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Wie Facebook private Telefonbücher abgreift

Private E-Mail-Adressen, Geheimnummern und dazu auch die Namen: Wer in Facebooks iPhone-Anwendung einmal auf “Synchronisieren” klickt, lädt sein komplettes Adressbuch hoch. Das Unternehmen speichert diese Daten, um Kontakt-Netzwerke zu analysieren. Löschen können Nutzer diese Daten nicht.

Es gibt Kontaktdaten, die möchte man nur im Mobiltelefon haben – im eigenen. Die Auslandsnummer der Mailbox zum Beispiel. Oder die Geheimnummer eines Bekannten. Oder die private E-Mail-Adresse eines Prominenten.

Solche Kontaktdaten saugt sich Facebook aus den iPhone-Telefonbüchern mancher Mitglieder. Einmal in die Facebook-Datenbank übertragen, können diese Nummern nicht wieder gelöscht werden, weder von den Besitzern des Adressbuchs, noch von denen, deren Kontaktdaten darin gespeichert sind. Selbst wenn die Betroffenen gar nicht Facebook-Mitglieder sind, speichert das US-Unternehmen ihre Telefonnummern.

Leser von SPIEGEL ONLINE haben uns auf persönliche Kontakte in ihrem Facebook-Telefonbuch aufmerksam gemacht, die nur aus dem Telefonbuch ihres iPhones stammen können.

Wie diese Kontakte in die Facebook-Datenbank gelangen, ist leicht nachzuvollziehen: Wer die offizielle Facebook-Anwendung auf das iPhone lädt, findet in dem Programm unter der Freundesliste einen Schalter, der mit “Synchronisieren” beschriftet ist. Tippt man diese Option an, erscheint eine kurze Erklärung, die man bestätigen muss. Der Text gibt einen vagen Hinweis darauf, was die Anwendung tut:

“Wenn du diese Funktion aktivierst, werden alle Kontakte von deinem Handy (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an Facebook gesendet und unterliegen dann den Datenschutzrichtlinien von Facebook. Zudem werden die Profilbilder deiner Freunde sowie andere Informationen von Facebook zu deinem iPhone-Adressbuch hinzugefügt. Bitte stelle sicher, dass deine Freunde mit deiner Nutzung ihrer Daten einverstanden sind.”

Quelle und vollstaendiger Bericht : www.spiegel.de

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Google wirft alle .co.cc-Seiten aus dem Suchindex

Der Suchmaschinenkonzern Google hat kurzerhand alle Webseiten, die unter der Domain .co.cc gelistet sind, aus seinem Suchindex geworfen. Das Unternehmen begründet diesen Schritt damit, dass die fraglichen Seiten fast ausschließlich Spam oder von sehr geringer Qualität sind.

Bei .co.cc handelt es sich nicht um eine offizielle Second-Level-Domain, wie es beispielsweise beim britischen .co.uk der Fall ist, sondern schlicht um die Domain, die sich ein koreanisches Unternehmen gesichert hat und Subdomains in Verbindung mit kostenlosem Webspace anbietet.

 

Quelle: MG Blog

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Inkasso-Abzocke mit verjährten Forderungen

Häufig suchen Brandenburger wegen zweifelhafter Forderungen von Inkassobüros Rat bei der Verbraucherzentrale – derzeit zum Beispiel mit Schreiben der Inkassofirma Zastita, die angebliche Ansprüche des Gewinnspiel-Service Netplay GmbH Berlin aus dem Jahr 2007 eintreiben will.

Quelle: Vzb.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Zugriff bei kino.to und Ignoranz bei Abzocke

Der medienwirksame Zugriff der Ermittlungsbehörden im Fall von kino.to mag zwar ein richtiger und vor allem wichtiger Schritt gegen Online-Kriminelle sein. Aber er hat nicht nur für Zustimmung gesorgt. Es gibt auch kritische Stimmen, weil sich die Staatsanwaltschaften in anderen Bereichen wie beispielsweise der Abzocke im Internet sehr schwer tun.

Quelle: Bayernpartei.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2: abzocknews.de

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GVU: Kino.to & Co. – Nutzung von Streams strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ist der Meinung, dass die bloße Nutzung von Streaming-Portalen wie beispielsweise Kino.to, welches in dieser Woche geschlossen wurde, strafbar sei.

Am Anfang des veröffentlichten Artikels macht die GVU jedoch darauf aufmerksam, dass eine höchstrichterliche Klärung zur Strafbarkeit des Nutzens von illegalen Filmstreams bislang noch nicht vorliegt. Die GVU selbst hat zu diesem Thema eine ganz klare Meinung.

Durch die Nutzung solcher Angebote erfolgt auf den jeweiligen Rechnern zumindest vorübergehend eine Speicherung der Inhalte, welche durch den Besucher ausgelöst wird und folglich auch in seinem Machtbereich liegt, heißt es.

Rechtlich gesehen handelt es sich der Ansicht der GVU zufolge bei dem Zwischenspeichern um eine Kopie. Außerdem könne man mit zusätzlichen Werkzeugen eine dauerhafte Kopie der gezeigten Inhalte anfertigen.

Geht es nach der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, so besteht zumindest die Möglichkeit, dass gegen die Nutzer von Plattformen wie beispielsweise Kino.to rechtlich vorgegangen werden könnte. Eine richterliche Klärung liegt in diesem Fall wie bereits angesprochen noch nicht vor.

Quelle : winfuture.de

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Hunderttausende gehackter Webseiten sollten Scareware verbreiten

Kriminelle haben über eine automatisierte SQL-Injection-Attacke hunderttausende von Webseiten manipuliert und dabei Links zu Domains mit Scareware eingebettet. Besucher einer infizierten Webseiten bekamen dann unter Umständen eine weitere Seite zu Gesicht, in der ein vorgeblicher Viren-Scanner eine Infektion des Systems vorgaukelte.

Unklar ist allerdings, in wievielen Fällen es den Kriminellen gelang, die Links so einzubauen, dass sie auch wirklich funktionierten. Durch die relativ ungezielte SQL-Injection-Attacke auf Inhaltsdatenbanken von Content-Management-Systemen gelangten die Links in vielen Fällen in Felder, in denen sie bei der Darstellung überhaupt nicht interpretiert und damit auch nicht abgerufen werden – beispielsweise im Titel einer Seite. Die URLs fanden sich nach Angaben von Websense auch in einige URLs zu itunes-Podcasts, die ihren Weg dorthin eventuell über manipulierte RSS-Feeds des jeweiligen Anbieters fanden. Auch dort lief der Angriff offenbar jedoch ins Leere, weil der Browser die injizierten Links nicht interpretierte.

quelle : heise.de

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US-Behörden verlangen Haftstrafe für Streaming-Portal-Betreiber

US-amerikanische Behörden kämpfen mit immer härteren Bandagen gegen die beliebten Web-Angebote von illegalen Videostreams. Auf Antrag des US-Ministerium für Heimatsicherheit (DHS) wurde nun erstmals der Betreiber eines Streaming-Portals inhaftiert. Brian McCarthy verschaffte auf seiner Website channelsurfing.net Zugang zu externen Streams, ähnlich wie es beispielsweise das deutschsprachige Angebot kino.to tut.

Bei Click auf einen Link öffnete sich ein neues Fenster mit dem Stream, rundherum hatte McCarthy meist Werbung eingeblendet. Die Webstreams zeigten meist urheberrechtlich geschützte Inhalte, wurden aber von Dritten bereitgestellt, nicht von McCarthy. Die Werbung soll McCarthy in sechs Jahren über 90.000 US-Dollar (aktuell rund 65.000 Euro) eingebracht haben. Seit einer Woche sitzt er in Untersuchungshaft, ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Quelle : heise.de

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Das Schwarze Schaf im März 2011 : routenplaner-service.de

Der schnellste Weg zum Abo

Anbieter: routenplaner-service.de

Vorgang: Wer sich schnell im Internet eine Reiseroute berechnen lassen möchte, sollte genau hinschauen, denn nicht alle Anbieter bieten diesen Dienst kostenlos an. So lockt zum Beispiel der Betreiber der Seite routenplaner-service.de laut Verbrauchermeldungen Nutzer in eine Abofalle. Daher verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat März.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Für viele Autofahrer, die nicht über ein Navigationsgerät verfügen, sind Routenplaner eine gute Möglichkeit, sich vor Fahrtantritt die kürzeste oder schnellste Strecke berechnen und anzeigen zu lassen. Wer jedoch glaubt, dass dieser Dienst immer kostenlos ist, wird auf der Website routenplaner-service.de enttäuscht. Wie Verbraucher berichteten, gaben sie auf der Startseite die gewünschte Route ein, klickten auf den Button „Route berechnen“ und gelangten anschließend zu einem Anmeldeformular, in dem sie ihre persönlichen Daten eingeben mussten. Durch das Anklicken des Buttons „Jetzt anmelden“ schlossen sie schließlich ungewollt einen kostenpflichtigen Zweijahresvertrag für die Nutzung des Dienstes ab. Den Hinweis auf die Gebühren für das Abonnement hatten sie übersehen und genau dies ist der Hauptkritikpunkt. Auf der Startseite sind keine Angaben zu den entstehenden Kosten zu finden. Der Hinweis auf die Gebühren für das Abo befindet sich erst auf der Seite mit der Eingabemaske für die persönlichen Daten, zu der man gelangt, nachdem man bereits seine Route eingegeben hat. Die Kostenangaben stehen rechts neben dem Anmeldeformular und da sich die Schrift nicht von der übrigen Schrift auf der Seite abhebt, sind sie leicht zu übersehen. Zudem wird direkt über dem Hinweis eine Verlosung von Navigationsgeräten angekündigt, wodurch sich manche Besucher der Seite eventuell auch von dem Kostenhinweis ablenken lassen oder vielleicht auch denken, dass die Eingabe ihrer Daten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gedacht ist. Insgesamt ist fraglich, ob der Betreiber der Seite der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweispflicht ausreichend nachkommt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Warnung vor Epsilon GmbH Forderungsmanagement

Verbraucherzentralen warnen vor fragwürdigen Rechnungen einer Firma “Epsilon GmbH Forderungsmanagement”.

“Wir sind beauftragt, die offene Forderung der Fa. Automobilservice Deutschland GmbH gegen Sie durchzusetzen.” So heißt es in den Briefen, die die “Epsilon GmbH Forderungsmanagement” derzeit verschickt. Kassieren will die Gesellschaft aus Hannover 116,45 Euro für die angebliche Teilnahme an einem Bonusprogramm des Automobilservice.

Den Anschein der Korrektheit versucht Epsilon mit der Angabe eines Aktenzeichens zu erwecken, berichtet die Verbraucherzentrale Bayern. Dagegen fehlten Angaben, die das Gesetz vorschreibt: zum Beispiel das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer des Handelsregistereintrags. Gespart habe sich Epsilon außerdem die ansonsten übliche Angabe von Sitz und Adresse der Automobilservice GmbH als Forderungsinhaber sowie zur Fälligkeit der angeblichen Forderung.

Quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

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Facebook kündigt Maßnahmen gegen Mobbing an

Facebook hat im Rahmen eines Meetings im Weißen Haus zum Thema Mobbing zwei Maßnahmen angekündigt, um Nutzer besser vor einem Missbrauch des Dienstes zu schützen. Mit Hilfe von “Social Reporting” können Nutzer Inhalte nicht nur dem Unternehmen selbst, sondern auch anderen melden. Die Funktion ist insbesondere für jüngere Mitglieder gedacht, die sich so beispielsweise an Eltern, Lehrer oder andere Vertrauenspersonen wenden können.

“Wir ermutigen die Menschen auf Facebook dazu, uns über Inhalte zu informieren, die gegen unsere AGB verstoßen, sodass wir sie entfernen können. Aber das Löschen von schikanierenden Onlinekommentaren löst nicht unbedingt das zugrunde liegende Problem in der Offlinewelt”, schreibt das Facebook-Sicherheitsteam. “Social Reporting” sei ein Weg, einfach und rasch jemanden um Hilfe zu bitten, dem man vertraue.

Quelle : zdnet.de

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