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0137-Lockanrufe: Trio muss sich vor Gericht verantworten

Wegen massenhaften Lockanrufen mit 0137-Nummern an Weihnachten 2006 müssen sich demnächst zwei Männer und eine Frau vor Gericht verantworten. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.

Die beiden angeklagten Männer sollen an Weihnachten 2006 per Computer mehrere Millionen Telefonnummern so angewählt haben, dass nur ein kurzes Klingeln zu hören war. Als “Anruf in Abwesenheit” bekamen die betroffenen Telefonbesitzer eine teure 0137-Nummer eingeblendet. Viele Betroffene dachten an einen Weihnachtsanruf von Bekannten oder Verwandten, riefen die eingeblendete Nummer an – und landeten lediglich bei einem Zählcomputer. Dafür fielen mindestens 98 Cent pro Anruf an.

Insgesamt hätten die Verantwortlichen der Ping-Anrufe so wohl mehrere hunderttausend Euro kassiert – wäre alles glatt gegangen. Stattdessen schaltete sich der Netzbetreiber Arcor ein, bei dem die 0137-Nummern angemietet waren. Nach massenhaften Beschwerden von Verbrauchern verweigerte das Unternehmen die Auszahlung der Beute. Zudem sperrte die Bundesnetzagentur die missbrauchten 0137-Nummern und verbot das Inkasso.

quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

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Inkasso: Die dreisten Drohungen der United Payment Limited

Die United Payball Limited ist Verbraucherschützern seit langen durch Abo-Fallen im Internet bekannt. Die Drohbriefe, die das Unternehmen Opfern seit kurzem schreibt, haben allerdings eine neue Qualität.

Die United Payball Limited aus Potsdam geht schon seit langem mit einer ganz speziellen Masche auf Opferjagd im Internet. Unter Namen wie pyjamagirls.de, unsere-nackte-pyjama-party.net, mein-erstes-mal.net oder auch vivis-homepage.de präsentiert die Firma Filmchen mit leicht bekleideten Frauen im Netz. Damit die gezeigten Frauen sich weiter ausziehen, solle man die Seite weiterempfehlen und so Punkte sammeln. Ab einem bestimmten Punktzahl muss man allerdings seine Daten angeben, um “weiterzukommen”.

Dass man sich dabei für einen angeblich kostenpflichtigen Dienst anmeldet, bemerken die Wenigsten.

Opfer der Masche sind vor allem Kinder und Jugendliche, die auf Linkempfehlungen in Mails und sozialen Netzwerken hereinfallen, ihre Daten auf den Seiten eintragen – und plötzlich mit Geldforderungen der United Payball Limited konfrontiert werden.

quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

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Abofallen im Internet: Verbraucherschützer fordern Hilfe

Im Kampf gegen Abofallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwar weitere Erfolge verzeichnen können. Trotzdem fordern die Verbraucherschützer jetzt endlich echte Hilfe von der Politik.

Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt hatte, wurden die Betreiber der Seiten Outlets.de und Onlinedownloaden.de mangels Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt. Doch die Urteile sind nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage. “Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher”, sagt vzbv-Rechtsexperte Martin Madej. Die Politik müsse endlich einschreiten. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.

Während die Liste der Verfahren des vzbv gegen Online-Abzocker immer länger wird, schießen gleichzeitig neue Angebote wie Unkraut aus dem Boden. Die wettbewerbsrechtlichen Erfolge des vzbv und der Verbraucherzentralen schrecken die Betreiber offensichtlich nicht genügend ab.

quelle : computerbetrug.de

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Premium Content GmbH: Von wegen gerichtliches Mahnverfahren

Die Premium Content GmbH will mit ihrer Seite my-downloads.de nochmal Kasse machen. Die Firma verschickt jetzt Drohbriefe mit der Überschrift “Gerichtliches Mahnverfahren”. Betroffene können trotzdem gelassen bleiben.

Die Betreiber von my-downloads.de haben die nächste Stufe des Inkasso-Stalkings gestartet. Internetnutzer, die auf der Seite my-downloads.de im Glauben an kostenlose Software ihre Daten angegeben haben, erhalten von der Premium Content GmbH Briefe mit dem Titel “Gerichtliches Mahnverfahren”.

Auf vier Seiten werfen die Absender in ihren Briefen mit Paragrafen um sich, zitieren ihnen genehme Gerichtsurteile, drohen – zumindest indirekt – mit einem negativen Schufa-Eintrag und geben auch sonst ziemlich viel heiße Luft von sich.

So behauptet die Premium Content GmbH doch allen Ernstes, man habe “zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung” eine IP-Adresse gespeichert. Dabei sollte mittlerweile wirklich jeder das Märchen von der IP-Adresse kennen – und wissen, dass IP-Adressen eben nicht dazu taugen, einen Vertragsschluss zu beweisen.

quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

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Abofallen: Verbraucherministerin will Gesetze verschärfen

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner will mit neuen Vorschriften gegen Abo- und Kostenfallen im Internet vorgehen.

Ministerin Aigner will mit einer sogenannten Button-Lösung Abzockern im Internet das Leben schwer machen. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten sollen Kunden künftig einen gesonderten Hinweis auf den Preis bekommen und dies mit Klick auf einen Button bestätigen müssen. “Trickreich gestaltete Internetseiten, auf denen Verbraucher in die Kostenfalle gelockt werden, haben mit der Button-Lösung keine Chance mehr”, sagte die CSU-Ministerin im Berliner “Tagesspiegel”.

Aigner berichtete weiter, notfalls werde Deutschland die Vorschriften im Alleingang verschärfen. Man werde sich um eine nationale Lösung bemühen, sollte bis Herbst keine europaweite Button-Regelung in Sicht sein.

quelle und voller Bericht : computerbetrug.de

Eine Diskussion dazu findet man im Forum von computerbetrug.de : HIER

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Abofallen auch im zweiten Jahr bezahlen? Nein!

Abofallen auch im zweiten Jahr bezahlen? Nein!Viele Opfer von Abofallen erhalten derzeit Post: Weil sie im ersten Jahr eine fragwürdige Rechnung bezahlt haben, werden sie nun ein zweites Mal zur Kasse gebeten. Zweimal sollte man allerdings nicht den gleichen Fehler machen.
Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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WLAN-Urteil: Ein sicheres Passwort ist jetzt Pflicht

Ein Recht interessanter Artikel von den jungs bei computerbetrug.de

WLAN ohne Verschlüsselung ist ab heute noch gefährlicher als bisher. Denn Deutschlands höchstes Gericht hat entschieden: Wer sein WLAN nicht absichert, muss mit Abmahnung und hohen Kosten rechnen.

Wer über WLAN ins Internet geht, muss sein Funknetz so absichern, dass sich Dritte nicht unerlaubt einbuchen können – um so zum Beispiel illegal Musik oder Filme zu tauschen. Das hat Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof, heute entschieden. Wer sein WLAN nicht ausreichend schützt, kann unter Umständen eine Abmahnung kassieren – mit den damit verbundenen Kosten von 100 Euro.

In dem entschiedenen Fall war ein Internetnutzer von der Musikindustrie abgemahnt worden, weil unter seiner IP-Adresse – also seiner individuellen “Hausnummer” im Netz – das Lied “Sommer unseres Lebens” in einer Tauschbörse eingestellt worden war. Die Musikfirma mahnte den Verdächtigen nicht nur ab, sondern wollte auch seine Anwaltskosten ersetzt haben – und Schadensersatz.

Der Mann konnte nachweisen, dass er zur Tatzeit im Urlaub war. Ein unbekannter Dritter hatte sich in sein nur unzureichend geschütztes WLAN eingebucht und das Lied in der Tauschbörse eMule eingestellt. Doch für die abmahnende Musikfirma war das kein Argument: Sie forderte trotzdem ihr Geld.

Der Fall ging durch die Instanzen und landete schließlich vor Deutschlands höchstem Gericht, dem Bundesgerichtshof. Und der BGH entschied: Internetnutzer müssen ihr WLAN so absichern, dass Dritte darüber keine Urheberrechtsverletzungen begehen können. Sprich: Sie müssen ihr WLAN verschlüsseln und ein eigenes, sicheres Passwort verwenden. Tun sie das nicht, können sie abgemahnt werden und müssen die entsprechenden Kosten von derzeit 100 Euro bezahlen.

Schadensersatz musste der Betroffene laut BGH dagegen nicht zahlen, da er nicht als “Störer” hafte.

Das Urteil des BGH (Urteil des I. Zivilsenats vom 12.5.2010 – I ZR 121/08) hat weitreichende Folgen für alle privaten Internetnutzer, die über WLAN surfen. Sie müssen umgehend – sofern nicht werkseitig bereits geschehen – ihr Funknetz verschlüsseln und dabei unbedingt auch ein sicheres Passwort verwenden. Sofern ihr Router bei der Auslieferung nur ein allgemeines Passwort beinhaltet, sollte dieses sofort durch ein eigenes, sicheres Passwort ersetzt werden.

quelle : computerbetrug.de

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Gericht urteilt: bei outlets.de keine Zahlungspflicht

Gericht urteilt: bei outlets.de keine Zahlungspflicht

Ein weiteres Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern. Das Amtsgericht Leipzig kommt in seinem Urteil (AG Leipzig, Az. 118 C 10105/09 v. 03.02.2010) zu dem Ergebnis, dass es bei den vermeintlichen Kunden von outlets.de nicht zu einem wirksamen Vertragschluss gekommen ist. Deshalb besteht auch keine Verpflichtung, für diesen nutzlosen Dienst zu zahlen.

In dem Fall ging es eigentlich um die Frage, ob outlets.de zahlungsunwilligen Opfern mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen darf. Ein Betroffener wollte sich nämlich nicht gefallen lassen, … und zog vor Gericht.

Das Amtsgericht Leipzig nahm das zum Anlass, sich ausführlich mit der Seite outlets.de zu beschäftigen. Und das Ergebnis war eindeutig: Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab – und muss folglich auch nichts bezahlen.

… Diese Entscheidung stärkt die Geschädigten. Und sie rechtfertigt unseren Tipp, Rechnungen dieses Anbieters nicht zu bezahlen. …

Quelle und vollständiger Bericht: Computerbetrug.de

[antiabzockenet]

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Katzenjens : Kontakt mit der Twilight Zone ( Video )

Hier ein paar Kostproben aus meinem Postfach und dem von computerbetrug.de Die Hintergrundmusik ist mit ausdrücklicher Genehmigung von Jake Kaufman eingefügt. Link zu seinem Album hier:
Viele freie Downloads hat er auf seiner Seite

quelle : youtube von Katzenjens

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opendownload.de verliert wieder vor Gericht

Weitere Schlappe für die Betreiber von opendownload.de. Die Firma muss einem unfreiwilligen “Kunden” die Anwaltskosten ersetzen. Das entschied das Landgericht Mannheim.

Der betroffene Internetnutzer hatte sich Anfang 2008 bei opendownload.de angemeldet, weil er – wie viele andere – dachte, das Angebot sei kostenlos. Als er eine Rechnung der Betreiberfirma erhielt, zahlte er deshalb nicht.

Anfang 2009 meldete sich bei dem Opfer dann ein Inkassoanwalt und forderte wieder die Bezahlung. Daraufhin schaltete der Betroffene ebenfalls einen Anwalt ein. Der schrieb einen bösen Brief an opendownload.de. Die Betreiberfirma verzichtete daraufhin auf die Bezahlung.

Doch der Internetnutzer ging noch einen Schritt weiter: Er verklagte nun opendownload.de auf Bezahlung seiner Anwaltskosten in Höhe von 46 Euro – und bekam Recht.

Zunächst stellte das das Amtsgericht fest, dass opendownload.de dem Mann die Anwaltskosten ersetzen muss. In zweiter Instanz kam das Landgericht Mannheim nun zum gleichen Schluss.

Ein Vertrag zwischen der opendownload-Firma und dem Internetnutzer sei damals gar nicht zustandegekommen, meinten die Mannheimer Richter. Schließlich hätte der Betroffene angesichts der Gestaltung der Webseite durchaus davon ausgehen können, dass opendownload.de kostenlos ist.

quelle : www.computerbetrug.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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