Schlagwort-Archive: Verfahren

Mahnwelle der Deutschen Zentral Inkasso soll Zahlungsdruck erhöhen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

26.07.2011
Inkassobüro erhöht Zahlungsdruck

Eine Zahlungsverpflichtung wird nicht durch Androhung eines teuren gerichtlichen Verfahrens begründet

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versendet derzeit Inkassoschreiben an Verbraucher, die Ende 2009 bzw. Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet wird, der betroffene Verbraucher habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und – auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: “Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten.” Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den “Zahlungswillen” der Betroffenen verstärken.

Das Inkassobüro versucht damit nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ganz offensichtlich, den Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Betroffene sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen.

Wichtig zu wissen:

Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande.Anbieter muss Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren.Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für Vertragsschluss dar.Ein negativer Schufa – Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen deshalb unbedingt nachweisbar Widerspruch einlegen.Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann … hierheruntergeladen werden.Verbraucher, die den Musterbrief bereits im vergangenen Jahr an Premium Content nachweisbar versandt haben, sollten eine Kopie dieses Schreibens an das Inkassobüro zur Information senden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle : vzsa.de

Share

BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

vzbv ist mit Verfahren gegen E-Plus erfolgreich

11.07.2011 – Ein Mobilfunkanbieter darf den Handy-Anschluss nicht wegen eines kleinen Zahlungsrückstands oder aus einem anderen geringfügigen Anlass sperren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen E-Plus entschieden. Das Urteil hat Bedeutung für die gesamte Branche.

Der Mobilfunkdienstleister hatte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Reihe von Gründen genannt, die das Unternehmen berechtigt hätten, den Anschluss sofort, ohne Ankündigung und ohne zeitliche Begrenzung zu sperren. Eine sofortige Sperrung drohte Kunden bereits, wenn sie mit einem kleinen Betrag in Zahlungsverzug gerieten oder ihr eingeräumtes Kreditlimit überschritten. Auch eine von E-Plus eingereichte Lastschrift, die wegen fehlender Kontodeckung nicht von der Bank des Kunden eingelöst wurde, konnte eine sofortige Anschluss-Sperrung auslösen.

Das Unternehmen behielt sich außerdem vor, vom Kunden nachträglich eine Bankbürgschaft oder Kaution zu verlangen, wenn sich herausstellen sollte, dass er einen Zahlungsrückstand bei irgendeinem anderen Vertragspartner hat. Bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung drohte E-Plus mit einer vollständigen Sperre. Dem Kunden wurde dabei keine Möglichkeit eingeräumt, die Sperre aufzuheben, indem er sich wieder vertragstreu verhält.

BGH erklärt acht Klauseln für unzulässig
Der vzbv hatte die Klauseln als überzogen und kundenfeindlich kritisiert. Viele Handy-Nutzer seien darauf angewiesen, ständig erreichbar zu sein. Es sei daher unverhältnismäßig, die vertraglichen Leistungen schon bei geringfügigem Zahlungsverzug und ohne Vorwarnung komplett einzustellen. Der Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung überwiegend an und untersagte E-Plus, acht der neun strittigen Klauseln weiter zu verwenden. Zulässig ist dem BGH zufolge eine Klausel, wonach das Unternehmen bei einer missbräuchlichen Nutzung den Vertrag fristlos kündigen kann. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung. Auch andere Firmen sind nun aufgefordert, ähnlich gestaltete Vertragsklauseln zu ändern.

Unzulässige Geschäftsbedingungen sind kein Einzelfall
Im Jahr 2008 hatte der vzbv 19 Mobilfunkunternehmen wegen unzulässiger Geschäftsbedingungen abgemahnt und zum Teil verklagt, größtenteils mit Erfolg. Erst diesen Februar hatte der BGH eine Klausel in den Geschäftsbedingungen von T-Mobile und congstar für unzulässig erklärt, die eine Handy-Sperrung ab einem Zahlungsverzug von 15,50 Euro vorsah.

Urteil des BGH vom 09.06.2011- III ZR 157/10

 

Quelle : vzbv.de Presse

Share

Cold Calling: Warnung vor Telefonfirma Primacall

Der Telefonanbieter Primacall ist derzeit im Burgenland auf Kundenfang. Telekomkunden berichten, dass sie unzählige Male am Festnetz angerufen werden. Den Konsumentenberatern der Arbeiterkammern liegen dazu etliche Anfragen vor. Die Bundesarbeiterkammer prüft ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs gegen die Telekommunikationsfirma.

Quelle: Orf.at / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Insolvenzverfahren gegen Proinkasso GmbH

Az.: 8 IN 302/11 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Proinkasso Gesellschaft mbH, Frankfurter Straße 181, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 44563), vertr. d.: Stefan Straßburg, (Geschäftsführer) ist am gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.

Quelle: Frickemeier.blog.com / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via2: abzocknews.de

Share

Vorratsdatenspeicherung: Neues Gesetz und Kritik

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Entwurf für ein neues Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fertiggestellt. Dieses sieht eine Speicherung von Verbindungsdaten über sieben Tage, ergänzt durch das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vor.

Dies bedeutet, dass der ehemals sechs Monate andauernde Speicherzeitraum auf eine Woche verkürzt wird. Bei Verdachtsfällen für eine Straftat sollen für den jeweiligen Verdächtigen die Begrenzung aufgehoben und längerfristig Informationen gesammelt werden. Damit stellt der Entwurf einen Kompromiss zwischen verschiedenen, bisher diskutierten Standpunkten dar.

Quelle : winfuture.de

Offener Brief an die FDP

Share

Anwalt und Banker in Betrug verwickelt?

In eine Serie von Kreditbetrügereien, die derzeit vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt wird, sind möglicherweise auch ein Rechtsanwalt und ein ehemaliger Bankangestellter verwickelt.

Quelle: Noz.de / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share

Provider geben monatlich Nutzerdaten zu 300.000 Verbindungen heraus

Deutsche Internet-Provider geben jeden Monat aufgrund von Gerichtsbeschlüssen Benutzerdaten zu 300.000 Internetverbindungen an Rechteinhaber weiter. Das teilte der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco mit. Er sieht damit einen Beleg dafür, dass “Internet-Piraterie” auch bekämpft werden kann, ohne in Grundrechte der Menschen einzugreifen. “Sperrverfahren wie von der EU-Kommission geplant und vergangene Woche beim eG8-Forum in Paris beworben sind somit überflüssig”, heißt es in der eco-Mitteilung.

Quelle: Heise.de

Share

Haftbefehle im Mintnet-Prozess endgültig aufgehoben

Im Verfahren um den mutmaßlich gewerbsmäßigen Bandenbetrug mit SMS-Chat-Diensten gegen drei Firmenverantwortliche des Flensburger Unternehmens MintNet GmbH hat die zu-ständige 6. Große Strafkammer des Landgerichts Kiel im Verlaufe einer mehrwöchigen Verhandlungspause vor dem kommenden 145. Verhandlungstag die bereits unter Auflagen außer Vollzug gesetzten Haftbefehle vollständig aufgehoben.

Quelle: Breaking-news.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

Share

Klatsche für Telomax vom Oberverwaltungsgericht NRW

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Quelle: NRW.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via2: abzocknews.de

Share

Bye, bye, Lovebuy

Anscheinend ist das endgültige Ende der Abzocke von Lovebuy besiegelt. Am Amtsgericht Bremen wurde nun das Insolvenzverfahren eröffnet.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

via abzocknews.de

Share