Schlagwort-Archive: Händler

Werbung: Gericht verbietet durchgestrichene Preise

Nach einem Urteil dürfen Händler nur dann mit durchgestrichenen Preisen werben, wenn deutlich wird, wie lange diese gelten und ab wann der höhere Normalpreis fällig wird. Die Werbung sei sonst irreführend.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Negative eBay-Bewertung: Keine Löschung im Eilverfahren

Ein eBay-Verkäufer kann die Löschung einer negativen Bewertung eines Käufers die er erwidert hat im Regelfall nicht im Eilverfahren löschen lassen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat damit eine Entscheidung des Landgericht Düsseldorf bestätigt.

Quelle: Netzwelt.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Urteil: “Like”-Button ist kein Wettbewerbsverstoß

Das ‘Landesgericht Berlin’ hat die Beschwerde eines Online-Händlers offiziell zurückgewiesen, bei der es um die Einbindung des “Gefällt mir”-Knopfs von Facebook auf anderen Webseiten geht. Hierbei handelt es sich um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Die besagte Entscheidung hat das zuständige Gericht aus Berlin am heutigen Mittwoch offiziell bekannt gegeben. Ein konkurrierender Online-Händler hatte diese besagte Beschwerde im Vorfeld mit Antrag auf Unterlassung eingereicht.

Quelle : winfuture.de

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Packstation: Gefälschte Mails unterwegs

Rechtzeitig vor Weihnachten versuchen Betrüger, Nutzer der Packstation der Post mit gefälschten Mails hereinzulegen.

Seit Samstag flatterten Internetnutzern verstärkt dubiose Mails ins Haus, die angeblich von Post oder DHL stammen. “Packstation Verifizierung” oder auch “Schützen sie ihre Packstation Daten” lautet der Mail-Betreff.

In den Schreiben werden die Empfänger aufgefordert, bestimmte Webseiten zu besuchen, um darauf ihre Packstation-Daten anzugeben.

Das Ganze ist natürlich Betrug. Die Versender der Mails sind darauf aus, an die Zugangsdaten von arglosen Packstation-Nutzer zu kommen, um diese etwa betrügerische Geschäfte zu missbrauchen. So können die Täter zum Beispiel Waren, die mit gestohlenen Kreditkarten-Daten im Internet bestellt wurden, an die Packstation schicken lassen – und sie dann abholen, ohne, dass man ihnen auf die Spur kommt. Der Dumme ist letztlich der betrogene Händler – und der Packstation-Kunde, der sich im Falle von Ermittlungen unangenehme Fragen stellen lassen muss.

Quelle : computerbetrug.de

via : arcadewelten.eu/phpBB2

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Vollzugsdefizit: Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zur “Button-Lösung”

Wenn es an greifbaren Anhaltspunkten dafür fehlt, dass die „Button-Lösung“ „schwarze Schafe“ von betrügerischen Machenschaften abhalten kann, beschränken sich die Folgen der vor-geschlagenen Regelungen auf die rechtstreuen Internetanbieter, die durch die in dem Referentenentwurf vorgeschlagene „Button-Lösung“ vor die Herausforderung gestellt werden, ihre Bestellsysteme im Internet umzugestalten.

Quelle: Boocompany.com / Zum Artikel

Via: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Verbraucherschutz: BGH stärkt Kundenrechte im Versandhandel weiter

Aus Kundensicht wäre es klug, grundsätzlich nur noch Online einzukaufen: Nirgendwo genießt der Käufer ein großzügigeres Rückgaberecht als im Versandhandel. Jetzt stärkte der Bundes-gerichtshof das Rückgaberecht dort noch einmal – selbst, wenn der Händler einen Totalverlust erleidet.

Quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

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“Kreis ermöglicht Abzocke” – Autohändler klagt gegen Landrat

Kreis Warendorf – Heinz Rolf ist Kaufmann, aber vielleicht wäre er auch ein guter Jurist geworden. Akribisch hat der Autohändler aus Warendorf Daten und Fakten gesammelt – und geht jetzt vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Münster soll prüfen, ob Landrat Dr. Olaf Gericke illegale Geschäftspraktiken ermöglicht und freien Wettbewerb behindert hat. Genau das wirft Heinz Rolf der Kreisverwaltung nämlich vor. Deswegen legte er zusätzlich Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung ein.

Rückblende: Seit dem 1. Juli betreibt der Autohändler in seiner Firma an der Splieter­straße in Warendorf auch eine Prägestelle für Kfz-Kennzeichen. Eigentlich wollte Rolf diesen Service im Kreishaus anbieten. Das wurde mit dem Argument abgelehnt, dafür gebe es nicht genügend Raumangebot. Die Kunden müssen also erst zwei Kilometer fahren, um zu Rolf zu kommen.

Quelle : westfaelische-nachrichten.de

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Melango.de wegen Abofalle zum zweiten Mal als “Schwarzes Schaf” gebrandmarkt

Die Plattform verlangt für die Nutzung erhebliche Mitgliedsgebühren. Sie richtet sich nur an Gewerbetreibende, macht dies jedoch nicht ausreichend deutlich. Verbraucher tappen so bereits seit drei Jahren immer wieder in eine Abofalle.

Die Markenschützer von OpSec haben Melango.de mit der Negativauszeichnung Schwarzes Schaf des Monats September gerügt. Begründet wird dies mit zahlreichen Beschwerden von Kunden.

Diese erhielten kurz nach ihrer Anmeldung eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro – auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite sei weder ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen noch dass lediglich Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Darauf werde nur in den allgemeinen Marktplatzregeln hingewiesen.

quelle : zdnet.de

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Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Das Schwarze Schaf im September 2010

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Anbieter: melango.de

Vorgang: Nachdem OpSec in den letzten Monaten und auch diesen Monat wieder zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern erhalten hat, die sich über die B2B-Plattform melango.de beschweren, verleihen die Markenschutzexperten den Betreibern erneut den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“. Zum ersten Mal erhielt melango.de die unrühmliche Auszeichnung im November 2008.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen. Zudem ist melango.de ein reiner B2B-Shop, der sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, was für Nutzer jedoch nicht klar zu erkennen ist. Lediglich in den allgemeinen Marktplatzregeln wird darauf hingewiesen, dass nur Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Genau hier liegt auch das Hauptproblem: Als B2B-Verkaufsplattform verhält sich melango.de nicht widerrechtlich, da zwischen Kaufleuten andere Bestimmungen bezüglich der Aufklärungspflichten gelten als zwischen Verkäufern und Endkonsumenten. So müssen Händler, die an andere Händler verkaufen, nicht in gleicher Form auf entstehende Kosten hinweisen wie Händler, die ihre Produkte Endverbrauchern anbieten. Nutzer, die sich bei melango.de als private Käufer anmelden, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen. Dreist ist jedoch, dass die Betreiber der Seite nicht deutlich auf ihr B2B-Geschäftsmodell hinweisen und somit eine Grauzone ausnutzen.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Fünf Jahre Haft für Internet-Betrüger

Online-Händler wegen Betrugs in 2031 Fällen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Bonner Landgericht hat am Freitag einen Internet-Händler wegen Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Im November 2009 begann der Verkäufer mit dem Betrug seiner Kunden, um Umsatzsteuerschulden in Millionenhöhe zu begleichen.

Das Bonner Landgericht verurteilte am Freitag einen 39-jährigen Online-Händler wegen Betrugs in 2031 Fällen zu fünfeinhalb Jahren Haft. Ab November 2009 lieferte der Händler Waren, die seine Kunden per Vorkasse bezahlten, nicht mehr aus. So verursachte der Betreiber eines Online-Shops in nur drei Monaten einen Schaden von etwa 610.000 Euro. Als sich Strafanzeigen gegen den Geschäftsmann häuften, flog der Betrug auf.

quelle :t-online.de

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