Schlagwort-Archive: Verletzung

WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

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In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

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Anwälte im Dienst von Abzockern, Gewinnspiel- und Lottomafia

Um verstehen zu können warum die Abzock- und Nutzlosbranche sowie die Gewinnspiel- und Lottobetrüger besonders im deutschen Sprachraum so viel Schrecken verbreiten, muss man sich einmal mit der Struktur der Geflechte ansehen. Eine wesentliche Rolle fällt dabei den Anwälten zu, die für solche Gauner oft als Eintreiber tätig sind. Manchmal geht deren Engagement sogar darüber hinaus und es darf vermutet werden, dass ein Syndikus auch schon mal die treibende Kraft hinter diversen Projekten ist. Um manch einen Anwalt ist es inzwischen ruhig geworden. Bei anderen trügt der Schein, denn sie sind nach wie vor für diese unseriösen und/oder betrügerischen Geschäftsmodelle aktiv. Nachfolgend ein kleiner Überblick zu einigen Anwälten.

Am Nachmittag des 16. Sept. 2004 durchsuchten Ermittler bei einer groß angelegten Polizeiaktion eine Münchner Anwaltskanzlei, welche durch zweifelhafte Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzungen bekannt geworden ist. Die Razzia richtete sich gegen professionelle Anbieter von Raubkopien und wurde vom Landeskriminalamt (LKA) Thüringen koordiniert. Zur Beweissicherung wurden dabei mehrere Computer und Akten beschlagnahmt.

quelle und vollen wie auch sehr ausfuehrtlichen Bericht gibt es bei antiabzockenet.blogspot.com

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LG Berlin: Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte in RSS-Feeds

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. April 2010 haftet der Betreiber einer Website für Rechtsverletzungen in einem eingebundenen RSS-Feed eines Dritten (27 O 190/10). Der Seitenanbieter sei “Herr des Angebots” und mache sich dieses zu Eigen, sodass er für ehrverletzende Aussagen trotz fehlender Kenntnis als “Störer” hafte.

Ausgangspunkt des Streits war eine Meldung über eine angebliche Liebesaffäre eines Sportlers, die der Antragsgegner auf seiner Website im Rahmen eines “Social-News-Dienstes” wiedergab. Die in der Meldung genannte Frau sah dadurch ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Privatsphäre verletzt. Nach einer anwaltlichen Abmahnung entfernte der Seitenbetreiber zwar den Text, weigerte sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

quelle und vollstaendiger bericht : heise.de

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Köderseite für Online-Casinos mit dem Schwarzen Schaf ausgezeichnet

Köderseite für Online-Casinos mit dem Schwarzen Schaf ausgezeichnet

Bei der monatlich stattfindenden Verleihung des Negativ-Preises Das schwarze Schaf musste sich die Initiative der OpSec Security GmbH im Februar mit dem Thema Online-Casino befassen. Es gibt zwar schon mehr als genügend Spam-Emails um auf die Casinomasche mit Geld-weg-Garantie hinzuweisen. Nun kommen noch dubiose Köderseiten dazu, die den Usern vermeintliche Gewinne garantieren wollen. Eine solcher Seiten ist die von einem Dr. Norbert Wintersiegel betriebene Domain wohlstand-heute.com, welche mit dem Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet ausgezeichnet wurde.

Unseriöse Werbeversprechen für angeblich schnellen Wohlstand

Anbieter: wohlstand-heute.com

Vorgang: Auf seiner Homepage wohlstand-heute.com gibt Dr. Norbert Wintersiegel Verbrauchern Tipps, wie sie in Online-Kasinos durch Tricks bzw. seine 5-Step-Gap-Methode risikolos täglich 400 bis 600 Euro verdienen können. Da sein Vorgehen jedoch äußerst unseriös ist und seine Werbebotschaft eine dreiste Rechtsverletzung darstellt, verleiht ihm OpSec Security stellvertretend für ähnlich agierende Seitenbetreiber den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Februar.

Die Masche des Schwarzen Schafes: „Online Geld verdienen! 100% garantiert! Bis zu 3000 Euro pro Woche online verdienen!“ – Mit diesen Versprechen wirbt Dr. Norbert Wintersiegel, laut eigenen Aussagen ehemaliger Chefentwickler der Deutschen Börse AG, auf seiner Website wohlstand-heute.com. Auf der Startseite fordert er Verbraucher auf, sich kostenlos und unverbindlich mit Name und E-Mail-Adresse einzutragen, um zu erfahren, wie man von seinem eigens entwickelten mathematischen Algorithmus profitieren und täglich garantiert 450 Euro verdienen kann. Verbrauchermeldungen zufolge erhält man nach der Registrierung Informationen zu der so genannten 5-Step-Gap-Methode, mit deren Hilfe man bei einigen von Wintersiegel getesteten Online-Kasinos Lücken ausnutzen bzw. diese Kasinos „überlisten“ und somit täglich 400 bis 600 Euro gewinnen kann. Als Dankeschön für diesen Tipp wünscht sich der Betreiber lediglich eine kleine Spende („Spenden Sie einfach 5% ihres erwirtschafteten Gewinns aus diesem Projekt an uns, und helfen Sie somit Wohlstand-heute.com weiterhin finanzierbar zu bleiben.“, Auszug aus der Homepage). Für einen seriösen Anschein sorgt ein Banner von Focus Money mit dem Schriftzug „Es funktioniert!“. Laut eines Forenbeitrags hat das Wirtschaftsmagazin jedoch nie der Nutzung seines Logos für diese Werbung zugestimmt und auch keine derartige Empfehlung gegeben. Ob man mit Hilfe dieser 5-Step-Gap-Methode wirklich Geld gewinnen kann, scheint mehr als zweifelhaft. Viele Internetseiten decken diese Methode als einfache Wahrscheinlichkeitsrechnung auf, die nicht dazu geeignet ist, risikolos Geld zu verdienen. Verschiedener Forenbeiträge zufolge scheint es dem Betreiber der Seite wohlstand-heute.com darum zu gehen, User auf bestimme Kasino-Websites zu locken und damit Geld zu verdienen. Durch Täuschung wird bei dem Verbraucher der Irrtum erweckt, er hätte einen Vorteil bzw. bessere Chancen beim Spiel in den Online-Kasinos. Somit wird er dazu verleitet, eine für ihn möglicherweise nachteilige Vermögensverfügung zu treffen, denn bei Kenntnis der tatsächlichen Gewinnchancen würde er höchstwahrscheinlich nicht spielen. Dies würde den Tatbestand des Betrugs erfüllen.

Quelle: Das Schwarze Schaf im Februar 2010

[antiabzockenet]

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WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können – um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren – mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse – also seiner individuellen “Hausnummer” im Netz – das Lied “Sommer unseres Lebens” in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben – und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

Der Fall ging durch die Instanzen und landete schließlich vor Deutschlands höchstem Gericht, dem Bundesgerichtshof. Und der BGH entschied: Internetnutzer müssen ihr WLAN so absichern, dass Dritte darüber keine Urheberrechtsverletzungen begehen können. Sprich: Sie müssen ihr WLAN verschlüsseln und ein eigenes, sicheres Passwort verwenden. Tun sie das nicht, können sie abgemahnt werden und müssen die entsprechenden Kosten von derzeit 100 Euro bezahlen.

Schadensersatz musste der Betroffene laut BGH dagegen nicht zahlen, da er nicht als “Störer” hafte.

Das Urteil des BGH (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) hat weitreichende Folgen für alle privaten Internetnutzer, die über WLAN surfen. Sie müssen umgehend – sofern nicht werkseitig bereits geschehen – ihr Funknetz verschlüsseln und dabei unbedingt auch ein sicheres Passwort verwenden. Sofern ihr Router bei der Auslieferung nur ein allgemeines Passwort beinhaltet, sollte dieses sofort durch ein eigenes, sicheres Passwort ersetzt werden.

quelle : computerbetrug.de

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Mit einem Mausklick in neue Internetfalle

Mit einem Mausklick in neue InternetfalleAngeblichen Pornoseiten-Nutzern will eine fingierte Anwaltskanzlei aus Regensburg für 100 Euro den Staatsanwalt vom Hals halten – der angeblich wegen Urheberrechtsverletzungen ermittelt. Das Angebot kommt per E-Mail.
Quelle: ga-online.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten. …

Quelle und vollständiger Bericht: heise online

[antiabzockenet]

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Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten. …

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BGH bekräftigt Verantwortung von Foren-Betreibern

Betreiber von Internet-Foren haften in bestimmten Grenzen für illegale Einträge ihrer Nutzer. “Forenbetreiber müssen illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen”, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die bisherige Rechtsprechung höchstrichterlich bestätigt. Ein Forenbetreiber muss zweifelhafte Beiträge seiner Nutzer entfernen, wenn er von einer solchen Rechtsverletzung erfährt. “Forenbetreiber brauchen nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden”, betont Smid aber.

“Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden – das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen”, fuhr er fort. Vielmehr müssen Betroffene auf den Anbieter der Webseite zukommen. “Der Rechteinhaber muss konkret mitteilen, welcher Beitrag ihn stört und worauf er seine Beschwerde stützt.”

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den Vollen Artikel zu lesen.

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Datenpanne bei Lidl

Ein Zentral-Server des irischen Ablegers der deutschen Discounterkette Lidl war nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel zeitweise für Mitarbeiter innerhalb des Konzerns offen zugänglich. Es seien sensible Daten wie Umsatzzahlen, Einkaufsplanungen, Krankmeldungen, Abmahnungen von Beschäftigten sowie Schriftverkehr zwischen dem Unternehmen und Ärzten der Mitarbeiter komplett einsehbar gewesen. Bereits früher war der Konzern wegen wiederholter Datenschutzverletzungen in die Schlagzeilen geraten.

Von dem jetzt betroffenen Server soll auch eine Kopie erstellt worden sein, die einem ehemaligen deutschen Lidl-Beschäftigten für das Irland-Geschäft zugespielt wurde.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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