Schlagwort-Archive: Urteil

LG Berlin: Kostenhinweise auf drive2u.de und live2gether.de zu undeutlich

Das Landgericht Berlin hat die Betreiber der Seiten drive2u.de und live2gether.de wegen unzureichender Preisinformationen verurteilt (Urteil vom 8. Februar 2011, Az. 15 O 268/10, nicht rechtskräftig). Mit diesem Urteil gab das Landgericht Berlin einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Firma OPM Media GmbH statt.

Quelle: Verbraucherrechtliches.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Facebook : “Gefällt-mir”-Button: Urteil wurde offiziell bestätigt

Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil im Zusammenhang mit der verbreiteten Nutzung des “Gefällt mir”-Buttons auf Webseiten gesprochen und mitgeteilt, dass es sich dabei um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handelt.

Ursprünglich ist es zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung zwischen zwei konkurrierenden Online-Händlern gekommen, da einer der beiden einen “Gefällt-mir”-Button auf seiner Webseite zur Verfügung stellte. Der Konkurrent war der Meinung, dass sich der andere Händler damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen soll.

Durch die zusätzliche Werbung auf Facebook für die Produkte soll kein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil entstehen. Geschäftliche Handlungen sind laut dem Urteil nur dann unzulässig, wenn sie dafür geeignet sind, “die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen”.

Das in Berlin ansässige Kammergericht bestätigte letztlich das kürzlich verkündete Urteil des Landgerichts Berlin. Während das Landgericht im Rahmen der getroffenen Entscheidung in erster Instanz nicht näher mitteilte, ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den Datenschutz handelt, hat sich nun das Kammergericht dazu geäußert.

Quelle : winfuture.de

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Abzock-Klauseln bei Klarmobil – Geld zurück für Prepaid-Kunden

Mit dem Slogan “Einfach. Ehrlich. Günstig.” lockt Klarmobil preisbewusste Handynutzer. Günstig sind die Tarife aber nur, solange man nicht kündigt und regelmäßig zahlt. Verbraucherschützer haben das Unternehmen wegen unzulässiger Klauseln verklagt – mit Erfolg.

Wer seinen Prepaid-Vertrag fürs Handy vorzeitig kündigt, hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung des Restguthabens. Das hat das Landgericht Kiel nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Der Verband hatte den Mobilfunkanbieter Klarmobil wegen mehrerer nach seiner Ansicht verbraucherfeindlicher Klauseln vor Gericht gebracht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (Az.: 18 O 243/10)

Klarmobil, das mit dem Slogan “Einfach. Ehrlich. Günstig” wirbt, fordert für die Auszahlung von Restguthaben bei Vertragskündigungen eine Gebühr von sechs Euro. Für Mahnungen sind zudem jeweils 9,95 Euro fällig. Und wenn eine Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos nicht ausgeführt wird, bittet Klarmobil mit 19,95 Euro zur Kasse.

Quelle : n-tv.de

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Urteil: Kunde muss Schockrechnung für mobile Daten nicht zahlen

Das Landgericht Münster hat einem Mobilfunk-Kunden Recht gegeben, der mehr als 900 Euro für die Nutzung mobiler Daten bezahlen sollte und von seinem Mobilfunkanbieter verklagt worden war.

Quelle: Teltarif.de / Zum Artikel

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Urteil: “Like”-Button ist kein Wettbewerbsverstoß

Das ‘Landesgericht Berlin’ hat die Beschwerde eines Online-Händlers offiziell zurückgewiesen, bei der es um die Einbindung des “Gefällt mir”-Knopfs von Facebook auf anderen Webseiten geht. Hierbei handelt es sich um keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Die besagte Entscheidung hat das zuständige Gericht aus Berlin am heutigen Mittwoch offiziell bekannt gegeben. Ein konkurrierender Online-Händler hatte diese besagte Beschwerde im Vorfeld mit Antrag auf Unterlassung eingereicht.

Quelle : winfuture.de

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Magnus Gäfgen: Kindermörder fordert Schmerzensgeld

Magnus Gäfgen, der wegen Mordes an einem Elfjährigen verurteilt wurde, fordert Schmerzensgeld, weil man ihn bedroht habe. Die Zuhörer im Gericht reagierten am Donnerstag empört.

Den Frankfurter Gerichtssaal 165 C muss Magnus Gäfgen noch genau in Erinnerung haben, schließlich ist er hier vor knapp acht Jahren wegen der Entführung und dem Mord an dem elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler zu lebenslanger Haft mit besonders schwerer Schuld verurteilt worden. Wie in seinem Mordprozess sitzt er ohne äußere Bewegung in der Bank, antwortet ruhig, emotionslos auf die Fragen des Vorsitzenden Richters Christoph Hefter. Der 35-jährige Gäfgen hat das Land auf Schmerzensgeld und Entschädigung wegen Folterandrohung verklagt.

Durch die Gewaltandrohung der Polizei nach seiner Festnahme will Gäfgen psychische Schäden davongetragen haben. Nüchtern schildert der Mann im weißen Hemd vor Gericht von seinen Ängsten während der Vernehmung am 1. Oktober 2002, lässt sich auch von der lautstarken Entrüstung aus dem Publikum nicht aus dem Konzept bringen. Den Zuhörern gefällt nicht, wie sich der Täter als Opfer in Szene setzt.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Urteil: Hartz-IV-Empfänger bekommen private Krankenversicherung voll bezahlt

Viele Hartz-IV-Empfänger müssen sich privat krankenversichern – doch die Zuschüsse, die sie von den Jobcentern bekommen, reichen hinten und vorne nicht. Jetzt hat das Bundessozialgericht ein Grundsatzurteil gefällt: Arbeitslose sollen den vollen Betrag erstattet bekommen.

Quelle : spiegel.de

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Abofallen dürfen Mozilla-Produkte nicht mehr anbieten! Urteil des Landgerichts Hamburg

Wow, das ist ja mal eine Nachricht. Auch wenn sie derzeit noch etwas verstümmelt daher kommt:

Diverse Betreiber so genannter Abofallen, in denen kostenlose Software gegen (versteckt aufgeführte) Abogebühren zum Download angeboten werden dürfen ab sofort nicht mehr ohne entsprechende Erlaubnis die Mozilla-Produkte “Firefox” (Browser) und “Thunderbird” (E-Mail-Programm) kostenpflichtig anbieten. Das hat das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 10.12.2010, Aktenzeichen 406 O 50/10 geschrieben.

Quelle : klawtext

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Arbeitslosengeld II: Warmer Geldregen für Hartz-IV-Empfänger

Eine heiße Dusche darf für Hartz-IV-Empfänger nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, entschied das BSG schon vor Jahren. Viele Jobcenter ließen ihre Arbeitslosen die Warmwasserkosten dennoch selbst zahlen – und müssen nun dafür büßen.

Den Jobcentern drohen Nachzahlungen an Hartz-IV-Empfänger in Millionenhöhe. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschied, können Arbeitslose überhöhte Abzüge für die Warmwasserbereitung auch für die Zeit vor dem einschlägigen Grundsatzurteil des BSG zurückfordern (Az.: B 14 AS 61/09 R).

Am 27. Februar 2008 hatten Deutschlands oberste Sozialrichter klargestellt, dass die Heizkosten vom Jobcenter bis auf etwa 6,30 Euro im Monat komplett übernommen werden müssen. Denn das ist der Betrag, der für heißes Wasser bereits in der monatlichen Leistung für den Lebensunterhalt von derzeit 359 Euro enthalten ist (Az.: B 14/11b AS 15/07 R). Viele Jobcenter hatten ihren Kunden aber deutlich mehr abgezogen. So wurden etwa in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich 18 Prozent der Heizkosten nicht erstattet, wenn darin auch Warmwasserkosten enthalten waren. Eine ähnliche Verwaltungspraxis gab es auch in einigen anderen Bundesländern.

Quelle : focus.de

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MegaUpload: Blockiert uns nicht, verklagt uns!

Die Betreiber des Filehosters MegaUpload haben eine Stellungnahme zu den aktuellen Verhandlungen zwischen Rechteinhabern und dem Finanzdienstleister Mastercard veröffentlicht.

Sie kritisieren dabei das Vorhaben, die Überweisung von Mitgliedsgebühren zu blockieren und so die Finanzierung des Angebots zu erschweren, weil MegaUpload zu Urheberrechtsverletzungen beitragen soll. Das geht aus einem Bericht des US-Magazins ‘ZeroPaid’ hervor.

“Sollen die Bezahl-Dienstleister zur Legislative des nächsten Jahrzehnts werden?”, so Bonnie Lam von MegaUpload. Lam verwies darauf, dass MasterCard schon Transfers an WikiLeaks blockiert, obwohl es bisher weder eine offizielle Anklage noch ein Urteil gegen die Organisation gebe.

“Was kommt als nächstes? Wo soll das enden? Wird man zukünftig nicht mehr in der Lage sein, die Rechnung seines Providers über MasterCard zu bezahlen, weil dieser möglicherweise von Urheberrechtsverletzungen profitiert?”, so Lam weiter.

Quelle : winfuture.de

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