Schlagwort-Archive: einstweilige Verfügung

Telekabel Wien: Kino.to seit Mitternacht gesperrt

Die von einem Wiener Gericht vorläufig angeordnete Sperre der Linksammlung kino.to im Netz von Telekabel Wien ist seit Mitternacht aktiv. ergangen Andere Netze des Telekabel-Eigentümers UPC Austria sind nicht betroffen. Die Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien war zwar schon vergangene Woche ergangen. Der Kläger, ein von der Filmindustrie finanzierter Verein für Anti-Piraterie (VAP), hat die erforderliche Sicherheitsleistung von 50.000 Euro aber erst Ende dieser Woche bei Gericht hinterlegt.

 

Quelle: heise.de

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Kino.to für UPC-Kunden gesperrt

Der österreichische Internet-Provider UPC ist gerichtlich dazu verpflichtet, seinen Kunden den Zugriff auf die Streaming-Plattform kino.to zu sperren. Das teilte der Verein für Antipiraterie (VAP) mit. Er ist Ende 2010 zusammen mit Filmproduzenten aus Österreich und Deutschland gegen UPC vor das Handelsgericht Wien gezogen und hat dort nun eine einstweilige Verfügung erwirkt.

Die Klage stützt der VAP nach eigenen Angaben auf die im Urheberrechtsgesetz und im EU-Recht genannte Unterlassungspflicht der Provider.

Quelle : heise.de

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“Gefällt mir”-Button von Facebook verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

Unter den Juristen ist der “Gefällt mir”-Button von Facebook bereits seit einiger Zeit umstritten. Kritisiert werden dabei potentielle Verstöße gegen Vorgaben des Datenschutzes. Denn nicht nur bei Aktivieren dieses Knopfes, sondern bereits beim Aufruf der dieses Angebot enthaltenen Seite werden potenziell personenbezogene Daten an Facebook übertragen. Nunmehr hatte sich das Landgericht Berlin als vermutlich erstes deutsches Gericht mit dieser Problematik zu beschäftigen. Mit Beschluss vom 14. März 2011 lehnte das Landgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Nutzung eines “Gefällt mir”-Buttons ab (Az.: 91 O 25/11).

Quelle und vollstaendiger Bericht : heise.de

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Oberlandesgericht Thüringen entscheidet zugunsten eines kostenpflichtigen Routenplaner-Services

Aktenzeichen: 9 W 517/10. Das muss ein echtes Weihnachtsgeschenk gewesen sein für die Webtains GmbH: Ein Oberlandesgericht, genauer das OLG Thüringen in Jena, hat am 23.12.2010 entschieden, dass mit den Mini-Hinweisen auf anfallende Kosten für ein “Online-Abo”, die häufig im Fließtext versteckt am Rande der Webseite versteckt werden, die Kunden Opfer ausreichend aufgeklärt würden.

Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel ( Bitte den gesamten Artikel lesen)

Via abzocknews.de

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Gewinnspielmafia: Herausgeber von in cold calls beworbenen Tankgutscheinen haftet mit

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass sich ein Gutscheinherausgeber bei Missbrauch seines Gutscheins durch ungebetene Telefonwerbung unter Bewerbung eines dubiosen Gewinnspieldienstes unter Bewerbung auch der Zugabe des Tankgutscheins nicht einfach darauf berufen kann, er wisse nicht, wer für den Missbrauch verantwortlich sei.

Quelle: Kanzlei-Richter.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Abofalle: Drohung mit SCHUFA-Eintrag ist rechtswidrig

Die Zeiten, in denen die Betreiber von Abofallen das große Geld machen konnten, scheinen so ganz allmählich dem Ende zuzugehen – immer mehr Gerichte entscheiden inzwischen Verbraucher-orientiert, wenn es um Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Abofallen im Internet geht. So auch im vorliegenden Fall.

Was war passiert?

Der Inhaber einer Werbeagentur erhielt von einem Betreiber einer Internet-Abofalle eine Rechnung über 96,- EUR für die vermeintliche Nutzung der Dienste der Abofalle. Als dieser Rechnung mit dem Hinweis widersprochen wurde, dass die zwölfjährige und somit minderjährige Tochter den Vertrag ohne Wissen der Erziehungsberechtigten abgeschlossen habe und diesem in der Folge nachträglich seitens der Erziehungsberechtigten nicht zugestimmt wurde und der Vertrag hilfsweise widerrufen wurde, erhielt der Inhaber der Werbeagentur eine „LETZTE Mahnung“, in deren Rahmen ein negativer SCHUFA-Eintrag im Falle einer Nichtzahlung der Rechnung angedroht wurde.

quelle und vollstaendiger Bericht : e-recht24.de

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Unlauterer Wettbewerb: Rechtskräftiges Urteil gegen die Antassia GmbH erwirkt

Unlauterer Wettbewerb: Rechtskräftiges Urteil gegen die Antassia GmbH erwirktBetroffene, die von Antassia GmbH – Betreiberin von top-of-software.de – E-Mails erhalten, in denen Rechnungen und Mahnungen und sonstige “Informationen” enthalten sind, ohne dass Sie sich jemals auf dieser WebSite aufgehalten und angemeldet haben, können sich vor Antassia´s E-Mails schützen:
Können Sie die folgenden Fragen eindeutig mit JA beantworten:

1. Ich bekomme E-Mails von Antassia GmbH (top-of-software.de).

2. Die Mail(s) enthalten Rechnungen oder Mahnungen und Links zu top-of-software.de.

3. Ich habe mich auf top-of-software.de nicht aufgehalten bzw. mich dort niemals angemeldet.

[abzocknews.de]

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Müssen Twitterer jetzt zittern? Erste einstweilige Verfügung bekannt geworden!

Müssen Twitterer jetzt zittern? Erste einstweilige Verfügung bekannt geworden!Was war geschehen? In Internetforen fanden sich anonym eingestellte Kommentare zu einem Unternehmen, die falsch und irreführend, geschäftsschädigend, mithin wettbewerbswidrig waren. Ein Twitter-Nutzer, der mit dem gehörnten Unternehmen früher einmal geschäftlich verbunden und der nunmehr in derselben Branche tätig war, verlinkte in zwei Twitter-Konten diese Foreneinträge und kommentierte sie noch als “sehr interessant”.
Quelle: kLAWtext.blogspot.com […]
[abzocknews.de]

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Filmindustrie kann The Pirate Bay nicht stoppen

Nur einen Tag nach der erzwungenen Abschaltung durch den deutschen Provider CB3Rob ist die Torrent-Suchmaschine wieder online. Der Traffic läuft jetzt über einen ukrainischen ISP. Hilfe kam von der schwedischen Piratenpartei.

Die Motion Picture Association of America (MPAA) ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay dauerhaft vom Netz zu nehmen. Nachdem die Interessenvertretung der US-Filmindustrie beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Provider CB3Rob erwirkt hatte, musste dieser die Torrent-Suchmaschine am gestrigen Montag abschalten. Seit heute ist The Pirate Bay aber schon wieder online – dank Unterstützung der schwedischen Piratenpartei.

quelle :  zdnet.de

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www.outlets.de: IContent GmbH muss Kosten für einstweiliges Verfügungsverfahren zahlen

www.outlets.de: IContent GmbH muss Kosten für einstweiliges Verfügungsverfahren zahlenDie mit dem Frankfurter Kreisel verbundene IContent GmbH des Tomas Franko muss die Kosten für ein einstweiliges Verfügungsverfahren zahlen. Vorangegangen war, dass die Firma einen gültigen Vertragsabschluss auf Outlets.de behauptete und trotz Einrede der Gemahnten nicht davon abrücken wollte, sondern einen SCHUFA-Eintrag der nunmehr strittigen Forderung androhte.
Quelle: Fastix.Blogspot.com / Zum Artikel
Via: BooCompany.com
[abzocknews.de]

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