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Mahnwelle der Deutschen Zentral Inkasso soll Zahlungsdruck erhöhen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

26.07.2011
Inkassobüro erhöht Zahlungsdruck

Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: “Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten.” Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den “Zahlungswillen” der Betroffenen verstärken.

Das Inkassobüro versucht damit nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ganz offensichtlich, den Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Betroffene sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.

Wichtig zu wissen:

Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande.Anbieter muss Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren.Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für Vertragsschluss dar.Ein negativer Schufa – Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen deshalb unbedingt nachweisbar Widerspruch einlegen.Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann … hierheruntergeladen werden.Verbraucher, die den Musterbrief bereits im vergangenen Jahr an Premium Content nachweisbar versandt haben, sollten eine Kopie dieses Schreibens an das Inkassobüro zur Information senden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : vzsa.de

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Streitfall des Tages: Wenn ein falscher Schufa-Eintrag zum Verhängnis wird

Wenn die Schufa falsche Angaben zur Zahlungsfähigkeit macht, hat das für Betroffene Folgen. Sie erhalten keinen Kredit, werden von Vermietern aussortiert oder haben Probleme beim Einkauf. Was Betroffene tun können.

Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Wie Facebook private Telefonbücher abgreift

Private E-Mail-Adressen, Geheimnummern und dazu auch die Namen: Wer in Facebooks iPhone-Anwendung einmal auf “Synchronisieren” klickt, lädt sein komplettes Adressbuch hoch. Das Unternehmen speichert diese Daten, um Kontakt-Netzwerke zu analysieren. Löschen können Nutzer diese Daten nicht.

Es gibt Kontaktdaten, die möchte man nur im Mobiltelefon haben – im eigenen. Die Auslandsnummer der Mailbox zum Beispiel. Oder die Geheimnummer eines Bekannten. Oder die private E-Mail-Adresse eines Prominenten.

Solche Kontaktdaten saugt sich Facebook aus den iPhone-Telefonbüchern mancher Mitglieder. Einmal in die Facebook-Datenbank übertragen, können diese Nummern nicht wieder gelöscht werden, weder von den Besitzern des Adressbuchs, noch von denen, deren Kontaktdaten darin gespeichert sind. Selbst wenn die Betroffenen gar nicht Facebook-Mitglieder sind, speichert das US-Unternehmen ihre Telefonnummern.

Leser von SPIEGEL ONLINE haben uns auf persönliche Kontakte in ihrem Facebook-Telefonbuch aufmerksam gemacht, die nur aus dem Telefonbuch ihres iPhones stammen können.

Wie diese Kontakte in die Facebook-Datenbank gelangen, ist leicht nachzuvollziehen: Wer die offizielle Facebook-Anwendung auf das iPhone lädt, findet in dem Programm unter der Freundesliste einen Schalter, der mit “Synchronisieren” beschriftet ist. Tippt man diese Option an, erscheint eine kurze Erklärung, die man bestätigen muss. Der Text gibt einen vagen Hinweis darauf, was die Anwendung tut:

“Wenn du diese Funktion aktivierst, werden alle Kontakte von deinem Handy (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an Facebook gesendet und unterliegen dann den Datenschutzrichtlinien von Facebook. Zudem werden die Profilbilder deiner Freunde sowie andere Informationen von Facebook zu deinem iPhone-Adressbuch hinzugefügt. Bitte stelle sicher, dass deine Freunde mit deiner Nutzung ihrer Daten einverstanden sind.”

Quelle und vollstaendiger Bericht : www.spiegel.de

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Das Schwarze Schaf im Juni 2011 : download-service.de

Kostenpflichtige Freeware

Anbieter:

download-service.de

Vorgang:

Vorgang: Auf zahlreichen Internetseiten kann man legal kostenfreie Software-Programme, sogenannte Freeware, herunter laden. Doch nicht alle Anbieter stellen Nutzern die Software wirklich kostenfrei zur Verfügung, wie z.B. auch der Betreiber der Seite download-service.de. Da er User laut Verbrauchermeldungen geschickt in eine Abofalle lockt, verleihen ihm die Markenschutzexperten von OpSec Security den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juni.

 

 

Die Masche des Schwarzen Schafes: Auf den ersten Blick macht die Startseite von download-service.de keinen besonders verdächtigen Eindruck. Zudem befindet sich rechts oben auf der Startseite der Hinweis, dass für die Nutzung des Angebots ein Abonnement über eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren mit monatlichen Gebühren von acht Euro abgeschlossen wird. Wie jedoch Verbrauchermeldungen, die OpSec erhalten hat, und Erfahrungsberichten in Online-Foren zu entnehmen ist, landen viele Nutzer nicht auf der Startseite, sondern gelangen über Werbeanzeigen auf Lockvogelseiten, die dann wiederum auf die Seite von download-service.de verlinken, auf der sie das gesuchte Software-Programm downloaden können. Dort muss man sich zwar mit seinen persönlichen Daten registrieren, jedoch befindet sich auf dieser Seite der Kostenhinweis nur ganz klein und versteckt, so dass er vermutlich von vielen Usern übersehen wird. Dass sie mit dem Downloaden einer eigentlich kostenfreien Software direkt ein Abo abgeschlossen haben, erfuhren die betroffenen Nutzer erst durch den Erhalt der Rechnung. Ein Widerrufsrecht wird Nutzern, die bereits einen Download getätigt haben, verwehrt.

Quelle : das-schwarze-schaf.com

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Gewerberegister: Adressbuchschwindel boomt zur Urlaubszeit

Die Tricks privater Adressbuchverlage werden immer ausgefeilter. Wer auf ihre Masche reinfällt, wird ordentlich zur Kasse gebeten, die Gegenleistung ist gering. Betroffenen Unternehmern rät die IHK, sich zu wehren.

Quelle: Haz.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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LG Berlin erlässt einstweilige Anordnung gegen Google

Weil er sich von einem Blogger im Internet verunglimpft fühlte, erwirkte der Betroffene beim Landgericht Berlin eine einstweilige Anordnung gegen den Blog-Plattformbetreiber Google.

Das Internet war und ist kein rechtsfreier Raum. Diese Binsenweisheit wird durch eine aktuelle Gerichtsentscheidung aus Berlin erneut bestätigt. In dem Fall ging es um einen Blogbeitrag, der in einem von Google gehosteten Blog erschienen war. Darin wurde unter anderem behauptet, ein namentlich nicht bekannter Berliner sei “asozial”, wäre ein “Spitzel”, sei “geisteskrank und schwachsinnig”, sei “ein russischer Nazi gewesen” und außerdem irgendwie in einen Mord verwickelt.

Quelle: Golem.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Runder Tisch gegen Internetabzocke

Die Internetabzock-Matadoren treiben es immer bunter: So versuchen sie jetzt, mit Verweis auf dubiose Einzelurteile von Amtsgerichten (und gegen die Masse der ablehnenden Urteile) ihre 96 Euro mit ihrer eigenen Inkassogesellschaft und enormem Druck auf die Betroffenen einzutreiben.

Quelle: Blog.Beck.de / Zum Artikel

Via: The-new-Boo.blogspot.com / Zum Artikel

via 2 : abzocknews.de

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#servergate: Durchsuchungsbeschluss geleakt

Zur Durchsuchung des Rechenzentrums in Offenbach vom Freitag den 20. Mai 2011, bei dem ein Großteil der Server der Piratenpartei beschlagnahmt und teilweise durchsucht worden war, wurde heute morgen offenbar der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 19. Mai geleakt. Die betroffene Firma bestätigte auf unsere Anfrage hin die Authentizität des Inhalts.

Quelle: Netzpolitik.org / Zum Artikel

 

via abzocknews.de

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Streitfall des Tages: Wenn Richter irren

Die Urteile der Gerichte werden von Menschen gefällt – und diese können sich irren. Bisher hatten Betroffene schlechte Karten, Richter können eine Berufung unwiderruflich ablehnen. Das soll sich nun ändern.

Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

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Computervirus mit BKA-Logo: Polizei warnt vor Interneterpressern

Bundeskriminalamt und Bundespolizei warnen vor einem Computervirus, mit dem Internetnutzer erpresst werden. Betroffene sollen Geld wegen angeblicher Terror-Mails zahlen, ansonsten werde ihre Festplatte gelöscht.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

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