Schlagwort-Archive: Landgericht

Fünf Jahre Haft für Internet-Betrüger

Online-Händler wegen Betrugs in 2031 Fällen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Bonner Landgericht hat am Freitag einen Internet-Händler wegen Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Im November 2009 begann der Verkäufer mit dem Betrug seiner Kunden, um Umsatzsteuerschulden in Millionenhöhe zu begleichen.

Das Bonner Landgericht verurteilte am Freitag einen 39-jährigen Online-Händler wegen Betrugs in 2031 Fällen zu fünfeinhalb Jahren Haft. Ab November 2009 lieferte der Händler Waren, die seine Kunden per Vorkasse bezahlten, nicht mehr aus. So verursachte der Betreiber eines Online-Shops in nur drei Monaten einen Schaden von etwa 610.000 Euro. Als sich Strafanzeigen gegen den Geschäftsmann häuften, flog der Betrug auf.

quelle :t-online.de

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Telekom haftet nicht für illegale Inhalte auf Website

Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der GEMA abgewiesen. Die Rechteverwalter wollten die Deutsche Telekom dazu zwingen, einen Internetzugang zu sperren, über den Urheberrechtsverletzungen begangenen wurden.

Die GEMA hatte gegen die Deutsche Telekom geklagt. Diese habe als Access-Provider den Zugang zum Internet und damit auch zur Domain “d(…).am” vermittelt, auf der urheberrrechtswidrige Inhalte abrufbar waren. Die Telekom hafte nach Ansicht der Gema als Mitstörer, da sie den Zugang zum Internet ermögliche.

Die Richter des Landgerichts Hamburg wiesen die Klage ab (Aktenzeichen 308 O 640/08). Sie erklärten, dass der Antrag der Klägerin teilweise auf eine unmögliche Leistung gerichtet und deshalb unbegründet sei.

quelle : zdnet.de

via abzocknews.de

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Schadenersatz: Nutzlos-Abo-Fallen

Schadenersatz: Nutzlos-Abo-FallenEin hereingetappter Internetnutzer aus Issum (NRW) erstritt jetzt vor dem Landgericht Mannheim in zweiter Instanz ein Urteil, wonach die Mannheimer Content Services Ltd. (Hauptsitz Aldermaston Großbritannien), die die Seite Opendownload betreibt, die Kosten für seinen Anwalt, den er zur Abwehr ihrer Forderung eingesetzt hatte, in voller Höhe bezahlen muss.
Quelle: Channelpartner.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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LG Berlin: Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte in RSS-Feeds

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. April 2010 haftet der Betreiber einer Website für Rechtsverletzungen in einem eingebundenen RSS-Feed eines Dritten (27 O 190/10). Der Seitenanbieter sei “Herr des Angebots” und mache sich dieses zu Eigen, sodass er für ehrverletzende Aussagen trotz fehlender Kenntnis als “Störer” hafte.

Ausgangspunkt des Streits war eine Meldung über eine angebliche Liebesaffäre eines Sportlers, die der Antragsgegner auf seiner Website im Rahmen eines “Social-News-Dienstes” wiedergab. Die in der Meldung genannte Frau sah dadurch ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Privatsphäre verletzt. Nach einer anwaltlichen Abmahnung entfernte der Seitenbetreiber zwar den Text, weigerte sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

quelle und vollstaendiger bericht : heise.de

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Filmindustrie kann The Pirate Bay nicht stoppen

Nur einen Tag nach der erzwungenen Abschaltung durch den deutschen Provider CB3Rob ist die Torrent-Suchmaschine wieder online. Der Traffic läuft jetzt über einen ukrainischen ISP. Hilfe kam von der schwedischen Piratenpartei.

Die Motion Picture Association of America (MPAA) ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay dauerhaft vom Netz zu nehmen. Nachdem die Interessenvertretung der US-Filmindustrie beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Provider CB3Rob erwirkt hatte, musste dieser die Torrent-Suchmaschine am gestrigen Montag abschalten. Seit heute ist The Pirate Bay aber schon wieder online – dank Unterstützung der schwedischen Piratenpartei.

quelle :  zdnet.de

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Kaffeefahrt-Opfer klagte versprochenen Gewinn ein

Kaffeefahrt-Opfer klagte versprochenen Gewinn ein

Wer einen Gewinn verspricht oder in Lockbriefen auch nur so tut, muss trotzdem zahlen. Das gilt auch für Kaffeefahrten-Veranstalter: Ein Händler hat einem 64-jährigen Teilnehmer jetzt zähneknirschend 1508,90 Euro überwiesen.

Die Beharrlichkeit hat sich gelohnt. Der versprochene "Bargeldregen" ist tatsächlich auf dem Konto von Gerhard Raith aus Remseck eingegangen. 1500 Euro, plus 8,90 Euro, die Raith für das angeblich kostenlose Mittagessen ausgeben musste. Gezahlt hat ein 37-jähriger Kaffeefahrten-Veranstalter, der mit Gewinnbriefen zu einer Verkaufsausflugsfahrt gelockt hatte – freilich nicht aus eigener Einsicht. Sondern weil die 4. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart ein richtungweisendes Urteil (Aktenzeichen 4S232/09) gefällt hat.

…..

Ein NRC-Vertrieb mit Postfach in Cloppenburg hatte Tausenden in der Region Stuttgart einen "Bargeldregen" von 1500 Euro versprochen. Die Teilnehmer landeten in Gasthöfen …, wo unter anderem Frank C. wartete, Inhaber einer Vertriebsfirma aus Emden. Unter dem Namen Frank von Liechtenstein bietet er auf seinen Touren Wundermittel für Gelenke an. …

Quelle und vollständiger Bericht: Stuttgarter Nachrichten

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Fakten eines Insiders zum Mega-Downlaods.netZ

Fakten eines Insiders zum Mega-Downlaods.netZ

Heute auf den Tag genau gibt es diesen Blog nun sieben Monate. Eine turbulente Zeit, die es in sich hatte. Und vielleicht der richtige Zeitpunkt, um mal ein paar Fakten sprechen zu lassen und klare Lügen aufzudecken, die seitens des mafiös anmutenden Netzwerkes um Babenhauserheide & Co. so verbreitet werden. Ein paar Appetithäppchen gibt es also nun in diesem Beitrag, weitere interessante Fakten bewahre ich mir dann doch für die anstehende Verhandlung vor dem Landgericht Bielefeld auf.

Die Gegenseite versucht ständig abzulenken und scheut auch nicht davor zurück, klare Lügen zu verbreiten. Der Tisch ist gedeckt, guten Appetit!

Babenhauserheide hat nie etwas mit der L & H GmbH zu tun gehabt und war erst recht nicht weisungsbefugt. Schon gar nicht war er in gleichwelcher Art und Weise in die L & H GmbH involviert.

Lüge. Nicht nur diese Mail, welche er von seinem Handy aus versandte gibt mir eine klare Arbeitsanweisung und zeigt, daß er involviert war.

Weiterhin wurde Babenhauserheide in Mails, die vom Buchhalter der InQnet GmbH, Herrn Reinhard Pils, kamen, stets im CC vermerkt, …

Quelle und vollständiger Beitrag: inside-megadownloads.blogspot

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Gericht erlaubt ungefragte Bildveröffentlichung im Web

Das Landgericht (LG) Köln hat eine Klage abgewiesen, mit der sich ein Hauseigentümer gegen das Abfotografieren seines Hauses mit anschließender Veröffentlichung inklusive des Straßennamens und der Hausnummer auf einem Internetportal wehren wollte (Az. 28 O 578/09). In diesem Fall trete das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurück und auch datenschutzrechtliche Belange würden dem Angebot nicht entgegen stehen, befanden die Richter.

Auslöser des Streits war das Angebot “Bilderbuch-Köln” mit einer Vielzahl an Fotos von Häusern, Straßen und Plätzen der Domstadt. Außer aktuellen Ansichten werden dort auch historische Fotografien gezeigt, die unter anderem vom Kölner Amt für Denkmalpflege und aus privaten Bildarchiven stammen. Zusätzlich zu den Bildern finden sich dort auch zahlreiche erläuternde Textbeiträge. So etwa zu den Gebäuden selbst, deren Geschichte und zu den jeweiligen Fotografen.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Gerichte erkennen Abmahnungen via E-Mail an

Abmahnungen können durchaus auch ausschließlich per E-Mail verschickt werden. Erste Gerichte, darunter das Landgericht Hamburg, sehen diese Form inzwischen als legitime Form der Zustimmung an.

Davor warnt der Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke. “Eine Abmahnung erreicht den Empfänger normalerweise per Fax und zur Sicherheit noch einmal mit der normalen Briefpost. So wird sichergestellt, dass der Adressat der Abmahnung das anwaltliche Schreiben auch wirklich erhält”, erklärte dieser die gängige Praxis.

Inzwischen würden einzelne Kanzleien Abmahnungen auch per Mail versenden. Das Landgericht Hamburg habe dieses Verfahren in einem jetzt veröffentlichten Urteil als rechtsmäßig bezeichnet. “Das bedeutet: Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail möglich”, so Solmecke.

quelle : winfuture.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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opendownload.de verliert wieder vor Gericht

Weitere Schlappe für die Betreiber von opendownload.de. Die Firma muss einem unfreiwilligen “Kunden” die Anwaltskosten ersetzen. Das entschied das Landgericht Mannheim.

Der betroffene Internetnutzer hatte sich Anfang 2008 bei opendownload.de angemeldet, weil er – wie viele andere – dachte, das Angebot sei kostenlos. Als er eine Rechnung der Betreiberfirma erhielt, zahlte er deshalb nicht.

Anfang 2009 meldete sich bei dem Opfer dann ein Inkassoanwalt und forderte wieder die Bezahlung. Daraufhin schaltete der Betroffene ebenfalls einen Anwalt ein. Der schrieb einen bösen Brief an opendownload.de. Die Betreiberfirma verzichtete daraufhin auf die Bezahlung.

Doch der Internetnutzer ging noch einen Schritt weiter: Er verklagte nun opendownload.de auf Bezahlung seiner Anwaltskosten in Höhe von 46 Euro – und bekam Recht.

Zunächst stellte das das Amtsgericht fest, dass opendownload.de dem Mann die Anwaltskosten ersetzen muss. In zweiter Instanz kam das Landgericht Mannheim nun zum gleichen Schluss.

Ein Vertrag zwischen der opendownload-Firma und dem Internetnutzer sei damals gar nicht zustandegekommen, meinten die Mannheimer Richter. Schließlich hätte der Betroffene angesichts der Gestaltung der Webseite durchaus davon ausgehen können, dass opendownload.de kostenlos ist.

quelle : www.computerbetrug.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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