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StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker

StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker

Die Staatsanwaltschaft Essen und die Gelsenkirchener Kripo ermitteln seit Monaten in einem umfangreichen Betrugsverfahren. Im Visier: Alphascout, ein Gewinnspiel-Anbieter aus der Altstadt. …..

Im zuständigen Kriminalkommissariat 12 geht man davon aus, dass von Alphascout in 18 190 Fällen von Konten Geld abgebucht wurde. „Wir haben eine ganze Reihe Strafanzeigen von Geschädigten vorliegen“, sagt die Essener Oberstaatsanwältin …

Die Recherche der Ermittler ist schwierig: Wechselnde Firmennamen und -sitze gehören zum Gewinnspiel-Geschäft. Gelsenkirchener Kriminalbeamte fahndeten – auch mit Aufrufen zur Kontaktaufnahme – in Internet-Foren nach Insider-Informationen und Zeugen, spürten auch dort Opfern nach. …

Andernorts läuft offensichtlich auch das Geschäft weiter. Alphascout24 wirbt nun im Internet für Gewinnspiele. Teilnahmegebühr: 48 Euro pro Monat. Die vermutlichen Macher: siehe oben

Quelle: der Westen

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Kaffefahrt vorzeitig aufgelöst und Bußgelder verhängt

Kaffefahrt vorzeitig aufgelöst und Bußgelder verhängt

Polizeipräsident Manfred Schweizer selbst hatte öffentlich vor einer Teilnahme an Kaffeefahrten generell gewarnt und vor jenen, für Ende Januar mit einer »Gutschrift von 946,72 Euro« angekündigten, speziell.

… Nichts war’s mit knapp 1000 Euro mehr: Alles Lug und Trug. Am Ende sei die Gewerbeaufsicht des Landkreises eingeschritten, habe dem faulen Zauber des »Finanzdienstleisters Dr. Böhm & Schneider« ein Ende bereitet.

Das Einladungsschreiben an Heidenreich war exakt von jener Bremer »Firma«, vor der die Polizei ausdrücklich gewarnt hatte. »Aktenzeichen: Phillips Lotto Service u. a. ./.« – das Internet mit den einschlägigen Verbraucherforen ist voll davon. Tenor: Finger weg!

Quelle und vollständiger Bericht: Gießener Allgemeine

Ein Sprecher der Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg bestätigte am Montag auf Anfrage der »Gießener Allgemeinen« den Vorgang. Man sei allerdings schon von Polizei und anderen Behörden vorgewarnt gewesen – und auch am 25. Januar schon einmal in der »Krone«. Da habe man den beiden Verkäufern aus Bremen und Umgebung bereits wegen Verstoßes gegen die Gewerbeordnung ein Bußgeld von knapp 1000 Euro aufgebrummt und ihnen gesagt, von der Neuauflage am 26. abzusehen. Von wegen Einsicht bei den Hanseaten: Tags darauf – dann mit den Oberhessen – das selbe Szenario, erneut ein Bußgeld in der genannten Höhe.

Einladung zu Kaffeefahrten: Für Polizei in Gießen ein Fall für die blaue Mülltonne

Die »Nordlichter« blieben bildungsresistent. Auch für 27. Januar sei im Obersuhler Gasthaus »Krone« eine Verkaufsveranstaltung angesetzt worden. Da habe der Landkreis Hersfeld-Rotenburg die zuständige Polizei eingeschaltet und um Amtshilfe gebeten.

Quelle und vollständiger Bericht: Gießener Allgemeine

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Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Die Sammlung von Telekommunikationsdaten ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings schloss Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich aus.

Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in ihrer jetzigen Form unzulässig. Sie ist dem Urteil der Verfassungsrichter zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Die bisher erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen, verkündeten die Richter in Karlsruhe.

…..

Der Bund muss zudem klarstellen, dass Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen und hat dazu einen abschließenden Katalog festzulegen. Überdies muss er den Ländern klare Maßgaben machen, inwieweit die Polizei zur sogenannten Gefahrenabwehr auf Vorratsdaten zugreifen darf. …

Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten IP-Adressen, legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an. Mit den IP-Adressen kann zwar der Absender einer anonymen E-Mail oder der Betrachter einer Kinderpornoseite ausfindig gemacht werden. Ein Persönlichkeitsprofil kann damit aber nicht erstellt werden, weil diese Adressen bei jeder Verbindung im Internet neu vergeben werden.

Die Verfassungsrichter hatten bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die umstrittene Datennutzung stark beschnitten. Darin bestimmten sie, dass Strafverfolger nur dann auf die Verbindungsdaten zugreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. …

Quelle und vollständiger Bericht: zeit-online

Absage an die Wünsche von Musik- und Filmbranche – und eine Hintertür

Abfrage und Übermittlung der Daten müssten darüberhinaus grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegen. Im Nachgang müssten Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe. Den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, die mit den gespeicherten Daten auch Nutzern von Internettauschbörsen auf die Schliche kommen möchten, erteilte das Gericht damit eine klare Absage. …

Quelle und vollständiger Bericht: Spiegel-online

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test Warnt bei Premium-SMS [Update [10.03.2010]: Seite umgestaltet]

Abofallen bei Premium-SMS

Die Stiftung Warentest warnt in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift test vor dem leichtfertigen Herunterladen von Klingeltönen und Bildern. Oft wird den Nutzern ein kostenpflichtiges Abonnement untergeschoben, obwohl der Dienst mit Gratis beworben wird.

Kleine Beträge per Handy bezahlen, das geht mit Premium-SMS. Doch einige Anbieter stellen böse Fallen. Zum Beispiel bewirbt die Buongiorno GmbH Klingeltöne und Bilderchen: „Dieser Content ist Gratis. Dazu bekommst Du 100 Frei SMS.“ Doch wer sich darauf verlässt, findet plötzlich auf der Handyrechnung Abbuchungen über 2,99 Euro – alle fünf Tage. Im Kleingedruckten steht, das sei ein kostenpflichtiges Abo.

Wir meinen: Es ist Abzocke, mit „Gratis“ zu werben und mit „Du“ auf Minderjährige zu zielen, aber kleingedruckt Kosten zu verstecken. Juristisch ist das kaum haltbar: Für einen Vertrag ist Bedingung, dass der Preis klar genannt wird. Doch wer hereingefallen ist, erhält kaum Hilfe. Die Bundesnetzagentur will den Fall prüfen – nachdem wir nachhakten. Und die Handyprovider winken ab: Sie würden nur die Leitung stellen. Immerhin erklärte Vodafone, zwischen Kunden und Firma zu vermitteln.

Tipp: Es gibt Dutzende solcher Abzockfirmen. Wer sich wehren will, kann die Handyrechnung vom Konto zurückbuchen, das Abogeld abziehen und nur den Rest überweisen. Die Handyprovider drohen  dann, ein Mahnverfahren einzuleiten. Doch bisher haben drei Amtsgerichte entschieden, dass ihnen kein Geld zusteht: AG Aachen, Az. 81 C 629/03, AG Wandsbek, Az. 713a C 256/05, AG Düsseldorf, Az. 52 C 3772/05.

Quelle: Test.de

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Update [10.03.2010]: Seite umgestaltet

Buongiorno hat nach der Kritik durch test die Seite verändert und insbesondere das Wort „Gratis“ herausgenommen. Doch auch die umgestaltete Seite bietet nach unserer Ansicht keinen ausreichend transparenten Preishinweis.

Quelle: Test.de

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Gefälschte GEZ-Mahnschreiben eines Betrügers in Umlauf

Gefälschte GEZ-Mahnschreiben eines Betrügers in Umlauf

In einer Pressemitteilung warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor gefälschten Mahnschreiben, die angeblich von der GEZ kommen sollen.

Achtung, gefälschte GEZ-Mahnschreiben im Umlauf!
Drohung: "Wer nicht zahlt, bekommt Schwarz-Weiß-Gerät"

Mit dem Briefkopf der GEZ und einer Postfachadresse in Cottbus versucht ein Betrüger Geld einzutreiben.

Wie ein schlechter Scherz liest sich das Schreiben, das in diesen Tagen in den Briefkästen vieler Sachsen – Anhaltiner landete.

In dem Mahnschreiben werden die Adressaten aufgefordert, noch angeblich ausstehende Rundfunkgebühren in Höhe von 115,75 Euro auf ein Konto der Deutschen Kreditbank Berlin zu überweisen. Um die Forderung zu unterstreichen, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht, sollte der geforderte Betrag nicht bald überwiesen sein.
So werde in Kürze der für den Wohnsitz zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt, das Farbfernsehgerät im Rahmen einer Pfändung gegen ein Schwarz-Weiß-Gerät auszutauschen.

Mittlerweile laufen die Ermittlungen der Polizei wegen Betruges. Bei den Mahnschreiben handelt es sich eindeutig um Fälschungen, das angegebene Konto läuft auf eine Privatperson.

Wer einen solchen Brief erhalten oder den geforderten Betrag bereits überwiesen hat, sollte sich umgehend bei der zuständigen Polizeidienststelle melden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Neu ist diese betrügerische Masche nicht. Bereits im November 2009 wurde über die Abzocke mit falschen Mahnbriefen der GEZ berichtet.

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Vor „Urlaubsreisen Eva Grimmen“ warnen die Verbraucherzentralen

Vor „Urlaubsreisen Eva Grimmen“ warnen die Verbraucherzentralen

Zahlreiche Saarländer haben in den vergangenen Tagen Post erhalten von „Urlaubsreisen Eva Grimmen” aus Bösel in Norddeutschland. In den Schreiben heißt es: „Sie haben tatsächlich gewonnen!” – und zwar angeblich 5000 Euro. Überreicht werden soll das Geld während einer kostenlosen Stadtrundfahrt in Luxemburg am 11. März. Doch Vorsicht: Nach übereinstimmenden Angaben mehrere Verbraucherzentralen in ganz Deutschland handelt es sich bei dem Unternehmen um eine „unseriöse Gewinnspielfirma”. Von einer Teilnahme an der Stadtrundfahrt wird abgeraten.

Die Verbraucherzentrale in Hamburg führt „Urlaubsreisen Eva Grimmen” auf einer schwarzen Liste (www.vzhh.de/upload/rewrite/TexteRecht/GewinnspieleListe). Demzufolge wird die Firma als unseriös eingestuft, „weil nur eine Postfachadresse angegeben ist, zudem die Gewinnmitteilung ein Vorwand ist, die Empfänger auf eine Verkaufsveranstaltung („großes Weinfest”) zu locken und außerdem die Gewinnmitteilung nur aussagt, dass Sie gewonnen haben, aber nicht was”. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung in Bösel existiert dort nur ein Postfach, die Firma selbst habe in dem Ort keinen Sitz, …

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

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Polizei und Verbraucherberatung warnen vor Gewinn-Benachrichtigungen

Polizei und Verbraucherberatung warnen vor Gewinn-Benachrichtigungen

Knapp 1000 Euro, eine Kaffeemaschine und einen Ausflug hat ein Mann aus Biberach gewonnen – zumindest steht dies in einem laut Polizeibericht seriös aussehenden Schreiben eines angeblichen Finanzdienstleisters aus dem Kreis Coesfeld.

Das Schreiben wies laut Polizeibericht eine Vorgangsnummer, Datum und Aktenzeichen sowie einen Sachbearbeiter aus. Inhaltlich wurde dem Empfänger die Festsetzung eines nachträglichen Gewinnübergabetermins im März mitgeteilt.

Konkret ging es dabei um die Auszahlung eines Restguthabens …

Bei der Polizei im Kreis Coesfeld wird gegen diese Firma bereits in mehreren Fällen ermittelt. Die Vorgehensweise dieser Leute zielt dem Anschein nach auf eine Art „Kaffeefahrt“ ab, …

Quelle und vollständiger Bericht: Südkurier

Achtung Kaffeefahrt! Die Verbraucherberatung Ulm warnt vor unseriösen Machenschaften von Dr. Schmidt & Partner.

Mal heißen sie Dr. Becker und Partner, mal Dr. Müller und Partner, mal Dr. Wolf, Dr. Hoffmann, Dr. Wagner oder Dr. Böhm und Partner. Und auch Dr. Schneider und Dr. Fischer mit ihren jeweiligen Partnern sind auf ähnlichen Briefbögen zu finden. Verbunden mit dem Zusatz "Finanzdienstleistungen" suggerieren die Schreiben eines: Seriosität. Aber sie sind das genaue Gegenteil, wie das jüngste Schreiben zeigt, das derzeit in Ulm im Umlauf ist: Dr. Schmidt und Partner wollen ein paar Leichtgläubige auf eine Kaffeefahrt locken – und zwar mit einem bar ausgezahlten Gewinn in Höhe von knapp 1000 Euro. "Sie können sich auch selbst davon überzeugen, dass alles mit rechten Dingen zugeht."

Eines ist sicher: Nichts geht hier mit rechten Dingen zu. Dr. Schmidt, Dr. Becker, Dr. Wolf und Konsorten sind abgefeimte Betrüger, das Ganze ist Abzocke pur, vor der Karin Thomas-Martin von der Verbraucherberatung Ulm warnt. …

…..

… Und das Rahmenprogramm ende damit, dass überteuerte Heizdecken, Nahrungsergänzungsmittel oder Reisen verscherbelt werden. Der Rat lautet: Finger weg von Dr. Schmidt & Partner!

Quelle und vollständiger Bericht: Südwest Presse

Wie gewonnen, so zerronnen

Die Benachrichtigungen hören sich fantastisch an: Von einer monatlichen Rente über 1.000 Euro bis zum Sofortgewinn wird momentan das Blaue vom Himmel versprochen. Die Liste der Gewinnmöglichkeiten wird meist gleich beigelegt, nur abholen müssen die glücklichen Gewinner ihre Preise selbst. "Hinter diesen Gewinnübergabe-Veranstaltungen verbergen sich dann umfangreiche Verkaufsveranstaltungen – die so genannten Kaffeefahrten", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Firmen wie Dr. Böhm & Schneider aus Bremen, die Ziehungszentrale Ost mit dem Veranstalter Gesund & Vital aus Stettin oder K.-Travel aus Holthausen versuchen gegenwärtig, mit zuckersüßen Einladungen ihre Gewinne an den Mann und die Frau zu bringen. So verspricht K.-Travel neben dem Gewinn von 3 x 3.000 Euro und der kostenlosen Bus-Abholung, Sektempfang, Werksmesse und reichhaltigem Mittagsmenü auch eine Führung mit Showeinlagen. "Während der Veranstaltung selbst wird dann vermutlich von einer Gewinnübergabe weit und breit nichts mehr zu sehen sein", so Schmidt.

"Wer an einer Kaffeefahrt teilnimmt und tatsächlich einen Kaufvertrag abschließt, hat oftmals schlechte Karten. Die Firmen verlegen ihren Sitz gern auf die Schnelle ins Ausland oder sind aufgrund unkorrekter Anschriften nicht erreichbar, wenn der Widerruf des Kaufvertrags zugestellt werden soll", sagt Marion Schmidt. Zur Vorsicht mahnt sie auch bei Anzahlungen, denn die sind oft verloren, wenn man den Kauf bereut.

Vor derartigen Überraschungen kann man sich nur wirksam schützen, wenn alle noch so attraktiven Einladungen ignoriert und gleich im Papierkorb entsorgt werden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

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Blogger dürfen Ex-Firma beschimpfen

Äußert sich ein ehemaliger Mitarbeiter eines Unternehmens in einem Blog über die Firma und bezeichnet diese als “Abzocker”, “Mafia” oder “Nutzlos-Branche”, so ist dies von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit umfasst. Die Aussagen stellen allesamt zulässige Meinungen dar, welche die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten, begründet das Arbeitsgericht Herford die Entscheidung.

Quelle: Silicon.de / Zum Artikel

via : abzocknews.de

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Persönliche Daten zehntausender Jugendlicher auslesbar

Sicherheitsexperten haben bei der Online-Community von Ruf-Jugendreisen ein Datenleck entdeckt, über das personenbezogene Details von etwa 50.000 Benutzerkonten offen zugänglich waren. Entsprechende Hinweise auf mehrere Sicherheitslücken sind den Bloggern von Netzpolitik.org nach eigenen Angaben vor einer Woche zugespielt worden. Der Reiseveranstalter sei daraufhin kontaktiert und mit allen relevanten Informationen zu den ausgemachten Angriffsstellen und einer Datenbank-Kopie versorgt worden.

Das Unternehmen habe sofort reagiert und die mit der Firmen-Homepage verlinkte Community-Seite noch in der Nacht zum Samstag vom Netz genommen. Das Forum ist derzeit noch immer offline. Ruf beklagte gemäß den Bloggern, dass bei den Angriffen “in großem Umfang Daten manipuliert wurden” und der Firma “somit ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden zugefügt wurde”.

quelle : heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Warnung vor Fabrikverkauf-Abzocke der Content Services Ltd. auf Outlet-Sparen.de

Wie RA Sebastian Dosch auf seinem Blog kLawtext berichtet, ist die Content Services Ltd. (Opendownload.de, Softwaresammler.de) jetzt auch mit einem eigenen Abzockangebot zum Thema Outlets und Fabrikverkauf unter Outlet-Sparen.de aktiv.

Der Seitenaufbau von Outlet-Sparen.de selbst ist absolut klassisch für Abzocker, denn einen entsprechenden Hinweis auf die entstehenden Kosten sucht man hier vergeblich:

Wer die “clevere Schnäppchen-Community” nun näher kennen lernen möchte, der soll sich natürlich anmelden – Dies wird man Ihnen später als ”Vertragsabschluss” verkaufen:

Man darf vorstellen: Outlet-Sparen.de – Die ”teuere Schnäppchen-Community”:

Das Impressum von Outlet-Sparen.de:

Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Handelsregister: HRB 703297, Amtsgericht Mannheim

Umsatzsteuer-ID: DE258263766

Kontakt: www.support-online-center.com

Telefon: +49-1805-88204486 (0,14 EUR/min) *
Telefax: +49-1805-88204487 (0,14 EUR/min) *
(Montag bis Freitag / 09.00 – 18.00 Uhr)
* aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem Mobilfunknetz

selbstständige Zweigniederlassung der

Content Services Ltd.
5 Jupiter House, Calleva Park
Aldermaston
Reading Berkshire RG7 8NN
Company No. 06326552 (Cardiff)
Director: Alexander Varin

Die Hessen schwenken also wieder mal um – Ob die Download-Abzocken wohl nicht mehr so gut funktionieren? Auch die Premium Content GmbH des Villiam Adamca (Go Web Ltd.) versucht sich seit Ende Juli mit der Uralt-MascheFabrikverkauf“.

quelle : abzocknews.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen

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