Schlagwort-Archive: Landgericht

Internetcafe haftet für Rechtsverletzungen seiner Kunden

Der Betreiber muss für Rechtsverletzungen seiner Kunden geradestehen, wenn er den Inter-netzugang nicht mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen ausstattet. In solch einem Fall ist nach Ansicht des Landgerichts Hamburg für einen Film ein Streitwert in Höhe von 10.000 Euro zulässig.

Quelle : zdnet.de

via abzocknews.de

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Abofallen dürfen Mozilla-Produkte nicht mehr anbieten! Urteil des Landgerichts Hamburg

Wow, das ist ja mal eine Nachricht. Auch wenn sie derzeit noch etwas verstümmelt daher kommt:

Diverse Betreiber so genannter Abofallen, in denen kostenlose Software gegen (versteckt aufgeführte) Abogebühren zum Download angeboten werden dürfen ab sofort nicht mehr ohne entsprechende Erlaubnis die Mozilla-Produkte “Firefox” (Browser) und “Thunderbird” (E-Mail-Programm) kostenpflichtig anbieten. Das hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 10.12.2010, Aktenzeichen 406 O 50/10 geschrieben.

Quelle : klawtext

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Betrug: Mit Kündigungsmasche Millionen ergaunert

So ein „Gewinnspieleintragungsdienst“ kann ganz schön reich machen. Sechs Millionen Euro haben rund 70.000 Bürger gezahlt. Alles (banden- und gewerbsmäßiger) Betrug, hält das Landgericht Essen der 30-jährigen Rhaderin Nicolette C. und dem 26-jährigen Duisburger Vedat Ö. jetzt vor.

Quelle : vest-aktuell

Via antiabzockenet.blogspot.com

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Verbraucherverband reicht Klage gegen Facebook ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nach eigenen Angaben vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen das Social Network Facebook eingereicht.

Das Unternehmen habe im Vorfeld nicht auf die Abmahnung der Verbraucherschützer reagiert, hieß es. Nach Ansicht des VZBV verstoßen verschiedene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gegen geltende Verbraucherrechte.

Hauptkritikpunkte sind der Adressbuch-Import und die Einladung von Nicht-Mitgliedern über den so genannten “Freundefinder”. “Leider hat sich Facebook bisher als beratungsresistent erwiesen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen”, erklärte VZBV-Vorstand Gerd Billen.

Vor allem der Freundefinder ist dem Verband ein Dorn im Auge. Er verleite Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, auf die Plattform zu importieren, hieß es.

“Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen”, kritisiert Carola Elbrecht, Leiterin des VZBV-Projekts “Verbraucherrechte in der digitalen Welt”.

Quelle : winfuture.de

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Purzel, Porno und die überraschende Abmahnung

Beim Landgericht Köln beschafft sich die Purzel GmbH eine Auskunftsgenehmigung um die IP-Nummern die Besitzer von Computern zu erfahren. Daraufhin versendete der Pornoverlag Purzel Video GmbH tausendfache Abmahnungen – Rechtsanwalt Lachmair aus München meint: “Das Zahlungsverlangen auf tönernen Füßen”.

Quelle : verbraucherschutz.tv

via abzocknews.de


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Gewinnspielmafia: LG Berlin verhängt Ordnungsgeld gegen GTS GmbH & Co KG wegen anhaltender Telefonbelästigung

Das Landgericht Berlin hat auf Antrag der Kanzlei Richter Berlin gegen die GTS GmbH & Co KG aus Neuss ein Ordnungsgeld von EUR 1.500,00 wegen fortwährender unerbetener Telefonwerbung für ihren Gewinnspieldienst verhängt.

Zugrunde lag dem Beschluss eine wiederholt vorgenommene, identitätsverschleierte Telefonwerbung (Ende 2009 und wieder 12.04.2010) der vorgenannten Gesellschaft. Im Ordnungsmittelverfahren hatte sie dann eingewandt, man habe die Daten nach dem ersten Verstoß in eine Robinsonliste, die – so wurde es hier verstanden – bei der Clarity AG geführt wurde.

Quelle und voller Bericht : kanzlei-richter.com

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CLT Touristik neppt “Reisegewinner” – Verbraucherzentrale klagt Recht auf Widerruf ein

Das Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verkündet, man lade zu einem kostenlosen Mittag- oder Abendessen in eine gemütliche Gaststätte ein. So schildern viele Brandenburger aus allen Regionen des Landes den Beratern der Verbraucherzentrale den Beginn einer Abzock-Story, die schließlich mit Barzahlungen oder Abbuchungen vom Konto für ein “Christophoros Sorglos-Paket” für 49 Euro pro Person endet. “Betroffene sollten darauf bestehen, ihr Geld zurück zu bekommen, wenn sie den Reisevertrag widerrufen haben!”, ermuntert Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk die Geneppten und empfiehlt, sich in einer Beratungsstelle entsprechende Hinweise geben zu lassen.

Schon seit vielen Monaten locke das Unternehmen Verbraucher zu Werbeverkaufsveranstaltungen. “Die CLT Marketing GmbH scheint Gesetzesverstöße zu sammeln”, kommentiert die Juristin und zählt auf: “Zunächst wird durch einen unzulässigen Werbeanruf Kontakt aufgenommen, dann kassiert sie 49 Euro für ein Servicepaket ohne Übergabe eines Reisesicherungsscheins und ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und ignoriert schließlich einen korrekten Widerruf.” Die CLT legt sogar noch einen drauf: Bei einem Widerruf verwehrt sie nicht nur die Rückzahlung der Servicepauschale, sondern stellt sogar noch Stornokosten in Rechnung.

Bereits im Juli 2010 hatte die Verbraucherzentrale das Unternehmen abgemahnt. Dennoch agiert das Unternehmen weiterhin wie gerügt, so dass die Verbraucherschützer nun vor dem Landgericht Oldenburg auf Unterlassung klagen. Ziel sei laut Fischer-Volk “Rechtssicherheit für eine Vielzahl betroffener Verbraucher, damit nicht jeder Einzelne seine Rechte kostenaufwändig einklagen muss”.

Quelle : vzb.de

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LG Hamburg verurteilt Filesharer zu 30 Euro Schadenersatz

Das Landgericht Hamburg hat einen 20-Jährigen zu 30 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er 2006 als knapp 16-Jähriger zwei Musikstücke in eine Internettauschbörse eingestellt hatte. Die weitergehende Schadensersatzforderung wurde ebenso wie die Schadensersatzklage gegen den Vater des Beklagten abgewiesen (Urteil vom 8. Oktober 2010, Aktenzeichen 308 O 710/09).

Der Jugendliche hatte den Internetzugang des Vaters genutzt – ohne dessen Wissen. Bei den Liedern handelte es sich um “Engel” der Band “Rammstein” sowie “Dreh dich nicht um” des Sängers Marius Müller-Westernhagen. Die Künstler beteiligten sich nicht an dem Rechtsstreit.

Quelle : zdnet.de

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EuCeVa: Prozess um möglichen Internetbetrug

Viele der Produkttester fühlten sich betrogen, einige haben Anzeige erstattet. Am Dienstag begann der Prozess vor dem Landgericht Lüneburg, 34 Betrugsfälle sollen verhandelt werden. Wegen Betrugs an Produkt-Testern muss das Ehepaar möglicherweise mit einer Strafe von bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen und Entschädigung zahlen.

Quelle : ndr.de

via abzocknews.de

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Wenn es dem Kind gehört:Finger weg vom Sparbuch

Eltern dürfen nicht ohne weiteres auf die Sparbücher ihrer Kinder zugreifen. Entscheidend ist, wer das Geld anspart und einzahlt. Wenn der Nachwuchs das Geld beispielsweise zu Geburtstagen oder Weihnachten bekam, dürfen es Eltern nicht abheben. Das hat das Landgericht Coburg (AZ: 33 S 9/10) bestätigt und einen Vater verpflichtet, seiner Tochter Geld zurückzuzahlen, das er von ihrem Sparbuch abgehoben hatte.

Ein Vater hatte für seine mittlerweile volljährige Tochter mit ihrem Wissen ein Sparbuch aufbewahrt. Auf das Sparbuch wurden regelmäßig die zu Konfirmation, Geburtstag und Weihnachten anfallenden Geldgeschenke eingezahlt. 1600 Euro hob der Vater ab. Das Geld habe er laut eigenen Angaben nach und nach an die Mutter ausbezahlt, damit diese Anschaffungen für die Tochter finanzieren könne. Dies bestätigte die Mutter aber nicht.

quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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