Schlagwort-Archive: bund

BfV: Cyberspionage-Attacken nehmen weiter zu

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Verfassungsschutzbericht darauf hingewiesen, dass elektronische Spionage-Attacken aus China und Russland auf Deutschland seit Jahren immer mehr zunehmen.

Im Zeitraum von Januar bis September dieses Jahres sollen rund 1.600 Angriffe auf PCs und Großrechner von Ministerien und anderen Behörden stattgefunden haben, heißt es von offizieller Seite. Das Ziel der Angriffe sei es, Informationen aus Politik, Wirtschaft, Technik und Militär zu gewinnen.

Quelle : winfuture.de

Share

Abgezockt von win-finder.com oder anderen Glücksfindern? Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen “Gewinnern” offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.

Die Bundesnetzagentur hat diesem Treiben nunmehr einen Riegel vorgeschoben und gegenüber der Firma Telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass für alle Forderungen, die in Telefonrechnungen mit den Leitungsnummern 61404 und 83917 bezeichnet wurden, rückwirkend ab dem 30. März 2010 keine Rechnungen mehr gestellt werden dürfen. Falls Sie derartige Rechnungen über ihre Telefonrechnung erhalten haben, dürfen die Beträge nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen werden.

Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH (nicht bei Ihrem Telefonanbieter) zurückfordern. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief Gewinneintragungsdienste.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vz-saar.de

Share

Bundesrat: Hartz-IV-Reform vorerst gestoppt

Das vom Bundestag beschlossene Hartz-IV-Paket ist vorerst gestoppt worden. Erwartungsgemäß hat das schwarz-gelbe Vorhaben mit einer Erhöhung des Regelsatzes und dem Bildungspaket im Bundesrat keine Mehrheit bekommen. Nun muss der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss finden.

Quelle : faz.net

via abzocknews.de


Share

Computerspiele zu Weihnachten? Deutsche greifen ungezügelt zu

Im Land der Dichter und Denker entdecken immer mehr Menschen die Lust am Spielen. Konsumforscher gehen davon, dass in diesen Tagen mehr als fünf Millionen Bundesbürger ernstlich darüber nachdenken, ihren Liebsten ein Computerspiel unter der Weihnachtsbaum zu legen. Ausgeben wollen sie dafür in diesem Jahr mehr als 400 Mio. Euro.

Produkte aus dem Bereich der elektronischen Unterhaltung dürften sich in diesem Jahr im deutschen Einzelhandel erneut als wichtiger Umsatzbringer erweisen. Angesichts der weiten Verbreitung von PCs und Spielkonsolen in deutschen Haushalten werden Spiele als Weihnachtsgeschenk offenbar immer beliebter. Konsumforschern zufolge wollen in diesem Jahr mehr als 10 Prozent der Deutschen zwischen 14 und 65 Jahren ein Videospiel zu Weihnachten verschenken. Aus der Sicht des Einzelhandels entspricht das einer Zahl von 5,5 Millionen Kunden.

Die Angaben basieren auf einer Befragung unter 4000 Bundesbürgern, die von der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) e.V. durchgeführt wurde. Ähnliche Zahlen hatte vor kurzem der IT-Branchenverband Bitkom vorgelegt.

Quelle : n-tv.de

Share

Bundesjustizministerium plant Gesetz: Per Knopfdruck gegen Abofallen

Weil es in der EU bislang keine gemeinsame gesetzliche Lösung gegen Online-Abofallen gibt, prescht das Bundesjustizministerium vor. Doch die Abzocker sind schon weiter.

Was auf EU-Ebene bislang nicht glückte, könnte nun vorerst im nationalen Alleingang geregelt werden. Das Bundesjustizministerium (BMJ) arbeitet intensiv an einem Anti-Abofallen-Gesetz und plant, wie der “Spiegel” Anfang der Woche berichtete, es bereits 2011 in Kraft treten lassen.

Internet-Abofallen sind seit Jahren ein Ärgernis. Immer wieder fordern Verbraucherschützer die Politik auf, etwas zu tun, weil schon wieder Hunderte Nutzer betroffen sind. Doch das Treiben geht munter weiter: Nutzer klicken angeblich kostenlose Seiten mit Rezepten, Outlet-Laden-Listen oder Software-Downloads an und wenig später kommen dann teure Jahresrechnungen. Zahlt man nicht, hagelt es Mahnungen, was so manchen Nutzer verängstigt.

Quelle : taz.de

Share

Daten- und Verbraucherschutz im Internet gewährleisten-Schaar und Billen legen Fünf-Punkte-Katalog vor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnen davor, dass der Verbraucher- und Datenschutz im Internet unter die Räder kommt. “Leider kommen diese Fragen auch bei dem morgigen Nationalen IT-der Gipfel zu kurz”, so der Bundedatenschutzbeauftragte Peter Schaar. “Die Bedürfnisse der Verbraucher, ihr Recht auf Transparenz und einen aktiven, informierten Umgang mit ihren Daten müssen als Grundprinzip für das Internet der Zukunft festgelegt werden”, ergänzt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Verbraucher- und Datenschutz müssen originäre Anliegen in allen Projekten mit IT-Bezug werden, fordern die Daten- und Verbraucherschützer. Hierzu haben sie einen Fünf-Punkte-Katalog formuliert. Elementare Bausteine zur Wahrung der Nutzerrechte sind ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet sowie das Verbot der Erhebung, Verknüpfung und Verbreitung persönlicher Daten ohne eine aktive informierte Einwilligung.

Kodex ist ein erster Schritt
Als ersten guten Schritt bezeichneten der Bundesdatenschutzbeauftragte und der vzbv den am 1. Dezember 2010 von der Internetwirtschaft vorgelegten Datenschutz-Kodex. Die Selbstverpflichtung stellt eine zentrale Anlaufstelle in Aussicht, um Widersprüche unbürokratisch regeln zu können. “Problematisch ist aber, dass man den Widerspruch individuell für jedes beteiligte Unternehmen einreichen muss”, sagt Billen. Da könne in der Summe schon einiges an Aufwand zusammenkommen. Er kündigte an, die Umsetzung der Selbstverpflichtung kritisch zu begleiten und zu prüfen, ob sie als Alternative zu einer gesetzlichen Regelung taugt.

Quelle und vollstaendiger Bericht : vzbv.de

Share

Verbraucherverband reicht Klage gegen Facebook ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nach eigenen Angaben vor dem Landgericht Berlin eine Klage gegen das Social Network Facebook eingereicht.

Das Unternehmen habe im Vorfeld nicht auf die Abmahnung der Verbraucherschützer reagiert, hieß es. Nach Ansicht des VZBV verstoßen verschiedene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gegen geltende Verbraucherrechte.

Hauptkritikpunkte sind der Adressbuch-Import und die Einladung von Nicht-Mitgliedern über den so genannten “Freundefinder”. “Leider hat sich Facebook bisher als beratungsresistent erwiesen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen”, erklärte VZBV-Vorstand Gerd Billen.

Vor allem der Freundefinder ist dem Verband ein Dorn im Auge. Er verleite Facebook-Mitglieder dazu, ihren gesamten Datenbestand wie die E-Mail-Adresse und Namen der Freunde, die keine Mitglieder auf Facebook sind, auf die Plattform zu importieren, hieß es.

“Die E-Mail-Adressen werden dazu genutzt, die Freunde auf Facebook einzuladen und sich dort zu registrieren. Dies erfolgt ohne die erforderliche Einwilligung der Eingeladenen”, kritisiert Carola Elbrecht, Leiterin des VZBV-Projekts “Verbraucherrechte in der digitalen Welt”.

Quelle : winfuture.de

Share

Sexueller Kindesmissbrauch:8000 Betroffene melden sich

Immer mehr Betroffene wenden sich an die Anlaufstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs. Viele überwinden zum ersten Mal ihre Scheu und Bedenken und sprechen über ihre Erfahrungen.

Mehr als 8000 Betroffene haben sich seit dem Frühjahr bei der Anlaufstelle der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs gemeldet. Besonders viele Anrufe und Briefe seien nach dem Start der bundesweiten Kampagne “Sprechen hilft” im September eingegangen, sagte die Missbrauchsbeauftragte Christine Bergmann in Berlin, wo sie ihren Zwischenbericht vorstellte.

Seitdem gingen demnach rund 5000 Anrufe und 700 Briefe von Opfern ein – verstärkt auch von Frauen und jüngeren Betroffenen. Bergmann nahm ihre Arbeit im April auf, nachdem zahlreiche Missbrauchsfälle bekanntgeworden waren.

Quelle : n-tv.de

Share

Teurer Strom:Hartz-IV-Empfänger zahlen drauf

Die Stromkosten sind eigentlich im Hartz-IV-Regelsatz abgegolten. 29 Euro sind dafür angesetzt. Das reicht den meisten Stromkunden inzwischen aber nicht mehr aus. Vor allem im Osten müssen viele Arbeitslosen drauflegen.

29 Euro sind in der Hartz-IV-Regelsatz für die Stromversorgung eingerechnet. Die durchschnittlichen Stromkosten von Alleinstehenden liegen aber um bis zu 30 Prozent darüber, hat das Vergleichsportal Check24 ausgerechnet. Am stärksten betroffen sind demzufolge Verbraucher in Ostdeutschland. Dort gibt es nicht nur besonders viele Arbeitslose, auch die Stromkosten sind überproportional hoch. In allen ostdeutschen Bundesländern – mit Ausnahme von Berlin – liegen Kosten über dem Bundesdurchschnitt.

Quelle und voller Bericht : n-tv.de

Share

Mängel in der Wohnung:BGH urteilt vermieterfreundlich

Solange der Vermieter nichts von einem Mangel weiß, kann man nicht einfach die Miete kürzen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Wer ohne Vorankündigung die Mietzahlung stoppt, riskiert den Rauswurf.

Wenn Mieter wegen eines Mangels in der Wohnung die Miete kürzen wollen, müssen sie diesen Mangel vorher dem Vermieter anzeigen. Wer einfach kürzt, ohne den Vermieter vorher zu informieren, kann gekündigt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az: VIII ZR 330/09)

Im Streitfall war eine Wohnung in Berlin an den Fenstern in Flur und Küche und sogar an der Decke im Schlafzimmer großflächig mit Schimmel befallen. Die Mieter zahlten daher vier Monate lang gar keine oder nur einen Teil der Miete, ohne allerdings den Vermieter über den Schimmel zu informieren. Der reagierte auf die Mietrückstände mit einer Kündigung des Mietvertrags.

Quelle : n-tv.de

Share