Mietern droht Kostenexplosion im neuen Jahr

Für eine warme Wohnung müssen Mieter 2011 noch mehr bezahlen. Die Preisspirale bei Heizkosten dreht sich laut Mieterbund immer schneller.

Millionen Mieter in Deutschland müssen im kommenden Jahr mehr fürs Wohnen ausgeben. „In angespannten Märkten können die Kosten um bis zu zwölf Prozent steigen“, sagte der Präsident des Mieterbunds, Franz-Georg Rips. Preistreiber dürfte seiner Ansicht nach vor allem die Energie werden. „Bei den Heizkosten ist kein Ende der Preisspirale in Sicht.

Quelle : welt.de

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Millionen-Betrug: Kika-Mitarbeiter soll weitere Rechnungen gezinkt haben

Der Skandal um die mutmaßliche Betrugsmasche des Herstellungsleiters Marco K. beim öffentlich-rechtlichen Kinderkanal (Kika) scheint größer als zunächst bekannt: Die Betrugssumme könnte erheblich über den bisher genannten vier Millionen Euro liegen.
Die Ermittler konzentrieren sich auf Fälle, die noch nicht verjährt sind. Vieles deutet aber darauf hin, dass Marco K. das Spiel mit gezinkten Rechnungen schon länger betrieben haben könnte.

Dem 43-Jährigen wird vorgeworfen, seit Ende 2005 in mehr als 70 Fällen verschiedene Dienstleistungen im Gesamtwert von vier Millionen Euro erfunden und mit einer Firma aus Berlin abgerechnet zu haben. Im Gegenzug soll er anteilig an der Hälfte der Summe beteiligt worden sein. K. wurde von seinen Aufgaben beim Sender suspendiert und verhaftet.

Quelle : spiegel.de

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Französisches Parlament für Websperren ohne Richterbeschluss

Die französische Nationalversammlung hat erneut den umstrittenen Teil eines geplanten Gesetzespakets zur inneren Sicherheit verabschiedet, der eine Blockade von kinderpornographischen Webseiten vorsieht. Anders als bei der ersten Absegnung des Vorhabens im Februar soll dieses Mal eine Regierungsbehörde Internetprovider ohne Richterbeschluss zum Sperren inkriminierter Webseiten verdonnern können. Neben dem Parlament hatte zwar auch der Senat auf den Richtervorbehalt gedrängt. Der französische Innenminister Eric Besson von der Regierungspartei UMP setzte jedoch eine Regelung ohne Kontrolle durch die Justiz durch und erhielt dafür nun die erforderliche parlamentarische Mehrheit.

Quelle : heise.de

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Straelen: Gewinnversprechen per Nachnahme

Die erste Zeile verhieß den Abschied von allen finanziellen Sorgen. “Das große Gewinnen kann beginnen”, leitete die Firma EB-Marketing aus Dortmund den Brief an Hans-Gerd Louven ein. Der müsse sich nur noch “bei unserer Community” anmelden und die “vorab Recherchen, für die passend auf Sie zugeschnittenen Gewinnspiele” für nur 67 Euro sichern. Von Supergewinnspielen war – oft in fehlerhaftem Deutsch – zu lesen, von der “einmaligen Chance” auf ein Traumauto, eine Reise, Geld- und Sachpreise.

Hans-Gerd Louven zahlte den Nachnahme-Betrag von 69 Euro. Die in dem Schreiben genannte 0900er-Nummer, die ihn “so schnell wie möglich auf die Gewinnerstraße” führen sollte, wählte er nicht. “Die kostet ja richtig Geld.” Dafür stellte der Straelener per E-Mail an die Polizei Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug.

Ein Blick auf Google verrät, dass EB-Marketing nicht nur in Straelen tätig ist. “Habe auch heute einen Brief von dieser Firma erhalten. Habe bei der Verbraucherzentrale angerufen. Dem Rechtsanwalt war diese Methode bekannt, aber sagte gleichzeitig, dass ich nichts dagegen tun kann und mein Geld auch nicht zurück bekomme”, berichtet ein Frankfurter. Ein Coburger rät, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund zu stellen.

Quelle : rp-online.de

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RBB – Was! vom 13.12.2010: Teure Abmahnungen statt kostenloser Musik-Downloads (Video)

Rund 400.000 Abmahnungen werden jährlich wegen Verstößen gegen das Urheberrecht versandt. Denn auch das kostenlose Musik herunterladen ist schon illegal. Ein weites “Geschäftsfeld” für Anwälte, deren Rechnungen bisweilen im vierstelligen Bereich liegen.

Quelle: RBB-online.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Videoquelle: Youtube.com / Videokanal von scamnewsTV

via 2 : abzocknews.de

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Abgezockt von win-finder.com oder anderen Glücksfindern? Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen “Gewinnern” offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.

Die Bundesnetzagentur hat diesem Treiben nunmehr einen Riegel vorgeschoben und gegenüber der Firma Telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass für alle Forderungen, die in Telefonrechnungen mit den Leitungsnummern 61404 und 83917 bezeichnet wurden, rückwirkend ab dem 30. März 2010 keine Rechnungen mehr gestellt werden dürfen. Falls Sie derartige Rechnungen über ihre Telefonrechnung erhalten haben, dürfen die Beträge nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen werden.

Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH (nicht bei Ihrem Telefonanbieter) zurückfordern. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief Gewinneintragungsdienste.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vz-saar.de

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Versuchte Abzocke von angeblichem Polizei-Verlag

Die Betrüger spekulieren darauf, dass die Empfänger das Geld überweisen, ohne die Rechnung zu prüfen. Sie benutzen dabei den Namen eines Präventions-Verlags der Polizei. Die Waldshuter Polizei ruft die Empfänger der Rechnungen auf, Anzeige zu erstatten.

Quelle : kanal8.de

Via abzocknews.de

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Nach “Operation Payback” nun Razzien bei Hostern

Im Zusammenhang mit den DoS-Angriffen im Rahmen der “Operation Payback” Anfang Dezember haben die Behörden nun Durchsuchungen bei mehreren Webhostern in der USA und in Deutschland vorgenommen.

Die Ermittler erhoffen sich daraus Erkenntnisse über die Personen, von denen die jeweiligen Attacken gegen die Webseiten von PayPal, Mastercard, Visa und anderen koordiniert wurden. Das Ziel besteht unter anderem darin, die Nutzer bestimmter IRC-Kanäle ausfindig zu machen, berichtete das US-Magazin ‘The Smoking Gun’ unter Berufung auf das FBI.

Die Angriffe wurden durch das Anonymous-Netzwerk organisiert, einem losen Zusammenschluss von Nutzern aus dem Umfeld des 4Chan-Forums. Sie richteten sich jeweils gegen Unternehmen und Organisationen, die offen gegen die Whistleblower-Plattform Wikileaks vorgingen.

Quelle : winfuture.de

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Lücke im VLC Media Player

Virtual Security Research (VSR) hat im VLC Media Player eine Schwachstelle ausgemacht. Im VLC Media Player bis Version 1.1.5 kann über präparierte Dateien Code eingeschleust werden, die im Demultiplexer einen Pufferüberlauf verursachen. Anwender müssen dazu explizit die präparierte Datei öffnen. Bis Patches für die Player-Versionen erscheinen, sollten Anwender deshalb keine Files aus unbekannten Quellen öffnen.

Quelle : heise.de

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Bundestag verabschiedet Gesetz zum schärferen Kampf gegen Hass im Netz

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und den Grünen zwei Gesetzesentwürfe beschlossen, die der Ratifizierung und Umsetzung des umstrittenen Zusatzprotokolls zur Cybercrime-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2003 dienen.
SPD und Linke enthielten sich. Die Initiative des Staatenbunds sieht allgemein eine Kriminalisierung “rassistischer und fremdenfeindlicher Handlungen” vor, die über Computer und Systeme wie das Internet begangen werden. Das deutsche Umsetzungsgesetz bringt vor allem eine Ergänzung zu den Bestimmungen gegen die Volksverhetzung im Strafrecht, dass die davon erfasste Aufstachelung zu Hass und Gewalt nicht nur gegen “Teile der Bevölkerung” gerichtet sein muss.

Quelle : heise.de

via abzocknews.de

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