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Mahnwelle der Deutschen Zentral Inkasso soll Zahlungsdruck erhöhen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

26.07.2011
Inkassobüro erhöht Zahlungsdruck

Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: “Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten.” Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den “Zahlungswillen” der Betroffenen verstärken.

Das Inkassobüro versucht damit nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ganz offensichtlich, den Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Betroffene sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.

Wichtig zu wissen:

Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande.Anbieter muss Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren.Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für Vertragsschluss dar.Ein negativer Schufa – Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen deshalb unbedingt nachweisbar Widerspruch einlegen.Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann … hierheruntergeladen werden.Verbraucher, die den Musterbrief bereits im vergangenen Jahr an Premium Content nachweisbar versandt haben, sollten eine Kopie dieses Schreibens an das Inkassobüro zur Information senden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : vzsa.de

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Im Kampf gegen Telefon-Abzocke

Irgendwann war die Rentnerin aus Friedrichshafen bei 85 Gewinnspielen gelistet, sie wurde mit unzähligen, unerlaubten Werbeanrufen terrorisiert, durch die ihr kostenpflichtige Gewinnspiele untergeschoben wurden. In einem Monat buchten verschiedene Firmen bei der Seniorin insgesamt 5000 Euro vom Konto ab. Dann wandte sich ihr Bruder an die Verbraucherzentrale.

Quelle: Suedkurier.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Deutscher Werbe- und Datenschutzverein wirbt per Cold-Call für Schutz vor Cold-Calls

Verbraucher erhalten in Schleswig-Holstein erneut Anrufe vom Deutschen Werbe- und Datenschutzverein e. V. Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in diesem Verein soll vor unerlaubten Werbeanrufen, Datenmissbrauch und unerwünschter Kontaktaufnahme zu Werbe- und Verkaufszwecken schützen. Schon 2009 hatten sich Angerufene bei der Verbraucherzentrale über die rechtswidrige Kundenakquise und das zweifelhafte Angebot des Vereins beschwert.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Klage gegen ElitePartner

Möchte der Kunde bei ElitePartner oder AcademicPartner unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen, so muss er sich für die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft entscheiden. Fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft ist auch die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments.

Quelle: VzHH.de / Zum Artikel

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Das Schwarze Schaf im Juni 2011 : download-service.de

Kostenpflichtige Freeware

Anbieter:

download-service.de

Vorgang:

Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.

 

 

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf den ersten Blick macht die Startseite von download-service.de keinen besonders verdächtigen Eindruck. Zudem befindet sich rechts oben auf der Startseite der Hinweis, dass für die Nutzung des Angebots ein Abonnement über eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit monatlichen Gebühren von acht Euro abgeschlossen wird. Wie jedoch Verbrauchermeldungen, die OpSec erhalten hat, und Erfahrungsberichten in Online-Foren zu entnehmen ist, landen viele Nutzer nicht auf der Startseite, sondern gelangen über Werbeanzeigen auf Lockvogelseiten, die dann wiederum auf die Seite von download-service.de verlinken, auf der sie das gesuchte Software-Programm downloaden können. Dort muss man sich zwar mit seinen persönlichen Daten registrieren, jedoch befindet sich auf dieser Seite der Kostenhinweis nur ganz klein und versteckt, so dass er vermutlich von vielen Usern übersehen wird. Dass sie mit dem Downloaden einer eigentlich kostenfreien Software direkt ein Abo abgeschlossen haben, erfuhren die betroffenen Nutzer erst durch den Erhalt der Rechnung. Ein Widerrufsrecht wird Nutzern, die bereits einen Download getätigt haben, verwehrt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Abofalle als Angebot von „Video-Aktuell“ für treue Kunden

Die Verbraucherzentrale warnt Kunden der Videothekenkette “Video-Aktuell Betriebs GmbH“, denen schriftlich ein Zeitschriftenabonnement als “Treuepräsent” angeboten wird. Das in ganz Schleswig-Holstein an “treue Kunden” der Videokette gerichtete Schreiben informiert über die Belieferung einer Zeitschrift ab Juli 2011, wobei die Belieferung des 1-Jahres-Abonnements in den ersten 3 Monaten kostenlos erfolgt und für die restlichen 9 Monate in ein kostenpflichtiges Abo übergeht.

Quelle: Verbraucherzentrale-SH.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via2: abzocknews.de

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9live macht den Gewinnbimmler… (Video)

Haben Sie schon einmal bei einem TV-Quiz mitgemacht und sich dabei für die Teilnahme an einem Gewinnspiel registriert? Wenn ja, dann könnte es sehr gut sein, dass Sie jetzt zu einer auserlesenen Zielgruppe gehören, die von dubiosen Call-Centern angerufen werden, da Sie einen Gutschein für eine Reise nach Abu-Dhabi gewonnen haben – im weiteren Verlauf des Telefonats wird dann noch ein kostenpflichtiges Gewinnspiel aufgeschwatzt:

Videoquelle: YouTube.com / Videokanal von FernsehkritikTVplus

Via: the-new-boo.blogspot.com

Anmerkung: Eine identische Masche gibt es bspw. auch mit Kosmetikgutscheinen

via 2 : abzocknews.de

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Abmahnungen: Keine Zahlungspflicht bei zu hohen Forderungen

Das Oberlandesgericht Köln entschärft Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Wenn der Rechteinhaber übertriebene Forderungen stellt, muss der Abgemahnte nicht zahlen. Damit könnten tausende Abmahnungen hinfällig sein.

Quelle: T-Online.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Warteschleife: Kasse machen mit Düdeldü

Schlechter Service kann ein prima Geschäftsmodell sein: Kostenpflichtige Warteschleifen nerven die Kunden, sind aber für Telefonanbieter und Callcenter äußerst lukrativ. Der Gesetzgeber will nun einschreiten. Tom König ahnt allerdings nichts Gutes.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Android-Malware abonniert Premium-SMS-Dienste

Einige Apps aus dem Android Market haben es darauf angelegt, Smartphone-Nutzer, die sich in in China aufhalten, ungefragt bei Premium-SMS-Diensten anzumelden. Das berichtet der Antivirenhersteller Sophos. Die bösartigen Apps des Anbieters zsone verschicken automatisch SMS-Nachrichten, die zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abos führen. Damit der Handynutzer nicht hellhörig wird, überwacht der Schädling anschließend die eingehenden SMS-Nachrichten, um die Bestätigungsnachricht, die der Nutzer nach Abschluss des Abos erhält, abzufangen und zu löschen.

Betroffen sind die Apps iMatch, 3D Cube horror terrible, ShakeBanger, Shake Break, Sea Ball, iMine, iCalendar, LoveBaby, iCartoon und iBook. Laut Sophos ist der Abschluss des Abos nur erfolgreich, wenn das Android-Smartphone in ein chinesisches Handynetz eingebucht ist. Google hat inzwischen reagiert und die Malware aus dem Market entfernt, wie die Entdecker der Apps berichten. Wie lange Google dafür gebraucht hat, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Quelle : heise.de

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