Schlagwort-Archive: Briefe

Premium Content GmbH: Von wegen gerichtliches Mahnverfahren

Die Premium Content GmbH will mit ihrer Seite my-downloads.de nochmal Kasse machen. Die Firma verschickt jetzt Drohbriefe mit der Überschrift “Gerichtliches Mahnverfahren”. Betroffene können trotzdem gelassen bleiben.

Die Betreiber von my-downloads.de haben die nächste Stufe des Inkasso-Stalkings gestartet. Internetnutzer, die auf der Seite my-downloads.de im Glauben an kostenlose Software ihre Daten angegeben haben, erhalten von der Premium Content GmbH Briefe mit dem Titel “Gerichtliches Mahnverfahren”.

Auf vier Seiten werfen die Absender in ihren Briefen mit Paragrafen um sich, zitieren ihnen genehme Gerichtsurteile, drohen – zumindest indirekt – mit einem negativen Schufa-Eintrag und geben auch sonst ziemlich viel heiße Luft von sich.

So behauptet die Premium Content GmbH doch allen Ernstes, man habe “zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung” eine IP-Adresse gespeichert. Dabei sollte mittlerweile wirklich jeder das Märchen von der IP-Adresse kennen – und wissen, dass IP-Adressen eben nicht dazu taugen, einen Vertragsschluss zu beweisen.

quelle und vollstaendiger Bericht : computerbetrug.de

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TRC Telemedia versendet unter neuem Namen wieder Mahnschreiben

TRC Telemedia versendet unter neuem Namen wieder MahnschreibenIn letzter Zeit war es ein wenig ruhiger geworden um das Unternehmen TRC Telemedia. Nun tritt es erneut unter neuem Namen in Erscheinung: Czech Media Factoring. Das Vorgehen hat sich allerdings nicht geändert: Der Verbraucher erhält ein Mahnschreiben (die Rechnung schenkt man sich wohl mittlerweile), die ihm suggerieren soll, er habe eine kostenpflichtige Serviceleistung angerufen. […] [abzocknews.de]

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Vorsicht: Abzocker sind aktiv!

Vorsicht: Abzocker sind aktiv!Dreist sind sie alle, die Abzockbriefe, die derzeit durch den Landkreis geistern. Doch der Gipfel der Unverschämtheit ist aus Sicht der Redaktion das Schreiben von »Dr. Schuster und Söhne – Finanzdienstleistungen«, Postfach 1152 in 49499 Hochdorf. Es vermittelt auf den ersten Blick den Eindruck, dass sich dieses Unternehmen besonders der Betrogenen annimmt, offenbart aber auf […] [abzocknews.de]

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Kaffeefahrt-Opfer klagte versprochenen Gewinn ein

Kaffeefahrt-Opfer klagte versprochenen Gewinn ein

Wer einen Gewinn verspricht oder in Lockbriefen auch nur so tut, muss trotzdem zahlen. Das gilt auch für Kaffeefahrten-Veranstalter: Ein Händler hat einem 64-jährigen Teilnehmer jetzt zähneknirschend 1508,90 Euro überwiesen.

Die Beharrlichkeit hat sich gelohnt. Der versprochene "Bargeldregen" ist tatsächlich auf dem Konto von Gerhard Raith aus Remseck eingegangen. 1500 Euro, plus 8,90 Euro, die Raith für das angeblich kostenlose Mittagessen ausgeben musste. Gezahlt hat ein 37-jähriger Kaffeefahrten-Veranstalter, der mit Gewinnbriefen zu einer Verkaufsausflugsfahrt gelockt hatte – freilich nicht aus eigener Einsicht. Sondern weil die 4. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart ein richtungweisendes Urteil (Aktenzeichen 4S232/09) gefällt hat.

…..

Ein NRC-Vertrieb mit Postfach in Cloppenburg hatte Tausenden in der Region Stuttgart einen "Bargeldregen" von 1500 Euro versprochen. Die Teilnehmer landeten in Gasthöfen …, wo unter anderem Frank C. wartete, Inhaber einer Vertriebsfirma aus Emden. Unter dem Namen Frank von Liechtenstein bietet er auf seinen Touren Wundermittel für Gelenke an. …

Quelle und vollständiger Bericht: Stuttgarter Nachrichten

[antiabzockenet]

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Gefälschte GEZ-Mahnschreiben eines Betrügers in Umlauf

Gefälschte GEZ-Mahnschreiben eines Betrügers in Umlauf

In einer Pressemitteilung warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor gefälschten Mahnschreiben, die angeblich von der GEZ kommen sollen.

Achtung, gefälschte GEZ-Mahnschreiben im Umlauf!
Drohung: "Wer nicht zahlt, bekommt Schwarz-Weiß-Gerät"

Mit dem Briefkopf der GEZ und einer Postfachadresse in Cottbus versucht ein Betrüger Geld einzutreiben.

Wie ein schlechter Scherz liest sich das Schreiben, das in diesen Tagen in den Briefkästen vieler Sachsen – Anhaltiner landete.

In dem Mahnschreiben werden die Adressaten aufgefordert, noch angeblich ausstehende Rundfunkgebühren in Höhe von 115,75 Euro auf ein Konto der Deutschen Kreditbank Berlin zu überweisen. Um die Forderung zu unterstreichen, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht, sollte der geforderte Betrag nicht bald überwiesen sein.
So werde in Kürze der für den Wohnsitz zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt, das Farbfernsehgerät im Rahmen einer Pfändung gegen ein Schwarz-Weiß-Gerät auszutauschen.

Mittlerweile laufen die Ermittlungen der Polizei wegen Betruges. Bei den Mahnschreiben handelt es sich eindeutig um Fälschungen, das angegebene Konto läuft auf eine Privatperson.

Wer einen solchen Brief erhalten oder den geforderten Betrag bereits überwiesen hat, sollte sich umgehend bei der zuständigen Polizeidienststelle melden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Neu ist diese betrügerische Masche nicht. Bereits im November 2009 wurde über die Abzocke mit falschen Mahnbriefen der GEZ berichtet.

[antiabzockenet]

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Die heisse Nummer der Pepper United

Die heisse Nummer der Pepper United

Eine dreiste Telefonrechnung erreichte Hermann K. (Name geändert) aus Püttlingen am 9. November 2009. Er sollte zunächst 90 Euro für ein Telefongespräch von 53 Sekunden bezahlen.
Natürlich hat K. keine “normale” Telefonnummer angerufen, doch der Betrag, der sich nach einem Mahnschreiben vom 11. Januar schon auf 190 Euro aufsummiert hat, steht im deutlichen Kontrast zum eigentlich angepriesenen Preis, also weigerte er sich zu zahlen. …

Im Mahnschreiben der Firma “Pepper United” heißt es: “Trotz mehrmaliger Mahnung/Zahlungsaufforderung haben Sie für die von Ihrem Telefonanschluss in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistung von Roxborough Management Inc. keine Zahlung geleistet. Das werden wir nicht weiter hinnehmen. …

… In der Regel kann man die Rechnungen und Briefe ignorieren.” Ähnliches rät die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein auf ihrer Internetseite: “Da es oftmals nicht nur bei einer Rechnung bleibt und früher oder später auch ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, summiert sich der eingeforderte Betrag in kurzer Zeit auf mehrere hundert Euro, die keinesfalls bezahlt werden sollten.” Auch ist dort die Firma Roxborough Management schon unter mehreren Namen bekannt: “TRC Telemedia, MB Direct Phone Ltd., Roxborough Management Inc., und nun: Pepper United s.r.o“. …

Inzwischen erhielt Hermann K. auch Post von einem Inkassounternehmen. Die Firma Allinkasso GmbH aus München ist nun mit seinem “Fall” betraut, und der Betrag ist auf 263,33 Euro gestiegen.

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

[antiabzockenet]

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Inkasso für Clever-Download.net von Phantomkanzlei?

Inkasso für Clever-Download.net von Phantomkanzlei?

Auf eine besonders dreiste Abzockmasche wurde die Redaktion hingewiesen. Betroffene des Portals clever-download.net erhalten seit wenigen Tagen Rechnungen von einem bisher unbekannten Inkassodienst Herzog & Partner Co.. Laut Anschreiben sollen für die Firma Web Net AG Co. bestehende Forderung eingezogen werden.

heute erhalten Sie Ihre Rechnung für Ihre Anmeldung auf www.clever-download.net

vom XX.02.2010 im PDF-Format. Bitte überweisen Sie den Betrag in den nächsten Tagen auf unser Konto.

Ihre Herzog & Partner Co.
Kanzlei für Zahlungsmanagement*

http://www.herzog-partner.com

Zwar gibt es die Firma WEB NET AG CO. tatsächlich und sie ist im Handelsregister von Florida eingetragen, trotzdem stinkt da etwas ganz gewaltig. Die Domain herzog-partner.com wurde erst am 04.02.2010 registriert. Bei einer Suche nach der angeblichen Kanzlei für Zahlungsmanagement findet man zwar diverse Firmen, die offensichtlich aber allesamt nichts mit dieser Gaunerei zu tun haben. Anscheinend handelt es sich bei der Angabe von Herzog & Partner Co. um ein Phantomunternehmen. Man setzt wohl bewusst eine Verwechselung mit einer Anwaltskanlei aus Nürnberg, die einen ähnlichen Namen hat.

Dass hier jemand nicht erkannt werden möchte, zeigen auch die Domaindaten von clever-download.net und herzog-partner.com. Beide Domains wurden über den Anonymisierungsdienst GoDaddy registriert.

Quelle und weitere Infos: branchenbuchverzeichnis.info

Die beiden Webseiten clever-download.net und herzog-partner.com wurden nicht nur über den gleichen Dienst registriert, sondern liegen auch auf der selben IP-Adresse 97.74.215.60.

Verschickt werden die Rechnungen per Post aus der Schweiz. Bei den angegebenen Anschriftten in den PDF-Schreiben handelt es sich jeweils um einen Büroservice, bei dem auch ein Weiterleitungsdienst angeboten und betrieben wird.

Das trifft auch für die Adresse in Neuseeland des Directors Michael Leyden von der WEB NET AG CO. zu. Auch dort befindet sich wieder nur ein Weiterleitungsdienst:

24B MOOREFIELD RD.
WELLINGTON NEW ZEALAND X 6037

Quelle: Privatebox

Sind Sie betroffen? Haben Sie auch so eine Rechnung erhalten? Dann sollten Sie sich die Tipps der Verbraucherzentralen zu Herzen nehmen.

  • Zahlen Sie nicht!
  • Bleiben Sie stur!
  • Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

PS: Auch die folgende, in den Schreiben enthaltene, Drohung ist Unsinn.

Sollte ein Dritter Ihren Namen, E-Mail-Adresse und/oder Anschrift missbraucht haben, so teilen Sie uns dies bitte mit,
damit wir strafrechtliche Schritte einleiten und den Ermittlungsbehörden die vorliegenden Informationen (IP-Adresse usw.) weiterleiten können.

Das können Sie getrost ignorieren. Bevor so etwas in Frage kommt, wird wohl eher ein Fäustle aus dem Firmenbriefkasten kommen.

[antiabzockenet]

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verbraucherzentrale : Drohbriefe von RA Michalak oder die Kunst unberechtigte Forderungen einzutreiben

Ein fast vergessenes Ärgernis ist wieder in Erscheinung getreten. Forderungen des Abofallenportals Nachbarschaft24 werden von dem Rechtsanwalt Frank Michalak unter Zuhilfenahme fragwürdiger Mittel geltend gemacht.

Hierbei verweist dieser in seinen Schreiben und auf seiner Homepage auf Urteile und Rechtsgutachten, die die Rechtmäßigkeit der Forderungen belegen sollen. Diese Angaben sind jedoch mit höchster Vorsicht zu genießen. Die zitierten Urteile sind völlig aus dem Zusammenhang gerissen und geben ein verzerrtes Bild über das wieder, was wirklich vor Gericht geschehen ist. Zudem verschweigt Herr Michalak, dass das Amtsgericht Berlin Mitte sich eingehend mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Forderungen von Nachbarschaft24 befasst hatte. Dort urteilte man, dass es weder eine Widerrufsbelehrung gegeben hätte, noch wirksam die AGB miteinbezogen worden seien (Urteil v. 05.11.2008, Az. 17 C 298/08).

Auch die Hinweise, “mehrere” Rechtsgutachten lägen vor, sind als bewusste Desinformation zu werten. Zum einen hat Herr Michalak nur ein Rechtsgutachten auf seiner Homepage hinterlegt. Und zum anderen stammt dieses aus der Feder einer Rechtsanwältin namens Katja Damrow, die sich die gleiche Hausanschrift mit dem Kollegen Michalak teilt.

quelle : verbraucherzentrale Schleswig – Holstein, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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WDR Servicezeit – Über Nachbarschaft24.net und Nachbarschaftspost.com ( Video )

Dass die Betreiber von „Nachbarschaft24.net” und „Nachbarschaftspost.com” mit zweifelhaften Methoden versuchen, arglose Besucher auf ihrer Internetseite zu zahlenden Abonnenten zu machen, ist mittlerweile aktenkundig. Jetzt aber gehen die Seitenbetreiber offensichtlich einen Schritt weiter:

Anfang 2009 aus dem auch dieser Bericht stammt, lag dem WDR ein Fall eines Bürgers vor, der glaubhaft versichert, niemals auf der Seite der Firma gewesen zu sein geschweige denn, sich dort registriert zu haben. Trotzdem bekommt er Mahnungen von einer von „Nachbarschaftspost” beauftragten Inkassofirma. Wer darauf nicht reagiert, bekommt kurze Zeit später einen zweiten Brief. Nun wird es schon deutlicher: Innerhalb von fünf Tagen soll das Geld da sein, sonst drohen gerichtliche Schritte und negative Schufa-Einträge.

[Zu diesem Zeitpunkt war es noch die „DIS Deutsche Inkassostelle GmbH” aus Eschborn bei Frankfurt. Mittlerweile werden die ungerechtfertigten Forderungen mit sehr fragwürdigen Methoden durch den Rechtsanwalt „Frank Michalak” eingetrieben.]

„Geht man davon aus, dass die Mahnbriefe ohne rechtsverbindlichen Vertrag verschickt werden, erfüllt das Vorgehen den Tatbestand des „Betruges” und könnte daher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden, so die Aussage von der Staatsanwaltschaft Köln.”

Fakt ist: Wer überhaupt nicht auf der Internetseite war, sollte sich von keinem noch so harschen Schreiben unter Druck setzen lassen. Und selbst, wer sich irrtümlich registriert hat, kann ruhig bleiben: Dass die Täter ihre angeblichen Forderungen per Mahnbescheid oder gar gerichtlich eintreiben, ist in der Regel nicht zu erwarten. Also sollten Betroffene, die einen der selten beantragten Mahnbescheide bekommen, diesen schriftlich, aber ohne Begründung, zurückweisen und auf garkeinen Fall zahlen; denn der Betreiber muss erstmal beweisen, dass die Betroffenen klar und deutlich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurden und ganz bewusst ein teures Abonnement abschließen wollten. Das dürfte ihnen aber nicht gelingen.

[WDR Servicezeit – Werktags, 18.20 Uhr © WDR]

quelle : youtube von AntiAbzockTV

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zu Nachbarschaft24.net

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
07.12.2009
Dreiste Drohbriefe eines Rechtsanwalts aus Potsdam
Mit fragwürdigen Methoden sollen Opfer von Nachbarschaft24.net zur Zahlung bewegt werden
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beschweren sich zahlreiche Verbraucher, die Post von einer Rechtsanwaltskanzlei Frank Michalak aus Potsdam erhalten. Dieser Anwalt versendet offensichtlich im Auftrag der Netsolutions FZE aus Dubai, Betreiber der Internetseite nachbarschaft24.net Drohbriefe um Verbraucher zur Zahlung zu bewegen.

Nachbarschaft24.net hatte bei vielen Verbrauchern bereits im vergangenen Jahr für Verunsicherung gesorgt. Trickreich war versucht worden, Verbraucher zu täuschen. Die Betroffenen erhielten eine Mail, behauptet wurde darin ein Nachbar hätte eine wichtige Nachricht oder Einladung geschickt. Um diese Nachricht abzurufen, sollte der Verbraucher auf der Internetseite nachbarschaft24.net seine Daten eingeben. Anschließend könne man die wichtige Nachricht abrufen.
Wer auf den Trick hereinfiel, landete in der Kostenfalle. Ein zweijähriges Abonnement mit Gesamtkosten von 216 Euro sollte bezahlt werden.
Nunmehr baut der Potsdamer Rechtsanwalt mit seinen Schreiben eine neue Drohkulisse auf. Er meint mit diversen Urteilen und einem Rechtsgutachten die Zahlungspflicht begründen zu können.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sollten sich Betroffenen von diesen Schreiben nicht beeindrucken lassen. Mit diversen Urteilen, lancierten Fehlmeldungen in diversen Internetblogs, Nachrichtenportalen und Webseiten wird versucht die Betroffenen zu verunsichern. Die Falschinformationen sollen den Internetuser zur Zahlung bewegen.
Unerwähnt bleibt dagegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Mitte, dass bereits im vergangenen Jahr die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen hatte und klarstellte, dass eine Zahlungspflicht nicht gegeben ist.

Der Rat der Verbraucherzentrale: Nicht zahlen und von den Drohungen nicht einschüchtern lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

quelle : Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Hier klicken um zu der Pressemitteilung zu gelangen.

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