Schlagwort-Archive: Presse

Deutsche Zentral Inkasso – Der Held gegen Abzocke

Na denn man schnell drauf auf den Zug: In einer aktuellen Pressemitteilung bietet die Deutsche Zentral Inkasso dem von Rechtsprofessor Hoeren gegründeten runden Tisch gegen Internetabzocke volle Unterstützung zu. Sehr löblich vom obersten Kassierer der wohl populärsten Abofalle Deutschlands outlets.de – vielleicht ist das ja ein erster Hinweis, dass die Deutsche Zentral Inkasso ohne Wenn und Aber den Weg der Rechtschaffenheit weitab jeder Abzocke beschreiten will.

Quelle: Verbraucherschutz.tv / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Facebook will Event-Einladungen nicht anpassen

In den Augen des saarländischen Innenministers Stephan Toscani soll Facebook die Einstellungen im Hinblick auf Veranstaltungen dahingehend anpassen, dass es nicht mehr zu den ungewollten “Facebook-Partys” kommt.

Im Hause Facebook setzt man, wenn es um dieses Thema geht, voll auf die Kompetenz der Nutzer, berichtet die ‘Saarbrücker Zeitung‘. Wird eine Veranstaltung über das weltgrößte Social Network erstellt, so habe man ausreichende Hinweise eingebaut, die darauf aufmerksam machen, dass diese öffentlich zu sehen ist.

Lassen die Nutzer also das Häkchen gesetzt, so handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, deren Inhalt von anderen Personen eingesehen werden kann. Eine Änderung sei diesbezüglich nicht geplant, teilte ein Pressesprecher von Facebook mit.

Mit dieser Handhabung ist der Innenminister Toscani allerdings grundsätzlich nicht einverstanden und sprach sich daher im Vorfeld dafür aus, dass dieses automatisch aktivierte Häkchen künftig als Standardeinstellung deaktiviert werden sollte.

Quelle : winfuture.de

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BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 – Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.

BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig
Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall
Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

 

Quelle : vzbv.de Presse

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Europa als sicherer Hafen für bedrohte Journalisten

Die Abgeordneten des Kultur- und Medienausschusses aller Bundestagsfraktionen sind sich einig, dass Pressefreiheit und Medienvielfalt in demokratische Staaten unabdingbar sind. So lautet ein Fazit des öffentlichen Expertengesprächs (PDF-Datei) am Mittwoch im Bundestag über “Gefährdungen der internationalen Pressefreiheit”. In vielen Ländern sei die Pressefreiheit aber nicht garantiert oder zumindest stark eingeschränkt, würden Journalisten verfolgt und bedroht, verhaftet oder getötet.

Quelle: heise.de

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Online-Chat vom Frankfurter Kreisel?

Es ist nicht auszuschließen, dass an einer neuen Abzocke gearbeitet wird. Die Strukturen für einen neuen Online-Chat unter der Domain online-chat.de sind bereits vorhanden und in Presseportalen wurde dafür auch schon geworben.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Gewinnbenachrichtigungen als Betrugsmasche

Immer öfter versuchen Betrüger, mit einer Gewinnbenachrichtigung an das Geld von ahnungslosen Bürgerinnen und Bürgern zu kommen. Zum einen landen Briefe im Haus, in denen ein Gewinn angekündigt wird, für dessen Bearbeitung aber eine Bearbeitungsgebühr fällig wird, die zum Beispiel über die Western-Union-Bank überwiesen werden soll.

Quelle: Presseportal.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via 2: abzocknews.de

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Inhalt von Pressemitteilungen: Abzocke mit unerwünschten Werbeanrufen darf an den Pranger

Die Bundesnetzagentur hat zu Recht einen Hinweis auf verbotene Abrechnungen eines ausländischen Telefondienstanbieters veröffentlicht. Dies entschied nun das OVG Münster und macht deutlich, dass solche Firmen für ihre Praxis mit empfindlichen Konsequenzen rechnen müssen – inklusive eben auch einer Information der Öffentlichkeit.

Quelle: Lto.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH unterliegt vor Gericht

Die Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf versandte bereits im Jahre 2010 Angebotsschreiben für Einträge in einer Online-Datenbank. Es kam zu massiven Beschwerden von betroffenen Gewerbetreibenden, die irrtümlich ein solches Formular unterzeichnet und damit einen kostenpflichtigen Eintrag bestellt hatten.

Quelle: Dsw-Schutzverband.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via2 : abzocknews.de

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Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt seine Kundinnen und Kunden eindringlich vor unseriösen Unternehmen, die mit irreführenden Zahlungsaufforderungen die Überweisung von angeblich fälligen Gebühren herbeiführen wollen. Aktuell wird besonders vor dem “Deutschen Marken- und Patent Register” gewarnt, das in seinen Schreiben die Hausanschrift des DPMA als Absenderadresse angibt.

Quelle: Dpma.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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BGH-Urteil: Links in Pressetexten sind geschützt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren zwischen der Musikindustrie und dem Heise-Verlag nun die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Bereits im Oktober letzten Jahres hatte man zugunsten des Verlages entschieden.

In dem Prozess ging es um eine Linksetzung auf das Software-Unternehmen SlySoft, das die Software AnyDVD anbot. Mit dieser konnte der Kopierschutz auf DVDs umgangen werden und der Inhalt kopiert werden. Solche Programme dürfen hierzulande nach geltendem Recht nicht vertrieben oder beworben werden.

Quelle : winfuture.de

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