Schlagwort-Archive: Zahlung

Arbeitslosengeld II: Warmer Geldregen für Hartz-IV-Empfänger

Eine heiße Dusche darf für Hartz-IV-Empfänger nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, entschied das BSG schon vor Jahren. Viele Jobcenter ließen ihre Arbeitslosen die Warmwasserkosten dennoch selbst zahlen – und müssen nun dafür büßen.

Den Jobcentern drohen Nachzahlungen an Hartz-IV-Empfänger in Millionenhöhe. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschied, können Arbeitslose überhöhte Abzüge für die Warmwasserbereitung auch für die Zeit vor dem einschlägigen Grundsatzurteil des BSG zurückfordern (Az.: B 14 AS 61/09 R).

Am 27. Februar 2008 hatten Deutschlands oberste Sozialrichter klargestellt, dass die Heizkosten vom Jobcenter bis auf etwa 6,30 Euro im Monat komplett übernommen werden müssen. Denn das ist der Betrag, der für heißes Wasser bereits in der monatlichen Leistung für den Lebensunterhalt von derzeit 359 Euro enthalten ist (Az.: B 14/11b AS 15/07 R). Viele Jobcenter hatten ihren Kunden aber deutlich mehr abgezogen. So wurden etwa in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich 18 Prozent der Heizkosten nicht erstattet, wenn darin auch Warmwasserkosten enthalten waren. Eine ähnliche Verwaltungspraxis gab es auch in einigen anderen Bundesländern.

Quelle : focus.de

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“Operation Payback” rächt Wikileaks:Hacker greifen Kreditkarten-Firmen an

Das Netz schlägt zurück: Mit massiven Angriffen attackieren Hacker Firmen, die wie Paypal alle Zahlungen an Wikileaks gestoppt haben. Die Internetseiten von Mastercard und Visa sind lahmgelegt. Die “Anonymus”-Bewegung kündigt an, ihre Angriffe gegen Gegner von Wikileaks fortzusetzen. Visa und Paypal werden zudem verklagt.

Nach der Verhaftung von Wikileaks-Chef Julian Assange gehen Hacker-Gruppen massiv gegen seine Gegner vor. Cyber-Angriffe legten die Website des schwedischen Anwalts im Strafverfahren gegen Assange sowie Websites von Firmen lahm, die der Enthüllungsplattform die Zusammenarbeit aufgekündigt hatten. Derweil kündigte eine isländische Computerfirma Klage gegen das Kreditkarteninstitut Visa an.

Assange hatte sich am Dienstag der Polizei in London gestellt, nachdem die schwedische Justiz ihn per europäischen Haftbefehl wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung von zwei Frauen in Schweden gesucht hatte. Die Website der Kanzlei ihres Rechtsvertreters wurde nun Ziel von Hacker-Angriffen, wie der Anwalt der Frauen, Claes Borgström, in Stockholm sagte. Er beteuerte, das Vergewaltigungsverfahren gegen Assange habe mit den Wikileaks-Enthüllungen nichts zu tun. Zuvor war bereits die Website der schwedischen Staatanwaltschaft attackiert worden.

Quelle : n-tv.de

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Schufa: Privatleute können Bonität von Unternehmen abfragen

Wer ein Haus baut oder ein Jobangebot hat, dem bietet die Schufa ein interessantes Internet-Portal an. Privatleute können sich über die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen informieren – egal ob Baufirma oder möglicher Arbeitgeber.

Quelle : focus.de

via abzocknews.de

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Gewinnversprechen für neueste Abzocke

Auf den ersten Blick eine erfreuliche Nachricht hat der Mann aus dem Lumdatal erhalten. „1500,00 Euro stehen zur Auszahlung“ – und der Allendorfer ist zur Gewinnübergabe „herzlich eingeladen“. Damit die Einladung einen seriösen Anstrich hat, steht über dem Schreiben dick und breit „Das Telefonbuch. Ihr örtliches Verzeichnis für Deutschland.“

Quelle : lauterbacher-anzeiger.de

via abzocknews.de

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Akte 2010: Katja Günther – erneute Schlappe vor Gericht (Video)

Für dubiose Dienstleistungen im Internet soll oft etwas bezahlt werden, obwohl die Forde-rungen unberechtigt sind. Viel zu oft lassen sich die Opfer solcher Abzockseiten leider zur Zahlung zwingen. Durch Drohschreiben von Mahnanwälten. Olaf Tank und Sven Schulze wur-den ebenso wie Katja Günther bereits in Zivilverfahren abgewatscht. Im Tenor der Urteile wird den Anwälten Beihilfe zum Betrug unterstellt. Die prominenteste Frau in diesem Gewerbe, hat gerade vor Gericht wieder eine derbe Schlappe erlitten. Urteil vom 07. Oktober 2010 beim AG Schwelm.

Quelle : antiabzockenet.blogspot.com

via abzocknews.de

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Zweifelhafte Inkasso-Rechnungen nicht begleichen Verbraucherzentrale warnt vor Zahlung an Germania Inkasso

Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg häufen sich derzeit Nachfragen zu Rechnungen der “Germania Inkasso Dezernat AG”. Betroffene können sich durchweg nicht an ihre angebliche telefonische Anmeldung für das Gewinnspiel EuroWin erinnern, für die sie nun über 100 Euro zahlen sollen – im Falle der
Nichtzahlung wird gedroht mit “Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher, … Eintragung in die entsprechenden Schuldberverzeichnisse”. Verbraucherschützer Erk Schaarschmidt rät: “Wer keinen Vertrag geschlossen hat, kann gegenüber der Inkassostelle Berlin widersprechen und sollte auf keinen Fall zahlen!” In Betracht käme stattdessen sogar eine Anzeige wegen
Betrugsverdachts.

quelle : vzb.de

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Purzel, Porno und die überraschende Abmahnung

Beim Landgericht Köln beschafft sich die Purzel GmbH eine Auskunftsgenehmigung um die IP-Nummern die Besitzer von Computern zu erfahren. Daraufhin versendete der Pornoverlag Purzel Video GmbH tausendfache Abmahnungen – Rechtsanwalt Lachmair aus München meint: “Das Zahlungsverlangen auf tönernen Füßen”.

Quelle : verbraucherschutz.tv

via abzocknews.de


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Keine Vorkasse bei Partnervermittlung: Verbraucherzentrale warnt vor Vertragsfalle

Zwar ist nicht jede Partnervermittlung unseriös, aber wer auf eine scheinbar private Partnersuchanzeige reagiert, der landet häufig bei einem Abzock-Unternehmen, das die Anzeige lediglich als Lockmittel einsetzt und schließlich einen Vertreterbesuch aufdrängt. Dann werden munter Verträge untergeschoben. “Ein solcher Vertrag erfordert ein besonders Vertrauensverhältnis und darf deshalb auch jederzeit ohne Begründung gekündigt werden”, stellt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg klar und warnt: “Keinesfalls sollte man sich auf Anzahlungen oder das Ausfüllen von Überweisungsträgern einlassen, denn dieses Geld ist bei einer Kündigung oft verloren!”

Das musste auch Frau B. aus Perleberg erfahren, die auf das persönlich gehaltene Inserat eines sympathischen “verwitweten Jörg” reagierte. Sie hinterließ eine Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter im Ortsnetz. Als am nächsten Tag eine Partneragentur aus Kleinmachnow den Hausbesuch seiner Mitarbeiterin ankündigte, wehrte Frau B. ab. Dennoch nötigte ihr die Mitarbeiterin wenig später unangemeldet einen Hausbesuch und schließlich einen Partnervermittlungsvertrag auf: Für sechs Partnervorschläge zahlte Frau B. per Überweisung sofort 900 Euro. Weder erfolgte eine Belehrung zum Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, noch akzeptierte die Agentur den späteren Widerruf von Frau B., denn angeblich habe diese die Agentur-Vertreterin zum Vertragsabschluss bestellt.

quelle : vzb.de

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Mängel in der Wohnung:BGH urteilt vermieterfreundlich

Solange der Vermieter nichts von einem Mangel weiß, kann man nicht einfach die Miete kürzen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer ohne Vorankündigung die Mietzahlung stoppt, riskiert den Rauswurf.

Wenn Mieter wegen eines Mangels in der Wohnung die Miete kürzen wollen, müssen sie diesen Mangel vorher dem Vermieter anzeigen. Wer einfach kürzt, ohne den Vermieter vorher zu informieren, kann gekündigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az: VIII ZR 330/09)

Im Streitfall war eine Wohnung in Berlin an den Fenstern in Flur und Küche und sogar an der Decke im Schlafzimmer großflächig mit Schimmel befallen. Die Mieter zahlten daher vier Monate lang gar keine oder nur einen Teil der Miete, ohne allerdings den Vermieter über den Schimmel zu informieren. Der reagierte auf die Mietrückstände mit einer Kündigung des Mietvertrags.

Quelle : n-tv.de

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CLT Touristik neppt “Reisegewinner” – Verbraucherzentrale klagt Recht auf Widerruf ein

Das Telefon klingelt, und eine freundliche Stimme verkündet, man lade zu einem kostenlosen Mittag- oder Abendessen in eine gemütliche Gaststätte ein. So schildern viele Brandenburger aus allen Regionen des Landes den Beratern der Verbraucherzentrale den Beginn einer Abzock-Story, die schließlich mit Barzahlungen oder Abbuchungen vom Konto für ein “Christophoros Sorglos-Paket” für 49 Euro pro Person endet. “Betroffene sollten darauf bestehen, ihr Geld zurück zu bekommen, wenn sie den Reisevertrag widerrufen haben!”, ermuntert Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk die Geneppten und empfiehlt, sich in einer Beratungsstelle entsprechende Hinweise geben zu lassen.

Schon seit vielen Monaten locke das Unternehmen Verbraucher zu Werbeverkaufsveranstaltungen. “Die CLT Marketing GmbH scheint Gesetzesverstöße zu sammeln”, kommentiert die Juristin und zählt auf: “Zunächst wird durch einen unzulässigen Werbeanruf Kontakt aufgenommen, dann kassiert sie 49 Euro für ein Servicepaket ohne Übergabe eines Reisesicherungsscheins und ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und ignoriert schließlich einen korrekten Widerruf.” Die CLT legt sogar noch einen drauf: Bei einem Widerruf verwehrt sie nicht nur die Rückzahlung der Servicepauschale, sondern stellt sogar noch Stornokosten in Rechnung.

Bereits im Juli 2010 hatte die Verbraucherzentrale das Unternehmen abgemahnt. Dennoch agiert das Unternehmen weiterhin wie gerügt, so dass die Verbraucherschützer nun vor dem Landgericht Oldenburg auf Unterlassung klagen. Ziel sei laut Fischer-Volk “Rechtssicherheit für eine Vielzahl betroffener Verbraucher, damit nicht jeder Einzelne seine Rechte kostenaufwändig einklagen muss”.

Quelle : vzb.de

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