Die Betreiber der Social Networks Facebook und Google+ haben dabei versagt, zu verstehen, welche Möglichkeiten man den Nutzern bieten sollte, was den Umgang mit ihrer Identität angeht. Dieser Ansicht ist Chris ‘moot’ Poole, der Gründer des Image-Forums 4Chan und des Media-Sharing-Dienstes Canvas.
Seiner Ansicht nach sei die Struktur der fraglichen Dienste mit einem zentralen Account und selektiv zu bestückenden Kontaktlisten grundsätzlich fehlerhaft. Statt dessen müsse es den Anwendern möglich sein, bei ihren Online-Aktivitäten multiple Persönlichkeiten zu verkörpern, erklärte Poole auf der aktuell stattfindenden Konferenz Web 2.0 Summit in San Francisco.
Ryanair-Chef Michael O’Leary ist immer für kontroverse Aussagen zu haben. Gegenüber der britischen Boulevard-Zeitung ‘The Sun‘ kündigte er nun Pläne für ein Unterhaltungsprogramm an Bord nach Vorbild von Hotels an – Sexfilme inklusive.
Laut O’Leary soll der angedachte Service unterschiedlichste Dienste ins Flugzeug bringen, etwa Glücks- und Videospiele sowie Filme – dabei soll es auch welche geben, bei denen die “Schauspieler” nicht ganz so viele Klamotten anhaben. “Hotels auf der ganzen Welt haben so etwas, warum also nicht auch wir?” so O’Leary.
Vorsicht Facebook-Spam: Ein “schockierendes Video vom Oktoberfest”, das derzeit auf Facebook kursiert, ist nichts anderes als eine Werbe-Falle. Facebook-Nutzer sollten die Meldungen ignorieren, am besten aber als Spam und Betrugsversuch melden.
“Schockierendes Video vom Oktoberfest” heißt die Statusmeldung, die derzeit auf zig-tausenden Facebook-Profilen verbreitet wird. “Verrückter Fan verursacht schweren Unfall mit Daniela Katzenberger”. Dazu eingeblendet wird ein Foto, das mehrere Rettungsdienste im Einsatz zeigt. In anderen Fällen gleicher Machart wird ein Riesenrad gezeigt, aus dem scheinbar eine Person fällt.
Wer auf den Link klickt, um sich das vermeintlich spektakuläre Video anzusehen, landet allerdings nicht bei einem “schockierenden Video”, sondern in einer Falle. Er wird nämlich von Facebook fort auf Seiten wie katzenberger-top-like-news.info geführt, sogenannte Brückenseiten, die auf den ersten Blick wie Facebook aussehen, aber damit überhaupt nichts zu tun haben. Dort wird der Betroffene dann erneut aufgefordert, einen vermeintlichen Facebook-Like-Button zu klicken.
Letztlich landen Betroffene nach eigenen Angaben auf Spiele- oder Quizseiten, bei denen nach der Anmeldung durch Eingabe von persönlichen Daten oder Versand einer SMS hohe Abo-Kosten fällig werden sollen.
Das schockierende Video vom Oktoberfest ist also ganz offensichtlich nichts anderes als ein übler Trick, um arglose Facebook-Nutzer in Abofallen zu locken.
Internet-Provider sind nicht dafür verantwortlich, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden zu unterbinden. Das geht aus einer Entscheidung hervor, die das Landgericht Köln gefällt hat. Die Klage eines Musikunternehmens, in der die Einrichtung entsprechender Filter gefordert wurde, ist abgewiesen worden.
In dem Rechtsstreit ging es konkret um die Filesharing-Plattform eDonkey. Nach Ansicht der Klägerin, bei der es sich offenbar um das Major Label EMI handelt, liege es in der Verantwortlichkeit des Providers, die Möglichkeit des Downloads geschützter Werke zu unterbinden.
Das Gericht gab jedoch dem beklagten ISP – bei dem es sich wohl um Hansenet handelt – Recht. Demnach würde es eine Überdehnung der Grundsätze der Störerhaftung bedeuten, wenn man einen Diensteanbieter für sämtliches rechtswidriges Verhalten verantwortlich mache. Mit dieser Begründung berief sich das Gericht auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Jugendschützer haben die Betreiber von Online-Plattformen wie YouTube und Facebook aufgefordert, entschiedener als bisher gegen rechtsextreme Inhalte vorzugehen. “Es kann nicht angehen, dass Rechtsextreme diese Dienste für ihre Hasspropaganda missbrauchen”, sagte Stefan Glaser von Jugenschutz.net am Donnerstag in Berlin.
Der deutsche Provider 1&1 bekennt sich in einem heise online vorliegenden Positionspapier “zur Netzneutralität als Prinzip eines freien Internets”. Jeder Nutzer müsse Zugang zu jedem über das Netz verfügbaren Inhalt haben, heißt es in der Stellungnahme weiter. Netzbetreibern dürfe es nicht gestattet werden, “den Zugang zu bestimmten Diensten oder Inhalten zu blockieren oder zu behindern”. Insbesondere sei jede Form der inhaltlichen Kontrolle unzulässig.
Schau dir an, wer dein Profil aufgerufen hat! Mit solchen Versprechen bringen Online-Gangster viele Facebook-Nutzer dazu, schädliche Programme runterzuladen. Die Betrugsmaschen sind vielfältig und verfolgen stets nur ein Ziel: Geld ergaunern – bei Facebook warten 750 Millionen potentielle Opfer.
Selbstmörder, Osama bin Laden, das Dschungelcamp, Charlie Sheen, der Unglücksreaktor von Fukushima – sie alle standen schon in den Diensten von Online-Abzockern. Denn um sie ging es in betrügerischen Pinnwandeinträgen, Facebook-Nachrichten und -Chats. Die Promis, Unglücke oder vermeintlichen Skandale sollen genau wie die berühmten “Schau dir an, wer dein Profil aufgerufen hat!”-Anwendungen nur eines bezwecken: Das Opfer auf einen Link klicken zu lassen. Denn so ein Klick genügt oftmals schon, um Nutzer in die Falle zu locken.
Nirgendwo im Web sind so viele potentielle Opfer versammelt wie bei Facebook. Außerdem missbrauchen die Abzocker das Grundprinzip des sozialen Netzwerks: Viele Anwender klicken reflexartig auf Links in Facebook-Nachrichten und Pinnwandeinträgen. Die sensationelle Botschaft mit dem Link kommt ja – anders als die Spam-Mail aus Nigeria – von einem Freund und ist deswegen vermeintlich vertrauenswürdig.
Nach der heutigen Polizeiaktion gegen das Video-Portal Kino.to sorgen sich zahlreiche Nutzer, inwieweit sie selbst von den Strafverfolgungsbehörden oder Rechteinhabern für die Nutzung des Dienstes belangt werden könnten. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke sieht hier aber keine Probleme auf die User zukommen.
“Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch bewiesen hat”, sagte er.
Sie werben für einen Musikplayer oder gar mehr Sicherheit, verbreiten aber Viren oder stehlen Nutzer-Daten: fingierte Facebook-Dienste.
Mit verlockend klingenden, aber falschen Facebook-Diensten versuchen derzeit wieder Cyberkriminelle an die Daten der Nutzer zu kommen. Wie die IT-Sicherheitsfirma Trend Micro berichtet, kursieren Facebook-Nachrichten, in denen für einen angeblichen neuen Facebook-Musikplayer geworben wird.