Schlagwort-Archive: Betroffene

Autowerbung & Hellseher: Warnung vor neuen Betrügereien

Verbraucherzentralen warnen vor zwei neuen Abzockmethoden. In beiden Fällen wird Verbrauchern viel Geld ohne große Gegenleistung versprochen, die Übeltäter sind den Verbraucherzentralen den Angaben nach bereits aus anderen Fällen bekannt.

Eine Berliner Firma zum Beispiel lockt mit dem Angebot bezahlter Autowerbung: Wer sie mit seinem Wagen spazieren fährt, erhalte ein Honorar. Im Gespräch sei den Betroffenen dann aber plötzlich eine Anlageberatung angeboten worden, so die Verbraucherzentrale Berlin. Misstrauisch wurden potenzielle Opfer, als ihnen die hundertfache Vermehrung ihrer Geldanlagen versprochen wurde.

quelle : maerkischeallgemeine.de

Share

Verbraucherzentrale rät zu Screenshot-Dokus

Die Verbraucherzentralen raten inzwischen dazu, potenziell unseriöse Angebote im Netz über Screenshots zu dokumentieren. Dies kann vor unberechtigten Forderungen schützen.

Dabei geht es insbesondere darum, Internet-Abzocker zum Nachweis eines Vertragsabschlusses aufzufordern, wenn diese Abogebühren einfordern wollen. “Wenn man den Anbieter vergeblich zum Nachweis des Vertrages aufgefordert hat, kann man weitere Mahnungen ignorieren”, sagte Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Erst einem gerichtlichen Mahnbescheid müsse man widersprechen. Screenshots der besuchten Seiten seien dabei hilfreich.

Hintergrund dessen sind anhaltende Beschwerden über angeblich abgeschlossene Abo-Verträge. “Mit einem scheinbar verlockenden Angebot wollen die Anbieter an schnelles Geld und die persönlichen Daten der Betroffenen kommen”, so Richter. Auf mögliche Kosten wird nicht oder nur versteckt hingewiesen. Wenige Wochen später bekommt der ahnungslose Nutzer dann eine Rechnung.

Quelle : winfuture.de

Share

Britisches Verteidigungsministerium warnt vor Facebook Places

Das britische Verteidigungsministerium sorgt sich um die Facebook-Mitglieder unter den militärischen und zivilen Mitarbeitern der britischen Streitkräfte, insbesondere die in Nordirland stationierten. Nachdem Facebook den Dienst Places vor wenigen Wochen auch in Großbritannien startete, warnt nun das Ministry of Defense (MoD) davor, dass Angreifer Militärangehörige genau lokalisieren könnten, denn Facebook zeigt mit Hilfe der Places-Funktion standardmäßig auch den Aufenthaltsort von Mitgliedern an. Obendrein kann der Aufenthaltsort von Mitgliedern auch durch deren Facebook-Freunde mitgeteilt werden, was die Betroffenen möglicherweise gar nicht wissen (“Personen, die jetzt hier sind”, in der englischen Version “People Here Now”). Daher rät das Ministerium, die passenden Funktionen in Places zu deaktivieren.

quelle : heise.de

Share

0137-Abzocke: Netzagentur sperrt weitere Nummern

Die Bundesnetzagentur hat weitere 0137-Nummern wegen Abzocke per Telefon gesperrt.

Nach Hinweisen von betroffenen Verbrauchern ging die Bundesnetzagentur in den vergangenen Tagen gleich gegen eine ganze Reihe von Abzock-Versuchen per Telefon vor.

Missbraucht wurden dafür die Nummern 01377981001, 01377981004, 01377987981 und 01377987984, die zum 21. September hin abgeschaltet wurden. Bereits zum 16. September hin abgeschaltet wurden die Nummern 01377003509, 01377004410, 01377004420, 01377002033, 01377005024, 01377004400, 01377790012, die 01377666677, sowie die 01377663040.

Quelle und voller Bericht : computerbetrug.de

Share

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Das Schwarze Schaf im September 2010

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Anbieter: melango.de

Vorgang: Nachdem OpSec in den letzten Monaten und auch diesen Monat wieder zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern erhalten hat, die sich über die B2B-Plattform melango.de beschweren, verleihen die Markenschutzexperten den Betreibern erneut den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“. Zum ersten Mal erhielt melango.de die unrühmliche Auszeichnung im November 2008.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen. Zudem ist melango.de ein reiner B2B-Shop, der sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, was für Nutzer jedoch nicht klar zu erkennen ist. Lediglich in den allgemeinen Marktplatzregeln wird darauf hingewiesen, dass nur Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Genau hier liegt auch das Hauptproblem: Als B2B-Verkaufsplattform verhält sich melango.de nicht widerrechtlich, da zwischen Kaufleuten andere Bestimmungen bezüglich der Aufklärungspflichten gelten als zwischen Verkäufern und Endkonsumenten. So müssen Händler, die an andere Händler verkaufen, nicht in gleicher Form auf entstehende Kosten hinweisen wie Händler, die ihre Produkte Endverbrauchern anbieten. Nutzer, die sich bei melango.de als private Käufer anmelden, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen. Dreist ist jedoch, dass die Betreiber der Seite nicht deutlich auf ihr B2B-Geschäftsmodell hinweisen und somit eine Grauzone ausnutzen.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

Share

Nach Handy-Durchsuchung: Schülerin gewinnt Klage

In den USA war eine Schülerin mit ihrer Klage gegen ihre Schule erfolgreich. Sie zog vor Gericht, weil ihr Handy von Beschäftigten der Bildungseinrichtung durchsucht und damit ihre Privatsphäre verletzt wurde.

Die 17-Jährige hatte das Mobiltelefon Anfang des letzten Jahres im Klassenzimmer genutzt. Der Anwesende Lehrer konfiszierte das Gerät daraufhin. Dies wäre wohl kein Problem gewesen, wenn ihr das Handy nach dem Schultag wieder ausgehändigt worden wäre.

Der Direktor der Schule entschied sich jedoch, die privaten SMS, E-Mails und Fotos der Schülerin durchzusehen. So fand er unter anderem Bilder, auf denen das Mädchen halbnackt zu sehen war. Er informierte daraufhin die Polizei und sprach eine dreitägige Suspendierung vom Unterricht aus, obwohl schnell klar wurde, dass die Aufnahmen lediglich für die Betroffene und ihren langjährigen Freund gedacht waren.

Die Schülerin entschied sich daraufhin gegen das Vorgehen der Schule zu klagen und erhielt dabei juristische Unterstützung von der Bürgerrechtsorganisation ACLU. Das Verfahren endete nun mit einer außergerichtlichen Einigung.

quelle : winfuture.de

Share

Verbraucherschutz24.info zockt Verbraucher ab: Unberechtigten Zahlungsaufforderungen von CL Inkasso AG widersprechen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen

25.06.2010
Verbraucherschutz24.info zockt Verbraucher ab
Unberechtigten Zahlungsaufforderungen von CL Inkasso AG widersprechen

Viele Verbraucher melden sich derzeit bei der Verbraucherzentrale Thüringen und beschweren sich über Forderungsschreiben der CL Inkasso AG, Zeppelinstraße 2, 88131 Lindau. Angeblich sollen sie beim Internetdienst www.verbraucherschutz24.info der Firma Websolution Köln angemeldet und mit der Zahlung geforderter Beträge in Höhe von über 90 Euro im Verzug sein.
Die Betroffenen versichern, keinen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung von www.verbraucherschutz24.info abgeschlossen zu haben. Einige Verbraucher gaben zudem an, dass sie zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsabschlusses weder über einen Computer noch über einen Internetzugang verfügten.

Dazu Dr.Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen:
“Grundsätzlich gilt: Wer nichts bestellt hat, muss auch nichts bezahlen. Lassen Sie sich nicht von unberechtigten Inkassobriefen unter Druck setzen oder gar einschüchtern, gerade das beabsichtigen windige Firmen mit ihrem dreisten Vorgehen. Sie sind nur verpflichtet zu zahlen, wenn es einen wirksamen Vertrag gibt. Ist dies nicht der Fall, gehen Sie nicht auf die Forderungen ein und zahlen Sie auf keinen Fall. Widersprechen Sie der Forderung per Brief. Schicken Sie den Brief per Einschreiben/Rückschein, um einen Nachweis in den Händen zu halten. Bei Fragen können Sie sich an jede Verbraucherberatungsstelle wenden.”
Auffällig zudem: Die Internetseite von Verbraucherschutz24.info ist bereits einige Zeit wegen “kurzer technischer Pause” nicht erreichbar.

quelle : vzth.de

Share

Verbraucherschutz: Warnung vor dubiosen Inkasso-Briefen

Die NRW-Verbraucherzentrale warnt vor dubiosen Zahlungsforderungen des Inkassounternehmens Sauer & Söhne. Die geforderten 162,98 Euro sollte man „auf keinen Fall“ bezahlen, raten die Verbraucherschützer.

Für saure Mienen sorgen derzeit Zahlungsaufforderungen des Inkassounternehmens Sauer & Söhne: Weil angeblich Gericht und Pfändung bevorstehen, werden Verbraucher nach Beobachtungen der NRW-Verbraucherzentrale zuhauf aufgefordert, sofort 162,98 Euro zu zahlen. Für welche Leistungen im Namen von „ISIS Multimedia Net GmbH“ das Geld beigetrieben werden soll, bleibt Sauers Familiengeheimnis. „Auch wenn im Schreiben mit Kosten für Gericht und Anwalt, Zwangsvollstreckung, eidesstattlicher Versicherung oder einer Eintragung ins amtliche Schuldnerverzeichnis gedroht wird, sollten Sie auf keinen Fall zahlen“, raten die Düsseldorfer Verbraucherschützer den Betroffenen.

Krasses Beispiel

Die versuchte Geldeintreiberei des Inkassounternehmens mit Sitz in Düsseldorf sei nur ein weiteres krasses Beispiel, durch schriftliche Zahlungsaufforderungen für dubiose Dienstleistungen Kasse zu machen, berichtet die Zentrale. Das Kalkül der Firma sei es, durch ein vermeintlich drohendes Gerichtsverfahren die angeschriebenen Verbraucher so zu verunsichern, dass sie der erhobenen Geldforderung zustimmen und auf dem beigefügten Überweisungsformular ihre Kontoverbindung preisgeben.

quelle und voller Bericht : derwesten.de

Share

Verbraucherzentrale des Saarlandes: „Viele werden abgezockt“

Viele Bürger sind weiterhin auf kompetente Hilfe und Unterstützung in allen Fragen des Verbraucherschutzes angewiesen. Das belegt der Rechenschaftsbericht der Verbraucherzentrale Saar für 2009.

Saarbrücken. Manchmal platzt selbst zurückhaltenden Menschen der Kragen. Wenn die Juristin Heike Linster sagt, „Verbraucher werden abgezockt und über den Tisch gezogen“, dann tut sie das mit Blick auf ihre Beratungstätigkeit bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes und meint das ernst. So reißen die Klagen Betroffener über Telefon- oder Internetanbieter, über lästige Telefonwerbung, nervige Gewinnspiele oder über die Sammlung und Nutzung persönlicher Daten nicht ab. Das alles ist im VZ-Jahresbericht für 2009 nachzulesen, der Freitag in Saarbrücken vorgestellt wurde.

Quelle : saarbruecker-zeitung.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

via : abzocknews.de

Share

Drohbriefe der Firma Premium Content – nichts als heiße Luft

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt :
Verbraucherzentrale rät: Von Drohungen mit Gerichtliches Mahnverfahren und Schufa-Eintrag nicht einschüchtern lassen

Die Premium Content GmbH aus Frankfurt am Main verschickt derzeit unzählige Drohbriefe mit der Überschrift “Gerichtliches Mahnverfahren”.
Die Masche ist nicht neu. Behauptet wird, die betroffenen Verbraucher haben auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag – ein Abonnement für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft – geschlossen und die Rechnungen aus 2009 trotz mehrerer Mahnung nicht bezahlt.
Auf vier Seiten versuchen die Absender mit den Hinweis auf verschiedenste Paragrafen und Urteile, einen negativen Schufa-Eintrag und zusätzliche Kosten für ein Mahnverfahren Druck zu machen und durch diese Drohungen die Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Betroffene sollten sich von diesen Briefen nicht beeindrucken lassen und bei derartigen Einschüchterungsversuchen standhaft bleiben. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät von der Zahlung ab.

Wichtig zu wissen:

  • Für einen kostenpflichtigen Vertrag fehlt es hier an der Willenserklärung der Verbraucher. Wenn die Verbraucher gewusst hätten, dass für eine üblicherweise kostenfreie Leistung ein Abonnemententgelt gefordert wird, hätten sie sich auf der Internetseite dort nicht angemeldet.

  • Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für einen Vertragsschluss dar.

  • Ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Das heißt Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen unbedingt Widerspruch einlegen.

  • Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann …hier heruntergeladen werden.

  • Keine Ratenzahlungsvereinbarung aus Angst oder Unkenntnis unterschreiben

    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

    quelle : Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

    Share