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Kaspersky findet neue Version des Staatstrojaners

Die Malware-Experten des Security-Unternehmens Kaspersky haben eine weitere Version des Staatstrojaners ausfindig gemacht. Diese enthält deutlich weitergehende Optionen als die bisher bekannten Spionage-Programme, die auf Landesebene eingesetzt wurden.

Die Kaspersky-Analysten Tillmann Werner und Stefan Ortloff sprechen dabei vom “großen Bruder” des bekannten Backdoor-Trojaners, denn die entschlüsselte Datei enthält jetzt sechs Komponenten, die jeweils verschiedene Aufgaben erfüllen. Dabei kann der Trojaner nicht nur unter 32-Bit-Versionen von Windows aktiv werden, sondern auch auf 64-Bit-Versionen.

Die vom Chaos Computer Club (CCC) gezeigten Staatstrojaner waren in erster Linie darauf ausgelegt, Telefonate via Skype abzuhören. “Die von uns analysierte Version zeigt, dass es die Software neben Skype auch auf Web-Browser, verschiedene Instant Messenger und VoIP-Software wie ICQ, MSN Messenger, VoipBuster und Yahoo Messenger abgesehen hat”, sagte Werner.

Quelle: winfuture.de

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Links zu eventuell rechtswidrigen Inhalten zulässig

Das Landgericht Braunschweig hat entschieden, dass Links zu möglicherweise rechtswidrigen Inhalten keinen Rechtsverstoß darstellen. Das gelte, so das Gericht, auch für das Persönlichkeitsrecht, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege.

Laut einem Bericht von ‘Heise Online‘ hat das Gericht in Braunschweig ein bestehendes Urteil des Bundesgerichtshofs, das der Heise Zeitschriften-Verlag vor rund einem Jahr gegen die Musikindustrie erwirkt hat, auch für das Persönlichkeitsrecht bestätigt.

Links zu potenziell rechtswidrigen Inhalten sind demnach dann zulässig, wenn sie in im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gesetzt würden. Voraussetzung dafür ist ein “überwiegendes Informationsinteresse an dem Verweis auf die Originalquelle”.

 

Quelle : winfuture.de

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Dresdner Schnüffel-Skandal: Datenschützer rechnet mit Polizei ab

Mit einer riesigen Menge abgeschöpfter Handydaten sorgte Sachsen für Aufsehen. Nun hat der oberste Datenschützer des Landes, Andreas Schurig, einen Bericht zu den Vorfällen vorgelegt. Er erhebt schwerste Vorwürfe gegen Polizei und Staatsanwaltschaft.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Streit um Facebooks “Like”-Button zieht Kreise

Die Datenschutzbeauftragten mehrerer Länder und des Bunds unterstützen die Kampagne ihres Kieler Kollegen gegen Social-Network-Plug-ins wie den “Gefällt mir”-Button bei Facebook.

Neben dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sehen auch die Aufsichtsbehörden in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen die damit erfolgende Datenabfrage nicht als rechtskonform an, meldet das Marketing-Fachblatt “Werben & Verkaufen” (w&v). Es würden zu viele personenbezogene Informationen von Surfern an den Betreiber des sozialen Netzwerks weitergeleitet, ohne das den Nutzer darüber ausreichend Klarheit verschafft werde.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

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Inflation: Preise für Energie und Lebensmittel steigen deutlich

Die Bürger in Deutschland müssen erneut mehr Geld für ihren täglichen Bedarf ausgeben. Die Inflationsrate lag im vergangenen Monat bei 2,3 Prozent. Besonders stark legten die Preis für Benzin, Heizöl und Nahrungsmittel zu.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Das Schwarze Schaf im Juni 2011 : download-service.de

Kostenpflichtige Freeware

Anbieter:

download-service.de

Vorgang:

Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.

 

 

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf den ersten Blick macht die Startseite von download-service.de keinen besonders verdächtigen Eindruck. Zudem befindet sich rechts oben auf der Startseite der Hinweis, dass für die Nutzung des Angebots ein Abonnement über eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit monatlichen Gebühren von acht Euro abgeschlossen wird. Wie jedoch Verbrauchermeldungen, die OpSec erhalten hat, und Erfahrungsberichten in Online-Foren zu entnehmen ist, landen viele Nutzer nicht auf der Startseite, sondern gelangen über Werbeanzeigen auf Lockvogelseiten, die dann wiederum auf die Seite von download-service.de verlinken, auf der sie das gesuchte Software-Programm downloaden können. Dort muss man sich zwar mit seinen persönlichen Daten registrieren, jedoch befindet sich auf dieser Seite der Kostenhinweis nur ganz klein und versteckt, so dass er vermutlich von vielen Usern übersehen wird. Dass sie mit dem Downloaden einer eigentlich kostenfreien Software direkt ein Abo abgeschlossen haben, erfuhren die betroffenen Nutzer erst durch den Erhalt der Rechnung. Ein Widerrufsrecht wird Nutzern, die bereits einen Download getätigt haben, verwehrt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Präzedenzfall vor Landgericht Nürnberg: Angehörige sollen Schmerzensgeld zahlen

Mehrere hundert Menschen werfen sich jedes Jahr vor einen Zug – und viele Lokführer verkraften das Gefühl nicht, jemanden totgefahren zu haben. Winfried Hengesbach litt zwei Jahre lang unter Albträumen. Dafür sollen ihm die Angehörigen des Suizidanten nun Schmerzensgeld zahlen.

Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel

Via abzocknews.de

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Medienverbände fordern Vorratsdatenspeicherung gegen Urheberrechtsverletzer

Mehrere große Medienverbände drängen die Politik dazu, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet die Speicherung von Nutzerdaten vorzuschreiben. Der Verein Digitale Gesellschaft machte auf ein entsprechendes Papier mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland aufmerksam, das die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte und das bislang weitgehend unbemerkt geblieben war.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Verbot von ausufernden Facebook-Partys gefordert

Nach aus dem Ruder gelaufenen Facebook-Partys fordern mehrere Landesinnenminister ein rigoroses Vorgehen der Behörden. “Wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird, müssen Facebook-Partys im Vorweg verboten werden”, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) der “Welt am Sonntag”. Fänden solche Massenaufläufe bereits statt, müssten sie mit Platzverweisen aufgelöst werden.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Verbraucherschutz: Hilfe bei Online-Ärger

Bei Abzocke im Internet und Spam-Mails greift jetzt das Land Hessen ein. Dafür hat Ministerin Puttrich eine Online-Schlichtungsstelle eingerichtet.

Quelle: Fr-online.de / Zum Artikel

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