Schlagwort-Archive: Kostenpflicht

GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH unterliegt vor Gericht

Die Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf versandte bereits im Jahre 2010 Angebotsschreiben für Einträge in einer Online-Datenbank. Es kam zu massiven Beschwerden von betroffenen Gewerbetreibenden, die irrtümlich ein solches Formular unterzeichnet und damit einen kostenpflichtigen Eintrag bestellt hatten.

Quelle: Dsw-Schutzverband.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via2 : abzocknews.de

Share

Oberlandesgericht Thüringen entscheidet zugunsten eines kostenpflichtigen Routenplaner-Services

Aktenzeichen: 9 W 517/10. Das muss ein echtes Weihnachtsgeschenk gewesen sein für die Webtains GmbH: Ein Oberlandesgericht, genauer das OLG Thüringen in Jena, hat am 23.12.2010 entschieden, dass mit den Mini-Hinweisen auf anfallende Kosten für ein “Online-Abo”, die häufig im Fließtext versteckt am Rande der Webseite versteckt werden, die Kunden Opfer ausreichend aufgeklärt würden.

Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel ( Bitte den gesamten Artikel lesen)

Via abzocknews.de

Share

Das Schwarze Schaf im April 2011: topstar777.de

Unseriösere Website lockt mit DSDS-Gewinnspiel in eine Abofalle

Anbieter: topstar777.de

Vorgang: Die aktuelle Staffel der Casting-Show „Deutschland sucht den Superstar“ (DSDS) erfreut sich beim Publikum großer Beliebtheit. Ärgerlich ist jedoch, wenn ein Anbieter im Internet versucht, auf unseriöse Art und Weise auf Kosten der Fans vom Erfolg der Show zu profitieren. So lockt Verbrauchermeldungen zufolge die Seite topstar777.de Nutzer mit einem DSDS-Tipp-Gewinnspiel in eine Abofalle. Dies veranlasste die Markenschutzexperten von OpSec Security, dem Betreiber der Seite den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat April zu verleihen.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf der Seite topstar777.de können User zurzeit tippen, welcher Kandidat die aktuelle Staffel von DSDS gewinnen wird. Gekoppelt ist das Voting an ein Gewinnspiel. So soll laut Website unter allen Teilnehmern, die mit ihrem Tipp richtig lagen, eine Reise auf die Malediven verlost werden. Dies klingt zunächst einmal unverdächtig. Wie jedoch Verbraucher OpSec in diesem Monat mitteilten und auch verschiedenen Forenbeiträgen im Internet zu entnehmen ist, schließen Nutzer durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel ein kostenpflichtiges Abo in Höhe von 96 Euro pro Jahr ab. Dies ist jedoch nicht auf Anhieb ersichtlich. Der Hinweis auf die anfallenden Kosten (96 Euro pro Jahr bzw. 8 Euro pro Monat) erscheint erst, nachdem man für einen Kandidaten gevotet hat und zur Anmeldemaske gelangt. Da aber bereits auf der Startseite das Gewinnspielspiel im Zusammenhang mit dem Voting angekündigt wird, scheint die Eingabe der Daten vermutlich für viele Nutzer selbstverständlich und nicht verwunderlich zu sein, da man ja im Falle des Gewinns informiert werden muss. Außerdem ist der Kostenhinweis auch nicht besonders hervorgehoben und beinhaltet keine Informationen, welche Leistung man dafür erhält. Zwar wird auf der Abstimmungsseite darauf hingewiesen, vor dem Voting die Teilnahmebedingungen in den AGB zu beachten, aber da vermutlich die Mehrzahl der User bei einem derartigen Voting und Gewinnspiel nicht mit einer Kostenpflichtigkeit rechnet – zumal die Teilnahme an Gewinnspielen generell kostenfrei ist – werden sie wahrscheinlich nur von den wenigsten gelesen. Zudem sind sie auch nicht besonders kundenfreundlich. So wird zwar zu Beginn von einem kostenpflichtigen Service gesprochen, doch die Kosten an sich werden erst viel später erwähnt. Etwas schwammig ist auch die Information, welchen Service man für das Geld geboten bekommt. So ist stets nur die Rede davon, dass man Zugang zu kostenpflichtigen Informationen und einen Newsletter erhält.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

Share

Sponsorenreise entpuppt sich als Kaffeefahrt

Dubiose Anschreiben mit einer angeblichen Reisebestätigung als Inhalt gingen bei mehreren Bürgern im Raum Lichtenfels ein. Bei genauem Hinsehen entpuppte sich die Reisebestätigung als Köder für die Teilnahme an einer Verkaufsfahrt. Mit dem Schreiben einer zentralen Gewinnverteilung aus Sögel wurden Busfahrkarten übersandt.

Quelle: InFranken.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Verbraucherschutz: Bei Anruf Abzocke

„Guten Tag, sie gehören zum Kundenstamm unser Lottospielgemeinschaft…“. Wer kennt sie nicht, diese lästigen Werbeanrufe, mit denen ahnungslosen Verbrauchern in der Regel ein kostenpflichtiges Gewinnspielabonnement untergeschoben werden soll?

Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel

 

via abzocknews.de

Share

Das Schwarze Schaf im März 2011 : routenplaner-service.de

Der schnellste Weg zum Abo

Anbieter: routenplaner-service.de

Vorgang: Wer sich schnell im Internet eine Reiseroute berechnen lassen möchte, sollte genau hinschauen, denn nicht alle Anbieter bieten diesen Dienst kostenlos an. So lockt zum Beispiel der Betreiber der Seite routenplaner-service.de laut Verbrauchermeldungen Nutzer in eine Abofalle. Daher verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat März.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Für viele Autofahrer, die nicht über ein Navigationsgerät verfügen, sind Routenplaner eine gute Möglichkeit, sich vor Fahrtantritt die kürzeste oder schnellste Strecke berechnen und anzeigen zu lassen. Wer jedoch glaubt, dass dieser Dienst immer kostenlos ist, wird auf der Website routenplaner-service.de enttäuscht. Wie Verbraucher berichteten, gaben sie auf der Startseite die gewünschte Route ein, klickten auf den Button „Route berechnen“ und gelangten anschließend zu einem Anmeldeformular, in dem sie ihre persönlichen Daten eingeben mussten. Durch das Anklicken des Buttons „Jetzt anmelden“ schlossen sie schließlich ungewollt einen kostenpflichtigen Zweijahresvertrag für die Nutzung des Dienstes ab. Den Hinweis auf die Gebühren für das Abonnement hatten sie übersehen und genau dies ist der Hauptkritikpunkt. Auf der Startseite sind keine Angaben zu den entstehenden Kosten zu finden. Der Hinweis auf die Gebühren für das Abo befindet sich erst auf der Seite mit der Eingabemaske für die persönlichen Daten, zu der man gelangt, nachdem man bereits seine Route eingegeben hat. Die Kostenangaben stehen rechts neben dem Anmeldeformular und da sich die Schrift nicht von der übrigen Schrift auf der Seite abhebt, sind sie leicht zu übersehen. Zudem wird direkt über dem Hinweis eine Verlosung von Navigationsgeräten angekündigt, wodurch sich manche Besucher der Seite eventuell auch von dem Kostenhinweis ablenken lassen oder vielleicht auch denken, dass die Eingabe ihrer Daten für die Teilnahme an dem Gewinnspiel gedacht ist. Insgesamt ist fraglich, ob der Betreiber der Seite der gesetzlich vorgeschriebenen Hinweispflicht ausreichend nachkommt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

[download id=”1″]

Share

Gewinnspiel-Abos: Telefon-Abzocker finden immer mehr Opfer

Die Rentnerin, die in der Verbraucherzentrale am Zeugplatz um Hilfe suchte, hatte ein Problem: 500 Euro sollte sie pro Monat für die Teilnahme an diversen Gewinnspielen bezahlen. Der Seniorin waren zuvor am Telefon offenbar kostenpflichtige Verträge untergejubelt worden, ohne dass sie das mitbekam.

Quelle: Augsburger-Allgemeine.de

via abzocknews.de

Share

Online-Nepp: Anklage wegen Kostenfalle

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Anklage wegen Betrugs gegen Michael Burat und seine frühere Geschäftspartnerin Katarina D. zugelassen (Az. 1 Ws 29/09). Burat wird vorgeworfen zwischen August 2006 und April 2008 zunächst allein, später mit Katarina D., Internetdienste wie einen Routenplaner betrieben und Kunden zur kostenpflichtigen Anmeldung verleitet zu haben.

Quelle : test.de

via abzocknews.de

Share

Abo-Falle im Internet: Für kostenlose Programme bezahlt

Über das Internet sollen zwei 27 und 30 Jahre alte Lüneburger bundesweit 65.000 Menschen in die Abo-Falle gelockt und damit einen Gesamtschaden von rund fünf Millionen Euro verursacht haben.

Auch gegen den Geschäftsführer der OPM Media, die die Seite „drive2you“ betreibt, gibt es laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Landshut ein Ermittlungsverfahren.

Laut Polizeisprecher Holger Vehren aus Hamburg haben sie den Betroffenen jeweils Kosten in Höhe von 60 bis 80 Euro für angeblich von ihnen abgeschlossene, kostenpflichtige Abo-Verträge in Rechnung gestellt. Weiterhin sollen sich die Beschuldigten Geld für das Herunterladen von Programmen (Firefox, Open Office, Adobe Reader, Nero) aus dem Internet in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, obwohl diese laut den Herstellern ausschließlich zum kostenfreien Download hätten angeboten werden dürfen. Knapp zwei Jahre ermittelten die Hamburger Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt für Computerkriminalität und Urheberrechtsverletzung.

Quelle : kreiszeitung.de

Share

Telefon-Hotlines: Verbot teurer Warteschleifen verzögert sich

Viele Verbraucher freuen sich auf das Ende kostenpflichtiger Telefonwarteschleifen. Doch jetzt dämpft die Regierung die Erwartungen: Es dauert wohl doch länger als geplant – und kostenlos werden die Servicenummern erst über einen Umweg.

Quelle : spiegel.de

via abzocknews.de

Share