Schlagwort-Archive: Kunde

TRC Telemedia versendet unter neuem Namen wieder Mahnschreiben

TRC Telemedia versendet unter neuem Namen wieder MahnschreibenIn letzter Zeit war es ein wenig ruhiger geworden um das Unternehmen TRC Telemedia. Nun tritt es erneut unter neuem Namen in Erscheinung: Czech Media Factoring. Das Vorgehen hat sich allerdings nicht geändert: Der Verbraucher erhält ein Mahnschreiben (die Rechnung schenkt man sich wohl mittlerweile), die ihm suggerieren soll, er habe eine kostenpflichtige Serviceleistung angerufen. […] [abzocknews.de]

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Starcraft 2 übernimmt Serversystem von World of Warcraft

Starcraft 2 wird das Serversystem von World of Warcraft übernehmen. Das bedeutet für den Kunden, dass er das Spiel zweimal kaufen muss, wenn er mit einem amerikanischen Freund zocken will, denn die Server sind lokalisiert.

Starcraft 2-Spieler müssen sich auf ein ähnliches Multiplayer-Modell wie in World of Warcraft einstellen. Hier ist es nicht möglich, dass amerikanische mit europäischen Usern zusammenspielen.

quelle und vollstaendiger Bericht : games-news.de

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Datenschützer kritisieren Lastschriftverfahren bei Rewe

Datenschützer kritisieren Lastschriftverfahren bei ReweKunden des Handelskonzerns Rewe, die mit EC-Karte und Unterschrift im Online-Lastschriftverfahren bezahlen, unterschreiben dabei laut einem Bericht des Radionsenders NDR Info auch eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung. Die Kunden bekämen keine Durchschrift der Einverständniserklärung, auch würden sie nicht durch Aushänge aufgeklärt. Die Rewe-Gruppe habe die Praxis mit Umweltschutzgründen gerechtfertigt, hieß es in dem Bericht.
Quelle: […]
[abzocknews.de]

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Vorsicht Kunde! : Nur mal schnell den Anschluss durchmessen! – Miese Tricks bei Haustürgeschäften ( Video )

Miese Tricks bei Haustürgeschäften

Sie scheitern fast immer. Kaum jemand lässt einen Vertreter in die Wohnung, der einen neuen Internetvertrag oder digitales Kabelfernsehen anbietet. Ganz anders klingt es jedoch, wenn der Vertreter scheinbar gar nichts verkaufen möchte, sondern „nur eine technische Überprüfung der Leitung vornehmen muss. Ganz nebenbei entwickelt sich dann dabei das Verkaufsgespräch.

Dem ct magazin liegen interne Schulungsunterlagen eines großen Netzbetreibers vor, in dem Außendienstmitarbeiter angewiesen werden, genau diesen Verkaufstrick anzuwenden, um in die Wohnungen ahnungsloser Leute zu gelangen.

Hintergrundbericht Hier

quelle : cttv

video quelle : youtube von arcadeweltenDOTeu

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Vorsicht Kunde! : Wechsel des Telefontarifs bringt Congstar ins Stolpern ( Video )

Jede Änderung an einem DSL-Anschluss birgt ein gewisses Risiko. Überraschend kommt der Ärger aber, wenn man nur eine klitzekleine Änderung am Telefonanschluss vornimmt und dann Knall auf Fall ohne DSL-Zugang dasteht, obwohl der von einem anderen Anbieter kommt. Über zwei Monate lang schaffte es Congstar nicht, ein solches Problem zu beheben.

Hintergrundbericht Hier

Quelle : CTTV

Video quelle : youtube von arcadeweltendoteu

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Betrugsklage gegen Verantwortliche der EuMedien

Betrugsklage gegen Verantwortliche der EuMedienDas wird viele der Geneppten freuen. Nun endlich werden auch die ehemaligen Kioskbesitzer Rhode als Verantwortliche der Firma EuMedien aus Lüneburg angeklagt.

Ein Lüneburger Ehepaar soll Kunden als Produkttester in zwei Jahren um insgesamt drei Millionen Euro betrogen haben.

Die Anklage wegen gewerbs- und bandenmäßigen Massenbetrugs richtet sich auch gegen die 55-jährige Leiterin des EuMedien Call-Centers in der Oranienburger Schulstraße.

Über das Center sollen 2006 und 2007 rund 35 000 Verträge mit Kunden als Tester für hochwertige Geräte abgeschlossen worden sein. Von jedem wurde eine Jahresgebühr von bis zu 90 Euro kassiert. Die versprochenen Handys oder Notebooks erhielten die Kunden allerdings nie. [antiabzockenet]

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Gericht urteilt: bei outlets.de keine Zahlungspflicht

Gericht urteilt: bei outlets.de keine Zahlungspflicht

Ein weiteres Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern. Das Amtsgericht Leipzig kommt in seinem Urteil (AG Leipzig, Az. 118 C 10105/09 v. 03.02.2010) zu dem Ergebnis, dass es bei den vermeintlichen Kunden von outlets.de nicht zu einem wirksamen Vertragschluss gekommen ist. Deshalb besteht auch keine Verpflichtung, für diesen nutzlosen Dienst zu zahlen.

In dem Fall ging es eigentlich um die Frage, ob outlets.de zahlungsunwilligen Opfern mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen darf. Ein Betroffener wollte sich nämlich nicht gefallen lassen, … und zog vor Gericht.

Das Amtsgericht Leipzig nahm das zum Anlass, sich ausführlich mit der Seite outlets.de zu beschäftigen. Und das Ergebnis war eindeutig: Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab – und muss folglich auch nichts bezahlen.

… Diese Entscheidung stärkt die Geschädigten. Und sie rechtfertigt unseren Tipp, Rechnungen dieses Anbieters nicht zu bezahlen. …

Quelle und vollständiger Bericht: Computerbetrug.de

[antiabzockenet]

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TV-Werbung für Scareware auf totalestempo.de

TV-Werbung für Scareware auf totalestempo.de

Zur Zeit wird im Fernsehen wieder einmal Werbung gemacht für ein überflüssiges, nutzloses und offensichtlich sogar schädliches Computerprogramm. Laut Werbung soll der PC gescannt werden um Fehler zu finden. Durch das Beseitigen von Fehlern und Viren soll der Rechner dann wieder schneller laufen. So weit die Theorie, doch die Praxis sieht anders aus. Schon beim Aufruf der Seite totalestempo.de warnt uns das Add-On WOT (Web of Trust). Die Seite wird von der amerikanischen Firma Ascentive LLC betriebenen.

Wer sich trotzdem die Seite totalestempo.de einmal genauer ansieht, findet zunächst das beworbene Programm PC SpeedScan Pro und die Möglichkeit eines kostenlosen Systemscans. Doch schon hier ist höchste Vorsicht geboten, denn die Erfahrungen belegen, dass es sich bereits bei dem kostenlosen Scan um eine gezielte Irreführung der User handelt. So sollen weitaus mehr Fehler angezeigt werden, als tatsächlich im System vorhanden sind. Damit ist das Scanprogramm als Scareware einzustufen.

Bei Scareware handelt es sich um Software, welche darauf ausgelegt ist, Computerbenutzer zu verunsichern oder zu verängstigen. Der Begriff ist ein englisches Kofferwort aus scare (Schrecken) und Software. Es handelt sich um eine automatisierte Form des Social Engineering. Fällt das Opfer auf den Trick herein und glaubt sich bedroht, so wird ihm häufig gegen Bezahlung eine Beseitigung der nicht vorhandenen Gefahr angeboten. In anderen Fällen soll das Opfer durch den Glauben an einen erfolgreichen Angriff zu Handlungen verleitet werden, welche den tatsächlichen Angriff erst ermöglichen.

Quelle: Wikipedia

Die Erfahrungen von betroffenen Usern kommen in den entsprechenden Kommentaren bei WOT deutlich zum Ausdruck. Dort finden sich Dutzende von Einträgen, die insbesondere vor Phishing und Betrug warnen, wie z.B.

Installiert Rootkids wie Rogue Ascentive (Fakeprogramme) um den Usern was vorzugaukeln!

Vor Viren und Trojanern wird dort ebenfalls gewarnt:

Gezielte Irreführung von unerfahrenden PC Usern. Installation von Backdoor-Programmen die den Rechner in ominösen Netzwerken integriert. Höchste Vorsicht.!Noch besser: Finger weg davon!!!

und:

hat mir Antivir angezeigt, dass er einen Trojaner unter C:\Windows\System32\AscConTest.dll gefunden hat.

Die Liste mit warnenden Beiträgen ließe sich problemlos noch endlos erweitern. Betroffenen berichten ebenfalls, dass sich die Programme von totalestempo.de tief in das Systeminnere einbinden und nur schwer oder überhaupt nicht mehr entfernen lassen. Und viele Nutzer haben Probleme mit der nachgelagerten Gebührenberechnung für den Download von PC Speedscan PRO, denn für die Beseitigung der vermeintlichen Fehler soll das kostenpflichtige Programm PC SpeedScan Pro heruntergeladen und genutzt werden..

Die meisten User raten dort eher zu anderen (kostenlosen) Programmen, klagen über vernichtete Dateien beim Einsatz von PC Speedscan PRO oder beschweren sich über die Gebühren für den Download.

Quelle und lesenswerte Zusammenfassung: blogs-optimieren.de

Laut Impressum der Webseite totalestemo.de ist für diese dreiste Abzocke verantwortlich:

Ascentive, LLC
Philadelphia Business Registration Number: 379948

201 Spring Garden Street
Suite 400
Philadelphia, PA 19123 USA

Bitte wählen Sie eine von dem folgenden Kontakt Möglichkeiten:
Kundenservice
Für Fragen über Bezahlungsprobleme, klicken Sie bitte hier um unseren Abrechnungsdienst Vertreter Cleverbridge AG zu kontaktieren.

Direkt Kontakt an Ascentive
Telefon: +1 (215) 320-6000
Fax: +1 (215) 320-6001
Email: hilfe@ascentive.com

CEO: Adam Schran

Da es sich bei der Webseite um eine deutsche Domain handelt, ist in den Whois-Daten auch ein Kontakt aus Deutschland eingetragen.

Domain: totalestempo.de
Nameserver: ns1.instradns.com.
Nameserver: ns2.instradns.com.
Nameserver: ns3.instradns.com.

[licensee]
Type:ORG
Name: Ascentive
Organisation:
Street: 201 Spring Garden St #400
City: Philadelphia
Country: US
Postal Code: 19123
Phone:
Fax:
Email:

[admin]
Type:PERSON
Name: Michael Eberstein
Organisation:
Street: KOSTERBERGSTRASSE 10
City: HAMBURG
Country: DE
Postal Code: 22587
Phone:
Fax:

Das Fazit der Redaktion lautet: Scareware und Abzocke. Lassen Sie besser die Finger davon.

[antiabzockenet]
Quelle: antiabzockenet.blogspot.de

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test Warnt bei Premium-SMS [Update [10.03.2010]: Seite umgestaltet]

Abofallen bei Premium-SMS

Die Stiftung Warentest warnt in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift test vor dem leichtfertigen Herunterladen von Klingeltönen und Bildern. Oft wird den Nutzern ein kostenpflichtiges Abonnement untergeschoben, obwohl der Dienst mit Gratis beworben wird.

Kleine Beträge per Handy bezahlen, das geht mit Premium-SMS. Doch einige Anbieter stellen böse Fallen. Zum Beispiel bewirbt die Buongiorno GmbH Klingeltöne und Bilderchen: „Dieser Content ist Gratis. Dazu bekommst Du 100 Frei SMS.“ Doch wer sich darauf verlässt, findet plötzlich auf der Handyrechnung Abbuchungen über 2,99 Euro – alle fünf Tage. Im Kleingedruckten steht, das sei ein kostenpflichtiges Abo.

Wir meinen: Es ist Abzocke, mit „Gratis“ zu werben und mit „Du“ auf Minderjährige zu zielen, aber kleingedruckt Kosten zu verstecken. Juristisch ist das kaum haltbar: Für einen Vertrag ist Bedingung, dass der Preis klar genannt wird. Doch wer hereingefallen ist, erhält kaum Hilfe. Die Bundesnetzagentur will den Fall prüfen – nachdem wir nachhakten. Und die Handyprovider winken ab: Sie würden nur die Leitung stellen. Immerhin erklärte Vodafone, zwischen Kunden und Firma zu vermitteln.

Tipp: Es gibt Dutzende solcher Abzockfirmen. Wer sich wehren will, kann die Handyrechnung vom Konto zurückbuchen, das Abogeld abziehen und nur den Rest überweisen. Die Handyprovider drohen  dann, ein Mahnverfahren einzuleiten. Doch bisher haben drei Amtsgerichte entschieden, dass ihnen kein Geld zusteht: AG Aachen, Az. 81 C 629/03, AG Wandsbek, Az. 713a C 256/05, AG Düsseldorf, Az. 52 C 3772/05.

Quelle: Test.de

[antiabzockenet]

Update [10.03.2010]: Seite umgestaltet

Buongiorno hat nach der Kritik durch test die Seite verändert und insbesondere das Wort „Gratis“ herausgenommen. Doch auch die umgestaltete Seite bietet nach unserer Ansicht keinen ausreichend transparenten Preishinweis.

Quelle: Test.de

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Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

Aus aktuellem Anlass, Stefan Strassburg´s Proinkasso GmbH verschickt wieder seine Mahnschreiben, Drohschreiben, Inkasso Schreiben an zahllose Empfänger, stelle ich meinen Vorfall wg. unverlangter Werbe E-Mails mit dem Inhalt unberechtigter Forderungen für die Nutzlos-/Abzockbranche dar und zeige auf,

wie man sich gegen Proinkasso GmbH wehren kann.

Quelle und vollständiger Beitrag: www.maier.de

Zu Proinkasso ist festzuhalten:

  • Proinkasso versendet E-Mail mit Forderungen / Drohungen für Nutzlos- /Abzockfirmen.
  • Proinkasso versendet E-Mail an fast beliebige E-Mail Adressen, die Proinkasso angeblich von Firmen der Nutzlos- / Abzockbranche bekommt.
  • Proinkasso ignoriert Unterlassungsaufforderungen.
  • Proinkasso handelt gegen Aufforderungen zur Unterlassung von E-Mail Sendungen.
  • Proinkasso ist der Meinung rechtmäßig zu handeln (ein Irrtum wie man später sieht).

Das Landgericht Hanau stellt dazu, mit Urteil gegen Proinkasso vom 22.07.2009 (Az. 1 O 649/09) zu Recht fest:

  • Denn dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch als sogenannter quasinegatorischer Abwehranspruch aus den §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB zu
  • Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.07.2008 – I ZR 197 aus 2005 – zitiert nach Juris) ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.
  • …stellen E-Mails, die trotz Widerspruchs unaufgefordert wiederholt und einem Dritten übersandt werden, eine Beeinträchtigung dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes dar, die der Betroffene nicht hinnehmen muss.
  • Hier ist es Aufgabe der Verfügungsbeklagten, sicherzustellen, dass die offenbar für eventuelle Schuldner gedachten Zahlungsaufforderungen auch die richtige Adresse erreichen. Wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 13.03.2007 – 15 O 821/06 – zitiert nach Juris) zu Recht entschieden hat, liegt auch dann in der Übersendung der E-Mail – ohne mit dem Empfänger im geschäftlichen Kontakt zu stehen und ohne seine Anforderung oder Zustimmung – ein unmittelbarer Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht vor, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse so programmiert hat, dass sie alle E-Mails unabhängig von der vor dem „@” vorangesteilten Bezeichnung aufnimmt.
  • …die Verfügungsbeklagte aber durchaus in der Lage wäre, nur solche E-Mails zu versenden, die auch richtig adressiert ist. Die Tatsache, dass ihre Kunden ihr falsche E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen, entlastet sie nicht.
  • Denn als Versender der E-Mails trägt die Verfügungsbeklagte das Risiko, an einen nicht mit der Übersendung einverstandenen Inhaber einer E-Mail-Adresse zu senden. Es mag zwar sein, dass die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der E-Mail-Adressen im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden ist, doch ist es allein das Geschäftsrisiko derVerfügungsbeklagten, die ihrerseits in der Lage wäre, von ihren Kunden entsprechend richtige Angaben zu fordern oder aber in soichen Fällen auf den E-Mail-Verkehr ganz zu verzichten. Es gibt ja schließlich auch noch andere Kommunikationswege.

Weitere Infos, Links und das Urteil finden Sie auf der Webseite von www.maier.de

[antiabzockenet]

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