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Facebook : “Gefällt-mir”-Button: Urteil wurde offiziell bestätigt

Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung des “Gefällt mir”-Buttons auf Webseiten gesprochen und mitgeteilt, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt.

Ursprünglich ist es zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Online-Händlern gekommen, da einer der beiden einen “Gefällt-mir”-Button auf seiner Webseite zur Verfügung stellte. Der Konkurrent war der Meinung, dass sich der andere Händler damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen soll.

Durch die zusätzliche Werbung auf Facebook für die Produkte soll kein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil entstehen. Geschäftliche Handlungen sind laut dem Urteil nur dann unzulässig, wenn sie dafür geeignet sind, “die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen”.

Das in Berlin ansässige Kammergericht bestätigte letztlich das kürzlich verkündete Urteil des Landgerichts Berlin. Während das Landgericht im Rahmen der getroffenen Entscheidung in erster Instanz nicht näher mitteilte, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt, hat sich nun das Kammergericht dazu geäußert.

Quelle : winfuture.de

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Clickjacking: Die Tricks der Facebook-Betrüger

Spam bei Facebook ist viel erfolgreicher als per E-Mail. Wie Kriminelle das Vertrauen der Nutzer missbrauchen. Und wie man sich dagegen schützen kann.

Millionen junge Fans der Vampir-Saga “Twilight” warten sehnsüchtig auf den nächsten Kinofilm nach den Bestseller-Romanen von Stephenie Meyer. Die Dreharbeiten zu “Twilight: Breaking Dawn” sind angeblich bereits abgeschlossen, melden Fanpostillen im Internet. Da erscheint der Hinweis auf ein brandneues “Twilight”-Online-Spiel als äußerst attraktiv – besonders wenn er als Empfehlung eines Facebook-Freunds auf den Bildschirm kommt. Viele klickten auf den Link – und tappten in die Falle von Betrügern.

Wer wittert schön Böses?
Bei der “Twilight”-Welle, die vergangene Woche durch das soziale Netzwerk schwappte, handelt es sich um Spam – massenhaft verbreitete Müll-Nachrichten, die jahrelang nur per E-Mail unterwegs waren.

Quelle : focus.de

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Facebook: Warnung vor Osama-bin-Laden-Malware bei Facebook und per E-Mail

Vorsicht vor Facebook-Meldungen, die vermeintliche Fotos von der Tötung Osama bin Ladens versprechen. Dahinter verbirgt sich tückische Malware.

 

Wie das IT-Blog „All Facebook“ berichtet, locken die Hacker mit einem Foto, das angeblich den getöteten Terroristen zeigt. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Fälschung. Wer auf den Bild-Link klickt, installiert eine Datei namens „Xvidsetup.exe“, die eine Adware-Toolbar auf Ihrem PC installiert. Auch andere betrügerische Osama-bin-Laden-Meldungen machen offenbar derzeit bei Facebook die Runde.

 

Quelle : computerbild.de

Wie immer bitte sharen 🙂

Gruss

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Clickjacking: Die Tricks der Facebook-Betrüger

Spam bei Facebook ist viel erfolgreicher als per E-Mail. Wie Kriminelle das Vertrauen der Nutzer missbrauchen. Und wie man sich dagegen schützen kann.

Millionen junge Fans der Vampir-Saga “Twilight” warten sehnsüchtig auf den nächsten Kinofilm nach den Bestseller-Romanen von Stephenie Meyer. Die Dreharbeiten zu “Twilight: Breaking Dawn” sind angeblich bereits abgeschlossen, melden Fanpostillen im Internet. Da erscheint der Hinweis auf ein brandneues “Twilight”-Online-Spiel als äußerst attraktiv – besonders wenn er als Empfehlung eines Facebook-Freunds auf den Bildschirm kommt. Viele klickten auf den Link – und tappten in die Falle von Betrügern.

Wer wittert schön Böses?

Bei der “Twilight”-Welle, die vergangene Woche durch das soziale Netzwerk schwappte, handelt es sich um Spam – massenhaft verbreitete Müll-Nachrichten, die jahrelang nur per E-Mail unterwegs waren. Sie werben per elektronischer Post für Versender gefälschter Pharmaprodukte wie Viagra und Diätmittel, preisen dubiose Kontaktbörsen an und locken mit fragwürdigen Finanzdienstleistungen. Sie verbreiten im Anhang Computerviren und leiten den Empfänger auf Web-Seiten, über die sich über Sicherheitslücken im Browser unbemerkt schädliche Programme auf dem PC einnisten oder versuchen, ihm wertvolle Passwörter zu entlocken. Die meisten Internetnutzer erkennen mittlerweise solche betrügerischen Nachrichten. Der Großteil des Spam-Aufkommens wird außerdem von Filterprogrammen abgefangen.

Quelle : focus.de

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Falsches Telefonbuch-Gewinnspiel-Warnung vor Gewinner-Reisen

Kriminelle locken Verbraucher mal wieder mit falschen Gewinnspielversprechen in eine Falle. Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verschicken sie Schreiben mit dem Absender “Das Telefonbuch 2010/2011, Ihr örtliches Verzeichnis in Deutschland”. Der Absender erwecke den Eindruck, von den Verlagen der örtlichen Telefonbücher zu kommen und verspeche Geld-Gewinne.

In den Briefen fordern die Gauner die Verbraucher auf, sich innerhalb von acht Tagen mit einer beigefügten Antwortkarte zu melden, um ihren vermeintlichen Gewinn abzuholen. Für die Gewinnübergabe wird ein Fahrservice, kostenloses Frühstück- und Mittagessen und ein schnurloses Telefon versprochen. In Wahrheit handelt es sich um eine Verkaufsaktion, den versprochenen Hauptgewinn bekommen die Verbraucher nicht.

Quelle : n-tv.de

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Abzocke statt Job – Polizei warnt vor Betrügereien

Wie die Polizisten rasch herausfanden, handelt es sich bei dem Jobbetrüger um einen 52-jährigen Deutschen, der von Manila aus seine betrügerischen Machenschaften durchführt. Offen-bar geht es dem Gauner ausschließlich darum, mögliche Jobinteressenten dahingehend abzuzocken, dass diese einen Teil der angeblich anfallenden Flugkosten im Voraus an ihn überweisen.

Quelle : stimme.de

via abzocknews.de

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Korschenbroich : Falsche Heizungsableser als Trickdiebe unterwegs

Am Mittwoch (29.12.) erhielt eine Korschenbroicher Seniorin ungebetenen Besuch von gemeinen Trickbetrügern, die sich ihr gegenüber als Heizungsableser ausgaben. Gegen 10.50 Uhr klingelte es bei der 96 Jährigen auf der Straße „Am Hommelshof“.
Vor der Tür stand ein unbekannter Mann und gab vor, vom „Amt“ zu sein und in der Wohnung die Heizungen zu überprüfen.
Arglos ließ die ältere Dame den Unbekannten in ihre Wohnung.
Nach einem Gespräch, in dem der Trickdieb sie unter anderem nach vorhandenem Schmuck befragte, telefonierte der Täter mit einer zweiten Person. Der 96 Jährigen erklärte er, es handelt sich um einen weiteren Mitarbeiter, den er für die Ausführung der Arbeiten benötige.
Dieser erschien dann einige Zeit später und gemeinsam gelang es dem Duo die Wohnung unbehelligt zu durchsuchen.
Gegen 11.50 Uhr verabschiedeten sich die Beiden dann wieder.
Die ältere Dame stellte dann am späten Nachmittag fest, dass Schränke und Kommoden durchsucht worden waren und Bargeld fehlte.

Quelle : polizei-nrw.de

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Abzocke: Bei Anruf Vertrag?

Wer kennt das nicht – Anrufe mit unterdrückter Nummer. Oft handelt es sich dabei nicht um Familie oder Freunde, sondern um Anrufe mit illegalem Hintergrund. Der arglose Bürger nimmt den Hörer ab – und schließt dann, wenn er Pech hat,unwissentlich einen Vertrag ab.

Quelle: Bbv-net.de / Zum Artikel


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Odyssee im Internet: Rechnungen für nie erbrachte Dienstleistung

Als Lothar F. am 12. April in sein E-Mail-Postfach sah, begann für den Familienvater eine Odyssee im Onlinezeitalter. Was mit einer für ihn unerklärlichen Rechnung der Firma Win-Loads.Net in Höhe von 96 Euro begann, hat sich inzwischen zu einer Angelegenheit der Polizei ausgeweitet.

So wie F. sind tausende Nutzer von den dubiosen Geschäften dieser Firma betroffen, deren Mutterfirma ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat.

Als F. die erste Rechnung geschickt bekam, war er noch unbesorgt. Schließlich konnte sich der 55-Jährige nicht erklären, für welche Dienstleistung ihm 96 Euro berechnet werden sollten. In dem Anschreiben bedankte sich die Firma Win-Loads.Net bei ihm für die Anmeldung für einen Jahreszugang. „Ich würde mich nie für irgendein Online-Abo anmelden“, sagt F.. Als er auf die Internetseite surfte, entdeckte er, dass es sich um ein Portal für kostenlose Downloads handelt.

quelle : hna.de

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LG Hamburg verurteilt Filesharer zu 30 Euro Schadenersatz

Das Landgericht Hamburg hat einen 20-Jährigen zu 30 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er 2006 als knapp 16-Jähriger zwei Musikstücke in eine Internettauschbörse eingestellt hatte. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde ebenso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen (Urteil vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09).

Der Jugendliche hatte den Internetzugang des Vaters genutzt – ohne dessen Wissen. Bei den Liedern handelte es sich um “Engel” der Band “Rammstein” sowie “Dreh dich nicht um” des Sängers Marius Müller-Westernhagen. Die Künstler beteiligten sich nicht an dem Rechtsstreit.

Quelle : zdnet.de

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