Schlagwort-Archive: Sicherung

Schnelles Geld vor Weihnachten:Vorsicht, unseriöse Kreditvermittler!

Verbraucher sollten sich vor unseriösen Kreditvermittlern hüten. Gerade vor Weihnachten gebe es viele Angebote, die klammen Verbrauchern schnelles Geld versprechen, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit.

Von solchen Lockangeboten dürfe sich aber niemand blenden lassen. Vorsicht sei vor allem bei Krediten geboten, bei denen hohe Summen ohne Bonitätsprüfung versprochen werden. Oft gehe es den vermeintlichen Vermittlern gar nicht darum, tatsächlich ein Darlehen zu vergeben, erklärt die Verbraucherzentrale. Vielmehr sollten andere Verträge mit den potenziellen Kreditnehmern abgeschlossen werden. So seien etwa einer 70-jährigen Frau von einem Vermittler statt eines Kreditvertrages eine Internet-Mitgliedschaft, eine Unfallversicherung und zwei Genossenschaftsbeteiligungen verkauft worden.

Quelle : n-tv.de

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Die Rechtsberatung der Rechtsschutzversicherung: Zahlen Sie bitte an die Abzocker!

Gestern rief die Betreiberin eines kleinen Gewerbes an, die eines dieser Branchenbuch-Formulare unterzeichnet hatte, ohne zu ahnen, dass sie sich damit auf ein mehr als 1.000,- Euro teures Geschäft einließ (aktuell war es ein “Angebot” der Gewerbeauskunft-Zentrale).

Mein Rat in solchen Fällen lautet oft: Nicht zahlen! Denn es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass hier entweder überhaupt kein Vertrag zustande gekommen oder aber dass dieser zumindest wegen arglistiger Täuschung anfechtbar ist.

quelle und voller Bericht : klawtext.blogspot.com

via abzocknews.de

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Verbraucherzentrale: Abmahnung für illegale Downloads prüfen

Verbraucherzentrale: Vor dem Zahlen genau prüfen
Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine “strafbewehrte Unterlassungserklärung” abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

“Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden”, warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. “Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen”, klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: “Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht.”

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter “Störer” für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen “Abmahnanwälte” häufig höhere Summen.

quelle : vzb.de

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Wie Firmen die Verbraucher am Telefon abzocken

Das Verbot unerlaubter Telefonwerbung hilft oft nicht: Viele Verbraucher tappen trotzdem in die Falle von Abo- und Policenverkäufern.

Manchmal klingelte bei Christiane Rude (Name geändert) jeden Abend das Telefon. Meist zwischen 19 und 20 Uhr, wenn sie mit ihrer Familie am Abendbrottisch saß. Die freundliche Servicestimme aus dem Callcenter ließ sich so leicht nicht abwimmeln, in petto hatte sie eigentlich jeden Abend etwas anderes. Mal war es eine Versicherung, mal eine tolle, neue Zeitschrift, dann wieder ging es um „ganz sichere Geldanlagen in den unsicheren Zeiten“. Und Gewinnspiele. „Ich weiß gar nicht, wie viele Autos ich angeblich schon gewonnen habe“, sagt die Berlinerin. Aber einen ordentlichen Fuhrpark könnte sie damit schon bestücken.

quelle : welt.de

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Behörden-Fehler: Mehr als 160.000 falsche Hartz-IV-Bescheide

Behörden-Fehler: Mehr als 160.000 falsche Hartz-IV-BescheideIm vergangenen Jahr haben die Behörden nach Medienangaben in 162.300 Fällen falsche Hartz-IV-Bescheide erlassen. Das räumte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrem jüngsten Statistikbericht ein, wie die Zeitung „Bild“ berichtet. Die falschen Bescheide seien auf Fehler in den Grundsicherungsämtern zurückzuführen.
Quelle: Welt.de / Zum Artikel
[abzocknews.de]

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Ausgeliehen und abgezockt, Zeitarbeitsfirmen öfter unseriös

Zeitarbeitsfirmen haben nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums in den vergangenen Jahren häufig die gesetzlichen Vorschriften missachtet. Die Zahl der Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Leiharbeits-Regelungen habe sich von 510 im Jahr 2005 auf 2139 im Jahr 2008 erhöht. Dies geht aus einer Antwort des Arbeitsministeriums hervor, die der “Süddeutschen Zeitung” vorliegt. Die Zahl der Beschäftigten in der Leiharbeiter-Branche stieg seit 2004 (300.000) auf nun etwa 750.000.

Als besonders gravierende Verfehlungen nennt das Ministerium unter anderem die falsche Anwendung von Tarifverträgen. Außerdem zahlten Zeitarbeitsunternehmen bei Krankheit den Lohn teilweise nicht weiter, gäben Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern unzureichend oder verspätet ab oder gewährten Urlaubsansprüche und Urlaubsgeld nicht vollständig.

quelle und vollstaendiger Bericht : n-tv.de

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Weiteres Rätselraten um ELENA

Der elektronische Entgeltnachweis (ELENA) wird auch vom Arbeitsministerium infrage gestellt. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass ein Moratorium und eine anschließende Neuregelung von ELENA denkbar sei, wenn den Firmen “sehr viele Mehrkosten” entstünden. Er betonte zudem, dass das Wirtschaftsministerium federführend sei. Was dort entschieden wird, werde man mittragen.

ELENA fasst alle Daten von Arbeitnehmern und Beamten zusammen, die für einen Einkommensnachweis nötig sind. Die Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar verpflichtet, dafür die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten unter anderem zu Einkommen, Arbeitsstunden, Krankheitstagen und Urlaubstagen an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden. Die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten ist Teil der unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeleiteten Hartz-Reform. Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Brüderle ein Moratorium für ELENA angedeutet. Dies sei sinnvoll, wenn ELENA keine Entlastung für den Mittelstand bringe.

quelle : heise.de

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WLAN-Urteil: BGH verlangt “marktübliche” Sicherung von WLANs

Überraschend schnell hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine schriftliche Begründung zu seinem  am 12. Mai verkündeten WLAN-Urteil “WLAN-Urteil” geliefert. Das oberste deutsche Gericht bestätigte, dass der Betreiber eines Funknetzes als sogenannter Störer für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen DSL-Anschluss begangen wurden, haftet, wenn er den WLAN-Zugang nicht “marktüblich” abgesichert hat.

Im verhandelten Fall ging es um die Klage eines Musiklabels, das P2P-Tauschbörsen nach illegalen Angeboten eines bestimmten Songs durchforsten ließ. Bei Treffern stellte man Strafanzeige, ließ von der Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur ermittelten IP-Adresse herausfinden und mahnte den vermeintlichen Delinquenten ab.

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In seiner Pressemitteilung vom 12. Mai hatte der BGH noch angemerkt, dass im vorliegenden Fall wohl die seit 2008 gültige Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro gegriffen hätte. In der Urteilsbegründung fehlt ein solcher Hinweis, sodass die von vielen erhoffte Deckelung auf 100 Euro bei Abmahnungen wegen nur eines Songs nicht vom BGH bestätigt wurde. (hob)

quelle :  heise.de

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Anwälte im Dienst von Abzockern, Gewinnspiel- und Lottomafia

Um verstehen zu können warum die Abzock- und Nutzlosbranche sowie die Gewinnspiel- und Lottobetrüger besonders im deutschen Sprachraum so viel Schrecken verbreiten, muss man sich einmal mit der Struktur der Geflechte ansehen. Eine wesentliche Rolle fällt dabei den Anwälten zu, die für solche Gauner oft als Eintreiber tätig sind. Manchmal geht deren Engagement sogar darüber hinaus und es darf vermutet werden, dass ein Syndikus auch schon mal die treibende Kraft hinter diversen Projekten ist. Um manch einen Anwalt ist es inzwischen ruhig geworden. Bei anderen trügt der Schein, denn sie sind nach wie vor für diese unseriösen und/oder betrügerischen Geschäftsmodelle aktiv. Nachfolgend ein kleiner Überblick zu einigen Anwälten.

Am Nachmittag des 16. Sept. 2004 durchsuchten Ermittler bei einer groß angelegten Polizeiaktion eine Münchner Anwaltskanzlei, welche durch zweifelhafte Abmahnungen wegen Urheberechtsverletzungen bekannt geworden ist. Die Razzia richtete sich gegen professionelle Anbieter von Raubkopien und wurde vom Landeskriminalamt (LKA) Thüringen koordiniert. Zur Beweissicherung wurden dabei mehrere Computer und Akten beschlagnahmt.

quelle und vollen wie auch sehr ausfuehrtlichen Bericht gibt es bei antiabzockenet.blogspot.com

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Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Abzocke der Teleshop Versandhandels AG


Ob Adapter oder Digicam, ob Kaffepads, Putzmittel, Dessous, Staubsauger, Farben oder Massagegürtel: Die Teleshop Versandhandels AG präsentiert sich als Internet- und Fernseh-Warenhaus. Gleich auf mehreren TV-Kanälen, etwa dsf, kabel 1, 9Live, tele5, nrw.tv, versucht die Firma aus Liechtenstein, ihr Kunterbunt-Sortiment abzusetzen. Wer bestellt, der erlebt häufig, dass die Wirklichkeit jenseits des Bildschirms von tiefem Grau ist. Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Beschwerden. Und in Internetforen fühlen sich Kunden “betrogen” und raten: “Finger weg!”

Geldschneiderische Vorschläge

Die harsche Kritik geht auf die Geschäftspraktiken der Schaanwalder zurück: auf vielfältige unerwartete Kosten und auf geldschneiderische Vorschläge zur Rücksendung von Waren. Auch erstattet die Teleshop Versandhandels AG für Produkte, die im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgeschickt werden, häufig kein Geld, sondern stellt – wider das Gesetz – lediglich eine Gutschrift für die nächste Bestellung aus.

Deutlich höhere Rechnungen

Viele Kunden klagen insbesondere über deutlich höhere Rechnungen als angenommen. Der Trick aus dem Fürstentum: Die Teleshop-Gesellschaft lockt mit Gratis-Versand, genehmigt sich aber – hintenherum über ihr Kleingedrucktes – allerlei Aufschläge. Die Kunden staunen etwa über eine “Handlingsgebühr” für Bestellannahme, Auftragsabwicklung und Buchhaltung bei telefonischer Bestellung in Höhe von bis zu 3,95 Euro, über eine Transportversicherung von bis zu fünf Prozent des Nettowarenverkaufswertes und über ein weiteres Entgelt von bis zu 5,35 Euro, je nachdem wie bezahlt wird (Überweisung, Nachnahme, Kreditkarte). So kann ein Artikel, im Fernsehen für 50,38 Euro vorgestellt, tatsächlich 84,54 Euro kosten.

“Dreistes Abkassieren durch die Hintertür”

Auf die häufige Frage in Internetforen “Wer kann helfen?” hat Thomas Bradler eine Antwort. Der Jurist der Verbraucherzentrale hat das “dreiste Abkassieren durch die Hintertür” abgemahnt. Dazu zählt für Bradler auch die Empfehlung der Firma, bei einer Rücksendung eine Rücksendenummer anzugeben. Das Foul dabei: Die Kunden müssen die Ziffern erst telefonisch erfragen – zum Beispiel über eine teure Auskunftsnummer mit Kosten von 1,99 Euro je Minute. Dass es zur Rücksendung überhaupt keine Nummer braucht, der Anruf deshalb “freiwillig” erfolgt, können die Kunden nur schwerlich erkennen. Zumal die Firma mit dem Wort “reibungslos” den Eindruck erweckt, wer ohne Nummer retourniere, habe mit Komplikationen zu rechnen. Jurist Bradler rät: “Unerwünschte Artikel ohne Nummer, aber mit Einschreiben/Rückschein zurückschicken. Rechtliche Nachteile entstehen dadurch nicht.”

Gutschriften oft unterhalb des Kaufpreises

Abseits des Zulässigen bewegen sich die Teleshop-Trickser auch mit dem Dreh, Kunden beim Widerruf einer Bestellung auf Gutschriften für künftige Order zu verweisen, statt das Geld auszuzahlen. Hinzu kommt, dass die Gutschriften oft deutlich unterhalb des ursprünglichen Kaufpreises liegen. Zwar kann der Kunde unter bestimmten Umständen eine so genannte Wertersatzpflicht haben, eine klare Begründung für den Abzug bleibt die Firma jedoch schuldig. Für Verbraucherschützer Bradler steckt dahinter “der Versuch, dem Kunden zu suggerieren, er habe gar kein Widerrufsrecht und solle sich deshalb über die Kulanz freuen”. Der Konter des Juristen: eine weitere Abmahnung und der Rat an die Kunden, “auf Auszahlung des vollen Betrages zu beharren”.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen [antiabzockenet]

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