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verbraucherzentrale : Drohbriefe von RA Michalak oder die Kunst unberechtigte Forderungen einzutreiben

Ein fast vergessenes Ärgernis ist wieder in Erscheinung getreten. Forderungen des Abofallenportals Nachbarschaft24 werden von dem Rechtsanwalt Frank Michalak unter Zuhilfenahme fragwürdiger Mittel geltend gemacht.

Hierbei verweist dieser in seinen Schreiben und auf seiner Homepage auf Urteile und Rechtsgutachten, die die Rechtmäßigkeit der Forderungen belegen sollen. Diese Angaben sind jedoch mit höchster Vorsicht zu genießen. Die zitierten Urteile sind völlig aus dem Zusammenhang gerissen und geben ein verzerrtes Bild über das wieder, was wirklich vor Gericht geschehen ist. Zudem verschweigt Herr Michalak, dass das Amtsgericht Berlin Mitte sich eingehend mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Forderungen von Nachbarschaft24 befasst hatte. Dort urteilte man, dass es weder eine Widerrufsbelehrung gegeben hätte, noch wirksam die AGB miteinbezogen worden seien (Urteil v. 05.11.2008, Az. 17 C 298/08).

Auch die Hinweise, “mehrere” Rechtsgutachten lägen vor, sind als bewusste Desinformation zu werten. Zum einen hat Herr Michalak nur ein Rechtsgutachten auf seiner Homepage hinterlegt. Und zum anderen stammt dieses aus der Feder einer Rechtsanwältin namens Katja Damrow, die sich die gleiche Hausanschrift mit dem Kollegen Michalak teilt.

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BSI stellt überarbeitetes Sicherheitskompendium vor

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die zweite Version des Sicherheitskompendiums für Service-orientierte Architekturen (SOA) veröffentlicht.

Das Beratungsunternehmen Bearing Point und das Hasso-Plattner-Institut (HPI) haben das Kompendium im Auftrag des BSI überarbeitet. Das SOA Security Kompendium 2.0 gibt einen aktuellen Gesamtüberblick darüber, wie bei Datenverarbeitung, die über moderne Computernetze verteilt ist, in flexibel anpassbaren IT-Architekturen höchste Sicherheit hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit gewährleistet werden kann.

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Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit und Medienarchive

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem wegweisenden Urteil am Dienstag die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland gestärkt. Online-Medien können danach nicht generell verpflichtet werden, in ihren Archiven abgelegte Berichte über ein Kapitalverbrechen mit namentlicher Nennung der Verurteilten zu löschen, wenn es sich bei der Tat um ein “zeitgeschichtliches Ereignis” handelt und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit das allgemeine Persönlichkeitsrecht überlagert.

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Mehrere Löcher im Adobe Flash Player geschlossen

Die Sicherheits-Updates 10.0.42.34 für Adobes Flash Player und 1.5.3 für Adobe Air beseitigen sechs kritische Sicherheitslücken auf allen Plattformen, durch die ein Angreifer die Kontrolle über einen Rechner übernehmen kann – wenn das Opfer mit Admin-Rechten arbeitet. Für einen erfolgreichen Angriff genügt es, dass der Anwender eine präparierte Webseite besucht oder ungewollt auf solch eine Seite umgeleitet wird. In der Windows-Version schließen die Updates zudem einen Fehler im ActiveX-Control für den Internet Explorer, durch den der PC bestimmte Informationen preisgeben kann.

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GEZ-Gebühr auf PCs und Handys soll deutlich steigen

Geht es nach den neuesten Plänen der Ministerpräsidenten der Bundesländer werden die GEZ-Gebühren demnächst für eine Reihe von Internet-Nutzern um über 200 Prozent ansteigen.

Betroffen sind Besitzer von Computern und Smartphones, die nicht über einen Fernseher verfügen. Diese müssen bisher 5,76 Euro im Monat an die GEZ überweisen. Zukünftig sollen sie zum Vollzahler werden und ebenso wie die Nutzer von Fernsehgeräten monatlich 18 Euro zahlen, berichtet das Online-Magazin ‘Carta‘.

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Intimste Daten tausender Kinder offen im Netz

Private Daten von tausenden Kindern und Jugendlichen waren auf dem Kinderportal haefft.de für jeden Interessierten frei zugänglich, berichtet der Chaos Computer Club (CCC). In dem Social Network tauschen Schüler Informationen wie Fotos, Adressen, Freunde, Hobbies, Vorlieben und private Nachrichten untereinander aus – ein passwortgeschütztes Zugangskonto vorausgesetzt.

Doch laut CCC konnte jeder ohne Mühe und Kenntnis eines Passworts alle hinterlegten Daten der Schüler einsehen, sich als angemeldetes Kind ausgeben und als solches in der Community agieren. Selbst die Administrationskonten der Plattform sollen frei zugänglich gewesen sein.

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AOL plant Massenentlassungen und verkauft ICQ

Im Zuge der Ankündigung des US-Medienkonzerns Time Warner, seine Internet-Sparte AOL als eigenständiges Unternehmen an die Börse zu bringen, reagierte auch das Management bei AOL.

Laut dem zum renommierten ‘Wall Street Journal’ gehörenden Blog ‘AllThingsDigital‘ wurden die Beschäftigten bereits über umfassende Entlassungspläne informiert. Von den aktuell noch 6.900 Mitarbeitern sollen 2.500 das Unternehmen verlassen – möglichst freiwillig.

AOL verspricht Mitarbeitern, die ihren Arbeitsplatz sofort selbst aufgeben, Abfindungen in Höhe von drei bis neun Monatsgehältern.

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mediafinanz Fordungsmanagement AG fordert fuer tattootube.de

Die mediafinanz AG fordert nun die Kosten fuer die Seite tattootube.de der Frau Margit Aßmann der Firma service und payment GmbH .

Das Inkassounternehmen fordert einen Betrag inklusive aller teilbetraege von nunmehr 147,00 EUR wie sich das nun zusammensetzt von der eigentlichen Forderung der service und payment GmbH weiss wohl nur die Firma und das Inkassounternehmen, den das weicht doch von der eigentlichen Forderung der service und payment GmbH stark ab.

Auch wird wieder mit gerichtlichen Mahnverfahren, Kosten für Gericht und Anwalt sowie Vollstreckungskosten fuer den Gerichtsvollzieher und den Hinweisen auf die allgemeine Kreditwuerdigkeit wild gedroht, wo man sich aber nicht beeindruckt zeigen sollte, auch hier gilt der Tip der Verbraucherzentralen :

Sie sind in die Abofalle getappt?

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Weitere Informationen findet man dazu bei der “Verbraucher Zentrale Hamburg” auch ist sicherlich die Seite von abzocknews.de hilfreich mit dem Thema “Abgezockt – Was jetzt?” der Link befindet sich auch hier bei uns im Blogroll noch mal.

Auf tattootube.de liegt unter anderem auch die Seiten :


gifs-und-cliparts.de
ink-tattoos.de
kochen-tipp.de
tattoo-tipp.de

Auch keine unbekannten Seiten im Netz, den darueber sind leider schon einige User reingefallen. :negative:

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Urteil zur GEZ-Gebühr auf internet-fähige PCs

In den letzten Jahren gab es eine ganze Reihe widersprüchlicher Urteile zum Thema GEZ-Gebühr für Arbeitsplatzrechner. Ein Teil der Gerichte war der Meinung, für diese sei wie für andere internet-fähige PCs zu zahlen, andere verneinten die Gebührenpflicht. So sah es jetzt auch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, das der Klage eines selbständigen Informatikers stattgab.

Dieser nutzte in seinem häuslichen Arbeitszimmer Computer, für die die GEZ Gebühren erheben wollte.

quelle : pc-professionell, Hier klicken fuer den vollen Artikel.

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Datenleck bei SchülerVZ

Aus anonymer Quelle wurden uns Listen von zahlreichen SchülerVZ-Nutzern zugeschickt. Ein Datensatz umfasst mehr als eine Million Datensätze mit den Feldern Profil-ID, Name und dazugehörige Schule samt ID. Ein kleinerer Datensatz zeigt detailliertere Informationen mit den Feldern Profil-ID, Name, Schule samt ID, Geschlecht, Alter und Profil-Bild (Plus dazu gehörigem Link auf Bild) an.

….

Mit den Listen lassen sich einfache Datenabfragen erstellen wie “alle Schüler aus Berlin”, oder “alle Schülerinnen im Alter von 13, die in Siegen wohnen samt Bild und ihrer Schule”. Man kann sich vorstellen, dass diese Daten nicht aus den Datenbanken von SchülerVZ in einer solchen Größe ausgelesen werden dürfen.

quelle : netzpolitik.org, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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