Schlagwort-Archive: rechtswidrig

Gericht: Einsatz eines Screenshot-Trojaners war rechtswidrig

Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) hat über Monate hinweg mit einem Spionage-Trojaner den PC eines Beschuldigten ohne Rechtsgrundlage ausgeforscht. Das hat das Landgericht Landshut, berichtet das Weblog ijure.org, in einem rechtskräftigen Beschluss vom 20. Januar entschieden.

Quelle : heise.de

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Menschenrechtsgerichtshof: Sicherungsverwahrung in Deutschland ist rechtswidrig

Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt worden.

Die Straßburger Richter haben erneut die nachträgliche Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention gerügt.

Erstmals beanstandete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber nicht nur die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung, sondern auch deren nachträgliche Anordnung. Nur wenn die Unterbringung bereits im Urteil ausgesprochen oder angedroht ist, könne sie verhängt werden.

Quelle : welt.de

via abzocknews.de

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Verbraucherschützer weisen GMX.at in die Schranken

Der E-Mail-Anbieter GMX muss gegenüber österreichischen Kunden zahlreiche in Österreich rechtswidrige Vertragsbestimmungen streichen und einige unzulässige Geschäftspraktiken einstellen. Dazu hat sich der Betreiber 1&1 Mail und Media GmbH vor dem Wiener Handelsgericht verpflichtet (Az. 11 Cg 122/10v und 22 Cg 115/10y ). Betroffene Kunden müssen daher bestimmte offene Rechnungen nicht bezahlen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums zwei Verbandsklagen eingereicht, nachdem sich GMX-Kunden beschwert hatten. “Fest steht, dass einige Klauseln nach dem deutschen BGB zulässig sind, jedoch dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (KSchG) widersprechen”, sagte Ulrike Wolf vom VKI gegenüber heise online, “GMX hat nun die offenbar auf das deutsche Recht zugeschnittenen Bestimmungen neu aufgesetzt und an das KSchG beziehungsweise ABGB angepasst.”

Quelle : heise.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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Erfassung von IP-Adressen für Massenabmahnungen in der Schweiz rechtswidrig

Das Schweizerische Bundesgericht hat der in Steinhausen ansässigen Logistep AG verboten, im Auftrag von Massenabmahnern automatisiert IP-Adressen von Tauschbörsennutzern zu erheben (Az. 1C 285/2009). Damit entsprach das oberste Schweizer Gericht einem Antrag des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür. Dieser hatte gefordert, die Logistep AG müsse “die von ihr praktizierte Datenbearbeitung (inklusive der Weitergabe an die Urheberrechtsinhaber) unverzüglich einstellen”.

Logistep begibt sich seit 2005 im Auftrag von Urheberrechtsinhabern auf die Suche nach Rechteverletzern in P2P-Tauschbörsennetzen wie eDonkey. Das Unternehmen hat die Methode des massenhaften Protokollierens von IP-Adressen zwecks Täterenttarnung als Erstes im großen Stil praktiziert. Mittlerweile hat diese Art der Privatermittlung jede Menge Nachahmer gefunden. Mit einem modifizierten Tauschbörsen-Programm klappern die Unternehmen Tauschbörsen nach bestimmten Dateiangeboten ab und dokumentieren die Funde mit der IP-Adresse, einem Zeitstempel und dem Hash-Wert der Datei.

quelle : heise.de

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Abofalle: Drohung mit SCHUFA-Eintrag ist rechtswidrig

Die Zeiten, in denen die Betreiber von Abofallen das große Geld machen konnten, scheinen so ganz allmählich dem Ende zuzugehen – immer mehr Gerichte entscheiden inzwischen Verbraucher-orientiert, wenn es um Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Abofallen im Internet geht. So auch im vorliegenden Fall.

Was war passiert?

Der Inhaber einer Werbeagentur erhielt von einem Betreiber einer Internet-Abofalle eine Rechnung über 96,- EUR für die vermeintliche Nutzung der Dienste der Abofalle. Als dieser Rechnung mit dem Hinweis widersprochen wurde, dass die zwölfjährige und somit minderjährige Tochter den Vertrag ohne Wissen der Erziehungsberechtigten abgeschlossen habe und diesem in der Folge nachträglich seitens der Erziehungsberechtigten nicht zugestimmt wurde und der Vertrag hilfsweise widerrufen wurde, erhielt der Inhaber der Werbeagentur eine „LETZTE Mahnung“, in deren Rahmen ein negativer SCHUFA-Eintrag im Falle einer Nichtzahlung der Rechnung angedroht wurde.

quelle und vollstaendiger Bericht : e-recht24.de

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LG Berlin: Betreiber haftet für rechtswidrige Inhalte in RSS-Feeds

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. April 2010 haftet der Betreiber einer Website für Rechtsverletzungen in einem eingebundenen RSS-Feed eines Dritten (27 O 190/10). Der Seitenanbieter sei “Herr des Angebots” und mache sich dieses zu Eigen, sodass er für ehrverletzende Aussagen trotz fehlender Kenntnis als “Störer” hafte.

Ausgangspunkt des Streits war eine Meldung über eine angebliche Liebesaffäre eines Sportlers, die der Antragsgegner auf seiner Website im Rahmen eines “Social-News-Dienstes” wiedergab. Die in der Meldung genannte Frau sah dadurch ihr Persönlichkeitsrecht und ihre Privatsphäre verletzt. Nach einer anwaltlichen Abmahnung entfernte der Seitenbetreiber zwar den Text, weigerte sich jedoch, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

quelle und vollstaendiger bericht : heise.de

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Abofallen-Anwalt zu Schadensersatz verurteilt

Abofallen-Anwalt zu Schadensersatz verurteiltNun hat auch das AG Marburg den Prozessbevollmächtigten eines Abofallen-Betreibers wegen Beihilfe zum versuchten Betrug auf Schadensersatz verurteilt. Ausführlich erklärt der Richter in seinem Urteil, warum ein Portal wie opendownload.de, das unter einem versteckten Hinweis auf ein entgeltliches Abonnement kostenfreie Downloads anbietet, den Interessenten täuscht, um sich einen rechts­widrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Beklagte zu […] [abzocknews.de]

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Angeblich Adeliger belästigt weiter mit Telefon-Abzocke

Angeblich Adeliger belästigt weiter mit Telefon-Abzocke

Ein Lästling am Telefon setzt derzeit verstärkt Verbrauchern zu. Einschlägig bekannt wurde er als "Friedrich von Haber – Vorsitzender der Vereinigung Gewinnspieleintragsdienste", der monatelang rund um die Uhr automatisch anrufen ließ.

Der Nerver von niederem Adel setzte traditions­gemäß auf eine alte Abzock-Masche. Er versprach ein "BMW Coupé inklu­sive Spritgeld und Versicherung für ein Jahr im Wert von 30.000 Euro oder einen Geldpreis in gleicher Höhe". Um an die Gewinne zu gelangen, sollten innerhalb von 48 Stunden seine teuren 0900er-Nummern angerufen werden.

Der permanente Rat der Verbraucherzentrale NRW zu solchem Vorgehen: Einfach auflegen und nicht zurückrufen! Denn mit Telefonnummern, die meist mit zwei Euro pro Minute auf der Telefonrechnung erscheinen, kas­sieren Anbieter gnadenlos ab.

Viele verstoßen zudem gegen geltendes Recht, indem sie – wie Friedrich von Haber – die Rufnummer unterdrücken. Seine rechtswidrigen Anrufe erfolgten obendrein ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung der Angerufenen. Zudem fehlte die laut Gesetz zwingende Angabe des Preises der beworbenen 0900er-Nummer.

Zwar hat die Bundesnetzagentur bereits Anfang des Jahres dem Adels­mann mehrere Abzocknummern abgeschaltet, mit denen er auf Kunden­fang war. Doch der Spuk geht weiter. Massenweise melden sich derzeit Geschädigte bei der Verbraucherzentrale NRW, die Haber-Rechnungen von oftmals weit über 50 Euro bezahlen sollen. Dabei hat die Bundes­netzagentur eine Rechnungslegung- und ein Inkasso ausdrücklich verboten.

Quelle und vollständige: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

[antiabzockenet]

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Trotz Urteil weiterhin illegale Telefonabzocke für Erotikdienste

Trotz Urteil weiterhin illegale Telefonabzocke für Erotikdienste

Es ist amtlich: Offline-Billing-Abzocke für Telefonsex über Ortsnetznummern ist rechtswidrig. Bundesnetzagentur hat Nummern zurecht abgeschaltet – Urteil des OVG NRW.

Seit mehreren Jahren macht eine besonders perfide Art der Telefonabzocke in Deutschland die Runde. Es geht hierbei um obskure Telefonsex-Hotlines, deren Gebührenabrechnung jedoch nicht über 0900-Mehrwertnummern erfolgt, sondern unter Nutzung ganz normaler Ortsnetz-Telefonnummern.

Diese Abzockmasche funktioniert dergestalt, dass diese normalen Telefonnummern z.B. in BTX-Flirt-Annoncen im Fernsehen beworben wurden. Es hat aber auch Lockvogelannoncen in Zeitungen und in Flirtportalen im Internet gegeben. Unter der Anwahl einer normalen Telefonnummer vermutet der Normalbürger nicht, dass sich dahinter eine teure, kostenpflichtige Hotline verbirgt. Der Preishinweis in den Annoncen erfolgt entweder gar nicht, oder sehr schlecht sichtbar, in wechselnder Laufschrift, nur unter kurzem Betrachtungsabstand erkennbar.

…..

… Nun ist überraschend über den Jahreswechsel bekanntgeworden, dass die Bundesnetzagentur doch massiv eingegriffen hat und dem bunten Treiben nicht mehr länger zuschauen wollte.
Man hat einer Krefelder Firma eine ganze Reihe von Ortsnetznummern per Verfügung abschalten lassen – wegen Missbrauchs.

Die Firma wollte dies jedoch nicht auf sich sitzenlassen und hat in einem Eilverfahren versucht, die Abschaltungsanordnung aufheben zu lassen.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jedoch der Bundesnetzagentur Recht gegeben. Die Abschaltungsanordnung war zurecht erfolgt. …

…..

Handlungsbedarf zur Abschaltung weiterer Rufnummern besteht in jedem Fall, uns liegt eine Kopie aktueller, neuer BTX-Köder-Annoncen der Krefelder Firma vor, aus der hervorgeht, dass sich die Firma bereits wieder neue Ortsnetznummern besorgt hat.

Quelle und vollständiger Bericht: Antispam e.V.

Es ist offensichtlich, dass weiterer Handlungsbedarf besteht, denn auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat sich in der Praxis noch nichts geändert. Eigentlich dürfen Erotik-Anbietern keine normalen Festnetznummern mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbrauchen. Trotzdem halten die Betreiber dieser Dienste an ihrer illegalen Abzocke fest. Auch nach dem Urteil wurden eine ganze Reihe von Festnetznummern im BTX verschiedener Sender beworben, wie man an Hand der Screenshots leicht feststellen kann.

Anschließend noch eine (unvollständige) Liste der aufgefallenen Rufnummern, die für diese Abzocke misssbraucht werden.

  • 01756666009
  • 01756666009
  • 021159827801
  • 021513258120
  • 02213589081
  • 02213589082
  • 022135890820
  • 022135890821
  • 022135890822
  • 022135890823
  • 022135890825
  • 022135890828
  • 022198882830
  • 022198882831
  • 022198882832
  • 022198882833
  • 022198882834
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  • 022198882838
  • 022198882839
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  • 022198882891
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  • 022198882899
  • 03092128403
  • 030936236890
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  • 04018982616
  • 04020915975
  • 06933399296
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[antiabzockenet]

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