Schlagwort-Archive: Kanzlei

Proinkasso GmbH: Mandatsaufgaben

Im Rahmen der Abwehr von Forderungen aus dubiosen Gewinnspieleintragungsdiensten taucht immer wieder die Proinkasso GmbH als gegnerisches Inkassounternehmen auf. Diese teilt soeben mit, dass sie Forderungen der CSS Kontor GmbH (Hamburg) und der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG (Krefeld) nicht mehr bearbeite.

Quelle : kanzlei-richter.com

via abzocknews.de

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Verbraucherzentrale: Das waren die Abzocker im Jahr 2010

Sie locken mit Geldgewinnen, Modeschnäppchen oder Gratis-Software und tarnen sich als Einzugszentrale, Anwaltskanzlei oder Verbraucherschützer. Auch 2010 fielen tausende Verbraucher auf perfide Maschen von Abzockern herein. Wir erzählen im Rückblick noch einmal ihre Geschichten.

Quelle : vz-nrw.de

via abzocknews.de

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“Operation Payback” rächt Wikileaks:Hacker greifen Kreditkarten-Firmen an

Das Netz schlägt zurück: Mit massiven Angriffen attackieren Hacker Firmen, die wie Paypal alle Zahlungen an Wikileaks gestoppt haben. Die Internetseiten von Mastercard und Visa sind lahmgelegt. Die “Anonymus”-Bewegung kündigt an, ihre Angriffe gegen Gegner von Wikileaks fortzusetzen. Visa und Paypal werden zudem verklagt.

Nach der Verhaftung von Wikileaks-Chef Julian Assange gehen Hacker-Gruppen massiv gegen seine Gegner vor. Cyber-Angriffe legten die Website des schwedischen Anwalts im Strafverfahren gegen Assange sowie Websites von Firmen lahm, die der Enthüllungsplattform die Zusammenarbeit aufgekündigt hatten. Derweil kündigte eine isländische Computerfirma Klage gegen das Kreditkarteninstitut Visa an.

Assange hatte sich am Dienstag der Polizei in London gestellt, nachdem die schwedische Justiz ihn per europäischen Haftbefehl wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung von zwei Frauen in Schweden gesucht hatte. Die Website der Kanzlei ihres Rechtsvertreters wurde nun Ziel von Hacker-Angriffen, wie der Anwalt der Frauen, Claes Borgström, in Stockholm sagte. Er beteuerte, das Vergewaltigungsverfahren gegen Assange habe mit den Wikileaks-Enthüllungen nichts zu tun. Zuvor war bereits die Website der schwedischen Staatanwaltschaft attackiert worden.

Quelle : n-tv.de

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Post vom Anwalt des Anziehungspunkt

Bei den derzeiten Mahnschreiben der Internetabzocker und ihrer Handlanger reiht sich aktuell auch die Firma Anziehungspunkt GmbH ein. Per Email teilt uns eine Frau mit, dass ihr “Freund Post von einer Anwaltskanzlei bekommen” hat. Angeblich soll auf der Internetseite “Anziehungspunkt.de” ein Jahresabo abgeschlossen worden sein, was von dem Betrof-fenen bestritten wird.

quelle : antiabzockenet.blogspot.com

via abzocknews.de


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Gewinnspielmafia: LG Berlin verhängt Ordnungsgeld gegen GTS GmbH & Co KG wegen anhaltender Telefonbelästigung

Das Landgericht Berlin hat auf Antrag der Kanzlei Richter Berlin gegen die GTS GmbH & Co KG aus Neuss ein Ordnungsgeld von EUR 1.500,00 wegen fortwährender unerbetener Telefonwerbung für ihren Gewinnspieldienst verhängt.

Zugrunde lag dem Beschluss eine wiederholt vorgenommene, identitätsverschleierte Telefonwerbung (Ende 2009 und wieder 12.04.2010) der vorgenannten Gesellschaft. Im Ordnungsmittelverfahren hatte sie dann eingewandt, man habe die Daten nach dem ersten Verstoß in eine Robinsonliste, die – so wurde es hier verstanden – bei der Clarity AG geführt wurde.

Quelle und voller Bericht : kanzlei-richter.com

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Erneut Abzockversuch mit fingierten Forderungen: Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Rechtsanwaltsschreiben in Sachen “WinPro”

Dass Anwaltschreiben und angedrohte Mahnverfahren Angst vor möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen auslösen können, scheint sich bei Abzockern aller Couleur herumgesprochen zu haben. Nicht umsonst versuchen auf diese Weise erneut zwei angebliche Rechtsanwaltskanzleien (Hammerschmidt, Dupont & Pyrmov sowie Martines, Julich & Kollegen) Geld zu machen.
In den Schreiben wird Verbrauchern unterstellt, den “Gewinnspielservice WinPro” genutzt und Restforderungen noch nicht beglichen zu haben. Für den Fall, dass der geforderte Betrag nicht überweisen wird, drohen die angeblichen Rechtsanwaltskanzleien gerichtliche Mahnverfahren an.

Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht von den Schreiben einschüchtern zu lassen. Zudem hat sie erhebliche Zweifel, ob es die Kanzleien überhaupt gibt. Unterschiedliche Adressen, identische Aktenzeichen und Vertragsnummern in den einzelnen Mahnschreiben deuten darauf hin.

Betroffene Verbraucher sollen sich bei der Rechtsanwaltskammer über die Existenz der Rechtsanwaltskanzleien informieren und diese ggf. zum Einschreiten auffordern.

Quelle : vzth.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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“Letzte Mahnung” erhalten – was ist zu tun?

In letzter Zeit häufen sich in meiner Kanzlei wieder Anfragen wegen angemahnter Forderungen aus angeblichen Abo-Verträgen. Insbesondere die Firmen Online Content Ltd. und Webtains GmbH verschicken derzeit viele Zahlungsaufforderungen oder lassen „letzte Mahnungen”, versehen mit einem Klageentwurf, über eine Inkasso-Firma zustellen.

In der Regel sind diese Forderungen jedoch unbegründet. Denn ein Zahlungsanspruch setzt voraus, dass überhaupt ein Vertrag über eine kostenpflichtige Leistung zustande gekommen ist.

Ein solcher Vertrag liegt aber in der Regel nicht vor, denn er setzt voraus, dass der Verbraucher vor Vertragsabschluss klar und deutlich über die anfallenden Kosten informiert wird: Der Kunde muss klar erkennen können, dass er eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt.

quelle und vollstaendiger Bericht : anwalt.de

via abzocknews.de

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Gericht: “Schwarz-Surfen” ist doch keine Straftat

Das Amtsgericht Wuppertal verlässt seine bisherige Linie und sieht keinen Strafbestand mehr erfüllt, wenn ein Nutzer über ein fremdes, ungesichertes WLAN online geht.

Das geht aus einer Mitteilung der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf hervor. Diese verteidigte einen Mandanten, der wegen eines solchen “Vergehens” angeklagt war. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung einer Hauptverhandlung wurde abgewiesen.

Im Jahr 2007 hatte das Amtsgericht Wuppertal einen Notebook-Nutzer noch wegen der unberechtigen Nutzung eines offenen WLANs verurteilt. Im Urteil stützte man sich auf das so genannte Abhörverbot, nach dem mit Funkempfängern nur Nachrichten empfangen werden dürfen, zu deren Adressatenkreis man gehört.

quelle und vollstaendiger Bericht : winfuture.de

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Abzocke, Briefkastenfirma, Dr. Braun & Partner – Finanzdienstleistungen, Dr. Klein und Partner – Finanzdienstleistungen, Kaffeefahrt, Lotto Gewinn-Service, Masche, Rechtsanwalt

Vorsicht Abzocke! Neue Masche von Kaffeefahrt-AnbieterEs wirkt wie ein Schreiben einer Anwaltskanzlei und verspricht geprellten Bürgern Wiedergutmachung: Doch der Brief von “Dr. Braun & Partner”, der jetzt in etlichen Saar-Haushalten landete, ist offenbar die neue Masche eines Kaffeefahrt-Anbieters.
Quelle: Saarbruecker-Zeitung.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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