden Interessierten frei zugänglich, berichtet der Chaos Computer Club (CCC). In dem Social Network tauschen Schüler Informationen wie Fotos, Adressen, Freunde, Hobbies, Vorlieben und private Nachrichten untereinander aus – ein passwortgeschütztes Zugangskonto vorausgesetzt.

Doch laut CCC konnte jeder ohne Mühe und Kenntnis eines Passworts alle hinterlegten Daten der Schüler einsehen, sich als angemeldetes Kind ausgeben und als solches in der Community agieren. Selbst die Administrationskonten der Plattform sollen frei zugänglich gewesen sein.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Im Zweifel für den Gesetzesbrecher

Die Frage ist schon fast philosophisch: Darf ein Kunde von einem Vertrag zurücktreten, den das Gesetz gar nicht erlaubt? Ja, sagt der Bundesgerichtshof – allerdings gibt es Einschränkungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückabwicklung von sittenwidrigen Geschäften im Versandhandel erlaubt. Dies gilt etwa für den Kauf von Radarwarngeräten, deren Benutzung in Deutschland verboten ist, wie das Gericht am Mittwoch entschied. Dem Urteil zufolge haben Kunden beim Versandhandel ein Widerrufsrecht, das unabhängig davon gilt, ob der Vertrag wirksam zustande kam (BGH Az.: VIII ZR 318/08).

quelle : focus.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

gefunden ueber : abzocknews.de

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Verbraucherschützer will Dienste im Web sicherer machen

Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), hat verstärkte gemeinsame Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und den Nutzern gefordert, um Dienste im Web 2.0 sicherer zu machen. “Wir brauchen eine stärkere Gesetzgebung”, sagte der Experte auf dem Verbraucherpolitischen Kongress in Hamm am heutigen Mittwoch. Die Anbieter müssten besser kontrolliert und es müssten neue Standards im Bereich Datenschutz geschaffen werden. So sei etwa eine Handhabe gegen den Verkauf kompletter Datenbestände sozialer Netzwerke bei einem Betreiberwechsel zu schaffen.

US-Firmen wie Facebook oder Google müssten sich an die Datenschutzbestimmungen in der EU halten, sobald sie sich hier auf dem Markt bewegten, meint Billen. Sollten Nutzerdaten etwa für eine zielgerichtete Werbung beansprucht werden, müsse dafür die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen eingeholt werden. Billen machte auch deutlich, dass Gefahren durch Regulierung und Überwachung allein nicht ausgeschlossen werden könnten. Die Nutzer müssten daher in die Lage versetzt werden, “mit Medien und ihren Risiken vernünftig umzugehen”. Die Verbraucherschützer hätten nicht nur einen Zuwachs an Beschwerden über Internetkriminalität und Online-Abzocke registriert, sondern auch, dass Strafverfolger im Netz weitgehend handlungsunfähig seien

Quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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CDU NRW will Onlinedurchsuchung auf Landesebene

Die nordrhein-westfälische CDU-Landtagsfraktion will die Polizeikräfte des Landes zukünftig auch mit den Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) ausstatten. Das berichtet die ‘Westdeutschen Allgemeinen Zeitung‘ (WAZ).

Diese beruft sich dabei auf den Entwurf eines Positionspapiers namens “Sicher leben in Nordrhein-Westfalen”. Insbesondere das Mittel der Online-Durchsuchung privater Rechner wird dabei wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Hinzu kommen erweiterte Rechte zum Abhören von Telefonaten und dem Mitlesen von SMS.

“Wir sind der Auffassung, dass im digitalen Zeitalter nicht mehr auf diese Instrumente als Mittel der Gefahrenabwehr verzichtet werden kann”, heißt es in dem Dokument, das der Zeitung vorliegt. Auch die Zahl der Beamten, die im Netz verdachtsunabhängig virtuell auf Streife gehen, soll erhöht werden.

Quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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