Schlagwort-Archive: Verfahren

Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen Ober-Röder Internet-Dienstleister trotz 600 Anzeigen einstellen

Staatsanwaltschaft will Verfahren gegen Ober-Röder Internet-Dienstleister trotz 600 Anzeigen einstellenAbzocke im Internet ist nicht automatisch strafbar. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird ein groß angelegtes Betrugsverfahren gegen die Premium Content GmbH aus der Carl-Zeiss-Straße „vermutlich einstellen“…
Quelle: op-online.de / Zum Artikel
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StA Darmstadt informiert zum Thema ProInkasso GmbH

StA Darmstadt informiert zum Thema ProInkasso GmbHErmittlungsverfahren wegen der Geltendmachung unberechtigter Forderungen bzw. Mahnungen durch die Fa. ProInkasso GmbH insbesondere hinsichtlich der Nutzung der Internetseite “Tipp-House” – Hinweise an mögliche Geschädigte:
Quelle: Frickemeier-daily.blogspot.com / Zum Artikel
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Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt

Verfahren gegen Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestelltDie Betreiber der Abofalle fabriken.de kommen straffrei davon. Nach Informationen von heise online hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit Zustimmung des Amtsgerichts ihre Ermittlungen gegen die zwei Hintermänner eingestellt, allerdings haben diese einige Auflagen zu erfüllen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker

StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker

Die Staatsanwaltschaft Essen und die Gelsenkirchener Kripo ermitteln seit Monaten in einem umfangreichen Betrugsverfahren. Im Visier: Alphascout, ein Gewinnspiel-Anbieter aus der Altstadt. …..

Im zuständigen Kriminalkommissariat 12 geht man davon aus, dass von Alphascout in 18 190 Fällen von Konten Geld abgebucht wurde. „Wir haben eine ganze Reihe Strafanzeigen von Geschädigten vorliegen“, sagt die Essener Oberstaatsanwältin …

Die Recherche der Ermittler ist schwierig: Wechselnde Firmennamen und -sitze gehören zum Gewinnspiel-Geschäft. Gelsenkirchener Kriminalbeamte fahndeten – auch mit Aufrufen zur Kontaktaufnahme – in Internet-Foren nach Insider-Informationen und Zeugen, spürten auch dort Opfern nach. …

Andernorts läuft offensichtlich auch das Geschäft weiter. Alphascout24 wirbt nun im Internet für Gewinnspiele. Teilnahmegebühr: 48 Euro pro Monat. Die vermutlichen Macher: siehe oben

Quelle: der Westen

[antiabzockenet]

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Verbraucherzentrale geht gegen unzulässige Werbung auf Kinder-Portalen vor

Die Anzeigen wurden bei einer Überprüfung von Spieleportalen entdeckt. Fünf Betreiber haben schon eine Unterlassungserklärungen unterzeichnet. Sechs Fälle sind noch offen.

Viele Webseiten, die sich an Kinder richten, enthalten nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unzulässige Werbung. Das hat die Dachorganisation von 42 Verbraucherverbänden bei einer Überprüfung von Spieleportalen festgestellt und eigenen Angaben zufolge elf Betreiber von Kinderportalen wegen unlauterer Werbung abgemahnt. Fünf Anbieter haben bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, in zwei Fällen will der Verband den Klageweg beschreiten und vier Verfahren befinden sich noch im außergerichtlichen Verfahrensstadium.

“Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher”, sagt Vorstand Gerd Billen. Der Verband bemängelt das häufige Missachten des Trennungsgebots zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung.

quelle und voller Bericht : zdnet.de

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Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Die Sammlung von Telekommunikationsdaten ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings schloss Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich aus.

Die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist in ihrer jetzigen Form unzulässig. Sie ist dem Urteil der Verfassungsrichter zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar. Die bisher erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen, verkündeten die Richter in Karlsruhe.

…..

Der Bund muss zudem klarstellen, dass Vorratsdaten nur zur Verfolgung schwerer Straftaten genutzt werden dürfen und hat dazu einen abschließenden Katalog festzulegen. Überdies muss er den Ländern klare Maßgaben machen, inwieweit die Polizei zur sogenannten Gefahrenabwehr auf Vorratsdaten zugreifen darf. …

Einzig bei den Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen, den sogenannten IP-Adressen, legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an. Mit den IP-Adressen kann zwar der Absender einer anonymen E-Mail oder der Betrachter einer Kinderpornoseite ausfindig gemacht werden. Ein Persönlichkeitsprofil kann damit aber nicht erstellt werden, weil diese Adressen bei jeder Verbindung im Internet neu vergeben werden.

Die Verfassungsrichter hatten bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die umstrittene Datennutzung stark beschnitten. Darin bestimmten sie, dass Strafverfolger nur dann auf die Verbindungsdaten zugreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. …

Quelle und vollständiger Bericht: zeit-online

Absage an die Wünsche von Musik- und Filmbranche – und eine Hintertür

Abfrage und Übermittlung der Daten müssten darüberhinaus grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterliegen. Im Nachgang müssten Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verwendung dürften die Daten immer nur dann finden, wenn es um schwere Straftaten gehe. Den Begehrlichkeiten von Musik- und Filmindustrie, die mit den gespeicherten Daten auch Nutzern von Internettauschbörsen auf die Schliche kommen möchten, erteilte das Gericht damit eine klare Absage. …

Quelle und vollständiger Bericht: Spiegel-online

[antiabzockenet]

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test Warnt bei Premium-SMS [Update [10.03.2010]: Seite umgestaltet]

Abofallen bei Premium-SMS

Die Stiftung Warentest warnt in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift test vor dem leichtfertigen Herunterladen von Klingeltönen und Bildern. Oft wird den Nutzern ein kostenpflichtiges Abonnement untergeschoben, obwohl der Dienst mit Gratis beworben wird.

Kleine Beträge per Handy bezahlen, das geht mit Premium-SMS. Doch einige Anbieter stellen böse Fallen. Zum Beispiel bewirbt die Buongiorno GmbH Klingeltöne und Bilderchen: „Dieser Content ist Gratis. Dazu bekommst Du 100 Frei SMS.“ Doch wer sich darauf verlässt, findet plötzlich auf der Handyrechnung Abbuchungen über 2,99 Euro – alle fünf Tage. Im Kleingedruckten steht, das sei ein kostenpflichtiges Abo.

Wir meinen: Es ist Abzocke, mit „Gratis“ zu werben und mit „Du“ auf Minderjährige zu zielen, aber kleingedruckt Kosten zu verstecken. Juristisch ist das kaum haltbar: Für einen Vertrag ist Bedingung, dass der Preis klar genannt wird. Doch wer hereingefallen ist, erhält kaum Hilfe. Die Bundesnetzagentur will den Fall prüfen – nachdem wir nachhakten. Und die Handyprovider winken ab: Sie würden nur die Leitung stellen. Immerhin erklärte Vodafone, zwischen Kunden und Firma zu vermitteln.

Tipp: Es gibt Dutzende solcher Abzockfirmen. Wer sich wehren will, kann die Handyrechnung vom Konto zurückbuchen, das Abogeld abziehen und nur den Rest überweisen. Die Handyprovider drohen  dann, ein Mahnverfahren einzuleiten. Doch bisher haben drei Amtsgerichte entschieden, dass ihnen kein Geld zusteht: AG Aachen, Az. 81 C 629/03, AG Wandsbek, Az. 713a C 256/05, AG Düsseldorf, Az. 52 C 3772/05.

Quelle: Test.de

[antiabzockenet]

Update [10.03.2010]: Seite umgestaltet

Buongiorno hat nach der Kritik durch test die Seite verändert und insbesondere das Wort „Gratis“ herausgenommen. Doch auch die umgestaltete Seite bietet nach unserer Ansicht keinen ausreichend transparenten Preishinweis.

Quelle: Test.de

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PIN-Prüfung im EMV-Verfahren bei EC-und Kreditkarten ausgehebelt

Britische Forscher der University of Cambridge haben einen Weg beschrieben (“Chip and PIN is Broken“, PDF), mit der sich das EMV-Verfahren bei EC- und Kreditkarten aushebeln lässt, sodass Karten scheinbar beliebige PINs akzeptieren. Damit steht der Bankenbranche nach dem EC-Karten-Debakel Anfang des Jahres weiterer Ärger ins Haus – und es entstehen berechtigte Zweifel an den Sicherheit des gesamten Systems. Die neuen Erkenntnisse könnten viele Betrugsfälle erklären, in denen gestohlene Karten für Einkäufe in Geschäften benutzt wurden, obwohl das EMV-Terminal die Eingabe einer PIN erfordert. Viele Opfer behaupten Stein und Bein, die PIN nirgendwo notiert und nicht weitergegeben zu haben. Es soll sogar Fälle gegeben haben, bei denen die Mitteilung über die PIN noch verschlossen im Schrank lag – das Opfer die PIN also selbst gar nicht kannte.

Das EMV-Verfahren (benannt nach Eurocard, Mastercard und Visa) soll die Karten vor dem illegalen Kopieren etwa mittels Skimming schützen und den bisher üblichen Magnetstreifen ersetzen. Das EMV-Verfahren bedient sich kryptografischer Methoden, mit der ein Kartenterminal die Echtheit einer Karte verifizieren und mit ihr kommunizieren kann.

quelle :  heise.de, Hier klicken um den vollen Artikel zu lesen.

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Wir verkaufen rund 7 Millionen deutsche Email-Adressen interessiert?

Richtig gelesen, der Betreff truddelte heute in meinem Mailfach ein bzw. davor, er blieb im Spamfilter haengen ( Grund der Filtern der DCC Filter) 😉

In der Mail heisst es so schoen :

Hallo,

Wir verkaufen rund 7 Millionen deutsche Email-Adressen aus Deutschland und der Schweiz 100% alle gültig (keine Rückläufer)
Die Email-Adressen setzen sich wie folgt zusammen

Rund 2,5 Millionen @t-online.de Emails
Rund 1,9 Millionen @web.de Emails
Rund 600`000 @bluewin.ch Emails
Rund 500`000 @freenet.de Emails
Rund 400`000 @gmx.de Emails
Rund 400`000 @hotmail.com Emails

Dazu noch rund 700`000 Emails von anderen deutschen Email-Providern (mixed)

Die Emails sind in folgende Kategorien sortiert:

Kategorien

Auto
Handy
Computer
Kosmetik
Elektronik
Finanzen
Immobilien
Möbel
Spielzeug
Juweliere
Hotels und Gaststätten
Lebensmittel
Haushaltwaren
Investment
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Interessen

Adult
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Unterhaltung & Musik
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Gewinnspiele & Lotterie
Gesundheit & Fitness
Haus & Garten
Männer-Themen
Multilevel Marketing
Partnerschaft
Online-Shopping
Sport
Frauen-Themen
Gewinnspiele
Erotik
Handy
Reise und Urlaub
Essen & Trinken

Alle Emails wurden im douple-opt-in Verfahren gesammelt nach den strengen Regeln des Datenschutzes.Die Empfänger haben der Zusendung von Emails durch dritte zugestimmt daher erwerben sie die Emails völlig legal.Sie erhalten zu jeder Email auch den Vornamen,Nachnamen,Adresse,Geschlecht,Telefonnnummer. und sie bekommen auch eine Lizenz im .pdf Format geliefert das sie die Emails benutzen dürfen.

Der Preis beträgt 1000 Euro inkl. Mwst

Bezahlung ist per Überweisung und mit Paypal möglich.

Die Emails bekommen sie auf einer DVD mit der Post geliefert nach dem sie bezahlt haben (Vorkasse).

Die Emails sind eher für solche Leute oder Firmen gedacht die etwas verkaufen und neue deutsche Kunden gewinnen wollen.

Wenn sie interessiert sind die Emails zu kaufen senden sie eine Email an folgende Email-Adresse:

mailmanx5@gmail.com

Bitte geben sie Ihre Lieferadresse bekannt wohin wir die DVD verschicken solllen und wie Sie bezahlen möchten (Überweisung oder Paypal)

Mit besten Grüssen
A. AXXXlt

Der Mail header gibt folgendes her :

Return-Path:
X-Original-To: xxxx@xxxx.org
Delivered-To: xxxx@xxxx.org
Received: from 85.17.167.69 (unknown [85.17.167.69])
by xxxx@xxxx.org (Postfix) with SMTP id 83F946A80A9
for ; Sat, 6 Feb 2010 15:37:26 +0100 (CET)
X-Message-Info: %RNDUCCHAR14%RNDLCCHAR13%RNDUCCHAR13%RNDDIGIT13
%RNDLCCHAR13%RNDUCCHAR13%RNDLCCHAR
13%RNDUCCHAR13%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13%
RNDUCCHAR13%RNDDIGIT13%RNDUCCHAR13%RNDLCCHAR13
%RNDUCCHAR13%RNDLCCHAR13
Received: from %RNDLCCHAR19%RNDDIGIT12.yahoo.com (58.86.74.62) by %RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13-%RNDLCCHAR13.yahoo.com with Microsoft SMTPSVC(5.0.2195.6824);
Sat, 06 Feb 2010 12:31:28 -0200
Received: from %RNDWORD13%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13 (sunflower43.36.206.108)
by yahoo.com (%RNDLCCHAR26%RNDDIGIT13) with SMTP
id < %RNDDIGIT515%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT15%RNDLCCHAR13>
(Authid: JeniferBonner);
Sat, 06 Feb 2010 18:36:28 +0400
From: “A.AXXXlt”
To: “‘Vampirclan'”
Subject: Wir verkaufen rund 7 Millionen deutsche Email-Adressen interessiert?
Date: Sat, 06 Feb 2010 16:33:28 +0200
Message-ID: < %RNDDIGIT27%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13$% RNDDIGIT13%RNDLCCHAR13% RNDDIGIT13%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT14$%RNDDIGIT13%RNDLCCHAR13% RNDDIGIT13%RNDLCCHAR14@% RNDWORD13%RNDLCCHAR13%RNDDIGIT13%RNDDIGIT13>
MIME-Version: 1.0
Content-Type: multipart/alternative;
boundary=”–7377649404282707466″
X-UIDL: -0-“![\,”!oA-“!-n’#!

—-7377649404282707466
Content-Type: text/html;
Content-Transfer-Encoding: quoted-printable

Also wiso die ausgerechnet mir den sch… ich meine natuerlich mist schicken weiss ich nicht, auf jeden fall ein IP Strang mehr der nun per failban blockiert wird 😉

Gruss

quelle : drupal.arcadewelten.eu

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“Rotlicht”-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet

"Rotlicht"-Abzocknummern im Festnetz abgeschaltet

Endlich dürfen normale Festnetznummern von Erotik-Anbietern nicht mehr zum Absatz von teurem Telefonsex missbraucht werden. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat im Eilverfahren und in letzter Instanz bestätigt, dass in vielen Fällen bei diesen telefonischen Dienstleistungen der gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutz umgangen wird [§ 66 l TKG]. Die Abschaltung solcher Ortsnetz-Rufnummern durch die Bundesnetzagentur sei deshalb rechtens.

“Das hat weitreichende positive Folgen für die Verbraucher”, freut sich Friederike Wagner, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. “Sofern die gesetzlichen Vorschriften zur Preisangabe und zur Preishöchstgrenze nicht erfüllt werden, sind die Verbraucher zur Zahlung des Entgelts für den geleisteten Dienst nicht verpflichtet [§ 66 g TKG].”

Darüber hinaus hofft Wagner, dass nun auch das “Geschäftsmodell” für die Erotik-Anbieter unattraktiv wird, denn der Bundesnetzagentur liegen zahlreiche Verbraucherbeschwerden über weitere dubiose Erotikdienst-Rufnummern vor. Werden bei deren Überprüfung entsprechende Rechtsverstöße festgestellt, wird dies zur Abschaltung der missbrauchten Festnetznummern führen, mehr als viertausend sind es bereits.

Seit 2005 ist diese Masche den Verbraucherzentralen bekannt. Immer mehr Firmen schießen aus dem Boden, die in den Medien Kontaktanzeigen schalten. Verbraucher rufen die angegebene Festnetznummer in dem guten Glauben an, es würden nur die Kosten für ein Orts- oder Ferngespräch anfallen. Später bekommen sie jedoch per Post eine Rechnung mit der Begründung, von ihrem Anschluss sei “eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen worden”, für welche nun, je nach Anbieter, zwischen 72 und 90 Euro zu zahlen seien.

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

[antiabzockenet]

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