Schlagwort-Archive: Verbot

Keine Zahlungspflicht für Senioren Info Service

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der SIS Senioren Info Services GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die SIS Senioren Info Services GmbH Verbrauchern mittels der Produkt-ID 18SI4 Entgelte für einen telefonischen Auskunfts- und Recherchedienst für Senioren berechnet.

Quelle: Bundesnetzagentur.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via 2: Abzocknews.de

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Telefonwerbung: Firmen ignorieren aktuelles Gesetz

Die Belästigung von Verbrauchern durch unerlaubte Telefonwerbung hat trotz eines gesetzlichen Verbotes bisher kaum nachgelassen. Verbraucherschützer fordern daher eine weitere Verschärfung, die den illegal handelnden Unternehmen jeglichen Anreiz an dieser Praxis nehmen soll.

Zwar wird immer wieder erfolgreich gegen Telefonwerbung geklagt, trotzdem setzen sich viele Firmen immer wieder gegen das bestehende Verbot hinweg. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) reiche die aktuelle Regelung daher nicht aus – immerhin sind juristische Verfahren mit einem hohen Aufwand verbunden.

quelle : winfuture.de

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Preisanstieg um 25 Prozent: Energiesparlampen werden teurer

Nach dem EU-Verbot von 60-Watt-Glühbirnen erhöhen die Hersteller von Energiesparlampen prompt die Preise. Osram hat bereits vorgelegt, Marktführer Philips will nachziehen. Der Grund seien gestiegene Rohstoffpreise.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Internet-Troll zu Freiheitsstrafe verurteilt

Ein 25-jähriger Brite muss ins Gefängnis, weil er sich im Internet über die Tode von vier Teenagern lustig gemacht hat. Der arbeitslose Mann postete bei Facebook herablassende Bemerkungen auf Trauerseiten von kürzlich Verstorbenen und auf die Pinnwände Hinterbliebener.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Gewinner-zeit.com: ein Nachfolger von win-finder

Wer kennt sie nicht, die Gewinnspielabzocken über die Telefonrechnung, die sich bislang win-finder.com, windienst.net, gluecksfinder.net, millionengewinn.tv nennen/nannten und mit Hilfe der berühmt-berüchtigte Telomax GmbH aus Frankfurt jeweils 9,90 Euro pro Woche über die Telefonrechnung zu inkassieren versuchten?

Quelle: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via: abzocknews.de

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Werbung darf auch im Internet nicht grenzenlos sein

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin verbietet einem Betreiber kostenloser Online-Spiele, vor den aufgerufenen Spielen einen 20-sekündigen Werbefilm zu zeigen, der sich nicht abschalten lässt. Übertrieben, finden viele Juristen. Fakt ist jedoch, dass im Internet wie in der Offline-Welt strenge Vorgaben für Inhalt und Darstellung von Werbung gelten.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Abmahnanwälte mit Berufsverbot und Geldstrafe belegt

Die britische Rechtsanwaltskammer hat zwei der bekanntesten Abmahnanwälte mit einer Geldstrafe und einem Berufsverbot belegt. Die Juristen hatten seit 2006 tausende Nutzer von Tauschbörsen abgemahnt. Die Anwaltskammer rügte dieses Vorgehen nun als rücksichtslos und ausschließlich gewinnorientiert, berichtet thelawyer.com.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

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Gefährliche Weichmacher: Regierung will Sexspielzeug nicht verbieten

Die Bundesregierung will nicht gegen Weichmacher in Dildos und Vibratoren vorgehen. Es gebe zu wenige Daten, die die Gefahr belegen. Die Grünen hatten vor gefährlichen Chemikalien im Sexspielzeug gewarnt.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

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BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 – Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.

BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig
Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall
Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

 

Quelle : vzbv.de Presse

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Erneute Abfuhr für die Telomax vor dem OVG Münster

Die Bundesnetzagentur war der Auffassung, dass dieses Geschäftsmodell auf unerlaubter telefonischer Werbung mit unterdrückter Rufnummer basiere und damit rechtswidrig sei. Da die Klägerin ihren Dienst dafür zur Verfügung stelle und die anfallenden Entgelte kassiere, sprach die Agentur ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot aus.

Quelle: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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