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Abofallen im Internet: Verbraucherschützer fordern Hilfe

Im Kampf gegen Abofallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwar weitere Erfolge verzeichnen können. Trotzdem fordern die Verbraucherschützer jetzt endlich echte Hilfe von der Politik.

Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt hatte, wurden die Betreiber der Seiten Outlets.de und Onlinedownloaden.de mangels Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt. Doch die Urteile sind nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage. “Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher”, sagt vzbv-Rechtsexperte Martin Madej. Die Politik müsse endlich einschreiten. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.

Während die Liste der Verfahren des vzbv gegen Online-Abzocker immer länger wird, schießen gleichzeitig neue Angebote wie Unkraut aus dem Boden. Die wettbewerbsrechtlichen Erfolge des vzbv und der Verbraucherzentralen schrecken die Betreiber offensichtlich nicht genügend ab.

quelle : computerbetrug.de

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Premium Content GmbH: Von wegen gerichtliches Mahnverfahren

Die Premium Content GmbH will mit ihrer Seite my-downloads.de nochmal Kasse machen. Die Firma verschickt jetzt Drohbriefe mit der Überschrift “Gerichtliches Mahnverfahren”. Betroffene können trotzdem gelassen bleiben.

Die Betreiber von my-downloads.de haben die nächste Stufe des Inkasso-Stalkings gestartet. Internetnutzer, die auf der Seite my-downloads.de im Glauben an kostenlose Software ihre Daten angegeben haben, erhalten von der Premium Content GmbH Briefe mit dem Titel “Gerichtliches Mahnverfahren”.

Auf vier Seiten werfen die Absender in ihren Briefen mit Paragrafen um sich, zitieren ihnen genehme Gerichtsurteile, drohen – zumindest indirekt – mit einem negativen Schufa-Eintrag und geben auch sonst ziemlich viel heiße Luft von sich.

So behauptet die Premium Content GmbH doch allen Ernstes, man habe “zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung” eine IP-Adresse gespeichert. Dabei sollte mittlerweile wirklich jeder das Märchen von der IP-Adresse kennen – und wissen, dass IP-Adressen eben nicht dazu taugen, einen Vertragsschluss zu beweisen.

quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

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Abofallen: Verbraucherministerin will Gesetze verschärfen

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner will mit neuen Vorschriften gegen Abo- und Kostenfallen im Internet vorgehen.

Ministerin Aigner will mit einer sogenannten Button-Lösung Abzockern im Internet das Leben schwer machen. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten sollen Kunden künftig einen gesonderten Hinweis auf den Preis bekommen und dies mit Klick auf einen Button bestätigen müssen. “Trickreich gestaltete Internetseiten, auf denen Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden, haben mit der Button-Lösung keine Chance mehr”, sagte die CSU-Ministerin im Berliner “Tagesspiegel”.

Aigner berichtete weiter, notfalls werde Deutschland die Vorschriften im Alleingang verschärfen. Man werde sich um eine nationale Lösung bemühen, sollte bis Herbst keine europaweite Button-Regelung in Sicht sein.

quelle und voller Bericht : computerbetrug.de

Eine Diskussion dazu findet man im Forum von computerbetrug.de : HIER

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WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können – um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren – mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse – also seiner individuellen “Hausnummer” im Netz – das Lied “Sommer unseres Lebens” in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben – und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

Der Fall ging durch die Instanzen und landete schließlich vor Deutschlands höchstem Gericht, dem Bundesgerichtshof. Und der BGH entschied: Internetnutzer müssen ihr WLAN so absichern, dass Dritte darüber keine Urheberrechtsverletzungen begehen können. Sprich: Sie müssen ihr WLAN verschlüsseln und ein eigenes, sicheres Passwort verwenden. Tun sie das nicht, können sie abgemahnt werden und müssen die entsprechenden Kosten von derzeit 100 Euro bezahlen.

Schadensersatz musste der Betroffene laut BGH dagegen nicht zahlen, da er nicht als “Störer” hafte.

Das Urteil des BGH (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) hat weitreichende Folgen für alle privaten Internetnutzer, die über WLAN surfen. Sie müssen umgehend – sofern nicht werkseitig bereits geschehen – ihr Funknetz verschlüsseln und dabei unbedingt auch ein sicheres Passwort verwenden. Sofern ihr Router bei der Auslieferung nur ein allgemeines Passwort beinhaltet, sollte dieses sofort durch ein eigenes, sicheres Passwort ersetzt werden.

quelle : computerbetrug.de

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Gericht urteilt: bei outlets.de keine Zahlungspflicht

Gericht urteilt: bei outlets.de keine Zahlungspflicht

Ein weiteres Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern. Das Amtsgericht Leipzig kommt in seinem Urteil (AG Leipzig, Az. 118 C 10105/09 v. 03.02.2010) zu dem Ergebnis, dass es bei den vermeintlichen Kunden von outlets.de nicht zu einem wirksamen Vertragschluss gekommen ist. Deshalb besteht auch keine Verpflichtung, für diesen nutzlosen Dienst zu zahlen.

In dem Fall ging es eigentlich um die Frage, ob outlets.de zahlungsunwilligen Opfern mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen darf. Ein Betroffener wollte sich nämlich nicht gefallen lassen, … und zog vor Gericht.

Das Amtsgericht Leipzig nahm das zum Anlass, sich ausführlich mit der Seite outlets.de zu beschäftigen. Und das Ergebnis war eindeutig: Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab – und muss folglich auch nichts bezahlen.

… Diese Entscheidung stärkt die Geschädigten. Und sie rechtfertigt unseren Tipp, Rechnungen dieses Anbieters nicht zu bezahlen. …

Quelle und vollständiger Bericht: Computerbetrug.de

[antiabzockenet]

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opendownload.de verliert wieder vor Gericht

Weitere Schlappe für die Betreiber von opendownload.de. Die Firma muss einem unfreiwilligen “Kunden” die Anwaltskosten ersetzen. Das entschied das Landgericht Mannheim.

Der betroffene Internetnutzer hatte sich Anfang 2008 bei opendownload.de angemeldet, weil er – wie viele andere – dachte, das Angebot sei kostenlos. Als er eine Rechnung der Betreiberfirma erhielt, zahlte er deshalb nicht.

Anfang 2009 meldete sich bei dem Opfer dann ein Inkassoanwalt und forderte wieder die Bezahlung. Daraufhin schaltete der Betroffene ebenfalls einen Anwalt ein. Der schrieb einen bösen Brief an opendownload.de. Die Betreiberfirma verzichtete daraufhin auf die Bezahlung.

Doch der Internetnutzer ging noch einen Schritt weiter: Er verklagte nun opendownload.de auf Bezahlung seiner Anwaltskosten in Höhe von 46 Euro – und bekam Recht.

Zunächst stellte das das Amtsgericht fest, dass opendownload.de dem Mann die Anwaltskosten ersetzen muss. In zweiter Instanz kam das Landgericht Mannheim nun zum gleichen Schluss.

Ein Vertrag zwischen der opendownload-Firma und dem Internetnutzer sei damals gar nicht zustandegekommen, meinten die Mannheimer Richter. Schließlich hätte der Betroffene angesichts der Gestaltung der Webseite durchaus davon ausgehen können, dass opendownload.de kostenlos ist.

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[aggrojens] Telefonabzocke und Bundesnetzagentur ( Video )


Info von der Kanzlei Richter in Berlin: http://www.kanzlei-richter.com/telekommunikationsrecht/bundeswitzagentur-legt-qtaetigkeitsqbericht-vor.html
Original hier:
Dort Seite 259. Da kommt einem das Kotzen! In anderen Ländern werden Millionenstrafen gegen die Abzocker verhängt und in der Bananenrepublik Deutschland sind es unter 27.000 Euro. Noch Fragen?!

quelle : youtube von Katzenjens

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Gericht verbietet outlets.de Schufa-Eintrag

Die Betreiber der umstrittenen Seite outlets.de dürfen bei zahlungsunwilligen “Kunden” keinen negativen Schufa-Eintrag veranlassen. Das hat das Amtsgericht Halle festgestellt.

Outlets.de macht seit gut zwei Monaten vielen Menschen zu schaffen. Die Seite wirbt mit Adressen zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf und Shopping – und einem riesengroßen Button “Jetzt anmelden”.

Viele Internetnutzer trugen und tragen bei outlets.de offensichtlich ihre Daten an – und bekommen wenig später eine Rechnung über 96 Euro. Schließlich hätten sie angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen. Das wiederum glauben etliche Betroffene nicht – sie fühlen sich getäuscht und abgezockt.

Auch Verbraucherschützer sehen in outlets.de eine typische Abofalle im Internet. Die Hinweise auf die Kosten finden sich bei outlets.de nämlich nur im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unscheinbar am Rand der Anmeldemaske. „Bereits aus diesem Grund kommt es unseres Erachtens nicht zu einem Vertragsverhältnis, das eine Kostenpflicht begründen würde“, sagt etwa Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. Er riet Opfern von outlets.de, die Rechnungen der IContent GmbH in Frankfurt “keinesfalls zu zahlen, gegebenenfalls kurz und formlos den Vertragsschluss zu bestreiten, vorsorglich zu widersprechen und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern zu lassen“.

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nachbarschaft24: Dubiose Drohungen sollen neues Geld bringen

Nachbarschaft24.net sorgt plötzlich wieder für Wirbel. Mit fragwürdigen Methoden wird versucht, Opfer noch einmal zur Bezahlung zu bringen – obwohl Juristen keine Zahlungspflicht sehen. Opfer können deshalb ruhig bleiben.

Nachbarschaft24.net hatte das erste Mal 2007 bei vielen Internetnutzern für Verunsicherung gesorgt. Damals hatten etliche Verbraucher Werbemails bekommen mit der Behauptung, ein Nachbar habe ihnen eine Nachricht oder Einladung geschickt. Man solle doch die Seite nachbarschaft24.net besuchen. Dort wurde man dann aufgefordert seine Daten und seine Mail-Adresse einzugeben. Wer auf den Trick hereinfiel und per Klick auch noch die AGB bestätigte, landete in der Kostenfalle. Denn wenig verschickte eine ominöse Netsolutioin FZE mit Postfachadresse in Dubai dicke Rechnung. Schließlich habe man ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, so die Behauptung.

Wieviele Menschen auf die Masche hereinfielen, ist bis heute nicht ganz geklärt. Es dürften zehntausende gewesen sein. In den Verbraucherschutzforen und -Zentralen stapelten sich jedenfalls die Beschwerden und Meldungen verunsicherter Rechnungsempfänger.

Dann war plötzlich Schluss mit den Rechnungen, Mahnungen und Inkassobriefen. Kein Wunder: Nachbarschaft24 hatte sich vor Gericht eine schallende Ohrfeige eingefangen.

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99downloads.de: Ermittler stellen 85.000 Euro sicher

99downloads.de hat als Abofalle im Internet für Schlagzeilen gesorgt. Jetzt wird wegen Betrugs gegen die mutmaßlichen Hintermänner ermittelt.

Wie die Staatsanwaltschaft Hamburg jetzt im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) berichtet, wird “wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den unter der Firma Belleros Premium Media Limited über die Webseite www.99downloads.de angebotenen Internet-Dienstleistungen” gegen zwei Tatverdächtige ermittelt.

Im Zuge der Ermittlungen seien auch Vermögenswerte sichergestellt worden. Damit sollen Geschädigte der Seite 99downloads.de und der Belleros Media Limited in Hamburg die Möglichkeit bekommen, ihr Geld zurückzufordern.

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