Schlagwort-Archive: Gesetz

Verbraucherzentrale Bundesverband : Datensätze aus SchülerVZ zugespielt

Datensätze aus SchülerVZ zugespielt

Auch Daten geschützter Profile betroffen – Berliner Datenschutzbeauftragter eingeschaltet

28.10.2009 – Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurde eine größere Anzahl Datensätze übergeben. Eine erste Sichtung und Überprüfung ergab, dass es sich dabei um über 100.000 Datensätze aus dem Netzwerk SchülerVZ handelt. Besonders brisant: Enthalten sind sensible personenbezogene Daten auch von solchen Teilnehmern, die ihre Daten in dem Netzwerk nur für Freunde sichtbar eingestellt haben. Eine nicht näher bekannte Person hatte dem Internetblog netzpolitik.org die Datensätze zukommen lassen. Diese Daten wurden an den vzbv weitergereicht.

Bislang gaben die Betreiber an, private Daten, die nur für Freunde sichtbar sind, seien vor dem Zugriff unbefugter Dritter sicher. Der vzbv hat den zuständigen Berliner Datenschutzbeauftragten in Kenntnis gesetzt und ihm die Datensätze sowie ein ebenfalls zugegangenes Programm, mit dem diese Daten angeblich erhoben wurden, zur weiteren Prüfung übergeben.

Lücken bei allen drei Plattformen der VZ-Netzwerke-Gruppe
Zusammen mit den Daten ging eine Nachricht beim vzbv ein, in dem der mutmaßliche Datenerheber betont, dass ihm nicht an einer Veröffentlichung der Daten gelegen sei. Vielmehr sei sein Anliegen über mangelnde technische Sicherheitsvorkehrungen und die grundsätzliche Unsicherheit von Daten in Sozialen Netzwerken aufzuklären. Zudem seien die Lücken bei allen drei Plattformen der VZ-Netzwerke-Gruppe identisch. Neben Geburtsdaten seien auch sensible Daten wie die politische Einstellung betroffen.

Anbieter Sozialer Netzwerke müssen mehr für den Schutz der Daten tun
Der vzbv fordert die Anbieter Sozialer Netzwerke auf, mehr für den Schutz der Daten ihrer Kunden zu tun. “Statt zu versprechen, dass ihre Daten gut aufgehoben sind, müssen die Anbieter die technisch höchste Sicherheit bieten – wenn nötig auch zu Lasten des Nutzerkomforts”, appelliert Vorstand Gerd Billen. Zudem sollten die Betreiber die potentiellen Risiken klar benennen, die mit einer Veröffentlichung privater Daten im Netz verbunden sind. Nur so könnten die Nutzer – im Falle von SchülerVZ Schüler und deren Eltern – abwägen, wie freizügig sie ihre persönlichen Daten kommunizieren.

Verbraucher können sich im vzbv-Angebot www.surfer-haben-rechte.de unter anderem über Soziale Netzwerke und Datenschutz informieren.

quelle : vzbv.de, Hier klicken um zum Artikel zu gelangen.

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Verbot von “Killerspielen” ist offenbar vom Tisch

Ein Verbot von gewaltbeherrschten Computer-Spielen ist für die neue Bundesregierung offenbar kein Thema. Eine entsprechende Aussage ist zumindest im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP nicht zu finden.

Insbesondere von Unionspolitikern war ein Verbot der Herstellung und des Vertriebs so genannter Killerspiele in Deutschland mehrfach ins Gespräch gebracht worden. Allerdings hatte die FDP dies mehrfach als Aktionismus bezeichnet und statt dessen auf eine Stärkung der Sozialarbeit und der Pädagogik gesetzt.

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BKA darf keine Sperrlisten an ISPs herausgeben

Das Bundeskriminalamt (BKA) darf derzeit noch keine Sperrlisten an die Internet-Provider liefern – auch wenn diese die Verträge über die Sperrung kinderpornographischer Inhalte unterzeichnet haben.

Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hervor. Ein Kunde des der Vodafone-Tochter Arcor hatte gegen die Übermittlung der Listen geklagt. Das Gericht schloss sich seiner Argumentation mit der kürzlich ergangenen Entscheidung an.

“Nach gerichtlichem Kenntnisstand ist das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen zwar vom Bundestag verabschiedet und unbeanstandet durch den Bundesrat gegangen. Eine Veröffentlichung des Gesetzes fehlt jedoch bis heute”, so das Verwaltungsgericht.

Daher müsse davon ausgegangen werden, dass eine gesetzliche Grundlage für die Einsführung der Sperrlisten nicht besteht.

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BKA wegen Umsetzungsverfahren zu Web-Sperren in der Kritik

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco und die Grünen bemängeln die Eile und die Geheimhaltungspflichten bei der Erarbeitung der Vorgaben zur Implementierung von Online-Blockaden auf Basis des Zugangserschwerungsgesetzes. Stein des Anstoßes ist neben der Kennzeichnung des Entwurfs für eine technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen als “Geheimakte” die Tatsache, dass das Bundeskriminalamt (BKA) gerade im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für den 2. Oktober die zu Web-Blockaden verpflichteten Zugangsanbieter zur “persönlichen Aushändigung” des Papiers in seine Zentrale nach Wiesbaden geladen hat.

“Es ist ungewöhnlich, dass das BKA das Umsetzungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt derart intensiv vorantreibt”, erklärte Hannah Seifert, Leiterin des Berliner Verbindungsbüros des eco, gegenüber heise online.

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Call-Center: Netzagentur sperrt sieben Nummern

Die Bundesnetzagentur hat sieben Rufnummern gesperrt, die von Call-Centern eingesetzt wurden. Ziel: Verbraucher sollen besser vor Klingel-Terror durch Predictive Dialer geschützt werden.

Predictive Dialer sind Wählprogramme, das vor allem bei Callcentern eingesetzt werden. Die Software wählt etliche Rufnummern gleichzeitig an, oft schon, während sich der Callcenter-Mitarbeiter noch in einem Gespräch befindet. Sobald der erste Angerufene das Gespräch entgegennimmt, werden die Anrufe zu den anderen Teilnehmern abgebrochen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzuwählen.

Problem dabei: Bei all den anderen Betroffenen hat das Telefon schon geklingelt. Beim Abheben meldet sich dann allerdings niemand mehr. Die Rufnummer, die dabei übertragen wurde, kann von ihnen auch nicht angerufen werden.

Opfer berichteten, dass sie durch solche Dialer bis zu 70 Anrufe am Tag bekommen hätten. Eine “unzumutbare Belästigung und ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen”, so die Bundesnetzagentur.

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GSM-Lücke macht alle Handy-Telefonate abhörbar

Auf der Konferenz “Hacking at Random”, die kürzlich in den Niederlanden abgehalten wurde, hat Karsten Nohl die Pläne zum Knacken der Verschlüsselung des GSM-Standards genauer erläutert. Schon bald wird es ohne Probleme möglich sein, jedes Handy-Telefonat abzuhören.

GSM steht für Global System for Mobile communications und ist der am weitesten verbreitete Handy-Standard der Welt. Er wird unter anderem in Europa, Afrika, Asien, Neuseeland, Australien, Amerika und Kanada eingesetzt. Die jetzt entdeckte Sicherheitslücke ist kritisch und würde nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen bedrohen.

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Britischer Polizeibericht: Videoüberwachung ist ineffizient

Auf 1000 Überwachungskameras in London kommt statistisch gesehen die Aufklärung von nur einer Straftat. Dies geht aus einem internen Bericht der Metropolitan Police hervor, der über eine Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Vereinigten Königsreichs jetzt ins Licht der Öffentlichkeit geriet. Die hohen Erwartungen der Bevölkerung in “Closed Circuit Television” (CCTV) würden damit insgesamt enttäuscht, schreibt der Verfasser des Berichts, Chief Inspector Mick Neville. Schließlich werde den Bürgern vielfach erzählt, dass sie pro Tag 300 Mal von Kameras erfasst würden.

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ZDF Volle Kanne – Dreiste Betrügerei am Telefon ( Video )

Betrug mit Hotlines und untergeschobene Verträge am Telefon: Immer wieder dient das Telefon dubiosen Unternehmen dazu, arglosen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.

“Laut Gesetz müssen die Kunden von Sonderhotlines darüber informiert werden, wie hoch die Kosten sind”. Danach müsse es noch die Möglichkeit geben, aufzulegen, um nicht in die Kostenfalle zu tappen. “Es ist rechtlich nicht erlaubt, eine Festnetznummer anzugeben und dann auf eine Hotline zu lotsen. Das geht natürlich nicht!”. Sollten Sie eine Rechnung für eine Leistung erhalten, die Sie nicht in Anspruch genommen haben, sollten Sie die Nerven bewahren: Zahlen Sie nicht! Die Firmen setzen darauf, Ihnen Angst einzujagen, mit der Hoffnung, dass Sie einfach bezahlen. “Wenn kein Vertrag über die Dienstleistung zustande gekommen ist, muss man überhaupt nicht reagieren”, erklärt Rechtsanwalt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin.

Das Widerrufsrecht komme nur bei bestehenden Verträgen in Betracht und die Frist sei nur maßgeblich, wenn man schriftlich über das Widerrufsrecht informiert wurde. “Will man jedoch auf Nummer sicher gehen, so sollte man den Widerspruch erklären.”

Auch wenn die meisten Firmen es nicht soweit kommen lassen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu verschicken – sollten Sie Post vom Gericht bekommen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Dann ist das Unternehmen gezwungen, ihre Ansprüche im Rahmen einer Klage zu begründen. Diese Begründung ist aber meist unmöglich, denn hinter den Forderungen steckt in der Regel nur die betrügerische Absicht der Firmen, Geld zu machen.

[Volle Kanne – Montags – Freitags, 09.05 Uhr © ZDF]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

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Akte 08 – Bericht über die Razzia bei MintNet in Flensburg ( Video )

Mit einer umfangreichen Razzia ist die Kieler Staatsanwaltschaft im Dezember gegen die Anbieter einer SMS-Partnervermittlung vorgegangen. Den miteinander verflochtenen Firmen aus Kiel und Flensburg werde gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, teilte die Behörde mit.

Insgesamt seien mehr als 40 Firmenräume und Privatwohnungen durchsucht worden. Fünf Hauptverdächtige wurden in Untersuchungshaft genommen. Die beschuldigten Firmen sollen mit seriösen Kontaktmöglichkeiten per SMS geworben, stattdessen aber bezahlte Mitarbeiter mit gefälschten Nutzerprofilen eingesetzt haben, um Kunden zu ködern. Für jede SMS an die angeblichen Flirtpartner verlangten sie dann 1,99 Euro. (ndr.de)

[Akte 09 – Dienstags 22.15 Uhr © sat1]

quelle : youtube.com von AntiAbzockTV

Aktuell siehe dazu auch : Anklage gegen SMS-Betrüger

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Facebook: Klage wegen Verletzung der Privatsphäre

Eine Gruppe von Nutzern hat eine Klage gegen den Social Networking-Dienst Facebook angestrengt. Angeblich verletzt das Unternehmen die im US-Bundesstaat Kalifornien gültigen Gesetze zum Schutz der Privatsphäre von Bürgern.

Die insgesamt fünf Kläger verlangen ein Geschworenenverfahren und die Zahlung von Schadenersatz sowie Anwaltskosten, meldet ‘Cnet‘. Es handelt sich um zwei Kinder im Alter von unter 13 Jahren, einen normalen User, einen professionellen Fotografen und eine Schauspielerin.

Facebook soll die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Privatsphäre verletzt haben, indem das Unternehmen persönliche Informationen seiner Nutzer an Drittparteien zum Zweck einer kommerziellen Verwendung weitergab. Die Firma selbst hält die Klage für unberechtigt und will sich mit allen rechtlichen Mitteln wehren.

Facebook steht seit langem in der Kritik, weil Datenschützer einen missbräuchlichen Umgang mit den Daten der Nutzer befürchten.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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