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Millionenbetrug mit falschen Gewinndiensten: Prozess in Essen beginnt

Wegen Millionenbetrugs mit angeblichen Gewinnspieldiensten wie Win-Express, Extrawin.tv und Eurowin 24 müssen sich von Montag an ein Mann und eine Frau in Essen vor Gericht verantworten.

Die beiden Beschuldigten sollen 2009 und 2010 gemeinsam mit Komplizen rund 70.000 Menschen um bis zu sechs Millionen Euro betrogen haben.

Der Anklage zufolge hatte sich der Mann über Kontakte in der Call-Center-Branche Adressdaten – vor allem ältere Kundendaten von Lotteriegesellschaften – besorgt. Die potenziellen Opfer ließ er dann von Callcentern anrufen. Die Callcenter-Beschäftigten mussten den Angerufenen gegenüber behaupten, sie hätten an einem zunächst kostenlosen Gewinnspiel in Verbindung mit einem Gewinnspieleintragungsdienst teilgenommen und dabei die Kündigungsfrist versäumt. Deshalb müssten für mindestens drei Monate einen Betrag von – je nach Produkt – 89 Euro (Win-Express, Deutscher Vorteilsclub 49), 95,70 Euro (Extrawin.tv) oder 149,70 Euro (Eurowin 24) bezahlen.

Quelle : computerbetrug.de

via arcadewelten.eu/phpBB2

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win-finder.com: Verbraucherzentrale warnt vor neuer Abzocke

Win-Finder verspricht Besuchern seiner Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich trägt das Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragt win-finder nach Rufnummer und Geburtsdatum – um anschließend über die Telefonrechnung wöchentlich 9,90 Euro abzubuchen. Außerdem werden vor allem ältere Verbraucher angerufen, denen angebliche Gewinne in Aussicht gestellt werden. Offensichtlich entlockt man dabei den vermeintlichen “Gewinnern” auch verschiedene personenbezogene Daten.

Sollten Sie eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später einen Brief des IFK-Glücksteam mit der Aktivierung für erhalten (haben), müssen Sie Ihre nächsten Telefonrechnungen sorgsam auf “Beiträge andere Anbieter” überprüfen. Momentan werden die Beträge in Höhe von 9,90 € pro Woche von der Telomax GmbH aus Frankfurt am Main geltend gemacht und mit der Telefonrechnung abgezogen. Wenn sich solch ein fragwürdiger Posten auf Ihrer Telefonrechnung befindet, legen Sie zunächst schriftlich Widerspruch bei Ihrem Telefonanbieter ein. Teilen Sie ihm auch mit, wie der Anbieter vorgegangen ist.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung zu begleichen. Der dubiosen Forderung und dem angeblichen Vertragsschluss sollten Sie ebenfalls widersprechen.

Insgesamt muss die bedauerliche Lehre für Verbraucher lauten, dass nun nicht nur Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen, sondern auch Telefonrechnungen sowohl in Papierform als auch Onlinerechnungen auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden müssen.

Quelle : verbraucherzentrale-bayern.de

via arcadewelten.eu Forum

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Alles nur Abzocke

Die P.M.A. Print-Media-Agentur GmbH aus der Schweiz ist derzeit in Langenlonsheim und Umgebung unterwegs, um teure Anzeigen für eine angeblich durch die VG-Verwaltung beauftragte Bürgerbroschüre einzukaufen.

Quelle : allgemeine-zeitung.de

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Zweifelhafte Inkasso-Rechnungen nicht begleichen Verbraucherzentrale warnt vor Zahlung an Germania Inkasso

Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg häufen sich derzeit Nachfragen zu Rechnungen der “Germania Inkasso Dezernat AG”. Betroffene können sich durchweg nicht an ihre angebliche telefonische Anmeldung für das Gewinnspiel EuroWin erinnern, für die sie nun über 100 Euro zahlen sollen – im Falle der
Nichtzahlung wird gedroht mit “Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, … Eintragung in die entsprechenden Schuldberverzeichnisse”. Verbraucherschützer Erk Schaarschmidt rät: “Wer keinen Vertrag geschlossen hat, kann gegenüber der Inkassostelle Berlin widersprechen und sollte auf keinen Fall zahlen!” In Betracht käme stattdessen sogar eine Anzeige wegen
Betrugsverdachts.

quelle : vzb.de

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Mahnungen der Firmen IContent GmbH (outlets.de) und OPM-Media (z.B. drive2u.de)

Derzeit erhalten zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher Mahnungen der Firmen ICon-tent GmbH und der OPM-Media, die von der Deutschen Zentral Inkasso verschickt werden. Angeblich haben sie im Internet auf den Seiten www.outlets.de bzw. www.drive2you.de eine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen und die Grundforderung in Höhe von 96 Euro nicht bezahlt.

Quelle : verbraucherzentrale-rlp.de

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Immer Ärger mit den Pfandbons:Wegen 6 Euro rausgeworfen

Ein Berliner Kassierer kämpft um seinen Job: Der Mann soll gehen, weil er angeblich Pfandbons unterschlagen hat. Vor Gericht kann er den Verdacht nicht ausräumen. Das weckt Erinnerungen an den Fall “Emmely”.

Erneut ist ein Berliner Kassierer nach jahrelanger Tätigkeit wegen einiger Euro gekündigt worden. Das Arbeitsgericht hat die fristlose Entlassung wegen des Betrugs mit Pfandbons nun bestätigt. (Az.: 1 Ca 5421/10) Der Mann arbeitete seit 17 Jahren als Verkäufer und Kassierer. Er soll Pfandbons ausgestellt und das Geld dafür selber kassiert haben. Dabei ging es um 2,00 und 4,06
Euro.

Quelle : n-tv.de

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Keine Vorkasse bei Partnervermittlung: Verbraucherzentrale warnt vor Vertragsfalle

Zwar ist nicht jede Partnervermittlung unseriös, aber wer auf eine scheinbar private Partnersuchanzeige reagiert, der landet häufig bei einem Abzock-Unternehmen, das die Anzeige lediglich als Lockmittel einsetzt und schließlich einen Vertreterbesuch aufdrängt. Dann werden munter Verträge untergeschoben. “Ein solcher Vertrag erfordert ein besonders Vertrauensverhältnis und darf deshalb auch jederzeit ohne Begründung gekündigt werden”, stellt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg klar und warnt: “Keinesfalls sollte man sich auf Anzahlungen oder das Ausfüllen von Überweisungsträgern einlassen, denn dieses Geld ist bei einer Kündigung oft verloren!”

Das musste auch Frau B. aus Perleberg erfahren, die auf das persönlich gehaltene Inserat eines sympathischen “verwitweten Jörg” reagierte. Sie hinterließ eine Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter im Ortsnetz. Als am nächsten Tag eine Partneragentur aus Kleinmachnow den Hausbesuch seiner Mitarbeiterin ankündigte, wehrte Frau B. ab. Dennoch nötigte ihr die Mitarbeiterin wenig später unangemeldet einen Hausbesuch und schließlich einen Partnervermittlungsvertrag auf: Für sechs Partnervorschläge zahlte Frau B. per Überweisung sofort 900 Euro. Weder erfolgte eine Belehrung zum Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, noch akzeptierte die Agentur den späteren Widerruf von Frau B., denn angeblich habe diese die Agentur-Vertreterin zum Vertragsabschluss bestellt.

quelle : vzb.de

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Odyssee im Internet: Rechnungen für nie erbrachte Dienstleistung

Als Lothar F. am 12. April in sein E-Mail-Postfach sah, begann für den Familienvater eine Odyssee im Onlinezeitalter. Was mit einer für ihn unerklärlichen Rechnung der Firma Win-Loads.Net in Höhe von 96 Euro begann, hat sich inzwischen zu einer Angelegenheit der Polizei ausgeweitet.

So wie F. sind tausende Nutzer von den dubiosen Geschäften dieser Firma betroffen, deren Mutterfirma ihren Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat.

Als F. die erste Rechnung geschickt bekam, war er noch unbesorgt. Schließlich konnte sich der 55-Jährige nicht erklären, für welche Dienstleistung ihm 96 Euro berechnet werden sollten. In dem Anschreiben bedankte sich die Firma Win-Loads.Net bei ihm für die Anmeldung für einen Jahreszugang. „Ich würde mich nie für irgendein Online-Abo anmelden“, sagt F.. Als er auf die Internetseite surfte, entdeckte er, dass es sich um ein Portal für kostenlose Downloads handelt.

quelle : hna.de

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“Gewinnmitteilung” endet mit Werbeverkaufsveranstaltung Verbraucherzentrale warnt

Zahlreiche Brandenburger werden derzeit mit unerwünschten Werbebriefen von “Jensen-Wiese-Feldhaus, Finanzdienstleister” mit Postfachadresse in Leipzig belästigt, in denen die Auszahlung angeblicher Gewinne bei einer Kaffeefahrt angekündigt wird. Nach Beratungserfahrungen der Verbraucherzentrale Brandenburg endet das Ganze mit Werbeverkaufsveranstaltungen, bei denen Produkte oder Reisen in aller Regel überteuert aufgedrängt werden. Wer sich vor Übervorteilung schützen will, wirft das Schreiben am besten in die
Tonne.

Quelle : vzb.de


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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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