Schlagwort-Archive: Produkte

“Gewinnmitteilung” endet mit Werbeverkaufsveranstaltung Verbraucherzentrale warnt

Zahlreiche Brandenburger werden derzeit mit unerwünschten Werbebriefen von “Jensen-Wiese-Feldhaus, Finanzdienstleister” mit Postfachadresse in Leipzig belästigt, in denen die Auszahlung angeblicher Gewinne bei einer Kaffeefahrt angekündigt wird. Nach Beratungserfahrungen der Verbraucherzentrale Brandenburg endet das Ganze mit Werbeverkaufsveranstaltungen, bei denen Produkte oder Reisen in aller Regel überteuert aufgedrängt werden. Wer sich vor Übervorteilung schützen will, wirft das Schreiben am besten in die
Tonne.

Quelle : vzb.de


Share

Kaspersky-Server verbreitete nach Einbruch Scareware

Die US-Seite des russischen Antivirenherstellers Kaspersky (kasperskyusa.com) verbreitete am vergangenen Sonntag für fast vier Stunden Scareware an Besucher. Das bestätigte Kaspersky gegenüber US-Medien. Anwender, die Antivirenprodukte herunterladen wollten, wurden auf eine externe Seite weitergeleitet, die einen Virenscan in einem nachgemachten “Windows Explorer”-Fenster im Browser vorgaukelte. Die Seite versuchte zudem eine Infektion des PC vorzutäuschen und den Besucher zum Download eines Programmes zu bewegen.

Quelle : heise.de

Share

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Das Schwarze Schaf im September 2010

Abo-Falle melango.de: Verbraucherkritik reißt nicht ab

Anbieter: melango.de

Vorgang: Nachdem OpSec in den letzten Monaten und auch diesen Monat wieder zahlreiche Zuschriften von Verbrauchern erhalten hat, die sich über die B2B-Plattform melango.de beschweren, verleihen die Markenschutzexperten den Betreibern erneut den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“. Zum ersten Mal erhielt melango.de die unrühmliche Auszeichnung im November 2008.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen. Zudem ist melango.de ein reiner B2B-Shop, der sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, was für Nutzer jedoch nicht klar zu erkennen ist. Lediglich in den allgemeinen Marktplatzregeln wird darauf hingewiesen, dass nur Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Genau hier liegt auch das Hauptproblem: Als B2B-Verkaufsplattform verhält sich melango.de nicht widerrechtlich, da zwischen Kaufleuten andere Bestimmungen bezüglich der Aufklärungspflichten gelten als zwischen Verkäufern und Endkonsumenten. So müssen Händler, die an andere Händler verkaufen, nicht in gleicher Form auf entstehende Kosten hinweisen wie Händler, die ihre Produkte Endverbrauchern anbieten. Nutzer, die sich bei melango.de als private Käufer anmelden, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen. Dreist ist jedoch, dass die Betreiber der Seite nicht deutlich auf ihr B2B-Geschäftsmodell hinweisen und somit eine Grauzone ausnutzen.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

Share

ZoneAlarm als Scareware: Fake-Trojaner verbreitet

Die kostenlos erhältliche Firewall ZoneAlarm versucht offenbar mit dreisten Methoden die Nutzer zum Kauf der kostenpflichtigen ZoneAlarm Internet Security Suite zu bewegen. Die Entwickler erfinden eine Bedrohung durch einen Trojaner.

So berichten u.a. die Kollegen von ‘Chip’, dass die Firewall nach dem Start des Rechners vor dem Trojaner “ZeuS.Zbot.aoaq” warnt. Dieser soll laut der Meldung Bankdaten stehlen und diese für Transaktionen nutzen. Weltweit sollen bereits mehrere Millionen PCs infiziert sein. ZoneAlarm weist darauf hin, dass der Schädling nur schwer aufzuspüren ist, da sich der Code “schnell verändert”.

Die einzige Lösung, die die Entwickler den Nutzern vorschlagen, ist der Kauf der 20 US-Dollar teuren ZoneAlarm Internet Security Suite. Produkte der Konkurrenz können die Sicherheitsbedrohung nicht ausräumen, heißt es auch in einem Bericht von ‘InfoWorld’. Was für den versierten Anwender bereits verdächtig klingt, bestätigt sich dann bei einem Blick in die Foren von ZoneAlarm: Der Trojaner ist frei erfunden. Es sind keine PCs infiziert und auch die Verbreitung im Internet entspricht nicht den Tatsachen. ‘Chip’ bezeichnet die Meldung als reinen Marketing-Trick.

quelle : winfuture.de

Share

In eigener Sache : Aenderung an den Filter Abo Links fuer Adblock plus !

Wer von uns die Filterlisten fuer Adblock plus abonniert hat, soll bitte diese loeschen, und neu abonnieren , dazu einfach ueber : produkte aus dem hause vampirboard schauen und dort Abonnieren, Die domain hat sich nun geandert fuer die direkten Filter Abo listen, daher bekommt man ansonsten ohne Anpassung keine Updates fuer die Filter listen 😉

Leider funktioniert auch die Umleitung nicht sonst haetten wir gerne eine Umleitung in die Filter geschrieben, aber was unser alte Provider da so von damals immer noch da versucht weiss niemand -.-, daher laufen alle Filkter nun auf dem Server wo auch der Blog laeuft.

Also Adblock Plus Filter : Filterliste abonnieren

MG Erweiterungsfilter ( Fuer Browser Games etc. )

Filterliste abonnieren

Malware_dialerdomains ( Schluss mit Malwaere und Abzock fallen!)

Filterliste abonnieren

Warnung fuer Malware_dialerdomains : Diese Liste sollte nicht mit Firefox 2 benutzt werden! Es wird nur in Firefox 3 ausreichend schnell verarbeitet, und selbst dann muss man eine Verzögerung von 3-4 Sekunden beim Start und Beenden des Browsers hinnehmen. Eine nennenswerte Verzögerung beim Browsen wird es dagegen nicht geben.

etc.

Danke fuer die Aufmerksamkeit und sorry fuer die Unannehmlichkeiten.

Share

Krebs dank Wasserspielzeug : Gifte in Luftmatratzen und Co.

In rund jedem dritten Badeartikel für den Strand sind Weichmacher in hoher Konzentration enthalten. Das hat eine Untersuchung des TÜV Rheinlands ergeben.

Wer am Strand in Urlaubslaune aufblasbares Wasserspielzeug oder Luftmatratzen kauft, bekommt oft schlechte und schlimmstenfalls sogar gefährliche Produkte. Dies geht aus einer Untersuchung des TÜV Rheinland hervor, dessen Experten zu Testzwecken insgesamt 88 Schwimmartikel an Urlaubsstränden in Frankreich, Italien und den Niederlanden gekauft haben – von Luftmatratzen über Schwimmringe bis hin zu Schwimmtieren. Das Ergebnis ist laut TÜV alarmierend: Jedes zweite der geprüften Produkte hätte in der EU gar nicht verkauft werden dürfen, weil Sicherheits- und Kennzeichnungsnormen nicht erfüllt sind.

quelle und voller Artikel : n-tv.de

Share

Verbraucherzentrale: Liste mit Abofallen erschienen

Auf die immer größer werdende Anzahl von eingehenden Beschwerden über so genannte Abofallen im Internet hat nun die Verbraucherzentrale Hamburg reagiert und eine Übersicht mit derartigen Webseiten veröffentlicht.

In dieser besagten Liste wird unter anderem aufgeführt, welche Webseiten in der letzten Zeit durch unklare oder versteckte Preisangaben aufgefallen sind. Zudem wird in der Übersicht festgehalten, auf welche Anwälte und Inkassodienste die Betreiber der Abofallen zurückgreifen. Um möglichst schnell eine Hilfestellung in diesen Fällen bekommen zu können, werden auch Kontaktadressen angeboten.

Das Geschäft mit den Abofallen im Netz wird als wechselhaft angesehen. Immerhin werden fast täglich neue Webseiten gestartet, auf denen unterschiedliche kostenpflichtige Dienstleistungen angeboten werden, an die ein Abo-Modell gebunden ist. Aus diesem Grund wird allen Nutzern ein Blick in das Impressum empfohlen. An dieser Stelle lässt sich herausfinden, welche Firmen hinter den jeweiligen Angeboten stecken.
quelle :  winfuture.de

Auch hier finden Sie eine liste von domain Adressen die Sie sich als PDF Datei Herunterladen koennen, diese finden Sie direkt im Blog unter : Produkte aus dem Hause vampirboard oder direkter Download HIER.
Die liste wird staendig erweitert und geupdatet.

Vorschlaege bzw. Meldungen neuer Domains und Webseiten koennen sie gerne ueber das Kontaktformular einreichen. :mail:

Share

US-Behörden klagen drei Scareware-Macher an

Das FBI hat drei Männer angeklagt, die Internet-Nutzern in mehr als 60 Ländern rund 100 Millionen US-Dollar mit Scareware abgeknöpft haben sollen. Dabei handelt es sich um Software, die Anwender beim Besuch von Webseiten mit gefälschten Warnungen über Infektionen des PC erschreckt und sie damit zum Kauf zweifelhafter Antispyware- und Antivirenprodukte bewegen soll. Letztere weist in der Regel jedoch keine Funktion auf, sondern meldet nach der Installation eine erfolgreiche Desinfektion des PC – unabhängig davon, ob er wirklich befallen war oder nicht.

quelle :  heise.de

Share

Microsoft warnt vor XSS-Lücke in Sharepoint

Microsofts SharePoint-Produkte weisen eine Cross-Site-Scripting-Schwachstelle (XSS) auf, mit der Angreifer eigenen JavaScript-Code im Browser eines Opfers im Kontext des Servers ausführen können. Angreifer können auf diese Weise das Authentifizierungscookie auslesen, das Konto des Anwenders manipulieren oder auf vertrauliche Daten zugreifen. Um Opfer eines Angriffs zu werden, muss man jedoch auf einen manipulierten Link klicken.

Dass man XSS-Lücken aber nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte, zeigt auch der kürzlich gemeldete Einbruch in Server der Apache Software Foundation. Auch dort fing der sehr zielgerichtete Angriff mit einer XSS-Lücke an; auch dort klickten erfahrene Administratoren auf manipulierte Links.

quelle : heise.de

Share

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG


Ob Adapter oder Digicam, ob Kaffepads, Putzmittel, Dessous, Staubsauger, Farben oder Massagegürtel: Die Teleshop Versandhandels AG präsentiert sich als Internet- und Fernseh-Warenhaus. Gleich auf mehreren TV-Kanälen, etwa dsf, kabel 1, 9Live, tele5, nrw.tv, versucht die Firma aus Liechtenstein, ihr Kunterbunt-Sortiment abzusetzen. Wer bestellt, der erlebt häufig, dass die Wirklichkeit jenseits des Bildschirms von tiefem Grau ist. Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Beschwerden. Und in Internetforen fühlen sich Kunden “betrogen” und raten: “Finger weg!”

Geldschneiderische Vorschläge

Die harsche Kritik geht auf die Geschäftspraktiken der Schaanwalder zurück: auf vielfältige unerwartete Kosten und auf geldschneiderische Vorschläge zur Rücksendung von Waren. Auch erstattet die Teleshop Versandhandels AG für Produkte, die im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgeschickt werden, häufig kein Geld, sondern stellt – wider das Gesetz – lediglich eine Gutschrift für die nächste Bestellung aus.

Deutlich höhere Rechnungen

Viele Kunden klagen insbesondere über deutlich höhere Rechnungen als angenommen. Der Trick aus dem Fürstentum: Die Teleshop-Gesellschaft lockt mit Gratis-Versand, genehmigt sich aber – hintenherum über ihr Kleingedrucktes – allerlei Aufschläge. Die Kunden staunen etwa über eine “Handlingsgebühr” für Bestellannahme, Auftragsabwicklung und Buchhaltung bei telefonischer Bestellung in Höhe von bis zu 3,95 Euro, über eine Transportversicherung von bis zu fünf Prozent des Nettowarenverkaufswertes und über ein weiteres Entgelt von bis zu 5,35 Euro, je nachdem wie bezahlt wird (Überweisung, Nachnahme, Kreditkarte). So kann ein Artikel, im Fernsehen für 50,38 Euro vorgestellt, tatsächlich 84,54 Euro kosten.

“Dreistes Abkassieren durch die Hintertür”

Auf die häufige Frage in Internetforen “Wer kann helfen?” hat Thomas Bradler eine Antwort. Der Jurist der Verbraucherzentrale hat das “dreiste Abkassieren durch die Hintertür” abgemahnt. Dazu zählt für Bradler auch die Empfehlung der Firma, bei einer Rücksendung eine Rücksendenummer anzugeben. Das Foul dabei: Die Kunden müssen die Ziffern erst telefonisch erfragen – zum Beispiel über eine teure Auskunftsnummer mit Kosten von 1,99 Euro je Minute. Dass es zur Rücksendung überhaupt keine Nummer braucht, der Anruf deshalb “freiwillig” erfolgt, können die Kunden nur schwerlich erkennen. Zumal die Firma mit dem Wort “reibungslos” den Eindruck erweckt, wer ohne Nummer retourniere, habe mit Komplikationen zu rechnen. Jurist Bradler rät: “Unerwünschte Artikel ohne Nummer, aber mit Einschreiben/Rückschein zurückschicken. Rechtliche Nachteile entstehen dadurch nicht.”

Gutschriften oft unterhalb des Kaufpreises

Abseits des Zulässigen bewegen sich die Teleshop-Trickser auch mit dem Dreh, Kunden beim Widerruf einer Bestellung auf Gutschriften für künftige Order zu verweisen, statt das Geld auszuzahlen. Hinzu kommt, dass die Gutschriften oft deutlich unterhalb des ursprünglichen Kaufpreises liegen. Zwar kann der Kunde unter bestimmten Umständen eine so genannte Wertersatzpflicht haben, eine klare Begründung für den Abzug bleibt die Firma jedoch schuldig. Für Verbraucherschützer Bradler steckt dahinter “der Versuch, dem Kunden zu suggerieren, er habe gar kein Widerrufsrecht und solle sich deshalb über die Kulanz freuen”. Der Konter des Juristen: eine weitere Abmahnung und der Rat an die Kunden, “auf Auszahlung des vollen Betrages zu beharren”.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen [antiabzockenet]

Share