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vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben

vzbv geht erfolgreich gegen Paid Content GmbH vor

24.10.2011 – Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.

Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter “Kundeninformation” in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, nicht rechtskräftig

Quelle : vzbv.de

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Wichtige Information: Web-Hoster Hetzner gehackt

Der Web-Hoster warnt seine Kunden, dass am gestrigen Mittwoch ein “missbräuchlicher Zugriff” auf “Kundendaten der Hetzner Online Administrationssysteme” erfolgt sei. Die Rekonstruktion des Vorfalls ist noch nicht abgeschlossen, so dass man Datenmissbrauch nicht ausschließen könne. Konkrete Hinweise von Kundeseite lägen dazu jedoch bislang nicht vor.

Betroffen sind offenbar alle Kunden der Hetzner Online AG. Die sollten vorsichtshalber sämtliche Passwörter auf Hetzner-Systemen umgehend ändern. Der Dienstleister will den Vorfall in Kürze auch “den Aufsichtsbehörden melden” – also wahrscheinlich bei der Polizei Anzeige erstatten.

Quelle : heise.de

Informationen und Diskussionen dazu bei Hetzner im forum : Wichtige Kundeninformation: Möglicher Datenmissbrauch erfordert Änderung Ihrer Zugangsdaten

Status Informationen unter http://www.hetzner-status.de/

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Illegale Downloads: Verbände fordern Warnhinweise

Für viele gehört der illegale Download von Medieninhalten zum Alltag. Produzenten und Verleger fordern eine Verschärfung des Urheberrechts und wollen nun mit Warnhinweisen das Unrechtsbewusstsein verstärken.

Quelle: Faz.net / Zum Artikel

via Abzocknews.de

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Hacker-Gruppe Anonymous: Gema-Website erneut gehackt

Web-Aktivisten von Anonymous haben auf der Gema-Homepage zeitweise einen Warnhinweis platziert, der ironisch auf den Streit um Gema-geschützte Beiträge bei der Videoplattform YouTube anspielt.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

Via abzocknews.de

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Neue Branchenbuch Firma mit Sitz in Istanbul

Die Fa. Medya Tanitim Ltd., Istanbul verschickt derzeit Branchenbucheinträge für einen Eintrag unter branchenauskunft-24.com. Das als “Korrekturabzug” bezeichnete Formluar enthält nach Auffasssung von RA Seeholzer aber nicht den notwendigen und eindeutigen Hinweis darauf, dass man, wenn man das Formular unterzeichnet und zurück sendet, ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren und einem Kostenanteil von € 899,00 (netto) pro Jahr abgeschlossen hat.

Quelle: Anzeigen-recht.de / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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IContent nimmt Klage nach Hinweis des Gerichts zurück

Die IContent GmbH – Betreiberin kostenpflichtiger Inhalte im Internet – hat auf Hinweis des AG Helmstedt (Beschl. v. 6.4.2011, Az. 2 C 95/11) eine Zahlungsklage zurückgenommen.

Quelle: Stuecke.eu / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Via Abzocknews.de

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Facebook: Neue Hinweise gegen ungewollte Facebook-Partys

Dem Auftreten von unerwünschten Facebook-Partys möchten die Betreiber des Social Networks nun offenbar doch entgegentreten. Speziell zu diesem Zweck hat man sich entschlossen, entsprechende Hinweise auszugeben.

Feierlichkeiten im privaten Rahmen sollen in Zukunft nicht mehr versehentlich zu Massentreffen ausarten. Um dies unterbinden zu können, haben die Entwickler von Facebook einen Warnhinweis eingebaut.

Seit dem gestrigen Donnerstag werden alle minderjährigen Facebook-Nutzer ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn sie dabei sind, eine öffentliche Veranstaltung auf dem Social Network zu erstellen. Hierbei handelt es sich laut einem Bericht der ‘Süddeutschen’ vorerst noch um einen Versuch. Die Auswirkungen will man näher beobachten.

Weil in den meisten Fällen junge Nutzer des Netzwerks in den vergangenen Monaten Party-Einladungen öffentlich machten, ist es immer wieder zu ungewollten größeren Menschenansammlungen und damit verbundenen Ausschreitungen gekommen. Bis zu 2000 Personen sollen sich beispielsweise im letzten Monat zu einer Party im saarländischen Heusweiler eingefunden haben.

Quelle : winfuture.de

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Facebook löscht von Häftlingen aktualisierte Profile

Wer in einem kalifornischen Gefängnis sitzt und sein Facebook-Profil aktualisiert, muss zukünftig damit rechnen, dass es von den Betreibern des sozialen Netzwerks gelöscht wird. Dazu arbeitet die zuständige kalifornische Gefängnisbehörde jetzt mit Facebook zusammen.

Bekommen die Aufpasser in den Gefängnissen mit, dass ein Häftling sein Facebook-Profil aktualisiert hat, obwohl er sich hinter Gittern befindet, reicht man diese Information an Facebook weiter. Eine Kooperation mit dem weltgrößten Social Network sieht vor, dass diese Hinweise immer bearbeitet werden. Es kommt zur Löschung des Benutzerprofils.

Quelle : winfuture.de

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Deutsche Zentral Inkasso und das Urteil aus der Provinz

Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso und einem einschüchternden Anhang.
Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen und das Eintreiben der hierfür in Rechnung gestellten Kosten. Doch dieses Mal befindet sich im Anhang zu dem Inkassoschreiben ein Urteil (AZ.: 58 C 6/10 (70)) des Amtsgerichtes Langen (ein kleiner Ort südlich von Frankfurt a. M.), das die Adressaten stark verunsichert. Hier wurde ein Verbraucher dazu verurteilt, die Kosten für das Abo zu zahlen.
Auch hier heißt es, Ruhe bewahren. Zum einen gibt es bereits eine Vielzahl von Urteilen, die weitaus ausführlicher und juristisch präziser das Gegenteil besagen. Zum anderen stammt dieses Urteil wohl aus der Feder eines Richters, der sich nicht sehr ausführlich mit der Materie beschäftigt haben kann. Hätte er dies getan, wären ihm die zahlreichen juristischen Bedenken in Bezug auf den versteckten Preishinweis und die entsprechende Rechtsprechung bekannt gewesen.
Verbraucher, die sich gegen diese Art der Abzocke wehren wollen, sollten sich in unseren Link öffnet in neuem FensterBeratungsstellen informieren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : verbraucherzentrale-sh.de

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