Schlagwort-Archive: Widerruf

Alte Masche, neue Seiten: Nepper, Schlepper, Internet-Abzocker

Keine Frage, Gratissoftware ist eine feine Sache. Dass aber gratis noch lange nicht kostenlos sein muss, dafür sorgen Abzocker-Firmen, die die eigentlichen Freeware-Programme für teures Geld verkaufen wollen. Der Trick ist meist der gleiche. Auf der Suche nach OpenOffice, Adobe-Reader oder Avira-Schutzsoftware gerät man über Google gerne an Portale wie www.download-service.de.

Quelle: Tagesspiegel.de / Zum Artikel

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Betrugsversuch: Verein wehrt Betrüger ab

Als Rainer Kast das Fax gesehen hatte, schrillten bei ihm die Alarmglocken. Eine Firma hatte seinen Verein, den TSV Musberg, in Leinfelden-Echterdingen angeschrieben und ihm einen Eintrag in ein “Gelbes Branchenbuch Esslingen” angeboten. Kast war sofort klar, dass der bereits erteilte Auftrag sofort widerrufen werden musste.

Quelle : stuttgarter-zeitung.de

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Hansestar Marketing lockt in Kostenfalle

Mobilfunkvertrag wird zur Kostenfalle
Hansestar Marketing lockt mit bekannter Verkaufsmasche

Auf der Straße oder im Bahnhof locken seit einiger Zeit Mitarbeiter der Hansestar Marketing GmbH (www.konnex.me) besonders jüngere Leute in angeblich kostenfreie Mobilfunkverträge. Die versprochene Kostenfreiheit entpuppt sich bei näherer Prüfung als Fallstrick, wenn nicht alle im “Kleingedruckten” genannten Bedingungen der Marketing-Firma eingehalten werden. Wegen dieser Verkaufsmasche wurde beispielsweise die Firma Cosma Plus vom Dachverband der Verbraucherzentralen (VZBV) wegen Irreführung über Kostenlosigkeit abgemahnt.

Verärgerten Kunden rät die Verbraucherzentrale, Verträge nach Unterschrift innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Ist die Frist bereits überschritten, sollte der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Hilfestellungen dabei bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen, denn häufig kann die Stornierung des Mobilfunkvertrages erreicht werden.

Quelle : verbraucherzentrale-niedersachsen.de

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Gewinnspiel-Anrufe schüchtern Rentnerin ein

Bereits Anfang November erhielt eine 70-jährige Rentnerin in Weismain mehrere Anrufe zur Teilnahme an Gewinnspielen. Ein Anrufer teilte ihr mit, dass sie an mehreren Gewinnspielen beteiligt wäre und sie dies nur durch die Bekanntgabe ihrer Bankdaten widerrufen könne, was die Rentnerin auch tat.

Quelle : infranken.de

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Keine Vorkasse bei Partnervermittlung: Verbraucherzentrale warnt vor Vertragsfalle

Zwar ist nicht jede Partnervermittlung unseriös, aber wer auf eine scheinbar private Partnersuchanzeige reagiert, der landet häufig bei einem Abzock-Unternehmen, das die Anzeige lediglich als Lockmittel einsetzt und schließlich einen Vertreterbesuch aufdrängt. Dann werden munter Verträge untergeschoben. “Ein solcher Vertrag erfordert ein besonders Vertrauensverhältnis und darf deshalb auch jederzeit ohne Begründung gekündigt werden”, stellt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg klar und warnt: “Keinesfalls sollte man sich auf Anzahlungen oder das Ausfüllen von Überweisungsträgern einlassen, denn dieses Geld ist bei einer Kündigung oft verloren!”

Das musste auch Frau B. aus Perleberg erfahren, die auf das persönlich gehaltene Inserat eines sympathischen “verwitweten Jörg” reagierte. Sie hinterließ eine Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter im Ortsnetz. Als am nächsten Tag eine Partneragentur aus Kleinmachnow den Hausbesuch seiner Mitarbeiterin ankündigte, wehrte Frau B. ab. Dennoch nötigte ihr die Mitarbeiterin wenig später unangemeldet einen Hausbesuch und schließlich einen Partnervermittlungsvertrag auf: Für sechs Partnervorschläge zahlte Frau B. per Überweisung sofort 900 Euro. Weder erfolgte eine Belehrung zum Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, noch akzeptierte die Agentur den späteren Widerruf von Frau B., denn angeblich habe diese die Agentur-Vertreterin zum Vertragsabschluss bestellt.

quelle : vzb.de

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Teleshopping: Nepp mit Methode (Video)

Die Shopping-Kanäle im Fernsehen überbieten sich mit vermeintlich günstigen Angeboten. Doch immer wieder hört man von Serviceschwächen und Qualitätsproblemen. Es werden falsche Waren geliefert, Widerrufsrechte missachtet und Kunden mit Reklamationen an teure Hotlines verwiesen. Die Lust am Shoppen kann einem dabei gründlich vergehen.

quelle : antiabzockenet.blogspot.com

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CLT Touristik neppt “Reisegewinner” – Verbraucherzentrale klagt Recht auf Widerruf ein

Das Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verkündet, man lade zu einem kostenlosen Mittag- oder Abendessen in eine gemütliche Gaststätte ein. So schildern viele Brandenburger aus allen Regionen des Landes den Beratern der Verbraucherzentrale den Beginn einer Abzock-Story, die schließlich mit Barzahlungen oder Abbuchungen vom Konto für ein “Christophoros Sorglos-Paket” für 49 Euro pro Person endet. “Betroffene sollten darauf bestehen, ihr Geld zurück zu bekommen, wenn sie den Reisevertrag widerrufen haben!”, ermuntert Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk die Geneppten und empfiehlt, sich in einer Beratungsstelle entsprechende Hinweise geben zu lassen.

Schon seit vielen Monaten locke das Unternehmen Verbraucher zu Werbeverkaufsveranstaltungen. “Die CLT Marketing GmbH scheint Gesetzesverstöße zu sammeln”, kommentiert die Juristin und zählt auf: “Zunächst wird durch einen unzulässigen Werbeanruf Kontakt aufgenommen, dann kassiert sie 49 Euro für ein Servicepaket ohne Übergabe eines Reisesicherungsscheins und ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und ignoriert schließlich einen korrekten Widerruf.” Die CLT legt sogar noch einen drauf: Bei einem Widerruf verwehrt sie nicht nur die Rückzahlung der Servicepauschale, sondern stellt sogar noch Stornokosten in Rechnung.

Bereits im Juli 2010 hatte die Verbraucherzentrale das Unternehmen abgemahnt. Dennoch agiert das Unternehmen weiterhin wie gerügt, so dass die Verbraucherschützer nun vor dem Landgericht Oldenburg auf Unterlassung klagen. Ziel sei laut Fischer-Volk “Rechtssicherheit für eine Vielzahl betroffener Verbraucher, damit nicht jeder Einzelne seine Rechte kostenaufwändig einklagen muss”.

Quelle : vzb.de

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Die Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung: Zahlen Sie bitte an die Abzocker!

Gestern rief die Betreiberin eines kleinen Gewerbes an, die eines dieser Branchenbuch-Formulare unterzeichnet hatte, ohne zu ahnen, dass sie sich damit auf ein mehr als 1.000,- Euro teures Geschäft einließ (aktuell war es ein “Angebot” der Gewerbeauskunft-Zentrale).

Mein Rat in solchen Fällen lautet oft: Nicht zahlen! Denn es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass hier entweder überhaupt kein Vertrag zustande gekommen oder aber dass dieser zumindest wegen arglistiger Täuschung anfechtbar ist.

quelle und voller Bericht : klawtext.blogspot.com

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Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Das Schwarze Schaf im September 2010

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Anbieter: melango.de

Vorgang: Nachdem OpSec in den letzten Monaten und auch diesen Monat wieder zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern erhalten hat, die sich über die B2B-Plattform melango.de beschweren, verleihen die Markenschutzexperten den Betreibern erneut den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“. Zum ersten Mal erhielt melango.de die unrühmliche Auszeichnung im November 2008.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen. Zudem ist melango.de ein reiner B2B-Shop, der sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, was für Nutzer jedoch nicht klar zu erkennen ist. Lediglich in den allgemeinen Marktplatzregeln wird darauf hingewiesen, dass nur Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Genau hier liegt auch das Hauptproblem: Als B2B-Verkaufsplattform verhält sich melango.de nicht widerrechtlich, da zwischen Kaufleuten andere Bestimmungen bezüglich der Aufklärungspflichten gelten als zwischen Verkäufern und Endkonsumenten. So müssen Händler, die an andere Händler verkaufen, nicht in gleicher Form auf entstehende Kosten hinweisen wie Händler, die ihre Produkte Endverbrauchern anbieten. Nutzer, die sich bei melango.de als private Käufer anmelden, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen. Dreist ist jedoch, dass die Betreiber der Seite nicht deutlich auf ihr B2B-Geschäftsmodell hinweisen und somit eine Grauzone ausnutzen.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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OLG Hamm stoppt erneut Abmahner wegen Rechtsmissbrauch

Die verschiedenen Gerichte in Deutschland haben viele Kriterien aufgestellt, anhand derer man überprüfen kann, ob Rechtsmissbrauch vorliegt. Das OLG Hamm urteilte nun, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe auch bei nicht schuldhafter Zuwiderhandlung ein klares Indiz für Rechtsmissbrauch darstellt.

quelle : shopbetreiber-blog.de

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